Wiener Kunsthefte 2002

Artikel von Hubert Thurnhofer, damals Vorsitzender der IG Galerien

Beiräte sind ein Auslaufmodell

Wiener Kunsthefte, Juni 2002

Die Kunst bedarf der Förderung – dieses politische Bekenntnis wird von allen Parteien einhellig gepredigt und in zahlreichen Fördermaßnahmen von den jeweiligen Regierungen auch umgesetzt. Dass auf die bildende Kunst gerade mal ein Zehntel der gesamten Fördermittel des Kunst-Staatssekretariats entfällt, damit müssen wir uns als IG Galerien im Land der Musik wohl abfinden. Nicht abfinden wollen wir uns aber mit einer Förderpolitik, deren Transparenz generell zu wünschen übrig lässt.

Auch zwei Jahre Kunstpolitik unter Franz Morak haben nichts am Status quo geändert, denn das Problem ist system-bedingt: Laut Kunstförderungsgesetz § 2, Abs. 2 dürfen nur Leistungen gefördert werden, „die von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert werden“. Es wird sich in Österreich keine professionelle Galerie finden, die diesen Paragraphen nicht auf die Werke ihrer Künstler anwenden würde. Abschlägige Bescheide, die sich auf den Schreibtischen zahlreicher Galerien häufen, heißen demnach, dass diese Galerien Kunstströmungen und Künstler vertreten, die NICHT von überregionalem Interesse sind, die NICHT geeignet sind, beispielgebend zu wirken und die KEINEN innovatorischen Charakter haben.

So kann´s ja wohl nicht gemeint sein, das Kunstförderungsgesetz aus dem Jahre 1988. Wenn es aber nicht so gemeint war, dann besteht hier dringender Reformbedarf. Entweder bekennen sich die Parteien zu einer subjektiven Vergabe von Förderungen und belassen das Gesetz, wie es ist, oder man schafft ein Gesetz, das Förderungen nach transparenten und für alle nachvollziehbaren Kriterien garantiert. Dann aber sind die Beiräte hinfällig und es müsste reichen, wenn unabhängige Behörden oder Institutionen (so wie der FFF in der Forschungsförderung) für eine transparente Umsetzung des Gesetzes sorgen.

Wer jemals einer Beirats-Entscheidung ausgeliefert war, weiß, dass diese Entscheidungen in höchstem Maße subjektiv sind, und in manchen Fällen muss man sich sogar fragen, ob Beiräte Kunstförderungen verteilen oder Hilflosenzuschüsse. Das Prinzip des subjektiven Geschmackes wäre noch akzeptabel, wenn es parteipolitisch offen ausgetragen würde – dafür wählen wir ja die eine oder andere Partei. Derzeit täuschen die Parteien mit den Beiräten, die „nach Maßgabe der Möglichkeiten“ bestellt werden, jedoch Objektivität vor, die aufgrund des bestehenden Gesetzes gar nicht möglich ist.

Beiratsentscheidungen sind kraft der ihnen zugeschriebenen Autorität tabuisiert und gleichzeitig machen sich die jeweiligen Kulturpolitiker damit unantastbar, dem Kunstmarkt ist damit aber nicht gedient. Die Schlussclausel des Paragraphen 2, der die Universalbeglückung von Projekten, die „im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert werden“, vorsieht, setzt geradezu ein Förderkarussell in Gang, durch das einzelne Projekte von allen Seiten Mittel abschöpfen können und andere Antragsteller mit gleicher Regelmäßigkeit durch die Finger schauen.

Daneben ist es auch bedenklich, dass Beiräte in der Regel Ankäufe an den Galerien vorbei tätigen und so einer Förderung ohne Nachhaltigkeit für den Kunstmarkt Vorschub leisten. Sicher soll auch Chancengleichheit für Künstler ohne Galerienvertretung gelten, doch Marketmaker sind nun mal die Galerien, und dies soll auch in einer Förder- und Ankaufspolitik, die sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verschreibt, berücksichtigt werden. Im übrigen sind wir der Meinung, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Kunstkäufen die beste Form der Förderung ist.

Das Phantom der Absetzbarkeit

Wiener Kunsthefte, September 2002

Es handle sich nicht um eine Phantomstudie, die Studie sei tatsächlich vor dem Sommer fertig geworden, man werde sich die Studie ganz genau anschauen, die Studie werde nun intern in der Steuerreformgruppe genutzt – die Pressesprecherin von Staatssekretär Franz Morak befindet sich offensichtlich in Erklärungs-Notstand. Ausgelöst von der Frage, ob denn die Studie über die Auswirkungen der Absetzbarkeit von Kunst, so wie im Frühjahr dieses Jahres ultimativ angekündigt, nun endlich verfügbar sei.

Wir schreiben September 2002 und wissen nun, eine Studie ist erschienen. Fragt sich bloß wem sie erschienen ist und was drin steht. Am 9. August 2000, hundert Tage nach seinem Amtsantritt, erklärte Morak in einem Interview, er habe eine Studie in Auftrag gegeben, die „im Herbst“ fertig sein solle. Dass damit Herbst 2002 gemeint sei, wäre dem naiven Chefredakteur des WebTV-Senders ptv damals zwar nicht eingefallen, er weiß aber jetzt, dass Morak ein Sekretär von Staatsformat ist, kurz einer, der seine Versprechen auf jeden Fall hält, egal, wie viele Jahre vergehen.

Als das Präsidium der IG Galerien am 1. Juli dieses Jahres beim Staatssekretär antrat, um ihm die Anliegen der Galerien für zeitgenössische Kunst vorzutragen, war er auf die Frage der Absetzbarkeit von Kunst offensichtlich nicht vorbereitet. Dem Präsidium der IGG teilte er lapidar mit, er selbst wolle sich zu der Frage nicht äußern, vielmehr handle es sich um Fragen im Kompetenzbereich des „Herrn Finanzminister“ und des „Herrn Bundeskanzler“.

Vielleicht ist es dem Schauspieler ja genug, dass er die Direktion des Burgtheaters bis ins Jahr 2009 geregelt hat – es sei nicht nur dem Finanzminister vergönnt zu wissen, wohin er gehen soll, wenn er von der politischen Bühne abtreten muss. Im Unterschied zu Grasser, übrigens der beste Darsteller eines Finanzministers, den Österreich je hatte, spielt Morak seine Rolle schlechter als jeder Laiendarsteller.

Anders als ein Laienschauspieler, der selbst einen Text, den er nicht versteht, im Schweiße seines Angesichts lernen würde, hat Morak es zwei Jahre lang nicht für notwendig befunden, sich einen Text oder wenigstens eine Leer-Formel zur Absetzbarkeit der Kunst anzueignen, geschweige denn, sich mit dem Thema auseinander zu setzen.

Da das Kunststaatssekretariat offenbar nicht bereit ist, die Studie in absehbarer Zeit zu veröffentlichen und damit eine Diskussionsgrundlage zu liefern, hat die IG Galerien ihre letzte Vorstandssitzung kurzerhand zu einer spiritistischen Sitzung umfunktioniert, um von höheren Geistern oder niederen Phantomen zu erfahren, wie es mit der Absetzbarkeit der Kunst wohl weitergehe. Und siehe, Obolus, der Heilige Geist aller Finanzminister und Quälgeist aller Steuerzahler, ist erschienen und sprach wie folgt: „Die Absetzbarkeit der Kunst ist bereits Realität, außer sie ist real.“

Mit diesen Worten entschwand Obolus und ließ das versammelte Präsidium erstaunt, aber nicht ratlos zurück. Sofort entwickelte sich eine intensive Diskussion. Wollte uns das Phantom des Kunstmarktes sagen, dass virtuelle Kunst, also Video- und Multimedia-Arbeiten bereits von der Steuer absetzbar sind? Oder dass die Absetzung von Kunst bereits tägliche Realität ist, allerdings nur dann real hält, solange keine Steuerprüfung stattfindet? Oder meint Obolus, dass Unternehmen Kunst jederzeit absetzen können, wenn sie diese nicht als Kunst, sondern als Anlagevermögen unterbringen, indem sie beispielsweise eine Skulptur von Hrdlicka als Hutablage verwenden?

Nach ausführlicher Diskussion dieser Fragen kam das Präsidium der IG Galerien zu einem solomanischen Urteil indem man die Frage auf den Punkt brachte: Worin unterscheidet sich eine Galerie von einer Werbeagentur? Beide vermarkten Ideen und die mehr oder weniger gelungene Realisierung von Ideen. Galeristen sollten einfach ihre Ideen höher bewerten, so wie Agenturen ihre Ideen als Consulting teuer verkaufen. Wer soll uns denn daran hindern, für die Beratung, wo eine Skulptur im Unternehmen stehen soll oder wo ein bzw. kein Bild hängen soll, 9.900,- Euro zu verlangen und für die Skulptur oder das Bild selbst 100 Euro? Worauf also warten wir noch? Obolus hat uns die einfache Wahrheit aufgetischt: Die Absetzbarkeit der Kunst ist bereits Realität, außer wir stellen Rechnungen für real existierende Kunstwerke.

Jeder Kunstmarkt erhält die Studie, die er verdient

Wiener Kunsthefte, Dezember 2002

Vor den Wahlen schickte die Wir-danken-dem-lieben-Gott-Rauch-Kallat eine E-Mail an Kulturinteressierte, die uns direkt mit einem Video verlinkte, in dem Franz Morak erklärte, dass er auch diesmal Wolfgang Schüssel wählen werde. Was Morak allen Kulturinteressierten verschwieg: Welches Kulturprogramm will die ÖVP künftig umsetzen? Setzt sich Morak gar für die steuerliche Absetzbarkeit von Kunstankäufen ein?

Ende Oktober wurden in einer Nacht- und Nebelaktion fünf handverlesene Journalisten zur Präsentation der Studie „Ökonomische und fiskalische Effekte von Kunst- und Kultursponsoring“ geladen. Nun sind endlich die Auswirkung der, wie man mit Staunen liest, „vom Staatssekretariat für Kunst und Medien vorgeschlagenen Gesetzesänderung“ bekannt: Sollten Kunstankäufe und Spenden zur Durchführung von kulturellen Aufgaben absetzbar sein und sollte für Leistungen im Rahmen des Denkmalschutzes die Umsatzsteuer rückvergütet werden, dann würde das dem Finanzminister maximal 60 Millionen Euro kosten. Aufgrund von Kompensationen „dürfte der tatsächliche Ausfall allerdings deutlich geringer sein“.

Mit einem Umfang von 71 Seiten wurde uns hier die dürfte-igste Studie seit Erfindung des WIFO aufgetischt. Was tatsächlich der Fall ist, sagt uns die Studie, die eher den Namen „Spekulatie“ verdient, nicht. Überhaupt ist das, was die Studie nicht sagt, wesentlich umfangreicher, als das, was sie sagt. Exakt sechs von 71 Seiten beschäftigen sich mit den budgetären Auswirkungen der „vorgeschlagenen Maßnahmen“. Der Rest der Beiträge redet zielgenau an der Sache vorbei. Wenn das die Studie ist, für deren Erstellung zwei Jahre nötig waren, so ist jeder Steuer-Cent, der dafür rausgeworfen wurde, ein Cent zuviel.

Auf  insgesamt 47 Seiten wird über „Kunst- und Kulturförderung im internationalen Vergleich“ anhand von Daten berichtet, die „fast ausschließlich aus dem Internet“ stammen. Hier wurden Informationen aus fünf EU-Ländern und der Schweiz zusammen geschludert, die uns in Österreich leider keinen Millimeter weiterbringen. Die oberflächliche Materialsammlung stellt keinen einzigen Vergleich mit Österreich her, und liefert daher auch keinen einzigen Impuls für eine Neuorientierung der österreichischen Kunstpolitik.

Knapp fünf  Seiten benötigt Michael Böheim für seine „ökonomische Begründung staatlicher Kunstförderung“. Noch nie wurde überzeugender dargestellt, warum staatliche Kunstförderung notwendig ist: „Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass die Rechtfertigung von staatlicher Kunst- und Kulturförderung sowohl auf Argumente hinsichtlich des Charakters von Kunst als öffentlichem Gut, aber auch auf die überzeugende, wenn immer möglich quantitativ untermauerte Demonstration von potentiellen externen Effekten wird zurückgreifen müssen, um überzeugend zu sein.“  Dass diese Conclusio identisch ist mit den beiden Prämissen, die Böheim voranstellt, macht seinen Beitrag argumentativ einfach unschlagbar.

Eine „Marktabschätzung Bildende Kunst zeitgenössischer, österreichischer Kunstschaffender“ liefert Norbert Knoll. Endlich nähert sich ein Beitrag dem Kern des Problems an, freut sich der Leser, denn „inhaltlich wird eine Einschränkung auf Kunstgegenstände der Bildenden Künste vorgenommen“. Anstatt jedoch Zahlen auf den Tisch zu legen, serviert uns Knoll seine „Abschätzungen“. Das Fundament seiner Abschätzungen sind: „mangelhafte statistische Erfassung des Produktions- bzw. Transaktionsvolumens von Bildender Kunst“, fehlende „verlässliche (und offizielle) Erfassung jährlich stattfindender Transaktionen mit Kunstgegenständen“, sowie „Mängel statistischer Erfassung“.

Es ist durchaus verständlich, dass man ohne entsprechende Erhebungen schwer das Volumen eines bestimmten Markt-Segmentes abschätzen kann. Nicht verständlich ist jedoch, dass das WIFO einen Auftrag für eine Studie erhält und es nicht der Mühe Wert findet, diese Zahlen zu erheben. Die Qualität von Knolls Beitrag entlarvt sich endgültig, wenn er in einer Fußnote schreibt: „Für Werkankäufe des gesamten öffentlichen Sektors fehlen exakte Daten.“ Wenigstens in diesem Bereich hätte das WIFO ohne komplexe, statistische Hochrechnungen zu einem eindeutigen Ergebnis kommen können. Die triviale Beherrschung der Addition hätte gereicht, um die Zahlen der Kunstberichte der Länder und des Bundes zusammen zu zählen.

Knoll rechnet mit einem jährlichen Handelsvolumen mit Werken zeitgenössischer österreichischer Kunstschaffender  von 700 bis 1.000 Millionen Schilling (jawohl, er rechnet noch mit Schilling!).  Diese Annahmen „sind vor dem Hintergrund deutscher Literatur und von Interviews mit Mitarbeitern aus Galerien … als plausibel zu betrachten“, so Knoll abschließend. Die bei der Präsentation der Studie Ende Oktober anwesenden Galerien-Vertreter haben dies mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, denn keiner konnte sich an ein Interview im Kontext dieser Studie erinnern.

Um diese Chuzpe der Öffentlichkeit vorzustellen, sind Bildungsministerin Elisabeth Gehrer und Kunststaatssekretär Franz Morak gemeinsam aufmarschiert. Wenn sich das Gewicht dieser Politiker direkt proportional zum Gewicht dieser Studie verhält, so stellt sich die Frage, was das für die Zukunft von Kunst und Kultur in Österreich bedeutet. Trost bietet da nur noch das Buch der Weisen: Jeder Kunstmarkt erhält die Studie, die er verdient.

WEITERE ARTIKEL 2002, ursprünglich erschienen auf thurnhofer.cc

IG Galerien wählt neues Präsidium

Wien (3. April 2002) – Die Hauptversammlung der IG Galerien (Interessensgemeinschaft Galerien für zeitgenössische Kunst) hat ein neues Präsidium gewählt. Vorsitzender des Präsidiums ist für die kommenden zwei Jahre Hubert Thurnhofer (der Kunstraum in den Ringstrassen Galerien). Zum Schriftführer wurde Philipp Maurer (Die Kleine Galerie) und zur Kassierin wurde Isabella Ackerl (Galerie Alpha) gewählt.

Die IG Galerien hat sich zum Ziel gesetzt, frischen Wind in die österreichische Kunstlandschaft zu bringen. Durch Lobbying für die gemeinsamen Interessen der Galerien sollen Themen wie steuerliche Absetzbarkeit der Kunst, Sponsoring oder Kunst am Bau neu aufgerollt werden. „Es ist ein Armutszeugnis, wenn eine Regierung, die sich aus sogenannten Wirtschaftsparteien zusammensetzt, keine Maßnahmen ergreift, die den Kunstmarkt beleben. Statt politisch überzeugender Handlungen werden Studien in Auftrag gegeben – auf Ergebnisse wartet man vergeblich“, so Thurnhofer über eine Studie, an der das Wifo derzeit im Auftrag von Staatssekretär Franz Morak arbeitet.

Neben Lobbying für einen dynamischeren Kunstmarkt wollen die Mitglieder der IG Galerien aber auch mit gemeinsamen Kunstaktionen Flagge zeigen. Zwei Projekte sind derzeit in Vorbereitung. „For Sale“ heißt das Projekt, das Georg Haslinger in der Wiener Sechshauserstraße initiiert hat. Mit Installationen in leerstehenden Lokalen will Haslinger die Straße zu einem Künstlertreffpunkt machen und gleichzeitig die ehemalige Einkaufsstraße wiederbeleben.

Daneben plant die IG Galerien eine Ausstellung zu den Wiener Festwochen, die ab 21. Mai in der Kunstraum stattfinden wird. Damit wird die IGG auch ihren Mitgliedern aus den Bundesländern ein Forum im Zentrum von Wien bieten. „Neue Mitglieder sind herzlich willkommen. In Wien haben wir bereits bewiesen, dass wir mit gemeinsamer Power mehr erreichen als jeder Einzelkämpfer alleine. Diese Power wollen wir auch in den Bundesländern entwickeln“, lädt Thurnhofer Interessenten ein, direkt mit der IG Galerien Kontakt aufzunehmen, oder auch mit gemeinsamen Kunstaktionen Flagge zeigen. Zwei Projekte sind derzeit in Vorbereitung. „For Sale“ heißt das Projekt, das Georg Haslinger in der Wiener Sechshauserstraße initiiert hat. Mit Installationen in leerstehenden Lokalen will Haslinger die Straße zu einem Künstlertreffpunkt machen und gleichzeitig die ehemalige Einkaufsstraße wiederbeleben.

IG Galerien kritisiert Kunstverleih als Modetrend

Wien/Krems (12.09.2002) – Die niederösterreichische Artothek will mit dem Verleih von Kunstwerken das Interesse an der bildenden Kunst fördern. „So gut diese Idee auch sein mag, mit den Preisen der Artothek findet eine Marktverzerrung statt, die die Arbeit kommerzieller Galerien akut gefährdet“, kritisiert Hubert Thurnhofer, Präsident der IG Galerien.

Die Artothek möchte, dass Kunst von breiteren Bevölkerungsschichten im persönlichen Umfeld wahrgenommen wird. Der tägliche Umgang mit Kunst soll den Blick schärfen und zu einem breiteren und besseren Kunstverständnis führen. „Das ist ein frommer Wunsch, zu dem jeder Galerist Ja und Amen sagen könnte, doch offensichtlich haben die Erfinder der öffentlichen Leihanstalt nach dem Motto – Der Zweck heiligt die Mittel – Preise kalkuliert, die jeglicher Wirtschaftlichkeitsrechnung spotten“, erklärt Thurnhofer.

Die Leihgebühr beträgt für private Personen acht Euro pro Monat und Bild (Grafiken kosten gar nur zwei Euro). Firmen und Institutionen können die Leihgebühr von der Steuer absetzen. Im Preis inkludiert ist die Versicherung. Diese marktfremden Konditionen haben die IGG zur Veröffentlichung folgender Resolution veranlasst:

Resolution der IG Galerien:

Die Interessensgemeinschaft Galerien für zeitgenössische Kunst (IGG) ist nicht grundsätzlich gegen Leih- oder Leasingmodelle. Allerdings fordert sie vehement Kostenwahrheit bei allen Marktteilnehmern. Wenn eine Artothek öffentliches Eigentum privatwirtschaftlich nutzbar macht, so ist das so sinnvoll, wie die bundeseigenen Aktien der Telekom-Austria an „Liebhaber“ zu entlehnen. Kein Mensch würde glauben, damit den Aktienmarkt zu beleben.

Ein Kunstwerk, das am Markt 5.000 Euro kostet, ist so um knapp 100 Euro pro Jahr zu bekommen. Damit können weder Lagerkosten und Verwaltung noch Versicherung und Transport abgedeckt werden. Nicht nur deshalb ist dieses Angebot der Artothek ein Tritt in die Achillesferse des Kunstmarktes. Gleichzeitig werden mit dem Angebot Artothek-Kunden und Galerie-Kunden gegeneinander ausgespielt.

Die Vermarktung von öffentlichem Kulturgut, das mit unseren Steuergeldern erworben wurde, und die Werbung mit dem Argument der Absetzbarkeit, konfrontiert Galerien mit einem Angebot, das auf Rechtmäßigkeit nach dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) untersucht werden müsste.

Die IGG begrüßt jede Maßnahme, die dazu geeignet ist, neue Kunstfreunde und damit langfristig neue Kundenschichten zu gewinnen. Die Leihanstalt der Artothek ist dazu nicht geeignet, sie widerspricht der eigentlichen Aufgabe dieser öffentlichen Institution. Wir bieten daher der Leitung der Artothek an, gemeinsam Ideen und Aktivitäten zu entwickeln, die langfristig den Künstlern dienen und den Kunstmarkt fördern.