Geldflut für „verlässliche Medien“

RTR Qualitätsjournalismus Förderung

7. Mai 2024 (Pressemitteilung der RTR / KommAustria) – Vielfalt verlässlicher Nachrichtenmedien in Print und Online stärken: KommAustria vergibt erstmals Qualitäts-Journalismus-Förderungen

[Anmerkung HTH: Daraus folgt nicht notwendig, aber faktisch: direkte Benachteiligung und indirekte Unterdrückung von aus Regierungssicht „unzuverlässigen“ Medien.

Förderung für Medieninhaber:innen professioneller, nach journalistischen Grundsätzen und Sorgfaltspflichten hergestellter Text-Informationsangebote

[Anmerkung HTH: 1. die Förderung geht also nicht an die Medien und ihre Mitarbeiter, sondern an die „Medieninhaber:innen„. 2. Dass diese Medien herstellen, die „nach journalistischen Grundsätzen“ arbeiten, muss offenbar – zumal es um die Förderung von „Qualitätsjournalismus“ geht, extra erwähnt werden. 3. Es geht jedenfalls nicht um klassiche journalistische Formate – kritischer Kommentar, aktuelle Nachricht, überregionale Reportagen, Hintergrundberichte oder gar investigative Recherche – sondern um die Herstellung von „Text-Informationsangeboten“.]

Erstmals vergibt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) Fördermittel gemäß des Ende 2023 in Kraft getretenen Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetzes und veröffentlicht heute die entsprechenden Entscheidungen. Damit erhalten die Fördernehmer:innen jetzt die für das Jahr 2022 beantragten Mittel aus der mit jährlich rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung. Die Förderungen können grundsätzlich erst rückwirkend für ein jeweils abgelaufenes Jahr beantragt werden.

Die bei der Medienbehörde eingerichtete Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien als Grundlage für den demokratiepolitischen Diskurs und für die Meinungsvielfalt zu unterstützen und als vierte Säule einer funktionierenden Demokratie zu stärken.

„Die Medienbranche steht erheblich unter wirtschaftlichem Druck. Werbegelder und Inserate wandern auf Internet-Plattformen ab. Aber qualitativ hochwertiger Journalismus ist personal- und ausbildungsintensiv und damit teuer. An diesem Punkt setzt die neue Förderung an“, so Dr.in Martina Hohensinn, zuständiges Mitglied der KommAustria.

Der Schwerpunkt der Qualitäts-Journalismus-Förderung liegt insbesondere auf Medien und deren Inhalten, die von hauptberuflich in Redaktionen beschäftigten Journalistinnen und Journalisten nach anerkannten publizistischen Grundsätzen und in gebotener Sorgfalt geschaffen werden. Auf dieses, als „Journalismus-Förderung“ bezeichnete Segment der Qualitäts-Journalismus-Förderung entfallen rund drei Viertel des jährlichen Budgets. Die Höhe der Förderung für die Medieninhaber:innen berechnet sich nach der Anzahl des nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen festangestellten, redaktionellen Personals.

Bonuszahlungen können Medieninhaber:innen im Rahmen der Journalismus-Förderung beispielsweise für Redaktionsstatuten, für Fehlermanagementsysteme zur Richtigstellung von Falschmeldungen, für Qualitätssicherungssysteme oder für Frauenförderpläne beantragen.

„Demokratiepolitisch sind sorgfältig recherchierte, faktenbasierte und unter entsprechenden Arbeitsbedingungen hergestellte Nachrichten ein unverzichtbarer Anker in einer zunehmenden Flut digitaler Informationen, deren Herkunft oder Zielrichtung nicht immer klar erkennbar ist“, erläutert Hohensinn die Bedeutung der Förderung.

Ein weiteres Segment ist die „Inhaltsvielfalts-Förderung“, die regionale, internationale und EU-Berichterstattung belohnt, wenn sie ein bestimmtes Ausmaß überschreitet.

Darüber hinaus werden deutliche Anreize durch die Förderung der Aus- und Fortbildung von Journalist:innen sowie für repräsentative Einrichtungen und Maßnahmen zur Bildung von Medienkompetenz gesetzt. Auch repräsentative Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, Presseclubs und Medienforschungs-Projekte können um Förderungen ansuchen.

Demokratiefeindliche Medien, also etwa solche, die in der Vergangenheit wiederholt zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe aufgestachelt haben oder wegen Verhetzung verurteilt worden sind, sind von den Förderungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Einführung der Qualitäts-Journalismus-Förderung hatte sich aufgrund der beihilfenrechtlichen Prüfung durch die Europäische Kommission verzögert. Daher werden im Jahr 2024, neben den Fördermitteln für den Beobachtungszeitraum 2022, im Juni auch die Mittel für das Jahr 2023 ausgeschüttet.

Die nun bekanntgegebenen Förderentscheidungen für das Jahr 2022 sind auf der Website des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) veröffentlicht: www.rtr.at/QJF_Entscheidungen (mit Erläuterungen). Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/qjf/OpenDataQJF.de.html als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Nähere Informationen zur Förderung, wie beispielsweise zu den Förderrichtlinien, bietet die RTR-Website der Qualitäts-Journalismus-Förderung unter www.rtr.at/QJF.

Über KommAustria und RTR Medien

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.

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WKStA ermittelt gegen Ex-FPÖ-Minister

WKStA Logo

29. April 2024 – Presseinformation WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft)

Ermittlungen aufgrund des Verdachts der Bestechung bzw. Bestechlichkeit gegen den früheren Vizekanzler Heinz-Christian Strache und einen Medienunternehmer, sowie Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen den früheren Vizekanzler Heinz-Christian Strache, die früheren Bundesminister:innen Norbert Hofer, Herbert Kickl, Mario Kunasek und Beate Hartinger-Klein sowie weitere Personen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Vizekanzler und Bundesminister Heinz-Christian Strache, die früheren Bundesminister:innen Norbert Hofer, Herbert Kickl, Mario Kunasek, Mag. Beate Hartinger-Klein und einen Medienunternehmer sowie weitere Personen als Verdächtige eingeleitet.

1. Verdacht der Bestechung bzw. Bestechlichkeit

Demnach soll der Medienunternehmer dem damaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache wohlwollende Berichterstattung und Imagepflege für dessen damalige Partei versprochen haben. Als Gegenleistung seien in der Folge im Auftrag der jeweiligen Minister:innen durch die Ministerien Inserate auf Kosten der Republik Österreich in Medien im Einflussbereich des Medienunternehmers geschaltet worden.

2. Verdacht der Untreue

Damit besteht weiters der Verdacht der Untreue gegen die genannten ehemaligen Regierungsmitglieder. Sie sollen zwischen Jänner 2018 und Mai 2019 die genannten Inserate in Auftrag gegeben und aus öffentlichen Geldern bezahlen haben lassen, ohne dass tatsächlich ein konkretes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit an den Inhalten dieser Inserate bestanden hätte.

3. Zur Chronologie des Ermittlungsverfahrens

Im Zuge des „Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses“ wurde die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Bundesministerium für Justiz im Auftrag des Nationalrats mit der Auswertung von in anderen Strafverfahren bereits sichergestellten Chats und der Lieferungen der entsprechenden Ergebnisse beauftragt.

Auf Basis der Auswertung wurde eine entsprechende Anfangsverdachtsprüfung durchgeführt und ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet. Nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien wurde nun das Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nähere Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen bzw. Details zu einzelnen Ermittlungsschritten können derzeit im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht werden.

ERGÄNZUNG 30.4.24 – Kommentar von Fabian Schmid, derStandard.at (30.4.24) „Causa FPÖ-Inserate: Die Suppe ist dünn. Mit der Weisung an die WKStA, doch zu ermitteln, tut sich die Justiz keinen Gefallen, sondern sorgt für eine schiefe Optik“

Braver Švejk @burschesvejk twittert am 30.4.24: „Kann das sein, dass sich die Justiz gerade als politisches Instrument offenbart? Nennt man das Politjustiz, wenn 5 Jahre alte, bereits eingestellte, Vorerhebungen 5 Monate vor der wichtigsten Wahl der letzten Jahrzehnte neu aufgerollt werden?“

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COFAG Untersuchungsausschuss

Kontrast COFAG U Ausschuss

5. August 2024 –  „COFAG wird aufgelöst. Damit schwinden die Chancen, die zielgerichtete Verschleuderung von 14 Milliarden Euro Steuergeldern aufzuklären. Die Spezis der ÖVP haben ihre Maximalsicherung bekommen. Zur Ablenkung wird die Mindestsicherung angegriffen. So funktioniert das Fluten mit Scheiße, wie man das so nennt, schreibt Peter Pilz (ZackZack.at 4.8.2024)

21. Juni 2024 – COFAG Wirtschaft ruiniert, Freunderl protegiert

Fraktionsbericht der FPÖ zieht Bilanz über die schwarz-grüne COFAG. Die schwarz-grüne Bundesregierung hat durch die unverhältnismäßigen, teils verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen zusätzlich zum menschlichen Leid, zur Missachtung der Grundrechte und zur Spaltung der Gesellschaft einen immensen wirtschaftlichen Schaden angerichtet. … Die Regierung hat mit der COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) ein verfassungswidriges Bürokratiemonster ohne parlamentarische Kontrolle geschaffen. Sie hat die Unternehmer zu Bittstellern degradiert – ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz. Und sie hat den angerichteten Schaden bei weitem nicht zur Gänze ersetzt. Trotz mehr als 15 Milliarden Euro Kosten für den Steuerzahler wurden unzählige Unternehmen in die Schulden falle gelockt oder gar in die Pleite getrieben und tausende Arbeitsplätze dadurch vernichtet.

Der 78 Seiten umfassende Bericht ist auf der Webseite der FPOe.at als PDF abrufbar

26. April 2024 – Bei zwei Anläufen zur Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses ist die FPÖ abgeblitzt. Schon 2020 finden sich in der Parlamentskorrespondenz folgende Anträge:

29.04.2020 – Corona-Krise: FPÖ fordert Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

26.05.2020 – COVID-19-Untersuchungsausschuss: FPÖ blitzt mit Antrag im Geschäftsordnungsausschuss ab

29.05.2020 – Nationalrat: FPÖ pocht auf COVID-19-Untersuchungsausschuss

Das Muster wiederholt sich 2023:

01.03.2023 – Corona-Maßnahmen: FPÖ beantragt Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

22.03.2023 – FPÖ blitzt mit Forderung nach Corona-Untersuchungsausschuss bei anderen Fraktionen ab

29.03.2023 – Nationalrat: FPÖ bleibt mit Forderung nach Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses allein

Danach konnte immerhin ein COFAG U-Ausschuss durchgesetzt werden. Laut Parlamentskorrespondenz ein „Untersuchungsausschuss betreffend Zwei-Klassen-Verwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder (COFAG-Untersuchungsausschuss)“, der seit 15. Dezember 2023 tätig ist. Typisch für die Herrschaften unseres Landes: Der Parlamenspräsident Wolfgang Sobotka, der an oberster Stelle dafür Verantwortlich ist, dass das Parlament die COFAG-Konstruktion, die Finanzminsiter Blümel über Nacht aus dem Ärmel geschüttelt hat, einfach durchgewunken hat.

Umfangreiche Dossiers über die Arbeit dieses Ausschusses finden sich auf kontrast.at

SIEHE AUCH: COFAG war verfassungswidrig

Am 25. April 2024 berichtet DerStandard.at: „Der Cofag-U-Ausschuss nähert sich mit großen Schritten seinem Ende. Nachdem am Mittwoch Ministerprominenz befragt wurde, wird es am Donnerstag etwas unspektakulärer. Geladen ist der Finanzministeriumsbeamte , Alfred Lejsek, der im Aufsichtsrat der Cofag sitzt. Der Betriebswirt arbeitete ab 1983 im Finanzministerium und machte dort eine klassische Beamtenkarriere. Als Spitzenbeamte war er des öfteren als Auskunftsperson in U-Ausschüssen. … Zweite Auskunftsperson war Ulrich Zafoschnig: Der Kärntner Jurist und ehemalige ÖVP-Politiker und Exlandesrat ist seit Juni 2022 Co-Geschäftsführer der Cofag. Er hat dort die Nachfolge von Bernhard Perner angetreten, dessen Gehalt und Boni im vergangenen U-Ausschusse für Kritik gesorgt hatten. Der betonte eingangs, dass er eben erst später zur Cofag gestoßen war, daher also nicht an der Richtlinienerstellung für Förderungen mitgewirkt hatte. … Der Aufwand sei groß, für externe Beratungsleistungen seien 2023 rund 43 Millionen Euro ausgegeben worden. Gleichzeitig wurde über Rückforderungen ein Betrag von mehr als hundert Millionen Euro hereingeholt.“

HEUTE.at (25.4.24) berichtet: „249.999,96 Brutto Jahresgehalt und einen Dienstwagen – COFAG-Geschäftsführer Ulrich Zafoschnig, der als Leiter der Covid-19-Finanzierungsagentur am Donnerstag vom eingesetzten U-Ausschuss befragt wurde, verdiente fürstlich mit seinem Job. Enttäuscht zeigten sich die Abgeordneten aber darüber, dass der COFAG-Geschäftsführer offenbar wenige ihrer Fragen beantworten konnte – etwa wie und warum Unternehmen in der Coronakrise mit Millionenhilfen versorgt wurden oder warum es acht (!) externe Firmen alleine für die Antragsbearbeitung brauchte.“

29. Mai 2024 (Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz)

+ COFAG-Untersuchungsausschuss: Erste Befragungsprotokolle online.

+ Aussagen von 15 Auskunftspersonen auf Parlamentswebsite veröffentlicht.

+ Abrufbar auf parlament.gv.at sind: Kommuniqués & Protokolle

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Ulrich Zafoschnig (966/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Alfred Lejsek (965/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Vizekanzler Mag. Werner Kogler (964/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Gernot Blümel, MBA (963/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. (962/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Elisabeth König (961/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dipl.-Kfm. Dr. Eduard Müller, MBA (960/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Matthias Jenewein (959/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Hofrat Mag. Bruno Knapp (958/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Paul Deutschmann, BA (957/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Marc Schimpel, MBA (956/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Hofrat Mag. Dr. Erich Lochmann (955/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Hofrat Mag. Werner Löffler (954/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Erika Reinweber (953/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Präsident Dr. Wolfgang Peschorn (952/KOMM)

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