BVwG: 230 Verfahren zur Informations-Freiheit
31. August 2026 (Presseinformation de BVwG) Seit 01.09.2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft und hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bereits in 230 Verfahren beschäftigt. Die meisten davon wurden in den vergangenen vier Monaten anhängig.
„In den ersten Monaten ist der Ansturm, mit dem alle informationspflichtigen Stellen und zeitverzögert auch die Verwaltungsgerichte gerechnet hatten, ausgeblieben. Erst nach einem halben Jahr stiegen die Verfahren sehr deutlich an“, erklärt Richterin Julia Ludwig, die seit 2023 am BVwG tätig ist. 120 Verfahren konnten im ersten Jahr abgeschlossen werden.
Das BVwG entscheidet, wenn Auskünfte im Bereich der Bundesverwaltung oder von bundeseigenen Stiftungen, Fonds, Anstalten oder Unternehmen nicht rechtzeitig erteilt wurden (sogenannte Säumnisbeschwerden bzw. Anträge auf Entscheidung der Streitigkeit: 11 Verfahren im letzten Jahr) bzw. wenn dem Auskunftsbegehren inhaltlich nicht oder nur teilweise nachgekommen und hierüber mit Bescheid abgesprochen wurde (Bescheidbeschwerden: 219 Verfahren im letzten Jahr).