Ansprache von Hubert Thurnhofer
Im Vorjahr gab es rund 3.000 Schulbesuche von Offizieren des österreichischen Bundesheeres. Zum Vergleich: 2017 waren es gerade mal 220. Die Verteidigungsministerin Klaudia Tanner verbucht dies unter „geistiger Landesverteidigung“ und kündigt an, diese weiter zu forcieren.
Und was sagt dazu der Unterrichtsminister? Im März hab ich ihm geschrieben:

„Es ist erfreulich, dass Vertreter unserer Republik erkannt haben, dass die umfassende Landesverteidigung mehr ist als die militärische Landesverteidigung. Gut und schön, dass Vertreter des Bundesheeres über militärische Aspekte der Landesverteidigung an Schulen referieren. Untragbar allerdings ist es, diese Tätigkeiten des Bundesheeres zur „Geistigen Landesverteidigung“ umzudeuten.“
Zur Erinnerung Artikel 9a (Absatz 2) B-VG: „Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.“
Dieser Zusatzartikel stammt aus dem Jahr 1975 und feierte im Vorjahr somit seinen 50. Geburtstag. Deshalb haben sich auch Wirtschaftsministerium und WKÖ daran erinnert -standesgemäß mit einem Symposium. Dann ist nix mehr passiert. Ich hab beide staatstragenden Institutionen gefragt, was sie denn konkret gedenken für die „wirtschaftliche Landesverteidiung“ zu unternehmen. Und wie viel sie dafür investieren wollen.
Wenn überhaupt eine Antwort kam, dann: Larifrari. Wir wissen, eh… Aber Pläne gibt’s keine und Geld sowieso nicht.
Zurück zum Artikel 9a (Absatz 1): Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.“
Damit wurde – 20 Jahre nach dem Neutralitätsgesetz in Verfassungsrang – die Neutralität ein zweites Mal in der Verfassung verankert, als Gut, dass es zu verteidigen gilt.
Der Artikel 9a Absatz 1 ist aber noch nicht zu Ende; es folgt: „Hierbei [bei der umfassenden Landesverteidigungen] sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen – … – zu schützen und zu verteidigen.“
Ich hab den Artikel bewusst verkürzt, um zu suggerieren, dass unsere Einwohner auch vor gewaltsamen Angriffen auf unsere Neutralität zu schützen sind. Ein gewaltsamer Angriff ist die besoffene Aussage des Ex-Kanzlers Nehammer, „unsere Neutralität wurde uns von der Sowjetunion aufgezwungen“, ein gewaltsamer Angriff ist die läppische Aussage von Ex-Kanzler Schüssel „Die Neutralität gilt nicht mehr“. Gewaltsame Angriffe kommen von den Verfassungsexperten, die diese Angriffe auf die Neutralität ignorieren oder gar legitimieren.
Diese Experten werden mir bei dieser Interpretation nicht recht geben. Und ich verrate auch warum: Hier der volle Wortlaut (Absatz 2)
Es sind „die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen – zu schützen und zu verteidigen.“
Angriffe auf die Neutralität von innen sind damit nicht zu schützen.
Das ist zwingende Logik der Juristerei, das ist Expertenlogik.
Experten sind nicht fähig die Demontage unserer Neutralität zu erkennen.
Diese Demontage ist nicht nur die Zerstörung eines „österreichischen Mythos“ wie das Buch „Auslaufmodell Neutralität“ nahelegt. Autoren sind zwei Juristen. Das Buch wurde im März im Wienmuseum vorgestellt.
Abschließend zum Thema des Tages, Krieg und Frieden: Die Demontage der Neutralität ist eine Kriegserklärung der Herrschenden gegen das Volk.
Im Übrigen bin ich der Meinung: Es gibt KEINE Spaltung der Gesellschaft; offensichtlich aber ist die Spaltung zwischen Staat und Gesellschaft.
SIEHE AUCH:
Bezemek (HG) Die Schönheit und Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“
Franz Cede/Ralph Janik: Auslaufmodell Neutralität? Geschichte und Gegenwart eines österreichischen Mythos