27. November 2024 - Die Stadt Wien verfolgt all jene, die „illegaler“ Weise einen Fuß auf ihre U-Bahn-Durchgänge setzen, von hintrum – genauer gesagt über die in Hamburg angesiedelte „Full-Service-Inkasso“-Agentur „intrum“. So flatterte dem Autor dieser Zeilen heute eine „Inkassomahnung“ mit der „Forderung“ über einen Betrag von 265,22 Euro ins Haus. Das waren noch Zeiten, würde Tante Jolesch sagen, als man von Beamten der Stadt Wien gemahnt wurde und das Recht auf Einspruch hatte!
Eine Erklärung der Herkunft dieser „Forderung“ muss mit einer Richtigstellung beginnen: nicht die „Stadt Wien“, sondern ihre 100-Prozent-Tochter, Mitarbeiter der Wiener Linien GmbH haben mich am Sonntag der Nationalratswahl (29.9.2024) zum Erwerb eines Fahrscheins genötigt. Die Eintreibung der nicht beglichene Rechnung passiert nun hintrum.
De jure also eine Angelegenheit zwischen zwei Geschäftspartnern, de facto aber eine Amtshandlung – nur deshalb ist diese an sich nebensächliche Geschichte relevant für einen Moralphilosophen, der sich schon lange mit dem Unterschied zwischen Legalitätsprinzip und Moralitätsprinzip beschäftigt.