Raus aus Schengen

Kommentar von Christian Ebner, Obmann der Partei CFU (Christlich Freiheitliche Union)

Das Schengen-Abkommen ist beliebt, denn es ermöglicht uns ohne Reisepass in andere EU-Länder zu reisen. Doch diese Bequemlichkeit hat einen sehr hohen Preis, denn Schengen macht auch illegalen Migranten die Einreise sehr leicht. Gelingt es ihnen, irgendwo an der Schengen-Außengrenze in die EU einzudringen, können sie problemlos in EU-Staaten weiterreisen, in denen der Sozialstaat besonders üppig ist und die Chancen auf einen positiven Asylbescheid besonders hoch sind – nach Österreich zum Beispiel.

Theoretisch sollte es ganz anders sein. Laut den Schengen-Regeln sind die EU-Staaten an der Schengen-Außengrenze dazu verpflichtet, diese zu schützen und illegale Zuwanderung zu unterbinden. Weiters sollten die Staaten an der EU-Außengrenze eventuelle Asylanträge bearbeiten.

Doch die Schengen-Regeln stehen im Widerspruch zum Asylrecht der EU. Dieses verbietet den Staaten an der Grenze, Personen zurückzuweisen, die das Zauberwort „Asyl“ über die Lippen bringen. Zudem verbietet es den Staaten, Asylwerber für die Dauer des Asylfahrens zu internieren, was in der Folge eben auch die Weiterreise in die Zieldestination innerhalb des Schengen-Raums ermöglicht. In diesen Tagen ist die Lage in Spanien besonders anschaulich eskaliert. Die dortige Links-Regierung unternimmt nur unzureichende Anstrengungen, um die illegale Migration zu unterbinden. Hinzu kommt, dass Spanien damit begonnen hat, massenhaft illegale Migranten zu legalisieren, was natürlich noch mehr illegale Migranten anlockt.

Klar ist, dass das grenzenlose Reisen innerhalb des Schengen-Raums nur aufrechterhalten werden kann, wenn die Außengrenzen endlich wirksam geschützt werden. Das heißt, es müsste wirksame Sanktionen gegen Staaten geben, die ihre Schengen-Außengrenzen nicht schützen. Solche Sanktionen gegen Systemsprenger-Regierungen, die im Wesentlichen auf den Grenzschutz pfeifen, gibt es auf EU-Ebene aber ebenso wenig wie es in Österreich wirksame Sanktionen gegen Kriminelle gibt, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Schengen-Vertrag sieht keine Möglichkeit vor, Schengen-Mitglieder, die sich nicht an die Regeln halten, auszuschließen. Nicht einmal eine Suspendierung der Schengen-Mitgliedschaft ist vorgesehen. Es gibt nur zwei relativ stumpfe Instrumente: Einerseits dürfen einzelne Mitgliedstaaten bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit als letztes Mittel vorübergehend Kontrollen an allen oder Teilen ihrer Binnengrenzen einführen. Bei Störungen, die den gesamten Schengen-Raum betreffen, kann die EU-Kommission den EU-Mitgliedstaaten vorschlagen, dass an bestimmten Schengen-Grenzen Kontrollen einzuführen zu sind. Dies ist nur für eine beschränkte Zeit möglich und die Hürde ist hoch: Es bedarf der Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit (55 % der Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren). Ein solcher Beschluss ist bislang nur einmal zustande gekommen (2016 in Bezug auf Griechenland). Im aktuellen Fall Spaniens hat die EU-Kommission sogleich klargemacht, dass sie nicht einmal daran denkt, den Mitgliedstaaten die vorübergehende Einführung von Grenzkontrollen gegenüber Spanien vorzuschlagen. Nur Italien hat die Möglichkeit genutzt, die Schengen-Regeln in Bezug auf Spanien vorübergehend außer Kraft zu setzen.

Generell ist die die EU-Kommission bei der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Mitgliedstaaten nicht gerade zurückhaltend. Sie hat jedoch noch nie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Schengen-Mitglieder wegen unzureichender Grenzschutzmaßnahmen eingeleitet. Zwar verteilt die EU-Kommission ziemlich großzügige Zuschüsse für alle möglichen, mehr oder weniger sinnvollen Dinge, sie unterstützt die Mitgliedstaaten aber grundsätzlich nicht bei der Errichtung von Grenzzäunen, Mauern oder anderen physischen Grenzbarrieren. Daraus kann man nur schließen, dass die EU-Kommission kein besonderes Interesse an einem funktionierenden Grenzschutz hat. Die EU-Kommission ist die oberste Systemsprengerin.

Schengen ist also kein funktionierendes System, sondern ein Anarchismus der offenen Grenzen, der gewaltige Schäden verursacht, die in keinem Verhältnis zur Bequemlichkeit des Reisens ohne Grenzkontrollen stehen. Das ist auch deshalb so, weil Schengen auch mit anderen Aspekten des EU-Rechts zusammenspielt: 1. Österreich muss auch dann ein Asyl-Verfahren durchführen, wenn die betreffende Person nicht über den Luftweg eingereist ist und Schengen-Boden erstmals in einem anderen Land betreten hat. 2. Österreich muss Asylwerber versorgen, was auch teure medizinische Eingriffe umfasst. 3. Österreich muss den Asylwerbern, die zulasten Österreichs prozessieren, die Rechtsberatung bezahlen. 4. Das auf unsere Kosten äußerst großzügige Asylrecht der EU sorgt dafür, dass viele Asylverfahren zugunsten der Antragsteller ausgehen. 5. Selbst bei einem negativen Asylbescheid gibt es dank des EU-Asylrechts jede Menge Abschiebehindernisse. 6. Selbst bei einer gelungenen Abschiebung wird der Abgeschobene nicht daran gehindert, wieder nach Österreich zu kommen. 7. Asylberechtigte, die noch nie Steuern und Sozialversicherungsbeträge in Österreich bezahlt haben, haben denselben Anspruch auf Sozialleistungen wie Österreicher.

Österreich darf aber auch nicht aus dem nicht funktionierenden Schengen-System austreten, weil das in den EU-Verträgen nicht vorgesehen ist. Man kann zwar aus der EU austreten, aber nicht aus einzelnen Politik-Bereichen.

Ein Ausstieg aus einzelnen Bereichen des EU-Rechts könnte nur in den EU-Verträgen vereinbart werden. Solchen Ausnahmeregelungen, die auf EU-Chinesisch „Opt-out“ genannt werden, müssen aber alle anderen Mitgliedstaaten zustimmen. Großbritannien hatte beispielsweise Opt-outs in Bezug auf Schengen und den Euro, Polen hat ein Opt-out aus der EU-Grundrechtecharta und Dänemark hat ein Opt-out in Bezug auf den Euro und auf die supranationale EU-Zusammenarbeit in den Bereichen Asyl, Migration, polizeiliche Zusammenarbeit sowie Zivil- und Strafrecht.

Solche Opt-outs können entweder bei der erstmaligem Verabschiedung der jeweiligen Rechtsnorm verhandelt werden oder als Gegenleistung  für die Zustimmung zu einer anderen Sache. Österreich könnte die Position vertreten, dass es einem neuen EU-Budget nur zustimmt, wenn es im Gegenzug ein Opt-out aus dem Schengen-Abkommen, der EU-Grundrechtecharta und dem EU-Asylrecht erhält. Das neue Budget muss einstimmig beschlossen werden. Wenn kein Beschluss zustande kommt, dann wird das alte Budget fortgeschrieben, d. h., es gäbe keine Budgeterhöhung. Als Nettozahler könnten wir das sehr entspannt sehen. Für die EU-Kommission und die Nettoempfänger wäre es jedoch äußerst unangenehm. Andere Nettozahler hätten übrigens eine ähnliche Interessenslage wie Österreich, denn auch sie werden durch das Zusammenspiel von Schengen und der EU-Asylpolitik massiv geschädigt. Wir bräuchten lediglich österreichische Regierung, die mit Nachdruck österreichische Interessen vertritt.