Der Verein Wir-EMUs - Zur Förderung der Gesellschaft und Wohlbefinden äußert Verdacht auf Beweismittelfälschung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Verschärfte Warnhinweise der EMA zu Herzmuskelentzündungen wurden nicht aktualisiert.
Linz, Grieskirchen, 24. Februar 2022 - BM Mückstein und das Nationale Impfgremium (NIG) hatten die Aufgabe, Impfpläne für die Republik Österreich zu erstellen. Im Zuge ihrer Tätigkeit haben sie eine Broschüre im Zusammenhang mit Anwendungsempfehlungen für COVID-19-Impfungen verfasst. Diese stellt seither so etwas wie die “Bibel” rund um das Impfen für alle Behörden in Österreich dar und soll laufend aktualisiert werden. In den Vorbemerkungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Empfehlungen dem aktuellen Daten- und dem Wissensstand entsprechend stetig angepasst werden.
Erhöhtes Risiko von Myokarditis verschwiegen?
Eine solche Anpassung an den aktuellen Wissensstand wurde jedoch nicht vorgenommen: In den Anwendungsempfehlungen steht: “Fälle von Myokarditis und Perikarditis (Herzmuskelentzündung) wurden in sehr seltenen Fällen hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung mit den COVID-19 -mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax beobachtet und zwar häufiger nach der zweiten Impfung und bei jüngeren Männern.” -Dies steht in Widerspruch zu den aktuellen Erkenntnissen der europäischen Arzneimittelbehörde EMA, die seit zwei Monaten klar von einem „erhöhten Risiko“ spricht und empfiehlt, bei Symptomen wie „Kurzatmigkeit oder Herzklopfen nach der Impfung“ einen Arzt aufzusuchen. Beispielsweise schreibt das deutsche Paul Ehrlich Institut: In 2,5 % der Fälle kam es zu einer Myo- bzw. Perikarditis. Es besteht nach Ansicht des PEI eine dreimal höhere Wahrscheinlichkeit einer Herzmuskelentzündung, wobei auch hier eine entsprechende Dunkelziffer zu berücksichtigen sei. Weiters wird berichtet, dass 56 % dieser Personen im Beobachtungszeitraum nicht wiederhergestellt sind. In 2 % der Fälle kam es zum Todesfall. Lediglich bei 12 % wurde eine Wiederherstellung beobachtet.
Verstößt NIG gegen eigene Vorgaben?
“Diese aktuellen Warnungen finden sich aber in den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums nicht wieder, womit das Gremium auch gegen die eigene Vorgaben der laufenden Weiterentwicklung der Impfempfehlungen für Österreich verstößt” so Bernhard Costa, Sprecher der 900 Mitglieder (Unternehmer, Ärzte, Anwälte) der Plattform EMUs. Daher zeigt die Plattform EMUs BM Mückstein und das gesamte nationale Impfgremium bei der WKStA u.a. wegen Beweismittelfälschung an. Denn der Inhalt der Impfempfehlungsbroschüre suggeriert, dass nur in sehr seltenen Fällen Myokarditis und Perikarditis auftreten. Das kann die Bevölkerung dazu veranlassen, das Risiko von Herzmuskel- und Herzbeutelschäden falsch einzuschätzen. “Derartige Urkunden sind die Basis für die Impfempfehlungen des Ministeriums bzw. der Regierung, sowie die Basis für die monatelange, millionenschwere Werbekampagne für die Impfung und sind letztlich Ursache für den Tod und die schwere körperliche Schädigung von Probanden”, so Dr. Wolfgang Schmidauer, Rechtsanwalt der Gruppe.
Geprüft werden soll auch, ob den o.g. Verdächtigen nicht auch Straftaten gegen Leib und Leben anzulasten sind (z.B. § 89 StGB, Gefährdung der körperlichen Gesundheit). Denn der Minister und sein NIG haben lebensbedrohliche, durch die Covid-Impfung verursachte Herzschäden bagatellisiert. Impflinge könnten dadurch schwer verletzt oder gar zu Tode gekommen sein.
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