Proteste gegen Drohnensymposium

+ Drohnen ächten und verbieten statt bewerben 

+ KZ-Verband kritisiert Ortswahl in ehemaligem KZ-Außenlager

23. September 2025 – (Pressemitteilung Attac Österreich)  Heute lädt der Rüstungskonzern Rheinmetall in die Wiener Werkshallen zum „Drohnensymposium“. Internationale Rüstungskonzerne bewerben dort neueste tödliche Kriegstechnologien und vernetzen sich mit Militärvertreter*innen. Aufrüstung und Kriegslogik bekommen eine breite Bühne, während die verheerenden Folgen ausgeblendet werden. Verschiedene Organisationen, darunter Attac, rufen um 17:00 Uhr zum Protest vor dem Veranstaltungsort auf, um auf die Milliardenprofite der Rüstungskonzerne und das Töten mit Drohnen aufmerksam zu machen.

Drohnen senken die Hemmschwelle für Töten auf Knopfdruck

„Wir verurteilen die massiven Drohnen-Angriffe Russlands ebenso wie die weltweite Aufrüstung mit dieser tödlichen Technologie. Kampfdrohnen und autonome Waffensysteme senken die Hemmschwelle für billiges Töten auf Knopfdruck. Sie werden für Kriegsverbrechen bis hin zum Völkermord wie aktuell in Gaza eingesetzt“, kritisiert Max Hollweg von Attac Österreich. „Statt der Bewerbung braucht es eine Ächtung und eine Debatte über ein völkerrechtlich verbindliches Verbot von Drohnen – ähnlich dem Chemiewaffenverbot, das international erfolgreich umgesetzt wurde“, erklärt Hollweg. Auch UN-Generalsekretär António Guterres forderte im Mai ein rechtlich verbindliches Instrument gegen tödliche autonome Waffensysteme bis 2026.

KZ-Verband kritisiert Ortswahl im ehemaligen Außenlager des KZ Mauthausen

Erschreckend ist der Veranstaltungsort des Drohnensyposiums. Die Wiener Werkshallen befinden sich auf dem Gelände der ehemaligen Saurerwerke, einem Außenlager des KZ Mauthausen. Dort mussten Zwangsarbeiter*innen unter unmenschlichen Bedingungen Panzer für die NS-Kriegsmaschinerie herstellen. An einem Ort, der für die Verbrechen des Faschismus steht, will die Rüstungsindustrie ihre Technologien der Zerstörung zur Schau stellen.

Der KZ-Verband Wien äußert sich dazu: „Als Landesverband Wien der AntifaschistInnen, WiderstandskämpferInnen und Opfer des Faschismus (KZ-Verband/VdA Wien) kritisieren wir die Abhaltung einer militärischen Großveranstaltung auf dem Gelände eines Außenlagers des KZ Mauthausen. Es fehlt den Veranstaltenden offenbar an jeglichem historischen Bewusstsein und Gespür, wie mit solchen historischen Orten umzugehen ist.”

Mit einem klaren „Nein zu Aufrüstung und Krieg“ setzt der Protest ein deutliches Zeichen gegen den Aufrüstungsspirale und die Profitlogik der Rüstungskonzerne. Eine Veranstaltung, die aus der Vermarktung von Waffen Profit schlägt, darf in Wien keinen Platz haben, schon gar nicht auf einem ehemaligem KZ-Gelände, heißt es im Aufruf.

SIEHE AUCH: 

+ Drohne „SWIFT“ steckt Kollisionen locker weg. pressetext.com (23.9.25) berichtet über eine Entwicklung der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL)

+ Laser zerstört feindliche Drohnen. pressetext.com (22.9.25) berichtet über die israelische Entwicklung des Systems „Apollo“, das angeblich Bedrohungen durch Drohnen mit Lichtgeschwindigkeit abwehren kann. Es befindet sich in einem Container, der sich stationär oder auf der Ladefläche eines Lkw einsetzen lässt.

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Er ist wieder da: Corona Wahn von Sinnen

gemmaboostern

22. September 2025 – Corona Wahn von Sinnen ist auferstanden. In Zeiten wie diesen braucht jeder Wahn seine eigene Webseite: gemmaboostern.at (Update 20.5.2026: die Seite ist nicht mehr aktiv.)

WAS BERUHIGT: es ist kein Geld da für Superspreader aus der Werbeindustrie. Das beweist die Webseite. Dafür wurde der letzte lebende html-Programmierer aus seinem wohlverdienten Ruhestand gerissen, damit dieser gemmaboostern.at ins Netz stellt. Auch der Texter stammt vom letzten Aufgebot: „Da der Corona-Impfschutz mit der Zeit nachlässt, empfiehlt der Impfplan Österreich, sich rechtzeitig die Corona-Impfung zu holen. Die COVID-19-Schutzimpfung ist kostenlos und ab einem Alter von 6 Monaten für alle zugelassen, die sich schützen wollen…“ Ab 6 Monaten für alle die WOLLEN!!

ABER: Die Macht der Regierung ist immer noch groß genug, dass sie den gleichgeschalteten Massenmedien folgende Jubelberichte abverlangen kann:

+ Neuer Impfstoff gegen Covid in Österreich erhältlich (meinbezirk.at 17.9.25)

+ Coronavirus breitet sich wieder aus: Angepasste Impfstoffe nun verfügbar (vienna.at 17.9.25)

+ Angepasste Corona-Impfstoffe vor Erkältungssaison verfügbar (SN.at 17.9.25)

+ Angepasste Covid-Impfung verfügbar (ORF.at 21.9.25)

DIE BELOHNUNG folgt garantiert mit der Auszahlung der nächsten Qualitätsjournalismusförderung.

P.S. Für gemmaboostern.at zeichnet laut Impressum verantwortlich: Österreichischer Verband der Impfstoffhersteller „mit freundlicher Unterstützung von Pfizer“. Man muss sich schon Sorgen machen, wenn das alles ist, was sich Big Pharma noch leisten kann.

Update 25. September 2025 – Für einen sofortigen Stopp von mRNA-Impfungen

(Mitteilung von „Gesundheit für Österreich„) – Die Gruppe „Menschliche Wissenschaft und Medizin” hat eine Risikobewertung zu den Corona-mRNA-„Impfstoffen” erstellt und fordert einen sofortigen Stopp von mRNA-Impfungen, da sie „erhebliche gesundheitliche Schäden” verursachen können. Auf der Website der Gruppe finden sich die Risikobewertung im Detail sowie die Aufnahme der Pressekonferenz. Es sprechen unter anderen: Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, Dr. med. PD Michael Nehls und Prof. Dr. Dr. Christian Schubert.

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Rechnungshof kritisiert „Stolz auf Wien“

Stolz auf Wien

+ Beteiligungs GmbH hielt sich bei Investitionen nicht an eigene Auswahlkriterien

+ Die GmbH beteiligte sich in der Hälfte der Fälle nicht an Wiener Traditionsunternehmen

22. August 2025 – (Presseinformation vom Rechnungshof Österreich) Durch die COVID-19-Pandemie gerieten viele Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. In der Bundeshauptstadt wollte man Wiener Unternehmen mit einem Modell zur Selbsthilfe finanziell unterstützen. Dafür entwickelten die Stadt Wien und die Wirtschaftskammer Wien gemeinsam mit Expertise aus dem Bankensektor und Wirtschaftsprüfungsunternehmen die „Stolz auf Wien“ Beteiligungs GmbH (SaW). Doch das Interesse an dem Modell war weit weniger groß als erwartet und an manchen Unternehmen beteiligte sich die SaW, obwohl diese nur teilweise den eigenen Auswahlkriterien entsprachen, wie der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Stolz auf Wien‘ Beteiligungs GmbH“ feststellt. Außerdem verweist er darin auf den intransparenten Entscheidungsprozess aufgrund fehlender Protokolle. Zudem empfiehlt er, die Beteiligungsdauern flexibel zu gestalten. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2022.

Öffentliche Gesellschafter und private Investoren

Die „Stolz auf Wien“ Beteiligungs GmbH (SaW) wurde 2020 gegründet, um sich zeitlich befristet an Wiener Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren, zu beteiligen. Gesellschafter der SaW sind die Wien Holding GmbH mit 80 Prozent und die Wirtschaftskammer Wien mit 20 Prozent. Außerdem beteiligten sich Kreditinstitute und andere private Investoren als stille Gesellschafter an der SaW.

Der Rechnungshof sieht hierbei einen potenziellen Interessenkonflikt: Während die öffentlichen Eigentümer vor allem daran interessiert waren, Unternehmen mit dringendem Unterstützungsbedarf zu fördern, waren für die privaten Investoren die am Kapitalmarkt orientierten erwarteten Gewinne vorrangig.

Geringe Nachfrage an Beteiligungsmodell

Trotz zweimaliger Verlängerung der Investitionsphase fanden sich weniger Unternehmen als erwartet, die an diesem Beteiligungsmodell interessiert waren. Insgesamt meldeten sich 162 Unternehmen bei der SaW – davon kamen 30 Beteiligungen zustande.

So wurden von den 38,75 Millionen Euro, die für Beteiligungen verfügbar gewesen wären, bis Ende Mai 2023 28 Millionen Euro von der SaW abgerufen. Auch weitere erleichterte Bedingungen für die Unternehmen halfen nicht, mehr Interessenten für Beteiligungen zu finden. Aus Sicht des Rechnungshofes lag dies auch daran, dass die Investitionsbedingungen für viele Unternehmen wenig attraktiv waren. Dies beruhte auch auf den zahlreichen anderen COVID-19-Förderungen, die zum Gründungszeitpunkt der SaW noch nicht existierten.

Außerdem kam eine Beteiligung Dritter für viele Unternehmen nicht infrage, weil sie nicht bereit waren, Eigentümerrechte abzutreten beziehungsweise umfangreiche Einsichtsrechte zu gewähren. Der Rechnungshof empfiehlt der Wien Holding GmbH daher, bei künftigen Unterstützungsmaßnahmen zeitgerecht Bedarfserhebungen bei Unternehmen durchzuführen.

Von den 30 Beteiligungen der SaW waren bis Anfang November 2023 drei Unternehmen in Konkurs gegangen; bei drei weiteren Unternehmen waren Sanierungsverfahren anhängig. Die drei Konkurse erforderten eine Wertberichtigung von annähernd drei Millionen Euro.

Auswahlkriterien nicht eingehalten

Die – unbedingt zu erfüllenden – Auswahlkriterien für eine SaW-Beteiligung waren: Standort und Geschäftstätigkeit in Wien, mehr als 75 Prozent der Anteile in der Hand von Personen mit EU-Staatsbürgerschaft beziehungsweise von Gesellschaften mit Sitz in der EU sowie kein eröffnetes Insolvenzverfahren beziehungsweise keine Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt der Beantragung der Beteiligung durch die SaW.

Die Prüferinnen und Prüfer stellten fest, dass die SaW beispielsweise eine Million Euro in ein Unternehmen investierte, das bereits vor der COVID-19-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten hatte. Auch bei weiteren Unternehmen stellte der Rechnungshof fest, dass die SaW Beteiligungen nur deshalb eingehen konnte, weil sie ihre selbst aufgestellten Auswahlkriterien weit auslegte beziehungsweise nur zum Teil anwandte. Die SaW beteiligte sich in der Hälfte der Fälle nicht an Wiener Traditionsunternehmen, sondern an Start-ups beziehungsweise Unternehmen, die zur Vertragsunterzeichnung weniger als zehn Jahre alt waren – dabei war eine starke „Wiener Identität“ im Kriterienkatalog festgehalten.

Drei Unternehmen hatten ihren Standort und die Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in Wien oder erst kurz zuvor nach Wien verlegt. Rund ein Drittel der Unternehmen hatte weniger als zehn Beschäftigte – laut Kriterienkatalog sollten es zwischen zehn und 250 Beschäftigte sein.

Mehrere Unternehmen hatten nicht nur einen kurzfristigen Finanzmittelbedarf, sondern derartige wirtschaftliche Probleme, dass sie bereits vor Vertragsunterzeichnung ein Sanierungsverfahren beantragt hatten beziehungsweise kurz nach Vertragsunterfertigung ein Sanierungsverfahren beantragen oder Konkurs anmelden mussten.

Intransparenter Entscheidungsprozess

Den Entscheidungsprozess wie das Investitionskapital verwendet wird, erachtete der Rechnungshof als intransparent, da die Protokolle zu den informellen Investorenversammlungen fehlten. Er empfiehlt der Wien Holding GmbH, bei ihren Mehrheitsbeteiligungen darauf zu achten, diese ebenso in den Stimmrechten der einzelnen Gremien zu verankern. Weiters empfahl er der SaW, informelle Investorenversammlungen zu protokollieren, um die Entscheidungsfindung nachvollziehbar zu gestalten. Diese Empfehlung hat die Beteiligungs GmbH seit dem dritten Quartal 2023 umgesetzt.

Beteiligungsdauern flexibel gestalten

In der Investitionsvereinbarung der SaW war festgelegt, dass die Beteiligungen auf maximal sieben Jahre eingegangen werden konnten. Die Beteiligungen waren regulär spätestens im Laufe des Jahres 2028 beziehungsweise Ende 2028 abzuschichten. Nur jene Beteiligungen, die bereits 2020 eingegangen wurden, waren bis Ende 2027 abzuschichten.

Nur in den vertraglich vereinbarten Ausnahmefällen konnte die SaW eine Beteiligung vor der vereinbarten Laufzeit veräußern und daher ihre Beteiligungen nicht aktiv steuern. Stattdessen musste sie darauf vertrauen, dass sich mit der konjunkturellen Entwicklung auch der Wert ihres Portfolios bis 2027/28 positiv entfalten und erhöhen würde. Im Gegensatz dazu hatten die Beteiligungsunternehmen jederzeit die Möglichkeit, das Beteiligungsverhältnis zu beenden und einen für sie günstige Zeitpunkt zu wählen, um ihre Anteile zurückzukaufen. Im überprüften Zeitraum entstand für die SaW aus zwei vorzeitigen Abschichtungen ein Verlust von bis zu 455.000 Euro.

Für künftige Gründungen einer ähnlichen Beteiligungsgesellschaft empfiehlt der Rechnungshof der Wien Holding GmbH, die Beteiligungsdauern flexibel zu gestalten und nach Abschichtung der letzten Beteiligung die Gesellschaft wieder aufzulösen.

Der Rechnungshofbericht als PDF

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