2. April 2026 - Der Verfassungsgerichtshof hat zwei Urteile publiziert - wohl bedacht am 2. und nicht am 1. April, denn sonst würden sich wohl die üblichen Scherze darüber häufen:
1. Erlass des Verteidigungsministers über die Haartracht von Soldaten ist gesetzwidrig
2. Für das Verbot der Schutzhundeausbildung war der Bund nicht zuständig
Beide Urteile beweisen einmal mehr, dass die österreichische Verfassung für das 21. Jahrhundert nicht mehr geeignet ist (so der Untertitel des Buches "Baustelle Parlament.")

Foto: Verfassungs-Gesetzgebung und -Judikatur sind hoffnungslos verstaubt. "Die österreichische Verfassung ist eine Ruine", sagte schon vor rund 50 Jahren der Verfassungsjurist Hans Klecatsky (1966 bis 1970 Österreichs Justizminister).
VfGH-Presseinformation: Der VfGH hat heute folgende Entscheidungen den Verfahrensparteien zugestellt:







