B-VG BVG Verfassung: Schönheit und Eleganz?

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Kommentare über ausgewählte Artikel der österreichischen Bundesverfassung

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Jänner 2026 - Sechs Jahre hat die Metamorphose vom Bonmot zum Buch gedauert. Van der Bellens Coup 2019, bei der Beseitigung der FPÖ aus der Bundesregierung „die Eleganz, ja die Schönheit unserer österreichischen Bundesverfassung“ zur alleinigen Maxime seines Handels zu erheben, findet sich nun als Titel eines Sammelbandes mit juristischen und literarischen Beiträgen wieder.

Das schön und elegant designte Buch durfte Ende 2025 in der Manz’schen Verlags- und Universitätsbuchhandlung das Licht der Welt erblicken. Titel: „Die Schönheit und Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“. Der Untertitel „Ein literarischer Kommentar“ ist diplomatisch formuliert nicht ganz zutreffend.

1. finden sich im Sammelbad keine literarischen Kommentare, sondern assoziative Literatur aller Art zu einzelnen Artikeln des BVG.

2. finden sich zu den gleichen Artikeln des BVG (vorwiegend B-VG) fundierte juristische Kommentare.

3. Jedenfalls ist das Buch nicht „ein“ Kommentar, sondern die Gesamtheit von 2x21 Beiträgen zuzüglich Vorwort und Einleitung.

So stellt sich die Frage: ergeben drei Halbwahrheiten eine oder mehr als eine Wahrheit oder das Gegenteil, oder was?

Gemeinsam ist allen Beiträgen, dass sie von „führenden“ Schriftstellern (10) und -innen (11) und von „führenden“ Juristen (17) und weniger -innen (4) ausgeführt wurden, so der Herausgeber Christoph Bezemek, der selbst eine kritische Einleitung bzw. „Einordnung“ beisteuerte. Seine Intention „die Bundesverfassung in wesentlichen Passagen für eine breite Bevölkerung zu öffnen“, ist allerdings nicht mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis, denn Bezemek ist der Überzeugung:

 rote Bücher und Glas

„die Kenntnis (und Auseinandersetzung mit) der Bundesverfassung ist einer kleinen Zahl von Initiierten vorbehalten, die im Austausch miteinander die Deutungshoheit über ihren Gehalt beanspruchen.“ Das könnte ironisch gemeint sein; ist es aber nicht angesichts der folgenden Klarstellung: „Das hat in der akademischen Auseinandersetzung und in der richterlichen Rechtsanwendung so auch unbedingt seine Berechtigung.

Diese juristische Grundhaltung widerspricht der Idee der Aufklärung im Geiste Immanuel Kants (auf den sich Bezemek mehrfach beruft). So eine Haltung kann keine Auswege aus der „selbstverschuldeten Unmündigkeit“ aufzeigen, sondern führt im Gegenteil in die Sackgasse der Expertokratie. Expertokratie ist - so wie jede Autokratie - das Gegenteil von Demokratie. Dies sollte jeder Mensch, somit auch jeder Jurist, spätestens angesichts der Gesetzgebungs-, Verordnungs- und Exekutivpraxis während der Coronakrise erkannt haben.

Die apodiktische Vorbehalt von der „unbedingten Berechtigung der Deutungshoheit“ wirft ein schiefes Licht auf die Bemühungen eines nicht führenden Philosophen, der unberührt von juridischen Initiations-Riten und ungeführt von den hoheitlichen Deutungen der Verfassungsjuristen, seine Betrachtungen zu Form und Inhalt, sowie Sinn und Zweck von Verfassungen im Allgemeinen sowie unserer Verfassung im Besonderen anstellt. (Beginnend mit „Baustelle Parlament“, 2020)

Der folgende Essay über „Die Schönheit und Eleganz…“ kann daher nicht als gewöhnliche Rezension, sondern nur als anstandslose Anmaßung gelesen werden. Wem das zu aggressiv erscheint, der kann die folgenden Ausführungen auch als Parallelaktion bezeichnen. Diese folgt chronologisch jenen „ausgewählten Bestimmungen der Bundesverfassung, deren Schönheit, deren Eleganz und deren Gewicht offenkundig scheinen“ (Bezemek). Dabei bleiben die literarischen Beiträge den Geschmäckern der aufgeklärten Leser überlassen, die juristischen Kommentare jedoch sind Gegenstand meiner parallel geführten Kritik, wie ich sie im Geiste von Immanuel Kant verstehe: frei von jeglicher Unmündigkeit bzw. befreit vom „Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“ (Was ist Aufklärung?)

Tags: Rechtsphilosophie, Justiz, Verfassung, Bundesministerien, Bundesverfassung, Bundesverfassungsgesetz, BVG, B-VG, BVG und B-VG, Verfassungsgesetzgebung, Jurisprudenz, Juristerei, Jus, Jura, Manz, Manzverlag