Qualitätsjournalismus-Förderung für Boulevard-Blätter!

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SIEHE AUCH: 22. Juli 2025 (ots.at) Ergebnisse der Presseförderung 2025 online

29. Juli 2025 – (Medienmitteilung der KommAustria + Kommentare von ethos.at) – Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat am 22. Juli 2025 die jüngsten Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln nach dem „Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz“ veröffentlicht. Die Förderentscheidungen betreffen die von den Fördernehmer:innen im Jahr 2025 beantragten Mittel aus der jährlich mit rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung, um die jeweils auf Grundlage von Nachweisen aus dem vorangegangenen Jahr angesucht werden kann.

Die Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt zu unterstützen. Die Förderwürdigkeit knüpft das zugrunde liegende Gesetz vorwiegend an redaktionelle Strukturen und Rahmenbedingungen wie die Anzahl festangestellter Redakteur:innen, die Implementierung letztverantwortlicher Redakteur:innen, ein breit gefächertes Themenspektrum mit nicht bloß lokaler Relevanz oder an eine Mindest-Erscheinungshäufigkeit.

Foto: ChatGPT

ethos.at kommentiert: + Aus rein sportlichem Interesse hat ethos.at einen Förderantrag eingereicht. die KommAustria hat weder den Empfang bestätigt, noch eine Absage geschickt. ethos.at liefert mit Berichten und tiefgehenden Analysen insbesondere zu problematischen Entwicklungen der österreichischen Demokratie täglich Qualitätsjournalismus. ethos.at ist ein Medium für intelligente Leser, rund 5.000 Visitors rufen monatlich über 100.000 Seiten ab! Dass die „Qualitäts-Journalismus-Förderung … zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt“ beiträgt, ist nicht nur eine Verhöhnug aller echten Qualitätsmedien, sondern ein Teil jenes Orwellschen Lügensytems, das zur neuen Wahrheit geworden ist. + 

Eine Qualitätsbeurteilung der jeweiligen Inhalte sieht das Gesetz als Fördervoraussetzung nicht vor, formuliert aber Ausschlussgründe von der Förderung. Dazu zählen Aufrufe zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat, die Befürwortung von Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik, die wiederholte Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe oder rechtskräftige Verurteilungen wegen Verstößen gegen bestimmte Strafgesetze.

ethos.at kommentiert: „Eine Qualitätsbeurteilung der jeweiligen Inhalte sieht das Gesetz als Fördervoraussetzung nicht vor“. Das ist der Behörde nicht vorzuwerfen, sehr wohl aber dem Gesetzgeber! Es stellt sich die Frage, wo eigentlich die Opposition war, als ÖVP/Grüne dieses Gesetz beschlossen haben! 

„Alle Medien, deren Inhaber:innen für den Beobachtungszeitraum 2024 Förderungen erhalten, erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen und damit die verbindliche Grundlage für die Förderentscheidungen der KommAustria“, erklärt Dr.in Martina Hohensinn, zuständiges Mitglied der unabhängigen und weisungsfreien Behörde. „Wir haben die Förderansuchen eingehend geprüft und hatten dazu, wie in den Vorjahren auch, einen intensiven und wertvollen Austausch mit dem Beirat, auch zum Qualitätsbegriff. Die Förderentscheidungen können jedoch letztlich nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben getroffen werden“, so Hohensinn.

ethos.at kommentiert: + Welchen Sinn und Zweck hat eigentlich der Beirat, wenn ohnehin reine Quantität (“ Anzahl festangestellter Redakteur:innen, …  eine Mindest-Erscheinungshäufigkeit“) darüber entscheidet, was Qualität ist!? +

Der Schwerpunkt der Qualitäts-Journalismus-Förderung liegt laut Gesetz auf Medien und deren Inhalten, die von hauptberuflich in Redaktionen beschäftigten Journalistinnen und Journalisten nach anerkannten publizistischen Grundsätzen und in gebotener Sorgfalt geschaffen werden. Auf dieses, als „Journalismus-Förderung“ bezeichnete Segment der Qualitäts-Journalismus-Förderung entfallen rund drei Viertel des jährlichen Budgets. Weitere Förderbereiche sind die Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale und internationale bzw. EU-Berichterstattung, die Förderung von Aus- und Fortbildungs-Maßnahmen, eine Medienkompetenz-Förderung sowie die Förderung von repräsentativen Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, von Presseclubs sowie von Medienforschungs-Projekten.

ethos.at kommentiert: + „Nach anerkannten publizistischen Grundsätzen“ – von wem Anerkannt? Von der Regierung, oder von dem von der Regierung eingesetzten Beirat? Es ist und bleibt klar: dieses Gesetz und die Ausschüttung von jährlich 20 Millionen Euro an österreichs größte Schmierblätter dient einzig und allein der Gleichschaltung der Medien und der Fortsetzung der Hofberichterstattung, die mit Ausbruch der Corona-Herrschaft 2020 zu den „anerkannten publizistischen Grundsätzen“ geworden sind! +

In Summe wurden die Budgetmittel der Qualitäts-Journalismus-Förderung im Jahr 2025 ausgeschöpft. Die Förderentscheidungen sind auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Fachbereich Medien (RTR Medien), veröffentlicht und stehen dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können: https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-qjf

Nähere Informationen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung, wie beispielsweise zu den Förderrichtlinien, bietet das Web-Angebot der RTR unter www.rtr.at/QJF.

Über KommAustria und RTR Medien

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie sieTelekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert. www.rtr.at

Update 1. August 2025 – „Nachdem in der Vorwoche für Aufregung gesorgt hatte, dass das umstrittene Onlinemedium Exxpress in den Genuss von Fördermitteln kommt, kurz darauf der Rechnungshof einen Prüfbericht zum Medienförderwesen veröffentlichte und darin u. a. eine stärkere Verankerung von Qualitätskriterien empfahl, steht nun die „Bauernzeitung“ im Zentrum von Medienberichten“, berichtet der Regierungsfunk ORF.at (1.8.25)

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Tausende NATO-Transporte durch Österreich

12. Juli 2025 – (Freiheitlicher Parlamentsklub via APA OTS) – Aktuelle Zahlen belegen: Österreich weiter als NATO-Transitland für den Ukraine-Krieg tätig! Schleichende Aushöhlung der Neutralität beenden – „No-Transport-Zone“ für Militärtransporte in Kriege etablieren

Eine aktuelle Anfragebeantwortung des Verteidigungsministeriums an FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA bestätigt erneut: Österreich verkommt unter der Ägide der Systemparteien immer mehr zum militärischen Transitknoten der NATO – und das mitten im Ukraine-Krieg. Im Jahr 2024 rollten 3.474 Militärtransporte durch unser Land, davon ein Großteil aus NATO-Staaten, allein die USA mit 954. Auch 5.580 militärische Überflüge, größtenteils von NATO-Staaten, wurden von ÖVP-Verteidigungsministerin Tanner genehmigt – die USA führten mit 1.355 Überflügen. Und schon heuer, 2025, droht ein neuer Rekord, wenn die Transporte und militärischen Überflüge in dieser Intensität weitergeführt und vor allem von der Bundesregierung genehmigt werden.

„Das ist ein dauerhafter Anschlag auf unsere Neutralität!“, so FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA, der einen sofortigen Stopp aller Militär- und Waffentransporte durch Österreich in Kriegsgebiete forderte. „Verteidigungsministerin Tanner gesteht sogar offen ein, dass Transporte zur Verstärkung von NATO-Kontingenten in Osteuropa dienen. Damit werden wir indirekt zur Konfliktpartei gemacht. Das ist nicht nur grob fahrlässig, sondern auch unvereinbar mit unserer Verfassung!“

Auch FPÖ-Außenpolitik-, Neutralitäts- und EU-Sprecherin NAbg. Dr. Susanne Fürst kritisierte angesichts dieser Zahlen das systematische Aushöhlen der immerwährenden Neutralität Österreichs, zuletzt offen zugegeben vom Direktor der Diplomatischen Akademie, Emil Brix, der sogar erklärte, Österreich solle militärisch mit der NATO kooperieren und die Neutralität nur noch als Mythos vermarkten. „Solche Aussagen sind nicht nur verantwortungslos, sondern auch rücktrittsreif. Die Neutralität ist kein PR-Mythos, sondern ein Verfassungsprinzip!“, so Fürst, die durch die stetigen Militärtransporte der NATO durch unser Land Befürchtungen bestätigt sieht, wonach Österreich nur mehr auf dem Papier neutral ist. „Österreich muss wieder neutral handeln – keine Waffentransite, keine NATO-Anbiederung, keine Mitwirkung am Krieg!“, so Hafenecker und Fürst abschließend.

Freiheitlicher Parlamentsklub
E-Mail: presse-klub@fpk.at

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VfGH: ORF-Zwangsgebühr nicht verfassungswidrig

Anwalt Scheer gg ORF

01.07.2025 (Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs Österreich)

+ Der ORF-Beitrag verstößt nicht gegen die Verfassung

+ Die Möglichkeit, das ORF-Angebot zu nutzen, rechtfertigt die Vorschreibung des Beitrags

Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 und damit der ORF-Beitrag in seiner aktuellen Ausgestaltung sind verfassungskonform. Der VfGH hat eine Beschwerde abgewiesen, in der u.a. vorgebracht wurde, es sei gleichheitswidrig, dass Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, durch den ORF-Beitrag finanziell genauso belastet werden wie jene, die das Angebot des ORF sehr wohl nutzen.

Nach dem Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks hat der Gesetzgeber den Rundfunk so zu ordnen, dass die Freiheit des öffentlichen Diskurses im Wege des Rundfunks umfassend gewährleistet ist. Es liegt, stellt der VfGH fest, im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ermöglicht es potenziellen Nutzerinnen und Nutzern, jederzeit und ortsunabhängig – typischerweise am eigenen Wohnsitz – auf das öffentlich zugängliche Angebot des ORF zuzugreifen.

Der Gesetzgeber verletzt daher den Gleichheitsgrundsatz nicht, wenn er die Möglichkeit, das ORF-Angebot zu nutzen, mit einem Beitrag verbindet, der für Haushalte an einen Hauptwohnsitz in Österreich anknüpft und auch den betrieblichen Bereich erfasst. Der Gleichheitsgrundsatz verlangt auch nicht, dass der Beitrag an den tatsächlichen Konsum des Angebots geknüpft ist; im Rahmen einer teilhabeorientierten gleichmäßigen Lastenverteilung kommt es nur darauf an, dass die Beitragspflichtigen die Möglichkeit haben, die öffentliche Leistung (des ORF) zu nutzen. Diese Möglichkeit hat auch, wer kein Fernseh- oder Radiogerät besitzt, weil das Angebot des ORF im gesamten Bundesgebiet verbreitet wird und die Kommunikationstechnologie so weit entwickelt ist, dass Beitragspflichtige mit wenig Aufwand auf das Angebot zugreifen können.

Die ORF-Beitrags Service GmbH ist – anders als der Beschwerdeführer meinte – dazu berechtigt, Bescheide zur Festsetzung des Beitrags zu erlassen. Werden hoheitliche Aufgaben auf einen ausgegliederten Rechtsträger übertragen, gelten bestimmte verfassungsrechtliche Vorgaben. Diesen Vorgaben wird entsprochen: Die Ausgliederung ist sachlich und effizient, und die Geschäftsführung der ORF-Beitrags Service GmbH ist an die Weisungen des Finanzministers gebunden.

Da eine große Zahl von Beschwerden gegen den ORF-Beitrag zu erwarten war, löste der VfGH in diesem Verfahren im März 2025 den Mechanismus für ein sogenanntes „Massenverfahren“ aus. Damit waren alle Verfahren unterbrochen, die bereits beim Bundesverwaltungsgericht (und noch nicht beim VfGH) anhängig waren. Mit der Kundmachung dieser Entscheidung im Bundesgesetzblatt, die der Bundeskanzler unverzüglich vorzunehmen hat, endet die Unterbrechung, und die beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren können fortgesetzt werden.

(E 4624/2024)

Das Erkenntnis vom 24. Juni 2025 Erkenntnis vom 24. Juni 2025 im Wortlaut (als pdf)

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+ Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig

+ Lucas Amann zitiert in seinem Artikel den Vertreter der Klage, Anwalt Alexander Scheer: „VfGH hat Tür und Tor für Willkür geöffnet!“

Der ORF darf jubeln: „Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den ORF-Beitrag als verfassungskonform eingestuft. Für Medienfachleute bringt der Entscheid zum Ausdruck, dass der ORF ein „öffentliches Gut“ ist, der auch Aufgaben übernimmt, die für private Medien nicht finanzierbar seien. ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer bezeichnete das Erkenntnis am Mittwoch als „richtungsweisend“, Kritik kam von der FPÖ.“ (ORF.at 2.7.25)

+ Almhütte ohne Strom und Wasser soll ORF-Beitrag zahlen, berichtet oe24.at (13.7.25)

+ Widerstand gegen Öffentlich Rechtlichen Rundfunk ÖRR in Deutschland führt zu einer Klage beim Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Am 1. Oktober 2025 durften die öffentlich rechtlichen über sich selbst als Gegenstand der Verhandlung berichten. Wackelt die GEZ Gebühr? Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verzögert sich auf den 15.10.25. Der größte Saal des Bundesverwaltungsgerichts war zu klein für das Interesse der Öffentlichkeit. Wird das Gericht die einseitige Berichterstattung feststellen können? Und werden die vielen einzelnen Klagen der unzufriedenen Zwangsbeitragszahler mit diesem Verfahren ihr Ende finden?

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