Trump. What else?

Bloodbath book

8. April 2024 – Aktueller Fund in einer der größten Wiener Buchhandlungen. Drei Weltmächte nebeneinander: „China und die Neuordnung der Welt“ von Susanne Weigelin-Schwiedrzik, „Neue Weltmacht Indien“ von Oliver Schulz, und dazwischen: „Bloodbath Nation“ über die USA. Die Deutsche Ausgabe des Buches von Paul Auster ist genau einen Monat vor dem ominösen Ausspruch von D.J. Trump erschienen, mit Fotos von Spencer Ostrander. Quintessenz des Buches: auf ein Blutbat müssen die Amerikaner nicht mehr warten, es findet bereits statt: „Jahr für Jahr kommen annähernd vierzigtausend Amerikaner durch Schussverletzungen ums Leben!“ Was Trump wohl dazu sagen wird?

„Wenn ich nicht gewählt werde, wird es ein Blutbad für das ganze Land geben…“. Das hat Donald Trump in einer Wahlkampfrede Mitte März gesagt und die Leitmedien kreischen, er „drohe“ mit einem Blutbad, wenn er nicht gewählt werde. Die alternativen Medien halten dagegen, das sei aus dem Kontext gerissen, und erklären, was er „wirklich“ gemeint habe.

Boris von Morgenstern hat den Kontext auf youtube gebracht und so übersetzt: „China baut jetzt ein paar riesige Fabriken, in denen sie die Autos in Mexiko bauen werden, und sie denken, sie denken, dass sie diese Autos in die Vereinigten Staaten verkaufen werden ohne Steuern an der Grenze zu zahlen. Lassen Sie mich ihnen etwas zu China sagen. Wenn Sie Präsident Xi zuhören, sind Sie und ich Freunde, aber er versteht, wie ich handle. Diese großen Monster-Autofabriken, die sie gerade in Mexiko bauen und von denen Sie glauben, dass Sie sie bekommen, wenn sie keine Amerikaner einstellen und die Autos an uns verkaufen, nein. Wir werden einen 100-prozentigen Zoll auf jedes einzelne Auto erheben, das über die Grenzen kommt. Und ihr werdet nicht in der Lage sein, diese an uns zu verkaufen. Wenn ich gewählt werde.

Wenn ich nicht gewählt werde, wird es ein Blutbad für das ganze Land geben, das ist noch das geringst. Es wird ein Blutbbad für das Land. Das wird das geringst Problem sein. Aber sie werden diese Autos nicht verkaufen und keine riesigen Fabriken bauen.“

Hat Trump den Begriff „Blutbad“ verwendet oder nicht? Ja, er hat. Warum? Weil er es kann. Dabei musste er als Medienprofi ganz genau wissen, welche Lawine das auslöst. „Wenn ein Soziopath wie Donald Trump von Blutbad redet, dann meint er ein Blutbad“, berauscht sich derStandard-Kommentator Hans Rauscher an dem verbalen Exzess und merkt nicht den inneren Widerspruch: typisch für einen Soziopathen ist, dass ihm nicht wirklich bewusst ist, was er sagt und tut.

Sachlich stimmt: Wenn Trump von Blutbad redet, dann meint er ein Blutbad. Wenn er diesen Begriff wählt, so muss ihm als Medienprofi völlig klar sein, dass er mit dem Begriff und noch mehr mit dem Satz „Wenn ich nicht gewählt werde, wird es ein Blutbad für das ganze Land geben,“ eine weltweite Medienlawine lostreten wird. Wenn er es weiß und trotzdem, nein gerade deshalb macht, so muss diese Lawine seine Absicht sein. Genau darin besteht sein Kalkül.

Es ist lächerlich zu deuteln, was er „in Wahrheit“ gemeint haben könnte. Es ist lächerlich, wenn selbsternannte Pflichtverteidiger von Trump erklären, „bloodbath“ sei in businesstalk ein gängiger Begriff, und siehe da, tatsächlich finden sie den Begriff in Reden von führenden Wirtschaftskapitänen – ungefähr drei mal in den vergangen 20 Jahren. Trump hat den Teufel an die Wand gemalt und hat mit Sicherheit damit kalkuliert, dass er dafür verteufelt wird. Trump hat „in Wahrheit“ auch nicht über die US-Autoindustrie geredet, sondern er hat ein Feindbild gezeichnet und dem Teufel einen Namen gegeben: Xi, der Imperator Chinas. „Der Chinese“ will den Amerikanern riesige Autofabriken vor die Tür setzt. Angeblich! Es sei geplant! Der Unternehmer Trump weiß, dass es von der Planung bis zur Umsetzung ein langer Weg ist. Aber Wissen hat ihn noch nie interessiert, wenn es darum geht, Emotionen zu schüren. Und darum, nur darum geht es. Das zeigt auch sein typischer Duktus, bei Ansprachen alle Schlüsselbegriffe mehrfach zu wiederholen. So auch das Keyword „Bloodbath“.

By the way: hat Trump nur einen einzigen konstruktiven Vorschlag gemacht, wie er die US Autoindustrie retten will? Strafzölle für Importautos wird wohl niemand als Lösung für die hausgemachten Probleme der USA bezeichnen. Hat er Zusammenhänge zwischen Öl-, Auto- und Finanzindustrie und deren Machenschaften aufgedeckt? Hat er Geheimnisse im Machtkampf zwischen Bill Gates und Elon Musk enthüllt? Hat er irgendetwas gesagt, was die Amerikaner vorher noch nicht gewusst hatten? Nein, er hat wieder mal nur die Emotionen geschürt, um seine einzige Lösung, sein einziges Konzept und sein einziges Ziel zu propagiern. Und das heißt: EGO.

Newsweek.com (18.3.24)

NBC news (17.3.24)

ERGÄNZUNG: Über die Luftblase von Trumps Börsennotiertem Unternehmen TMTC, das aktuell rund sieben Milliarden Dollar wert sein soll, schreibt Jakob Steinschaden auf trendingtopcs.eu (1.4.24): „Börsen-Blase Trump: 7 Mrd. Dollar Bewertung bei 4 Mio. Dollar Umsatz. … Die Mehrheit an der TMTG, die an der Börse unter dem Kürzel DJT (eh klar, kurz für Donald J. Trump) geführt wird, gehört dem ehemaligen US-Präsidenten – nämlich genau genommen 57,3 Prozent. Deswegen kann sich Trump aktuell – zumindest am Papier – Milliardär nennen. Um die Aktien zu Cash zu machen, müsste er aber einen Dummen finden, der ihm die Aktien abkauft. Denn was wäre das Unternehmen überhaupt noch wert, wenn Trump selbst die Shares abstößt, um an Geld zur Begleichung seiner Schulden zu kommen?“

ERGÄNZUNG: 3.4. 2024 Aaron Rupar @atrupar via twitter: Trump, flanked by cops, closes his event in Michigan: „If we don’t win on November 5, I think our country is going to cease to exist. It could be the last election we ever have. I actually mean that.“

SIEHE AUCH: NZZ.ch (28.6.24)berichtet über das erste TV-Duell Trump-Biden anlässlich der Wahl 2024. Keine Überraschung: Viele demokratische Promis und „die Familie von US-Präsident Joe Biden ermuntert den 81-Jährigen nach seinem Debakel im TV-Duell gegen Herausforderer Donald Trump angeblich dazu, im Rennen um das Weiße Haus zu bleiben“, berichtet ORF.at (1.7.24) Die Nominierung alternativer Kandidaten beim Parteitag der Demokraten im August würde zu einem Chaos führen, berichtet NZZ.ch (28.6.24).

ERGÄNZUNG. 20. /: 2024 – Das einstige Hassobjekt der europäischen Eliten mutierte zum „politischen Genie“. NZZ.ch (20.7.24) hat bei dieser Umwertung der Werte die Pole Position eingenommen: „Der verkannte Donald Trump: Porträt eines politischen Genies. Machtmensch, Maulheld, Meinungsmacher: Die Zeichen stehen gut für eine Wahl von Trump. Es ist an der Zeit, die politischen Künste zu honorieren – ohne seine dunklen Seiten zu vergessen.“

SIEHE AUCH: USA + Demokratie + Präsidentenwahl

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Neue Vorsitzende der Alterssicherungs-Kommission

Mayrhuber Alterssicherung

Vorbemerkung ethos.at: Ende 2021 hat Walter Pöltner die Agenden als Vorsitzender der Alterssicherungskommission zurück gelegt, „da der langjährige Sektionschef das Thema von der Politik zu wenig ernst genommen sah. Seither hatte sich die Koalition nicht auf die Besetzung des Vorsitzes einigen können, und das Gremium war interimistisch von der stellvertretenden Vorsitzenden geleitet worden. Das ist die Obfrau des Seniorenbunds, Ingrid Korosec“, berichtet ORF.at (4.4.24) Ein Lehrbeispiel für die Anmaßung und den Machtmissbrauch von Ministern, die laut Verfassung „obersten Organe der Vollziehung“ (B-VG Artikel 19) sind, tatsächlich aber unglaublich viel Zeit verschwenden für Postenschacher und Machtspiele einzig und allein zur Durchsetzung von Partei-Interessen!

Bild: Kleine Zeitung

4. April 2024 – (Pressemitteilung des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, BMSGPK via APA / OTS) – Die Bundesregierung hat sich auf eine neue Vorsitzende der Alterssicherungskommission geeinigt: Christine Mayrhuber, Ökonomin am Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO), wird die Funktion im April 2024 übernehmen. Sie war schon bisher Mitglied der Kommission. Mayrhuber beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit der Struktur und Finanzierung des österreichischen Pensionssystems. Die offizielle Bestellung erfolgt in den kommenden Tagen durch Sozialminister Johannes Rauch. „Ich freue mich, dass wir die wichtige Position mit einer unabhängigen, international anerkannten Expertin besetzen können“, so der Sozialminister. Stellvertretende Vorsitzende bleibt Ingrid Korosec, die das Gremium zuletzt interimistisch geleitet hatte. 

Die Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme – kurz: Alterssicherungskommission – überwacht die Entwicklung der Bundesausgaben für die gesetzliche Pensionsversicherung und die Beamtenpensionen. In ihre Berechnungen fließen die Echtdaten der Pensionsversicherungsträger, aktuelle Wirtschaftsprognosen und die demografische Entwicklung ein. Das jährliche Gutachten der Expert:innen beinhaltet jeweils eine Prognose für fünf Jahre. Zusätzlich erstellt die Kommission alle drei Jahre ein Gutachten über die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems.

Den Vorsitz der Alterssicherungskommission wird künftig Mag. Christine Mayrhuber übernehmen. Die Ökonomin am Wirtschaftsforschungsinstitut arbeitet seit 1999 in der Forschungsgruppe „Arbeitsmarktökonomie, Einkommen und soziale Sicherheit“ und ist seit September 2023 stellvertretende Direktorin am WIFO. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Einkommensentwicklung und Einkommensverteilung, Struktur und Finanzierung der Pensionsversicherung sowie Umverteilungswirkungen sozialstaatlicher Strukturen. Vor ihrem Eintritt in das WIFO absolvierte sie das Studium der Ökonomie an der Wirtschaftsuniversität Wien und war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Höhere Studien. 2013 wurde ihr der Käthe-Leichter-Preis verliehen.

„Die bisherigen Prognosen der Alterssicherungskommission zeigen, dass die langfristige Finanzierung des Systems gesichert ist. Die hohe Inflation, ein geringeres Wirtschaftswachstum und die demografische Entwicklung werden in den kommenden Jahren allerdings zu Mehrausgaben führen. Es ist deshalb wichtig, das tatsächliche Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen”, betont Sozialminister Johannes Rauch. „Ich freue mich, dass Christine Mayrhuber die Bundesregierung mit ihrer großen Expertise bei den nötigen Schritten beraten wird. Bei Ingrid Korosec bedanke ich mich für die interimistische Leitung der Kommission.”

„Es ist eine Neuerung, dass die Wissenschaft mit dem Vorsitz betraut wird. Die Kompetenzen der Alterssicherungskommission sind gesetzlich festgelegt. Als Vorsitzende und Ökonomin ist es mir wichtig, diese Aufgaben evidenzbasiert zu erfüllen. Schließlich ist die Schaffung der notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die langfristige Angemessenheit und Nachhaltigkeit der österreichischen Altersvorsorge von zentraler gesellschaftlicher Bedeutung”, so Christine Mayrhuber.

Rückfragen & Kontakt:

pressesprecher@sozialministerium.at

sozialministerium.at über die Alterssicherungskommission

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EMFA Gesetz für Medien Freiheit?

BKA free media

9. März 2024 – Noch im März soll das EMFA, Europäisches Medien-Freiheitsgesetz (European Media Freedom Act) vom EU-Parlament beschlossen werden. „Es ist Orwellscher Neusprech, also die Verdrehung von Begriffen. Denn das EMFA bewirkt genau das Gegenteil dessen, was es vorgibt zu wollen. Mit diesem in Ausarbeitung befindlichen EU-Gesetz würde die Meinungsäußerung in den sozialen Netzen weiter eingeschränkt“, berichtet unzensuriert.at (9.3.24)

15. März 2024 – Jubelmeldung des Presseclub Concordia

„Liebe Freund*innen der Concordia, liebe Mitglieder, am Mittwoch wurde im EU-Parlament der European Media Freedom Act beschlossen. Die Verordnung schafft umfassende Mindeststandards für den Schutz vor politischer Einflussnahme in Redaktionen. Wir begrüßen das Paket, da es einige unserer zentralen medienpolitischen Forderungen bekräftigt – etwa Transparenz für öffentliche Inseratenvergabe, Schutz des Redaktionsgeheimnisses und die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“

Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU

16. September 2022 – (Europa Aktuell. Ein Beitrag auf bundeskanzleram.gv.atVorschlag für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz – Vorschriften sollen die redaktionelle Freiheit von Medienunternehmen stärken und diese vor ungerechtfertigten, unverhältnismäßigen und diskriminierenden staatlichen Eingriffen schützen.

Am 16. September 2022 hat die Europäische Kommission Vorschriften zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU präsentiert. Der Vorschlag für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz sieht unter anderem Schutzvorkehrungen gegen politische Einflussnahme auf redaktionelle Entscheidungen und gegen Überwachung vor. Der Schwerpunkt soll auf der Unabhängigkeit und stabilen Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien sowie auf der Transparenz von Medieneigentum und der Zuweisung staatlicher Werbeausgaben liegen.

Ferner werden Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit von Redakteurinnen und Redakteuren und zur Offenlegung von Interessenkonflikten vorgeschlagen. Zudem soll mit dem Gesetz das Thema Medienkonzentrationen aufgegriffen und ein neues unabhängiges „Europäisches Gremium für Mediendienste“ geschaffen werden. Darüber hinaus hat die Kommission eine ergänzende Empfehlung zur Förderung interner Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit angenommen.

Vizepräsidentin Jourová: „Erstmals Vorschlag für gemeinsame Vorkehrungen zum Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien in der EU“

„Wir haben in den letzten Jahren gesehen, wie auf unterschiedliche Weise Druck auf die Medien ausgeübt wird. Es ist höchste Zeit zu handeln. Wir müssen klare Grundsätze festlegen: Journalistinnen und Journalisten dürfen nicht wegen ihres Berufs ausspioniert werden. Öffentlich-rechtliche Medien dürfen nicht zu Sprachrohren der Propaganda gemacht werden. Daher schlagen wir erstmals gemeinsame Vorkehrungen zum Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien in der EU vor“, erklärte die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová.

Eckpunkte des vorgeschlagenen europäischen Medienfreiheitsgesetzes

Mit dem europäischen Medienfreiheitsgesetz soll sichergestellt werden, dass öffentlich-rechtliche und private Medien im EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden können, ohne ungebührlichem Druck ausgesetzt zu sein. Außerdem wird dem digitalen Wandel des Medienraums Rechnung getragen.

Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit: Kein Eingriff in redaktionelle Entscheidungen der Medien, Verbesserung des Schutzes journalistischer Quellen, Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse von Seiten der Mediendiensteanbieter (Offenlegung entsprechender Informationen, Maßnahmen zur Gewährleistung individueller redaktioneller Entscheidungen)

Kein Einsatz von Überwachungs-Software gegen Medien, Journalistinnen und Journalisten sowie deren Familien;

Unabhängige und angemessen sowie stabil finanzierte öffentlich-rechtliche Medien, Ernennung der Managements in transparenter, offener und diskriminierungsfreier Weise;

Transparente und faire Systeme für die Publikumsmessung (mit Auswirkungen auf Werbeeinnahmen, insbesondere im Internet) und transparente Zuweisung staatlicher Werbung;

Besserer Schutz der Medien vor ungerechtfertigter Entfernung von Medieninhalten im Internet;

Prüfung des Medienpluralismus: Bewertung von Marktkonzentrationen und Anforderungen an nationale Maßnahmen, die sich auf die Medien auswirken;

Neues Nutzerinnen- und Nutzerrecht zur individuellen Anpassung des Medienangebots: Einführung eines Rechts auf Anpassung des Medienangebots auf Geräten und Schnittstellen wie vernetzten Fernsehgeräten, so dass Nutzerinnen und Nutzer die Standardeinstellungen ändern und nach eigenen Vorstellungen anpassen können.

Der Vorschlag wird von einer Empfehlung begleitet, in der eine Reihe freiwilliger Best Practice-Beispiele aus der Branche dargelegt wird, welche auf die Förderung der redaktionellen Unabhängigkeit und größerer Transparenz der Eigentumsverhältnisse ausgerichtet sind.

Die Kommission schlägt zudem die Einrichtung eines neuen unabhängigen „Europäischen Gremiums für Mediendienste“ vor, das sich aus den Medienregulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Dieses Gremium soll mit folgenden Aufgaben befasst sein:

Förderung der wirksamen und einheitlichen Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die Medien, insbesondere durch die Unterstützung der Kommission bei der Ausarbeitung von Leitlinien zu Medienregulierungsfragen;

Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu nationalen Maßnahmen und Entscheidungen, die sich auf die Medienmärkte und Medienmarktkonzentrationen auswirken;

Koordination nationaler Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf Medien aus Drittländern, die ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen, damit diese in der EU geltende Vorschriften nicht umgehen;

Organisation eines strukturierten Dialogs zwischen sehr großen Online-Plattformen und dem Mediensektor, um den Zugang zu verschiedenen Medienangeboten zu fördern und um zu überwachen, ob die Plattformen Selbstregulierungsinitiativen wie den EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation einhalten.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlaments und die EU-Mitgliedstaaten werden den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Nach der Verabschiedung soll das Gesetz unmittelbar in der gesamten Europäischen Union gelten.

Die Kommission wird – insbesondere im Rahmen des Europäischen Nachrichtenmedienforums – Diskussionen über freiwillige Maßnahmen von Medienunternehmen im Zusammenhang mit der begleitenden Empfehlung anregen.

Hintergrund: Bedeutung unabhängiger Medien

Unabhängige Medien erfüllen eine öffentliche Kontrollfunktion und sind eine tragende Säule der Demokratie und der freien Marktwirtschaft. Weltweit ist die EU nach wie vor eine Hochburg der freien Medien und setzt globale Standards. Gleichzeitig gibt es in der gesamten EU auch besorgniserregende Tendenzen. Die Kommission hat all diese Entwicklungen im Rahmen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und anderer Instrumente wie des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus aufmerksam verfolgt sowie Initiativen wie die Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten und zu Maßnahmen zum Schutz vor missbräuchlichen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sogenannte SLAPP-Klagen) ergriffen.

Das europäische Medienfreiheitsgesetz war von Präsidentin Ursula von der Leyen in ihrer „Rede zur Lage der Union“ 2021 angekündigt worden. Von der Leyen hatte 2021 betont: „Medienhäuser sind nicht einfach x-beliebige Wirtschaftsunternehmen. Ihre Unabhängigkeit ist essenziell. Deshalb braucht Europa ein Gesetz, das diese Unabhängigkeit sichert.“ Das europäische Medienfreiheitsgesetz baut auf den Rechtsstaatlichkeitsberichten der Kommission und auf der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf. Der Vorschlag ergänzt die kürzlich angenommene Empfehlung zum Schutz, zur Sicherheit und zur Handlungskompetenz von Journalistinnen und Journalisten und die Richtlinie zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten und Rechteverteidigern vor Klagemissbrauch.

Ergänzung 16. September 2024: „Auslöser für das neue Gesetz zum Schutz der Medien waren allerdings nicht ARD-interne Probleme, sondern die Tatsache, dass vor allem osteuropäische Regierungen Journalisten drangsalieren, die Pressefreiheit einschränken und ganze Medienkonzerne von Regierungsfreunden aufkaufen lassen. Ungarn, Polen und die Slowakei gelten als die Länder, die bei den Überprüfungen der Medienfreiheit regelmäßig durchfallen. Deshalb will die Kommission in Brüssel eine neue Medienaufsicht einrichten. Diese soll staatliche Einflussnahme begrenzen und einschreiten, wenn Journalisten in Gefahr geraten.“ So die Sicht der ARD tagesschau.de (16.9.24)

Ergänzung 11. August 2025 – „Das neue EU-Medienfreiheitsgesetz (EMFA) klingt nach einem Schutzschild für Journalisten, doch der Teufel liegt im Detail. Ausnahmen im „öffentlichen Interesse“ erlauben Verhaftungen und Überwachung – definiert von EU-Eliten und nationalen Regierungen. Was bedeutet das für regierungskritische Stimmen? Die Parallelen zu autoritären Systemen sind unübersehbar“, analysiert Chris Veber auf report24.news

„Dieses Gesetz ist kein Schutzschild für Medienfreiheit, sondern ein Einfallstor für Brüsseler Kontrolle und Bevormundung“, warnt die freiheitliche EU-Abgeordnete Petra Steger. + + ethos.at kommentiert: Seit den Aufständen 1848 haben sich in Europa Medienrechte und die Pressefreiheit durchgesetzt, in Österreich bereits 1867, festgeschrieben im Staatsgrundgesetz, das bis heute gültig ist (StGG Artikel 13). Das „Medienfreiheitsgesetz“ ist, wenn in Europa 2025 lange etablierte Grundrechte gelten, überflüssig. Wenn diese Grundrechte in Europa 2025 aber nicht mehr gelten, dann umso mehr!

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