Parlamentskorrespondenz Nr. 939 vom 14.10.2026
NR für Weiterentwicklung des Kinderschutzes
Wien (PK) – Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und sexuellem Missbrauch sollen konsequent weiterentwickelt und bestehende Lücken geschlossen werden. Der Nationalrat sprach sich heute einstimmig für einen entsprechenden Koalitionsantrag auf Basis einer Initiative der FPÖ aus. Darin werden die Justizministerin und die Familienministerin unter anderem ersucht, gesetzliche Verbesserungen im Kindschafts- und Familienrecht vorzulegen sowie Prävention und Unterstützungsangebote auszubauen.
Kinderschutz: Gesetzliche Verbesserungen, Prävention und Unterstützung
Der Antrag von ÖVP, SPÖ und NEOS sieht eine rasche Umsetzung der Neufassung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern vor, sobald diese auf EU-Ebene angenommen wurde. Zudem sollen ehestmöglich Gesetzesentwürfe zur Stärkung des Kinderschutzes im Kindschaftsrecht und zur geplanten Reform des Familienrechts vorgelegt werden. Verbessert werden soll auch die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Pflegschaftsgerichten und Kinder- und Jugendhilfeträgern. Dazu sollen klare Informationspflichten bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung beitragen. Gemeinsam mit den Ländern sollen außerdem die Prävention sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs ausgebaut und der niederschwellige Zugang zu spezialisierten Beratungs- und Unterstützungsangeboten verbessert werden. Diese sollen betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen zur Verfügung stehen.
Debatte über Strafverschärfungen, Prävention und Kinderschutz im digitalen Raum
Ausgangspunkt für den Koalitionsantrag war ein Entschließungsantrag der FPÖ zu einem Gewaltschutzpaket, der keine Mehrheit fand. Darin fordert Harald Stefan (FPÖ) unter anderem höhere Strafen für den Besitz bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen und für den sexuellen Missbrauch unmündiger Minderjähriger, wie er im Plenum nochmals ausführte. Außerdem spricht er sich für eigene Straftatbestände für „Grooming“ und „Gruppenvergewaltigungen“ aus. Auch die Verbreitung von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger und der Verkauf von Kindersexpuppen sollen nach den Vorstellungen der FPÖ unter Strafe gestellt werden. Zu den weiteren Forderungen zählen ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägig Verurteilte, ein dauerhafter Eintrag im Strafregister sowie aufenthalts- und staatsbürgerschaftsrechtliche Konsequenzen für verurteilte Sexualstraftäter ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Die „Einheitspartei aus vier Fraktionen“ habe diesen Antrag abgelehnt, so Stefan. Seine Fraktion lasse sich davon jedoch nicht entmutigen.
Auch Elisabeth Heiß (FPÖ) warf den anderen Fraktionen vor, den Antrag ihrer Fraktion aus parteitaktischen Gründen abgelehnt zu haben. Die Fälle Gunther Paal und Florian Teichtmeister würden zeigen, wie dringend gehandelt werden müsse. Heiß kritisierte zudem die Ablehnung einer FPÖ-Initiative gegen den Verkauf von Kindersexpuppen und forderte ein Ende der „Kuscheljustiz“. Problematisch sei aus ihrer Sicht auch eine „Frühsexualisierung“ in Kindergärten und Schulen, etwa durch Lehrmaterialien zu queeren Themen. Rosa Ecker (FPÖ) bemängelte, dass beim Kinderschutz seit Jahren über Maßnahmen diskutiert werde, während Oppositionsanträge abgelehnt oder vertagt würden. Statt weiterer Prüfaufträge und Ankündigungen brauche es konkretes Handeln. Unter Verweis auf parlamentarische Anfragebeantwortungen zu Prostitution und Menschenhandel berichtete sie zudem von 41 im Jahr 2025 identifizierten Opfern, darunter vier minderjährigen Mädchen. Die Dunkelziffer sei enorm.
Sabine Schatz (SPÖ) bezeichnete den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch als gemeinsamen Handlungsauftrag, der sich auch aus der UN-Kinderrechtskonvention ergebe. Ziel müsse es sein, Missbrauch möglichst zu verhindern. Dafür brauche es die Stärkung von Kindern, geschützte Räume und eine Sensibilisierung jener Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Grooming sei bereits im Strafgesetzbuch geregelt, zudem seien die Strafrahmen für Missbrauchsdarstellungen 2023 nach dem Fall Teichtmeister angehoben worden. Manfred Sams (SPÖ) ergänzte, dass die gezielte Kontaktaufnahme mit Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs seit 2011 strafbar sei. Bestehende Schutzlücken müssten dennoch geschlossen und neue europäische Vorgaben rasch umgesetzt werden.
Gudrun Kugler (ÖVP) betonte den Konsens darüber, Kinder sowohl online als auch offline schützen zu müssen. Dafür brauche es ein Gesamtpaket, das über einzelne Strafverschärfungen hinausgehe. Im FPÖ-Antrag fehlten jedoch Prävention, die Unterstützung von Opfern sowie die notwendige Zusammenarbeit der Behörden, kritisierte sie. Kugler sprach sich für flächendeckende Kinderschutzkonzepte und ein schnelleres Zusammenwirken der Behörden aus. Johanna Jachs (ÖVP) verwies auf die im Regierungsprogramm vorgesehene Evaluierung des Sexualstrafrechts. Manche Forderungen der FPÖ seien berechtigt, Kinderschutz erfordere aber auch niederschwellige Hilfsangebote, Prävention und Täterarbeit.
Kinderschutz müsse bereits ansetzen, bevor Kinder zu Opfern werden, erklärte Henrike Brandstötter (NEOS). Die Bundesregierung habe mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen bereits wichtige Schritte gesetzt. Gerade im digitalen Raum verändere sich die Realität jedoch rasch, etwa durch „Grooming“, „Sextortion“ und Deepfakes. Darauf müssten gesetzliche Antworten gefunden werden, wozu aktuelle eine Evaluierung des Sexualstrafrechts laufe, so Brandstötter.
Vor neuen Formen der Gewalt im digitalen Raum warnte auch Barbara Neßler (Grüne). Als Beispiel nannte sie das „764-Netzwerk“, das gezielt verletzliche junge Menschen manipuliere und sie ihrer Selbstbestimmung beraube. „Rat auf Draht“ berichte von einem massiven Anstieg der Anfragen zu Gewalt. Neßler warf der FPÖ vor, das Thema politisch zu instrumentalisieren, und verwies auf Fälle sexueller Gewalt sowie rechtskräftige Verurteilungen von Personen in deren eigenem Umfeld. Rosa Ecker (FPÖ) hielt dazu fest, dass es Täter in jedem Umfeld gebe, unabhängig von der Parteizugehörigkeit.