Vertreter der „Weißen“ Wähler gehören (nicht) in das Parlament!
Von Ingenieur Jost Berger (unparteiischer Verfahrenstechniker im Ruhestand)
Definition der „Weißheit“
Als Weiße Wähler, nicht immer ident mit „weise“ Wähler, bezeichnet man die Nichtwähler, die auf ihr demokratisches Wahlrecht verzichten. Mit immerhin 23 Prozent-Nichtbeteiligung sind bei der NR-Wahl 2024 diese 1.463.171 Wahlverdrossenen zu einer starken Nicht-Partei herangewachsen.

Undemokratischer Clubzwang
Die Gründe der „Weißen“ sind unterschiedlich, für mich beispielsweise, als praktizierender Nichtwähler ist der „Clubzwang“ im Parlament mit den demokratischen Grundlagen unvereinbar. Es kann nicht rechtens sein, dass bei Abstimmungen durch 183 Abgeordnete nur nach Parteiweisung votiert wird. Erwachsene, mündige, auserwählte, somit elitäre Volksvertreter verhalten sich wie dressierte Affen, die im Zirkus auf Zuruf die Hand heben. Hat sie die Gehirnwäsche ihrer Partei zu willenlosen, entscheidungs-unfähigen Werkzeugen gemacht? Nach dem Clubzwang System bräuchte es lediglich 6 Parlamentarier, die mit einer Karte ihrer Stimmenwertigkeit ihre Partei vertreten. Die Lösung liegt nahe: Je eine unsichtbare Taste für JA und NEIN am Abgeordnetenplatz würde Abgeordneten Mut machen, ihre Meinung zum Thema kundzutun. Ein System, wie es in der Millionenshow bei der Publikumsbefragung erwiesener Maßen perfekt funktioniert.
Parlamentarische (un)Ordnung
Besucher im „Hohen Haus“ werden immer wieder überrascht von der unwürdigen Redekultur der Abgeordneten. Die wenigen Anwesenden ignorieren Vorträge, stören durch manchmal unflätige Zwischenrufe, zeigen „Charakter durch Gelächter und diffamierende Gesten, wenn sie nicht gerade ein Nickerchen machen. Einige, mit ihrem Handy beschäftigt oder abgelenkt, sind somit ebenfalls bei der Sitzung de facto abwesend. Ordnungsrufe werden grundsätzlich ignoriert, gehört wird nur wer laut und borniert ist.
Politverdrossenheit
Politverdrossenheit des Volkes ist die logische Folge der Führungsdefizite. Viele Nichtwähler sind zudem mit Parteiprogrammen und/oder Politikern unzufrieden, was nach Zerfall einer Koalition während einer Legislaturperiode nicht verwunderlich ist. So hat sich in „Kurz“er Zeit im „Kern“ nichts geändert, die Regierungsparteien haben fairerweise Konsequenzen aus ihrer Regierungsunfähigkeit gezogen.
Nichtwähler- Gewohnheiten
Die meisten „Weißen Wähler“ verzichten dadurch auf ihr Wahlrecht, indem sie gar nicht erst an die Urne gehen, andere sind am Wahltag abwesend und machen sich nicht die Mühe, eine Wahlkarte zu lösen oder von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Dann gibt es auch noch die Protest- Weißwähler, die echten „Weißen“ die den Weg zum Wahllokal auf sich nehmen, nur um einen leeren Wahlzettel abzugeben. Schlussendlich ist da noch die wahrscheinlich kleinste Gruppe, die mit Zeichnungen, Runen, Smileys und Kommentaren jeder Art, ihre Stimme ungültig machen.
Demokratie-Kriterium
Alle „Weißwähler“ haben jedoch eines gemeinsam: Sie sind wahlberechtigte Mitglieder einer Demokratie, die zumindest noch theoretisch als Republik bezeichnet wird. Auf den Österreichischen Briefmarken wird jedenfalls seit etwa dem EU-Beitritt auf die Bezeichnung REPUBLIK verzichtet, aber das ist eine andere Geschichte, die es wert wäre, aufgeklärt zu werden.
Weiße Parlamentsitze
Republik: „Res Publica – Die Sache des Volkes“ bedeutet jedoch, dass die Interessen des gesamten Volkes im Parlament zu berücksichtigen sind. Neben den aktiven Wählern so auch die der passiven Nichtwähler! Es wäre daher höchst demokratisch, die 183 Sitzplätze unter allen gewählten Vertretern des Volkes zu verteilen, für die „Weißen“ sind das dann eben derzeit 55 leere, weiße Stühle, vorzugsweise im Mittelblock, in der Anzahl dem Wahlergebnis entsprechend! Wer nicht gewählt hat, wird somit durch niemanden vertreten, kann daher keine Anträge einbringen, hat keine Redezeit, kann auch nicht durch Zwischenrufe stören und kann natürlich auch nicht bei einer Abstimmung votieren! Der dabei entstehende Überhang an parlamentarischen Abgeordneten könnte somit um fast ein Drittel reduziert werden. Die Auswahl der 55 Kündigungen wäre durch Abwesenheitsaufzeichnungen bei Sitzungen der vergangenen Legislaturperiode ganz einfach feststellbar. Geheime Abstimmungen, statt Clubzwang dazu, könnte dieses demokratische System noch perfektionieren.
Überzeugende Vorteile des Systems
Neben großem Einsparungspotential an Abgeordnetengehältern und deren Pensionen würden die leeren weißen Plätze unsere verbliebenen Politiker bei jeder Sitzung zu mehr Volksnähe animieren. Das Risiko einer Kündigung könnte das „Schwänzen“ von Sitzungen drastisch reduzieren, die Redezeiten der Abgeordneten würden zunehmen und störende Zwischenrufe wären eine Seltenheit: Die Volksvertreter würden einfach effektiver ihre Aufgabe erfüllen … Zusammengefasst würde die parlamentarische Vertretung der Nichtwähler die Effizienz unserer Demokratie deutlich erhöhen, volksnahe Politiker aller Parteien würden sich wieder um Wählerstimmen bemühen, wodurch die Nichtwähler beim nächsten Urnengang mehr von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen würden.
Realität statt Illusion
Realistisch betrachtet ist die Einführung der Nichtwähler Nichtvertretung nicht sehr wahrscheinlich realisierbar. Diese Wahl 2017 wird nach dem Zerfall der Koalition durch Ratlosigkeit Wahlberechtigter möglicherweise viele neue „Weiße“ hervorbringen. Da nur eine Partei diesmal für direkte Demokratie, der Volksabstimmung nach dem „Schweizer System“ eintritt, volksnahe die Werte unserer Heimat vertritt, und somit die Entfremdung Österreichs nicht ausufern lassen will, werde ich diesmal ausnahmsweise wählen gehen.