Rechnungshof: Bericht über Spionageprävention

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05. Juni 2026 – (Presseinformation des Rechnungshofs ÖsterreichHochdynamische Veränderungen der Bedrohungs- und Sicherheitslage erhöhten Anforderungen

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Informationsabfluss, der Zutritt Unberechtigter oder Anwerbungsversuche des eigenen Personals sind konkrete Risiken, die das Innen-, das Verteidigungs- und das Außenministerium im Zusammenhang mit Spionage unter anderem identifizierten. Die Überprüfung von (potenziellen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber auch von Dienstleistern oder der korrekte Umgang mit Informationen, die besondere Geheimhaltung erfordern („klassifizierte Informationen“), sind Beispiele für Elemente von Internen Kontrollsystemen (IKS), mit denen Risiken begegnet und Spionagevorfälle verhindert werden sollten. Auf Antrag des Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und weiterer Abgeordneter überprüfte der Rechnungshof den entsprechenden Präventionsmechanismus in den genannten Ministerien. Den Bericht „IKS-Elemente der Spionageprävention im Innenministerium, Verteidigungsministerium und Außenministerium (pdf)“ veröffentlichte er heute. Prüfungszeitraum sind im Wesentlichen die Jahre 2017 bis 2024.

Die drei Ministerien verfügten jeweils über ein IKS inklusive Elementen zur Spionageprävention. Regelungen waren in Dienstvorschriften dokumentiert. Bedienstete wurden darin unterwiesen und regelmäßig fortgebildet. Die Überwachung, ob die Regelungen eingehalten werden, ist eine Management- beziehungsweise Führungsaufgabe. Nur im Rahmen regelmäßiger Kontrollen kann das erwartete Schutzniveau aufrechterhalten werden. Dieser Führungsaufgabe sollte hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Hochdynamische Veränderungen der Bedrohungs- und Sicherheitslage

Die Veränderungen der geopolitischen Lage haben Auswirkungen auf die Anforderungen an den Verfassungsschutz (Staatsschutz und Nachrichtendienst) insgesamt und auf die Spionageabwehr im Konkreten. Dies spiegelt sich auch in den benötigten Ressourcen – etwa für Personal – im Innenministerium, im Verteidigungsministerium aber auch im Außenministerium wider.

Das Innenministerium erhöhte die personellen Ressourcen für die Spionageabwehr im überprüften Zeitraum – vor allem ab Einrichtung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Dezember 2021. Insbesondere im Bereich der Spionageabwehr stiegen die Anforderungen an die DSN. Zwischen 2017 und 2024 vervierfachten sich die Auszahlungen für Mehrdienstleistungen, also etwa für Überstunden. Im Abwehramt des Verteidigungsministeriums waren die Auszahlungen für Mehrdienstleistungen mehr als verdreifacht.

Der Rechnungshof empfiehlt den genannten Ministerien, die personellen und finanziellen Ressourcen zur Spionageprävention entsprechend den dynamischen Entwicklungen der Bedrohungslage bereitzustellen.

Vertrauenswürdigkeitsprüfung für Verwaltungspersonal mit sensiblem Einblick in der DSN

In den drei Ministerien waren personenbezogene Überprüfungen eine Aufnahmevoraussetzung und Voraussetzung für den Zugang zu Informationen. Sie können diese Überprüfungen je nach Erfordernis des Geheimschutzes für den Zugang zu Informationen abgestuft für den jeweiligen Einsatzbereich anwenden. Abhängig von der Verwendung der Bediensteten waren die personenbezogenen Überprüfungen in regelmäßigen Abständen (drei, fünf oder zehn Jahre) zu erneuern.

Der Rechnungshof merkt an, dass Verwaltungspersonal im Innenministerium, das durch seine Kontroll- und Dienstleistungsaufgaben insbesondere im Rahmen seiner Tätigkeit für die Dienstbehörde oder Personalstelle umfangreiche Einblicke in sensible Bereiche des Verfassungsschutzes erhielt, keine Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchlaufen musste. Er empfiehlt dem Innenministerium, eine gesetzliche Regelung im Nationalrat zu initiieren, die Verwaltungspersonal mit Einblick in die sensible Tätigkeit des Verfassungsschutzes in die Vertrauenswürdigkeitsprüfung einbezieht.

Externe Dienstleister: Nachrichtendienstliche Informationen durften nicht herangezogen werden

Verbesserungsbedarf zeigt der Rechnungshof auch in Zusammenhang mit Beschaffungen, die wesentliche Sicherheitsinteressen des Bundes betreffen, anhand eines Beispiels auf: Das Innenministerium vergab im Oktober 2021 einen Auftrag für ein Hochsicherheitsnetzwerk. Die Gesamtkosten lagen bei 1,25 Millionen Euro. Im Juni 2022 berichtete eine deutsche Mediengesellschaft über Verbindungen des beauftragten Unternehmens zu einem ehemaligen Geschäftsführer eines deutschen Zahlungsdienstleisters sowie über mögliche, damit zusammenhängende Verbindungen zur Russischen Föderation. Die DSN nahm von der Umsetzung des Hochsicherheitsnetzwerks durch dieses externe Unternehmen schließlich Abstand. Sie gab an, über keine Möglichkeiten zur Überprüfung von Unternehmen zu verfügen. Das dafür zuständige Abwehramt stellte im Februar 2021 für dieses Unternehmen eine Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung aus. Die Überprüfung beruhte auf einer personenbezogenen Selbstauskunft, bei der spezifische Aspekte der Spionageprävention jedoch nicht vorgesehen waren.

Mangels gesetzlicher Grundlage war es nicht möglich, nachrichtendienstliche Informationen heranzuziehen sowie zivile und militärische Informationen zu Unternehmen auszutauschen. Der Rechnungshof empfiehlt daher, für Beschaffungen, die wesentliche Sicherheitsinteressen des Bundes betreffen, eine Überprüfung von Unternehmen in einem frühen Stadium der Vergabe unter Heranziehung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse zu ermöglichen.

Unterschiedliche Rechtsgrundlagen für klassifizierte Informationen

Der Rechnungshof hält fest, dass die in seinem 2021 erschienenen Bericht „Management der IT-Sicherheit in der Verwaltung ausgewählter Bundesministerien (pdf)“ aufgezeigten Unterschiede in den rechtlichen Grundlagen für die elektronische Verarbeitung klassifizierter Informationen weiterhin bestanden und damit auch das von der Informationssicherheitskommission identifizierte Sicherheitsrisiko. Unterschieden wird zwischen Informationen, die Österreich im Einklang mit völkerrechtlichen Regelungen erhält – dem „internationalen Geheimschutz“ – und dem „nationalen Geheimschutz“. Die Sanktionierung von Verstößen war im internationalen und im nationalen Geheimschutz unterschiedlich geregelt: Im Gegensatz zum nationalen Geheimschutz sind für den internationalen Geheimschutz Tatbestände für Verwaltungsübertretungen und gerichtlich strafbare Handlungen festgelegt. Der Rechnungshof empfiehlt, die Harmonisierung der Rechtsgrundlagen für klassifizierte Informationen abzuschließen.

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Grundlegende Anpassungen im Stromverteilernetz notwendig

Rechnungshof Stromnetze 2026

29.05.2026 (Bericht des Rechnungshofes Österreich– Grundsatz der Verursachergerechtigkeit sollte für alle Netzbenutzer gelten

Österreich strebt an, bis 2030 100 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken. Der Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen schreitet in Österreich rascher voran als die dafür nötigen Anpassungen des Stromnetzes. Grundlegende Anpassungen sind notwendig, um die nachhaltige, sichere und leistbare Stromversorgung weiterhin zu gewährleisten. Die Kosten dafür tragen die Endkunden über verordnete Netzentgelte. Der Rechnungshof empfiehlt dem Wirtschaftsministerium im heute veröffentlichten Bericht „Transformation der Stromverteilernetze (pdf)“, beim Erneuerbaren-Ausbau gleichzeitig den daraus resultierenden Anpassungsbedarf im Stromnetz zu berücksichtigen. Die Transformation des Stromnetzes erfordert verstärkte Steuerung und Koordination. Geprüft wurden die Jahre 2019 bis 2024.

Kritische Infrastruktur

Wer in Österreich Strom bezieht, kann Stromlieferanten frei wählen und auch wechseln, nicht aber den Netzbetreiber. Das öffentliche Stromnetz zählt zur kritischen Infrastruktur. Es besteht aus dem überregionalen Übertragungsnetz und aus regionalen und lokalen Verteilernetzen mit über 100 Verteilernetzbetreibern. Da Stromnetze ein natürliches Monopol sind, unterliegen sie der Regulierung. Die Kosten der Netzbetreiber werden von der Energie-Control Austria (E-Control) bestimmt und über verordnete Netzentgelte eingehoben.

Veränderte Anforderungen an das Stromnetz

Mit der Energiewende veränderten sich die Anforderungen an die Stromnetze. In der Vergangenheit wurden sie als Einbahnstraßen betrieben. Strom floss von zentralen, größeren Kraftwerken zu den Betrieben und Haushalten. Mit dem starken Zuwachs dezentraler Erzeugungsanlagen wird Strom nun unregelmäßig produziert.

Aber: Eingespeiste Energie muss immer dem momentanen Verbrauch entsprechen. Ein Ungleichgewicht von Einspeisung und Entnahme gefährdet die Stabilität des Stromversorgungssystems. Nötig sind unter anderem entsprechende Speicher- und Transportkapazitäten.

Transformation der Stromnetze besser steuern und koordinieren

Bereits im 2020 erschienenen Bericht „Ökostromförderung am Beispiel Windkraft und Photovoltaik (pdf)“ hatte der Rechnungshof aufgezeigt, dass der Erneuerbaren-Ausbau rascher erfolgte als die notwendige, jedoch langwierige und kapitalintensive Anpassung der Netzinfrastruktur.

Er empfiehlt dem Wirtschaftsministerium: Beim Erneuerbaren-Ausbau soll stets gleichzeitig der daraus resultierende Anpassungsbedarf im Stromnetz berücksichtigt werden. Zudem soll in Zusammenarbeit mit der E-Control, den Ländern und den Netzbetreibern ein langfristiger Gesamtplan zur Transformation der Stromnetze erarbeitet werden. Eine übergeordnete Planung und strategische Koordination soll bestehende Instrumente, etwa den integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan, nutzen. Versorgungssicherheit, Dekarbonisierung und Leistbarkeit für Haushalte, Gewerbe und Industrie sowie für die öffentlichen Haushalte sollen gleichrangig verfolgt werden.

Stärkung des Verursacherprinzips

Für einen Muster-Haushaltskunden in Österreich mit einem Jahresstromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden machte das Netzentgelt rund 29 Prozent der gesamten Stromrechnung aus (Stand Mai 2025). Der Rechnungshof stellt dazu fest: Haushaltskunden werden in puncto Netzentgelt stärker belastet als Industriekunden. Einspeiser hatten im Gegensatz zu Entnehmern kein Netzbereitstellungs- beziehungsweise Netznutzungsentgelt zu tragen. Ab Jänner 2027 haben Einspeiser ab einer netzwirksamen Leistung von 20 Kilowatt einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag zu entrichten.

In Österreich wurden Photovoltaik- und Windkraftanlagen dezentral und regional sehr ungleich verteilt errichtet. Obwohl dieser Erneuerbaren-Ausbau dazu dient, die österreichweiten Klimaziele – 2030 soll der gesamte Strombedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt werden – zu erreichen, erfolgt keine regionale Umverteilung von Netzkosten.

Der Rechnungshof empfiehlt der E-Control, die Systematik der Netzentgelte und Kostenwälzung aufgrund des Erneuerbaren-Ausbaus anzupassen, sodass der Grundsatz der Verursachergerechtigkeit für alle Netzbenutzer gilt.

Volkswirtschaftliche Mehrkosten wegen später Umsetzung nicht auszuschließen

Der Rechnungshof weist außerdem darauf hin, dass die Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie von 2019 mehr als sechs Jahre dauerte. Sie war erst im Dezember 2025 mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) abgeschlossen. Damit verzögerte sich auch eine flexible und damit optimierte Nutzung vorhandener Netzkapazitäten, die kapitalintensive Netzausbauten vermeiden oder zumindest verringern konnte. Die Folge: Gesamtwirtschaftliche Mehrkosten waren nicht auszuschließen, etwa höhere Stromkosten und Netzentgelte und verlangsamter Erneuerbaren-Ausbau.

Netzentgelte: Weitere Steigerungen wegen hoher Investitionen erwartet

Näher unter die Lupe nahmen die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes die Wiener Netze GmbH und die Netz Niederösterreich GmbH. Die Netznutzungsentgelte stiegen im Zeitraum 2015 bis 2025 stark an und werden bis 2030 aufgrund der anhaltend hohen Investitionen weiter steigen. Dabei erwartete die Netz NÖ einen deutlich stärkeren Anstieg als die Wiener Netze.

Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes zeigen im Bericht unterschiedliche Möglichkeiten auf, diese Entwicklung zu dämpfen; etwa die Digitalisierung der Netze voranzutreiben. Zudem sollten die Netzbetreiber bei Beschaffungen enger kooperieren. Durch optimierte Nutzung des Netzes könnten zudem kapitalintensive Netzausbauten vermieden oder zumindest verringert werden.

Bericht: Transformation der Stromverteilernetze (pdf)

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Internationale Wärmepumpen-Konferenz

AIT Heat Pump Conference 2026

Das AIT Austrian Institute of Technology organisiert gemeinsam mit internationalen Partnern die

IEA Heat Pump Conference 2026

+ über 800 Teilnehmer:innen

+ 367 wissenschaftliche Beiträge zeigen aktuelle Entwicklungen von Forschung bis industrielle Anwendung

27. Mai 2026 – (Presseinformation AIT Austrian Institute of Technology) – Mit der heutigen Eröffnung der 15. IEA Heat Pump Conference 2026 in der Hofburg wird Wien für vier Tage zum internationalen Zentrum für Innovationen im Bereich der Wärmepumpentechnologien. Über 800 Teilnehmer:innen aus aller Welt kommen zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen aus Forschung, Industrie und Energiepolitik auszutauschen. Die Konferenz gilt als führende internationale Plattform für den Austausch zu Wärmepumpentechnologien und deren Rolle bei der Dekarbonisierung von Energiesystemen.

Österreich als Innovationsstandort

„Die Energiewende wird auch im Wärmesektor entschieden. Wärmepumpentechnologien spielen dabei eine Schlüsselrolle. Österreich hat sich hier zu einem wichtigen Innovationsstandort entwickelt“, betont Peter Hanke, Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, in seiner Eröffnungsrede. „Rund 537.000 installierte Anlagen sparen bereits heute jährlich etwa 1,26 Millionen Tonnen CO₂ ein und schaffen gleichzeitig Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Wärmepumpen zeigen, dass Klimaschutz und wirtschaftlicher Erfolg kein Widerspruch sind – im Gegenteil: Wer heute in grüne Technologien investiert, sichert die Arbeitsplätze und Märkte von morgen.“

AIT treibt den Transfer von Forschung in die Anwendung

„Wärmepumpen entwickeln sich rasant von einer Gebäudetechnologie zu einer zentralen Systemlösung – für Industrieprozesse, urbane Räume und integrierte Energiesysteme“, sagt Andreas Kugi, Scientific Director des AIT Austrian Institute of Technology. „Als AIT treiben wir diesen Wandel mit exzellenter Forschung und angewandter Entwicklung voran: von energieeffizienten Hochtemperatur-Wärmepumpen über die Integration in industrielle Prozesse bis hin zur Kopplung mit intelligenten Energie- und Wärmenetzen. Unser Ziel ist klar: Innovationen zu entwickeln, die wettbewerbsfähig und skalierbar sind und einen messbaren Beitrag zu Energieeffizienz und Versorgungssicherheit leisten.“

„Die Heat Pump Conference bringt die internationale Community entlang der gesamten Wertschöpfungskette zusammen – Wissenschaft, Industrie, Energieversorger und Politik“, unterstreicht Thomas Fleckl, Chair des National Organising Committee und Leiter der Abteilung für nachhaltige thermische Energiesysteme am AIT Austrian Institute of Technology. „Dieser fokussierte Austausch beschleunigt den Transfer von Innovationen in den Markt. Genau das braucht es, um die Wärmewende in Industrie und Städten spürbar voranzubringen.“

Von Forschung bis Anwendung: Innovationen für Industrie und Städte

Rund die Hälfte des weltweiten Energieverbrauchs entfällt auf Wärme und Kühlung. Gleichzeitig ist dieser Bereich noch stark von fossilen Energieträgern abhängig – entsprechend groß ist das Potenzial für klimafreundliche Lösungen.

Im Fokus der Konferenz stehen insbesondere:

+ Hochtemperatur Wärmepumpen für industrielle Prozesse

+ Lösungen für den Einsatz in urbanen Räumen und Fernwärmesystemen

+ Integration in Energiesysteme und Netze

+ Neue Ansätze in Digitalisierung und Systemsteuerung

Das wissenschaftliche Programm der Konferenz unterstreicht die internationale Dynamik im Bereich der Wärmepumpentechnologien.

+ 367 Einreichungen aus Forschung und Industrie

davon 261 Scientific Papers und 106 Applied Research Papers

Beiträge aus Europa (263), Asien (53), Amerika (24) und weiteren Regionen (27)

Die Bandbreite reicht von Grundlagenforschung bis zu konkreten Anwendungen in Industrie, Gebäuden und Energiesystemen.

Internationale Zusammenarbeit als Schlüssel

Neben der wissenschaftlichen Exzellenz steht der internationale Austausch im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die Konferenz ist Teil des Technology Collaboration Programme on Heat Pumping Technologies der Internationalen Energieagentur (IEA), dass die Zusammenarbeit zwischen Forschung, Industrie und Politik stärkt.

„Innovation gelingt nur im internationalen Austausch. Die Heat Pump Conference bietet die Möglichkeit, Wissen zu teilen, voneinander zu lernen und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen der Energiewende zu entwickeln“, so Fleckl.

Kunst als Teil des Konferenzgeschehens

Im Rahmen der Heat Pump Conference bringt AIT auch seine Expertise an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft, Technologie und Innovation ein. Die Künstlerin Chiara de Eccher, die zuletzt im Rahmen von artloop by AIT eine großformatige Wandzeichnung im Foyer des AIT-Standorts Wien Giefinggasse realisiert hat, begleitet die Policy Forums der Konferenz mit Live-Zeichnungen. Ihre Arbeiten reagieren auf Diskussionen zu globalen Lieferketten, Energiemärkten und Innovationspolitik und machen zentrale Fragen der Wärmepumpen-Transformation künstlerisch sichtbar. Die entstandenen Zeichnungen werden nach der Konferenz über artloop by AIT und im Rahmen der Kommunikation zur Konferenz präsentiert.

SIEHE AUCH: AIT startet mit „artloop“ ein Programm, das Kunst stärker in Forschungsprozesse integriert und neue Perspektiven für Innovation schaffen soll. (Austria Innovativ 21.4.2026)

Pressefotos: https://www.apa-fotoservice.at/galerie/39914

Über die IEA Heat Pump Conference

Die internationale Wärmepumpenkonferenz findet seit 1984 alle drei Jahre statt und gilt als wichtigste wissenschaftliche Veranstaltung in diesem Bereich. 2026 wird sie vom AIT Austrian Institute of Technology in Kooperation mit dem Technology Collaboration Programme on Heat Pumping Technologies der International Energy Agency (IEA HPT TCP) organisiert. Die Konferenz wird vom österreichischen Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BM IMI) als Partner unterstützt. Weitere Informationen: https://hpc2026.org

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