Corona: 35 Mio Tests in Schulen versickert

Rechnungsghof 09 2023 Schultests

Rechnungshof veröffentlichte Bericht: Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie

Positiv, dass im Schuljahr 2021/22 keine flächendeckenden Schulschließungen mehr stattfanden

15. September 2023 (Offizielle Mitteilung des Österreichischen Rechnungshofes) – Seit Beginn der COVID-19-Pandemie war das Bildungsministerium bestrebt, die Schulen offen zu halten. Es setzte zahlreiche Maßnahmen, um den Schulbetrieb zu ermöglichen. Zu diesen zählten regelmäßige PCR- und Antigen-Tests an Schulen. Der Rechnungshof sieht es in seinem Bericht „Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie“, der auf Verlangen von FPÖ-Nationalratsabgeordneten erfolgte, als positiv an, dass im Schuljahr 2021/22 keine flächendeckenden Schulschließungen mehr stattfanden. Denn die Lockdowns und die Phasen des Distance Learnings wirkten sich negativ auf das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler aus und führten auch zu Lernrückständen. Als Belastung für die Schulen und Schulbehörden beurteilen die Prüferinnen und Prüfer den Umstand, dass sich die Rechtslage oft änderte. Herausfordernd war, für rund 1,14 Millionen Schülerinnen und Schüler Antigen- und PCR-Tests zu organisieren. Zudem fehlte ein funktionierendes Monitoring über die Tests. So weiß das Bildungsministerium nicht, wie viele Antigen- Tests an den Schulen tatsächlich verbraucht wurden oder wie viele dort noch lagerten. Überprüft wurden die Jahre 2020 und 2021.

35,23 Millionen Antigen-Tests nicht zuordenbar

Das Bildungsministerium erhielt in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 302,66 Millionen Euro aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Der Großteil der Mittel, 264,07 Millionen Euro, floss in Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge wie regelmäßige Antigen- und PCR-Tests. Ab Jänner 2021 begannen an den rund 6.000 österreichischen Schulen die Antigen-Selbsttests für rund 1,14 Millionen Schülerinnen und Schüler. Die PCR-Tests über das österreichweite Programm „Alles spült“ und in Wien „Alles gurgelt“ wurden ab dem Schuljahr 2021/22 angeboten.

Der Rechnungshof merkt an, dass im Schuljahr 2021/22 keine flächendeckenden Schulschließungen mehr erforderlich waren. Die flächendeckenden Tests trugen dazu bei, den Schulbetrieb sicherzustellen. Der Rechnungshof erkennt an, dass es dem Bildungsministerium unter schwierigen Umständen gelungen war, die Schulstandorte mit Masken und Desinfektionsmitteln zu versorgen, um den Schulbetrieb zu ermöglichen.

Ein Monitoring über die Tests erfolgte nicht, weswegen das Bildungsministerium auch nach vier Inventurdurchgängen nicht wusste, wie viele Antigen-Tests eingesetzt wurden. Schließlich bezifferte das Ministerium die Zahl der an die Schulen ausgelieferten Tests nach langwieriger Nachrecherche mit 97,52 Millionen, wobei nur bei 62,29 Millionen Tests der konkrete Verbleib erklärbar war. Die übrigen 35,23 Millionen Antigen-Tests waren nicht zuordenbar.

Vor großen Beschaffungen und Auslieferungen zum Beispiel von Antigen-Tests oder ähnlichen Gütern sind zukünftig konkrete Anweisungen zu erteilen, wie deren Monitoring und Lagerverwaltung erfolgen sollen, empfiehlt der Rechnungshof. Auch hinsichtlich des Verwaltungsaufwands infolge der Tests, als die Schulen eine Vielzahl von Daten an die Bildungsdirektionen melden mussten, empfiehlt der Rechnungshof eine einheitliche Lösung.

In Hinblick auf die Schulschließungen lautet die Empfehlung, bei der Konzeption von Verordnungen und Erlässen auf die Erfahrungen aufzubauen, die während der Pandemie gesammelt wurden. Denn die COVID-19 Schulverordnung 2020/21 wurde 16-mal, die COVID-19 Schulverordnung 2021/22 14-mal geändert.

Die Vergabeverfahren der Beschaffungen, die das Bildungsministerium vornahm, waren gemessen an den vergaberechtlichen Bestimmungen und ressortinternen Beschaffungsvorgaben mangelhaft. Das Bildungsministerium führte bis Ende 2021 Sonderverfahren in Form von Notbeschaffungen durch.

Digitalisierungsschub soll genutzt werden

Die abrupte Umstellung von Präsenzunterricht auf Distance Learning in der COVID-19-Pandemie offenbarte Schwächen der Digitalisierung an Schulen, darunter: fehlende IT-Ausstattung und benutzerunfreundliche Applikationen. Den Digitalisierungsschub, der in der Pandemie einsetzte, gilt es nun fortzusetzen, empfiehlt der Rechnungshof. Dazu gehört etwa die weitere Umsetzung des „8-Punkte-Plans für digitalen Unterricht“, den das Bildungsministerium und das damalige Digitalisierungsministerium im Zuge der Pandemie initiierten. In den Jahren 2020 und 2021 fielen Auszahlungen in Höhe von 8,76 Millionen Euro für IT-Maßnahmen an. Sie flossen zum Großteil in IT-Ausstattung von Schülerinnen und Schülern, beispielsweise in Form von Leihgeräten.

Maßnahmen, um negative Auswirkungen der Lockdowns auf Schülerinnen und Schüler abzufedern

Die Lockdowns und die Phasen des Distance Learnings wirkten sich negativ auf das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler aus. Der Rechnungshof erkennt an, dass das Bildungsministerium zahlreiche Maßnahmen setzte, um den Auswirkungen auf die psychosoziale Gesundheit der Schülerinnen und Schüler entgegenzuwirken. So wurde etwa zu Beginn des Schuljahres 2021/22 die Anzahl der Schulpsychologinnen und -psychologen aufgestockt. Kostenfaktor: zwei Millionen Euro. Auch finanzielle Mittel für zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer, um Lernrückstände aufzuholen, stellte der Bund zur Verfügung. Die Schulen konnten die Mittel allerdings wegen des Lehrpersonalmangels nicht zur Gänze abrufen.

Der Rechnungshof-Schul-Bericht als PDF 

SIEHE AUCH: Bericht DiePresse.com (15.9.23)

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TI: Informations-Freiheit ist ein genuines Recht

Transparenz

14. September 2023 (Presseaussendung von Transparency International – Austrian Chapter (ti-austria.at) – Die Verwaltung ist für die Bürger da. Dass die Bürgerinnen und Bürger wissen dürfen, was ihre Verwaltung auf allen Ebenen macht, ist der natürliche Zustand in einer demokratischen Gesellschaft. Informationsfreiheit ist nicht etwas, das die Verwaltung ihren „Untertanen“ huldvoll gewährt, wenn es nicht zu viel Arbeit ist. Informationsfreiheit ist ein genuines Recht jedes einzelnen Bürgers, jeder einzelnen Bürgerin und der Gesellschaft im Gesamten. Die Aufhebung des Amtsgeheimnisses, das zu Zeiten geschaffen wurde, als Zensur und Unterdrückung die Regel und geheimes staatliches Handeln ein Instrument dafür waren, ist ein Schlüsselelement in der Entwicklung einer offenen Gesellschaft. Mehr als 110 Staaten haben bereits Informationsfreiheit geschaffen – nur in Österreich soll das nicht möglich sein? Das ist Unfug.

Zuletzt wehrten sich Gemeinden dagegen, aktiv Informationen veröffentlichen zu müssen. Begründung ist befürchteter zu hoher Aufwand. Diese Begründung ist schon an der Wurzel verfehlt. Eine offene Gesellschaft kann nämlich keine Verwaltung dulden, der Transparenz zu mühsam ist und die sich deshalb weiter in habitueller Geheimniskrämerei wohlfühlen will. Genauso wenig, wie man sagen könnte, dass es zu mühsam ist, etwa die örtliche Veranstaltungspolizei (eine Gemeindeaufgabe) wahrzunehmen, weshalb man lieber erst gar keine Veranstaltungen zulässt, kann man sagen, dass es zu mühsam ist, eine transparente Verwaltung zu sein. Gerade auf Gemeindeebene fängt die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an ihrem Staat, ihrem Gemeinwesen an!

Dass nun im Raum steht, dass Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (4,7 Mio Menschen leben in solchen Gemeinden) keine Informationen von allgemeinem Interesse (z.B. Studien, Verträge über 100.000 EUR, allgemeinen Pläne etc.) veröffentlichen müssen, ist daher nicht die Lösung. Schon der Begriff der „Information von allgemeinem Interesse“ schreit zurecht nach Veröffentlichung.

Vielmehr soll man sich Gedanken machen, wie man die Veröffentlichungsaufgabe der kleineren Gemeinden vereinfachen kann, damit möglichst wenig Aufwand entsteht (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit). Z.B. könnten sich Gemeinden zusammenschließen, um eine geeignete Person für solche Fragen gemeinsam zu beschäftigen. Auch in anderen Belangen haben sich Gemeindeverbände bewährt. Z.B. könnten IT-Lösungen gefunden werden, die eine Veröffentlichung „auf Knopfdruck“ ermöglichen. Darüber sollten wir diskutieren – nicht darüber, ob Informationen von allgemeinem Interesse weiterhin vor den Bürgerinnen und Bürgern (dem Souverän!) geheim gehalten werden sollen.

TI-Austria hat eine Stellungnahme mit konkreten Empfehlungen für ein effektives Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht: Begutachtungsstellungnahme-Informationsfreiheitsgesetz-1.pdf (ti-austria.at) (Entwurf aus dem Jahr 2021)

Kernelemente sind:

– Der Zugang muss rasch gewährleistet sein – lange Bearbeitungsdauer macht viele Informationen wertlos.

– Die Ausnahmen zur Informationsfreiheit müssen restriktiv geregelt werden – unscharfe Ausnahmen wie „zur Vorbereitung einer Entscheidung“ machen die Informationsfreiheit zunichte.

– Rechtsschutz und Vollstreckung von Entscheidungen der Gerichte in Informationssachen müssen effektiv sein – es darf nicht vom „Good Will“ der verpflichteten Institution abhängen, ob sie eine Information herausgibt.

– Ein/e Informationsbeauftragte/r soll Auskunftssuchenden für Fragen zur Verfügung stehen. Auch für die Beamten und Vertragsbediensteten soll es eine Servicestelle geben.

– TI-Austria fordert schon lange die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Es kommt nun darauf an, dass echte Informationsfreiheit geschaffen wird und nicht wieder ein Amtsgeheimnis in neuem Gewand eingeführt wird. Diverse Ausnahmen würden die Bevölkerung stark in ihrem Recht auf Information beschneiden. Auch auf internationaler Ebene würde Österreich dadurch die Anforderungen von GRECO (Staatengruppe gegen Korruption) und der EU nicht erfüllen.

Kontakt für Rückfragen: Mag. Georg Krakow, MBA, Vorstandsmitglied TI-Austria

E-Mail: office@ti-austria.at

SIEHE AUCH: Kritik an „habitueller Geheimniskrämerei“ (ORF.at 14.9.23)

SIEHE AUCH: Stellungnahme von Mathias Huter, Forum Informationsfreiheit (5.10.23) + 20-seitige Stellungnahme auf parlament.gv.at vom 14. April 2021 

Ergänzung 19. Dezember 2023 Forum Informationsfreiheit appelliert, noch wichtige Anpassungen vorzunehmen und Hintertüren zu schließen, die eine Umgehung der nun verhandelten Regeln ermöglichen oder Recherchen gefährden. Der Gesetzesentwurf müsse noch in vier konkreten Punkte geändert werden. Sonst drohe ein schwer reformierbares Gesetz mit kaum begrenzten Möglichkeiten für Bund und Länder, in weiten Bereichen Amtsgeheimnisse zu schaffen. DETAILS siehe informationsfreiheit.at

Ergänzung 16. September 2023 –ORF.at erfindet das „politische Hochamt“. In einem Bericht über die geplante Abschaffung des Amtsgeheimnisses heißt es, dass in einem „Begutachtungsentwurf vom Februar 2021 noch von der ‚Dissenting Opinion‘ (Sondervotum) für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Rede. Damit sollen VfGH-Mitglieder die Möglichkeit erhalten, ihre abweichenden Rechtsmeinungen zu veröffentlichen. Während die eine Seite darin eine Chance sieht, die Judikatur weiterzuentwickeln, kritisiert die andere, dass mit Sondervoten die Entscheidungen des VfGH in Zweifel gezogen werden könnten.“

Weiters soll geklärt werden, ob und wann ein Wechsel von der Politik in den VfGH möglich sein soll: ORF.at: „Änderung hätten auch dreijährige Cooling-off-Phasen für VfGH-Mitglieder betroffen. Was aus diesem Vorhaben wird, ist ebenfalls noch unklar. Bis jetzt ist eine Abkühlphase nur für den VfGH-Präsidenten und den Vizepräsidenten vorgesehen. Sie müssen fünf Jahre warten, wenn sie zuvor ein politisches Hochamt innehatten. Auf einfache Mitglieder ist die Regel nicht anzuwenden. So wurde zum Beispiel der frühere ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter, kurz nachdem er sein politisches Amt verlassen hatte, als VfGH-Richter angelobt.“

Ergänzung 6. Oktober 2023 – „Jahrelang hat die ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler die Abschaffung des Amtsgeheimnisses verhandelt. Kompromisse im neuen Gesetz verteidigt sie“, berichtet DerStandard.at

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Attac: 15 Jahre Lehman-Pleite

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Die Macht des Finanzsektors ist ungebrochen + Die Grundprobleme haben sich verschärft

14. September 2023 (Attac Presseaussendung) – Morgen, am 15. September, jährt sich der Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers zum fünfzehnten Mal. Die richtigen Lehren aus der Finanzkrise von 2008 wurden jedoch nicht gezogen, kritisiert das globalisierungskritische Netzwerk Attac. Trotz zahlreicher neuer Regulierungen haben sich die Grundprobleme des globalen Finanzsystems sogar verschärft. „Die wirtschaftliche und politische Macht des Finanzsektors ist ungebrochen. Das Risiko einer schweren Finanzkrise ist heute nicht geringer als 2008. Und im Ernstfall müssen dann wieder wir die Kosten einer Finanzkrise tragen“, erklärt Attac-Finanzexperte Mario Taschwer.

Illustration: Ernst Zdrahal (Finanzmarkt 008 – Die Lizenz zum Zocken: thurnhofer.cc, November 2008)

Systemrelevante Banken haben weiterhin zu große Macht: Auch 15 Jahre nach der Lehman-Pleite bedrohen global systemrelevante Banken die gesamte Wirtschaft – und sie werden immer größer. Ihre Anzahl ist seit 2011 trotz des Untergangs der Credit Suisse weiter gestiegen. In den USA halten die „Big Six“ (JP Morgan Chase, Citigroup, Wells Fargo, Bank of America, Goldman Sachs und Morgan Stanley) heute fast doppelt so hohe Vermögenswerte wie vor zehn Jahren. „Die Banken machen aktuell Rekordgewinne auf Kosten der breiten Bevölkerung – doch wie der Fall der Credit Suisse beweist, werden sie im Krisenfall von der Allgemeinheit gerettet“, kritisiert Mario Taschwer von Attac.

Banken und Schattenbanken sind eng verflochten und stellen ein Systemrisiko dar: Weiter gewachsen ist seit 2008 auch das Finanzvermögen, das von kaum regulierten Schattenbanken (Non banking financial instiutions) gehalten wird. Es beträgt bereits fast 50 Prozent des weltweiten Finanzvermögens. Zudem sind Banken und Schattenbanken eng verflochten – vor allem über kurzfristige Finanzierungen, die der Absicherung von Spekulation dienen (Repo-Markt). Dieser Repo-Markt betrug 2022 unfassbare 10,4 Billionen Euro – mehr als doppelt so viel wie 2008 (4,6 Billionen). Taschwer: „Kommt es zu einem Liquiditätsengpass im Schattenbankensektor, kann das andere Banken mit in die Krise reißen.“

Eigenkapital der Banken weiterhin viel zu niedrig: Die Eigenkapitalvorschriften der Banken wurden seit der Krise zwar erhöht, sind aber nach wie vor viel zu niedrig, kritisiert Attac. Bei Großbanken in der EU liegt das nicht risikogewichtete Eigenkapital (Leverage Ratio) bei nur 4 bis 5 Prozent, während Nicht-Finanz-Unternehmen oft 25 bis 30 Prozent aufweisen. „Eine Leverage Ratio von mindestens 20 Prozent wäre notwendig, um im Krisenfall eine ausreichende Pufferung zu gewährleisten“, erklärt Taschwer.

Finanzsektor streng regulieren und Banken auf ihre Grundfunktion beschränken: Attac fordert, den Finanzsektor streng zu regulieren und Banken auf ihre Grundfunktion – die Vergabe von Krediten und die sichere Verwaltung von Spareinlagen – zu beschränken. (2021 dienten nur 30 Prozent der Bankbilanzen in der Eurozone der Kreditvergabe an private Haushalte und Nicht-Finanzunternehmen.) Mittelfristig ist ein demokratisches und gemeinwohlorientiertes Bankensystem nötig, in dem Banken nicht profitorientiert arbeiten.

„Ob Zerteilung systemrelevanter Banken, ein Verbot riskanter Finanzprodukte und Geschäftspraktiken – keine dieser Mindestanforderungen für eine strengere Regulierung des Finanzsektors wurde seit 2008 umgesetzt. Auch die Attac-Gründungsforderung, die Finanztransaktionssteuer, wurde erfolgreich von den Finanzlobbys gekillt. Das globale Finanzsystem gleicht weiterhin einem Casino, in dem mit Aktien, Krediten, Wechselkursen und sogar Lebensmitteln spekuliert wird. Das gefährdet Wirtschaft und Gesellschaft“, kritisiert Taschwer.

SIEHE AUCH: Killing the Financial Transaction Tax, von Stephan Schulmeister, 5.8.2014

Rückfragen: David Walch, Pressesprecher Attac Österreich, presse@attac.at

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