Vorwahl zum Nationalrat. Wozu?

MZ Vorwahl 800

10. Septmeber 2024 – Schon in Knittelfeld ist Anton (Kandidat der Liste Madeleine Petrovic) ein Plakat vor dem Stadtamt aufgefallen. Inhalt: „Nationalratswahl – ‚Quasi-Vorwahltage‘. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte und geben Sie direkt Ihre Stimme im Bürgerservicebüro ab!“ Dafür macht das Amt sogar Überstunden und bietet an drei Freitagen Verlängerte Öffnungszeiten bis jeweils 18:00 Uhr. Anton Edler von Liezen, ein Mensch mit moralischen Grundsätzen, fragt sich und mich, wofür wir dann noch bis Ende September dutzende Gemeinden und Städte besuchen, wenn uns viele Stimmen schon weggenommen werden, bevor wir Gelegenheit hatten, mit den Menschen zu sprechen.

Und genau diese Möglichkeit wurde heute in Mürzzuschlag zum Fall. Ein älterer Herr hat mir eröffnet, dass er schon voreilig „taktisch“ gewählt habe, ohne zu wissen, dass auch Petrovic bei der Wahl antrete. Petrovic ist auch Obfrau des Vereins Save Tibet, dem auch besagter Wähler angehört. Sein Bedauern über die voreilige Entscheidung war aufrichtig aber die Wahl nicht mehr zu ändern. „Die Welt ist alles, was der Fall ist.“ (Wittgenstein)

Es ist klar, dass die Altparteien niedrige Wahlbeteiligung fürchten, da die 4-Prozent-Hürde bei fünf Millionen Wählern mit weniger Stimmen erreicht werden kann als bei sechs Millionen. Klar ist auch, dass viele Wähler erst in den letzten Tagen vor dem Wahltag ihre Entscheidung treffen (siehe Umfragen von Marketagent.com)

So können die Altparteien verlorene Wähler zurückgewinnen, bevor diese im direkten Gespräch mit Kandidaten neuer Parteien von besseren Ideen oder gar von einem besseren Demokratie-Konzept überzeugt werden. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob diese neue Praxis der „Vorwahl“ verfassungskonform ist.

Der Begriff „Vorwahl“ findet sich jedenfalls nicht in der Verfassung und auch nicht in Nationalratswahlgesetz. Somit gibt es auch keine Vorwahltage. Der Begriff „Quasi Vorwahltage“ unter Anführungszeichen verschleiert nur schlecht, um was es wirklich geht – nämlich um Vorwahltage. Schon in der amtlichen Wahlinformation findet sich die Auskunft, wie man mit der Wahlkarte wählt. Die erste von vier Möglichkeiten: „sofortige Stimmabgabe mittels Briefwahl bei persönlicher Beantragung“.

Ich habe zwar keinen Bildungsauftrag (anders als der ORF), erfülle ihn aber trotzdem (anders als der ORF). So habe ich im NR-Wahlgesetz, das 129 Paragrafen umfasst, nachgeforscht und im § 40 (Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten) Absatz 5 folgende Details gefunden:

(5) Für den Fall, dass eine Wahlkarte dem Antragsteller persönlich ausgefolgt wird, kann diese unmittelbar nach ihrer Ausstellung in den Räumen der ausstellenden Behörde zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet und anschließend zur Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde hinterlegt werden. Die Gemeinde hat durch Bereitstellung einer Wahlzelle oder eines hierfür abgetrennten Raumes oder Bereiches dafür Sorge zu tragen, dass eine solche Stimmabgabe unter Wahrung des Wahlgeheimnisses möglich ist. Der Ort für die Wahlzelle, den abgetrennten Raum oder den abgetrennten Bereich ist so auszuwählen, dass dieser für Menschen mit Behinderungen barrierefrei erreichbar ist. Macht der Wähler von der Möglichkeit der Stimmabgabe nach Ausstellung der Wahlkarte Gebrauch, so hat der Gemeindewahlleiter, in Statutarstädten der Bezirkswahlleiter, allenfalls unter Heranziehung von Hilfskräften, nach Entgegennahme der Wahlkarte die Wahlkarte anhand des auf der Wahlkarte aufscheinenden Barcodes oder QR-Codes unter Zuhilfenahme der Datenverarbeitung ZeWaeR zu erfassen. In gleicher Weise ist mit Wahlkarten vorzugehen, die der zuständigen Wahlbehörde im Postweg übermittelt worden sind. Eine Wahlkarte ist unmittelbar nach der Erfassung in einem besonderen Behältnis amtlich unter Verschluss zu verwahren.

Ich bin kein Rechtsprofessor, sondern nur ein Kandidat der Liste Madeleine Petrovic, der um deine Vorzugsstimme wirbt. Wenn ich aber ein Professor wäre, würde ich eine Dissertation anregen zum Thema: wie viele Türen öffnet das aktuelle Nationalratswahlgesetz für Missbrauch und Wahlfälschung.

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Unser Heer verletzt Neutralität

Für NEUtralität immer

9. September 2024 – „Unser Heer“ alias Bundesministerium für Landesverteidigung, informierte die Öffentlickeit am 12.8.2024 via APA / OTS ganz ungeniert über laufende Verfassungsbrüche, insbesondere die Verletzung des Neutralitätsgesetzes:

US-Militärtransite: Konvois durchqueren Österreich

Vorbereitung auf internationale NATO-Übung „Saber Junction“ in Deutschland

Wien (OTS) – Von 13. bis 23. August 2024 erfolgen Transite der US-Streitkräfte durch Österreich. Grund dafür ist die „Saber Junction“ – eine internationale Übung in Deutschland, an der mehrere Armeen teilnehmen; Die NATO-Übung „Saber Junction“ – geleitet von der US Army Europe and Africa – findet jährlich statt. Daran nehmen NATO-Länder sowie Partnerländer – darunter Albanien, Belgien, Georgien und Rumänien – teil. Österreich ist nicht beteiligt.

Im genannten Zeitraum durchqueren ca. 300 Fahrzeuge Österreich. Die Einreise der ersten Fahrzeuge wird über den Grenzübergang Thörl-Maglern (Kärnten) passieren. Die Ausreise nach Deutschland erfolgt über den Grenzübergang Suben (Oberösterreich). Seit dem 29. Juli finden bereits vorbereitende Verlegungen in kleinerem Ausmaß statt. Gegen mögliche Verkehrsbehinderungen werden Maßnahmen getroffen.

Das Bundesheer unterstützt den Transit im Bereich des Transportmanagements. Durch die Unterstützung des Transits generiert das Bundesheer einen Mehrwert in den Bereichen der logistischen Aus-, Fort- und Weiterbildung und nutzt die Gelegenheit für ein „On the Job Training“ des österreichischen „National Movement and Coordination Center“ und involvierter Truppenteile. Der Ausbildungs- und Erfahrungsgewinn ist vor allem für einen Einsatz und für die Zusammenarbeit im multinationalen Verbund im Rahmen von Auslandseinsätzen von hohem Wert. Die dem Bundesheer im Zusammenhang mit dem Transit entstehenden Kosten werden von den ausländischen Truppen refundiert.

Transits von Angehörigen anderer Streitkräfte durch österreichisches Hoheitsgebiet werden durch das Bundesministerium für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Basis des Truppenaufenthaltsgesetzes 2001 nach gestelltem Antrag geprüft und im Einklang mit der militärischen Neutralität gestattet. Gemäß der oben zitierten gesetzlichen Grundlage können jedoch konkrete Auflagen durch das BMLV erteilt werden. Zudem erfolgt im Falle einer erteilten Genehmigung auch die Koordinierung mit dem Bundesministerium für Inneres.

(Ende OTS „Unser Heer“)

In Österreich als DDR 4.0 fällt offenbar niemandem in der Presseabteilung des Bundesheeres auf, dass die Einleitung „Transite der US-Streitkräfte durch Österreich“ und „Österreich ist nicht beteiligt“ einen eklatanten Widerspruch enthalten. Tausende Genehmigungen ohne zu hinterfragen, ob die Transporte Kriegszwecken dienen und ob sie damit unsere Neutralität verletzen – das also ist „keine Beteiligung“. Auf der Webseite https://www.stimmenfuerneutralitaet.at/artikel/ ist unter dem Titel „Österreich lässt tausende NATO-Militärtransporte über sein Territorium zu“ folgender Kommentar zu lesen:

„Im Jahr 2023 erfolgten 4.584 ausländische Militärtransporte durch Österreich sowie 6.245 Überflüge ausländischer Militärflugzeuge durch den österreichischen Luftraum. Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) hervor. Es handelt sich somit um nicht weniger als zwölf Militärtransporte und 17 Überflüge pro Tag.

Bei den Transporten bedeuteten die aktuellen Zahlen zudem gegenüber dem Jahr 2022 ein Plus von 84. Die meisten Militärtransporte über österreichisches Staatsgebiet entfallen auf die USA (1.017), dahinter folgen Deutschland (980) und Slowenien (593). Die Überflüge sind im Vergleich minimal zurückgegangen (minus fünf), allerdings waren gleich 19 davon nicht genehmigt, also schlichtweg illegal.

Transporte und Überflüge geschahen aus zweierlei Gründen: Einerseits zur Verlegung von NATO-Kontingenten zu Manöverzwecken sowie zum Aufmarsch in östlichen Grenzstaaten. Andererseits ging es um den Transit von Panzern, Waffen, Munition und anderen Rüstungsgütern, die seitens der NATO für den Kriegseinsatz durch die ukrainische Armee bestimmt sind.

Während Tanner und Außenminister Schallenberg (ÖVP) nichts dabei finden, die SPÖ schweigt, handelt es sich um eine geradezu skandalöse Praxis der österreichischen Bundesregierung, die der verfassungsmäßigen Neutralität Österreichs schweren Schaden zufügt.

Truppen- und Waffentransporte der NATO, um an der Grenze zur Ukraine, zu Weißrussland und Russland zu provozieren und potenziell zu eskalieren, stehen nicht im Interesse des Friedens. Luftraumverletzungen, erst recht mit Militärmaschinen, sind eindeutig zu unterbinden. Offensichtlich haben ÖVP und Grüne die staatliche Souveränität der Republik Österreich aufgegeben und einen stillen NATO-Anschluss vollzogen.“

Update 24. 11.2024 – Ao.Univ.Prof.i.R. Dr. Michael Geistlinger hat am 23. Mai 2024 ein 99-seitiges Gutachten verfasst und kürzlich freigegeben. Der Titel lautet: «Die Beteiligung Österreichs an der European Sky Shield Initiative (ESSI) und die immerwährende Neutralität Österreichs». In seiner Beurteilung bezieht er viele Stellungnahmen und völkerrechtlich relevante Organisationen mit ein. Die Bürgerinitiative NFÖ hat das Gutachten publiziert.

Update 20.9.2025 Österreichische Neutralität als Schild gegen die Kriegstreiberei der westlichen Eliten. Ein Essay von Wilhelm Langthaler

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RTR: Neudefinition von Qualitäts-Journalismus

RTR Qualitätsjournalismus

Verfassungswidrige Förderpraxis der Bundesregierung und ihrer Behörden

28. August 2024 (Updates 29.8.24, 13:30) – Die „RTR Medien und KommAustria“, eigentlich zuständig für die Kontrolle von Rundfunk und Telekom, ist gleichzeitig die Behörde, die im Auftrag der Bundesregierung die Zuteilung und Ausschüttung von Subventionen übernimmt. In jeder entwickelten Demokratie dieser Welt wäre so eine Praxis aufgrund von Unvereinbarkeitsprinzipien unmöglich. Aber Österreich ist anders. Hier erfindet die Regierung – zur Gleichschaltung der Massenmedien – immer wieder neue Fördertöpfe! Nun die Förderung „Qualitätsjournalismus“.

Mehr noch als die Förderschiene „Digitale Transformation“ (als ob die Medien 30 Jahre nach Erfindung des Internets noch nicht digital transformiert wären!) ist diese Förderschiene eine Verhöhnung der Pressefreiheit. Sie ist geradezu die Wiedereinführung der Zensur – nicht durch Verbotsmechanismen, sondern durch Belohnungsmechanismen. Das bedeutet: Die Behörde beurteilt im Nachhinein, welche „Leistungen“ der Massenmedien „Qualitätsjournalismus“ entsprochen haben und verteilt dem entsprechende Belohnungen!

SIEHE AUCH: Schweigegeld für Regionalsender und Printmedien

Zur scheinbaren Objektivierung des Verfahrens gibt es mehrere Belohnungs-Kategorien: Inahltsvielfaltsförderung, Journalismusförderung, Verteilung von Schülerabos (vorbei an allen gesetzlichen Regelungen für Lehrbücher), Ausbildung von Nachwuchs, Presseclubs, Einrichtungen der Aus- und Fortbildung.

Zur Ausschüttung kommen nun die Belohnungen für 2023, während für 2022 in der ersten Jahreshälfte (nach Verzögerungen aufgrund von EU-Einwendungen) ausbezahlt wurde. Laut Verfassung gilt: „Die Presse darf weder unter Zensur gestellt, noch durch das Konzessionssystem beschränkt werden.“ (StGG Artikel 13) Und: „Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang zur zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.“ (EMRK Ariktel 10 Absatz 1)

Es ist offensichtlich dass die Förderpraxis der Bundesregierung verfassungswidrig ist! Die von RTR ausgeschütteten Förderungen (egal ob unter dem Titel „Qualitätsjournalismus“ oder „Digitiale Transformation“) sind eindeutig „Konzessionssysteme“, die durch massive Bevorzugung einzelner Medien zur direkten Benachteiligung andere Medien führen! Außerdem handelt es sich offensichtlich um „Eingriffe öffentlicher Behörden“ – wie immer diese auch im Sinne der „Meinungsvielfalt“ schöngeredet werden, das Ergebnis ist eindeutig: verfassungswidrige Benachteiligung kleiner Medien und die übermäßige Bevorzugung staatsnaher Massenmedien! Einmalig und einzigartig: Förderungen sind normaler Weise eine Vorfinanzierung für kommerziell nicht gesicherte oder technisch innovative Projekte. Hier wird nachträglich beurteilt, ob Kriterien des „Qualitätsjournalismus“ erfüllt wurden. So produziert man regierungshörige Medien, das ist: Zensur.

Nur ein Beispiel der regressiven Zensur 2022 + 2023, die Ausschüttungen für die wichtigste „Qualitätszeitung“ unseres Landes: Kronenzeitung 423.795 + 1.833.810,63 + 5014,43 (für Schüerabos) + 50.000 (Nachwuchsjournalismus) + 404.108,77 (Inhaltsvielfalt !!) + 1.821.656,26 + 31771,35 (Schülerabos) = 4.146.361,44 (in Worten: 4,1 Millionen) Euro.

Kommentar zum QJF-G

Schon in Abschnitt 1 § 2. wird die Diskriminierung hunderter kritischer Kleinmedien festgeschrieben. Förderwürdig sind demnach Medien mit hauptberuflich tätigen Journalisten, welche nach dem Kollektivvertrag entlohnt werden, oder Online-Medien, die im Durchschnitt zumindest 150.000 Unique User pro Monat nachweisen können.

Laut finanz.at wird über die schon lange bestehende Pressseförderung ein Betrag von 8,7 Millionen Euro ausgeschüttet. Die Förderungen aus „Digitaler Transformation“ und nun aus OJF-G (siehe §3) übertreffen jeweils ein Vielfaches dieser Beträge und sind mit „Sicherung der Medienvielfalt“ oder gar „Qualitätsförderung“ nicht begründbar. Die Intention des Gesetzes wird spätestens mit dem § 23 klar: § 23. „Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeskanzler betraut.“ Der Bundeskanzler höchst persönlich, nicht etwa das Bundeskanzleramt oder die im BKA angesiedelte „Medienministerin“. Damit wird auch klar, wer das alleinige Sagen in der „Kontrollbehörde“ KommAustria hat, die laut Abschnitt 7 § 17 für Einbringung und Abwicklung zuständig ist.

Mit einem „Fachbeirat“ hängt sich die Regierung – wie üblich in Österreich – das Mascherl der Objektivität und Sachlichkeit um. Von welchem Fach müssen die Beiräte sein? Darüber findet sich nichts im Gesetz. § 19. (1) besagt lediglich: „Zur Beratung der KommAustria bei der Vergabe von Mitteln nach diesem Bundesgesetz und der Erstellung sowie Aktualisierung der diesbezüglichen Förderrichtlinien wird ein Fachbeirat eingerichtet, der von der KommAustria einzuberufen ist.“ Kein Wort über die Qualifikation der Fachbeiräte oder die Modalitäten der „Einrichtung“. So bleibt offen, ob das Büro der Fachbeiräte oder die Fachbeiräte selbst zuerst eingerichtet werden.

Absatz (4) des § 19 besagt: „Die Tätigkeit im Fachbeirat ist ehrenamtlich.“ Wer die österreichische Realverfassung kennt, kann aufgrund dieser Erkenntnisse 1 + 1 zusammenzählen:

1. Der Bundeskanzler ist mit der Vollziehung betraut.

1. Nur best versorgte Freunde des Bundeskanzlers dürften bereit sein, „ehrenamtlich“ Aktivitäten (de facto Scheinaktivitäten) zu entfalten, die allein dazu da sind, den Kanzler höchst persönlich von allfälligen Vorwürfen der Einflussnahme freizusprechen.

1 + 1 = 1, das ist die österreichische Realverfassung: alles Eins, alles Einerlei, alles Einheitspartei. Wie die Parlamentskorrespondenz (PK vom 24.11.2023) bestätigt, hat dem Gesetz im Nationalrat „eine breite Mehrheit“ zugestimmt.

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