Goßer Bluff: Mindeststeuer für Konzerne

Konzerne können auch in Zukunft weit weniger als 15 Prozent Steuer zahlen / Steuerwettbewerb wird verschärft

14. Dezember 2023 (Pressemitteilung von Attac) – Der Nationalrat wird heute die Einführung einer Mindeststeuer für Konzerne beschließen, die nach den Vorgaben der OECD und einer entsprechenden EU-Richtlinie ab 2024 in der EU eingeführt wird.

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac übt scharfe Kritik an der Mindeststeuer: „Die Mindeststeuer ist ein steuerpolitischer Bluff. Denn anders als behauptet können Konzerne damit auch in Zukunft nicht einmal 15 Prozent Steuern zahlen, sondern deutlich weniger. Grund dafür sind großzügige Ausnahmen sowie die Ermöglichung von Steuergutschriften. Dazu kommt, dass die Mindeststeuer das internationale Steuerdumping zwischen den Staaten paradoxerweise sogar noch weiter anheizt“, kritisiert David Walch von Attac Österreich.

Mindeststeuer verschärft den Steuerwettbewerb um Realinvestitionen

Die Mindeststeuer bedeutet nicht, dass jedes Land seine Unternehmenssteuern auf mindestens 15 Prozent festsetzen muss. Sie ermöglicht es Staaten aber, Großkonzerne mit über 750 Millionen Euro Umsatz durch eine „nationale Ergänzungssteuer“ mit bis zu 15 Prozent zu besteuern.(1) Davon werden jedoch Gewinne in Höhe von acht Prozent der Lohnsumme und zehn Prozent und der Sachanlagen ausgenommen.(2) Diese Ausnahmen verringern nicht nur den effektiven Steuersatz massiv. Gleichzeitig werden dadurch Verlagerungen realer Investitionen in Niedrigsteuerländer noch attraktiver, da sie die Steuer eben weiter reduzieren. Dass damit der internationale Steuerwettbewerb sogar angeheizt wird, kritisieren neben Attac auch internationale Studien und Ökonomen wie Gabriel Zucman.

Zusätzlich zu den Ausnahmen erlaubt und ermöglicht die Mindeststeuer staatliche Steuergutschriften (Qualified refundable tax credits, QRTC), welche den effektiven Steuersatz weiter erheblich reduzieren können. Wie aktuelle Berichte zeigen, ist dies keinesfalls Theorie. „Steuersümpfe wie Irland, die Niederlande, die Schweiz oder Bermudas arbeiten gerade an neuen Steuerzuckerln für Konzerne, mit denen sie die Mindeststeuer umgehen können“, erklärt Walch.

Belohungsprogramm für Steuersümpfe/ Hochsteuerländer gehen fast leer aus

Für rund 90 Prozent der Unternehmen gilt die Mindeststeuer ohnehin nicht, da sie unter der erforderlichen Schwelle von 750 Millionen Euro Umsatz liegen. „Staaten können die Mehrheit der Unternehmen weiterhin beliebig niedrig besteuern – oder dank der Einnahmen aus der nationalen Ergänzungssteuer ihren „regulären“ Steuersatz noch weiter senken“, erklärt Walch. 3) Große Konzerne haben daher einen großen Anreiz, sich in kleinere Unternehmensgruppen unterhalb dieser Grenze aufzuteilen.

Großteils leer ausgehen werden hingegen bei der Mindeststeuer bisherige Hochsteuerländer – auch wenn sie unter Gewinnverschiebungen leiden. Das belegen auch die ersten Aufkommensschätzungen für Österreich (100 Mio. Euro) oder Deutschland, wo kaum nennenswerte Einnahmen zu erwarten sind. „Die Ausgestaltung der Mindeststeuer belohnt ausgerechnet jene Staaten, die seit Jahrzehnten die Steuerbasis anderer Länder aushöhlen“, kritisiert Walch. Das bestätige auch die Kritik der Mehrheit der UN-Staatengemeinschaft, dass die OECD nicht das geeignete Forum ist, um eine gerechte Besteuerung multinationaler Konzerne zu ermöglichen.

Die Lösung heißt Gesamtkonzernsteuer

Um Konzerne endlich dort gerecht zu besteuern, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, fordert Attac eine sogenannte Gesamtkonzernsteuer. Dabei werden Konzerntöchter auf Basis des global erzielten Gewinns eines Konzerns besteuert. Dieser Gewinn wird je nach realer Wertschöpfung anteilig auf Länder aufgeteilt und dann entsprechend besteuert. Kombiniert mit einem echten Mindeststeuersatz von 25 Prozent hätten die Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne damit ein Ende.

(1) Entscheidet sich ein Niedrigsteuerland gegen die Einführung der nationalen Ergänzungssteuer können jene Staaten, in denen der Hauptsitz des Konzerns ist, die Differenz zum Mindeststeuersatz von 15 Prozent einheben. Auch hier gelten wiederum die angeführten Ausnahmen.

(2) Nach einer Übergangszeit von 10 Jahren sinkt die Regelung auf 5 Prozent des Wertes der Sachanlagen und 5 Prozent der Lohnsumme.

(3) Ungarn mit seinem Steuersatz von 9 Prozent brüstet sich etwa damit, sich in den Verhandlungen zur Mindeststeuer durchgesetzt zu haben.

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Skyshield: Absichtserklärung oder Beitrittserklärung?

Krone at Skyshield 2023 11 14

28. Mai 2024 – Nun ist es definitiv: Österreich ist Luftabwehr-Initiative Sky Shield beigetreten, berichten die Medien unisono.

17. November 2023 – Schon am Dienstag, 14.11.23 wusste Krone.at: „Wie die Krone aus Kreisen der Bundesregierung erfuhr, wird das Bundesheer im Rahmen der europäischen Abwehrinitiative Sky Shield nicht nur Mittelstreckenraketen, sondern auch Langstreckenwaffen mit bis 200 Kilometern Reichweite angeschafft werden. … Im morgigen Ministerrat soll die Planung zur Anschaffung der Systeme bereits beschlossen werden.“

Unmitelbar nach dem Ministerrat berichtet derStandard.at (15.11.23): „Im Sommer hat Österreich die Absichtserklärung zur Beteiligung am europäischen Luftabwehrsystem Sky Shield unterzeichnet. Anvisiert wurde damals die Anschaffung von Kurz- und Mittelstreckenraketen, wobei man sich auch eine Ausweitung dieser Beschaffungspläne offenhielt. Seit heute ist klar: Österreich wird – erstmals in der Geschichte der Republik – auch Langstrecken-Luftabwehrraketen kaufen. Die Grundlage dafür lieferte ein Ministerratsbeschluss am Mittwoch.“

SIEHE AUCH: Mahnwache gegen Skyshield

Die Bombe aber lässt Kanzler Nehammer platzen, der laut Pressedienst des BKA beim Pressefoyer nach dem Ministerrat festhielt: „Im Sommer hat Österreich die Beitrittserklärung zum Raketenschutzschirm Sky Shield unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine Innovation und einen großen Fortschritt, wenn es darum geht, unser neutrales Land schützen zu können.“

„Absichtserklärung“ oder „Beitrittserklärung“? Ein Kanzler, der beide Begriffe nicht unterscheiden kann, hat an der Spitze der Regierung nichts verloren und ist eine Gefahr für die Demokratie unseres Landes. Ein Kanzler, der bewusst mit den Begriffen jongliert, um die Hofberichterstatter und in ihrem Gefolge die Bevölkerung in die Irre zu führen, agiert nicht mehr im Sinne unserer demokratisch-republikanischen Verfassung! Einmal mehr diktiert Nehammer dem Parlament, wie es über ein Projekt, das die Regierung auf Schiene gebracht hat, abzustimmen hat. Eine weitere Selbstermächtigung der Regierung und Selbstentmächtigung des Parlaments, wie sie Regierung und Parlament bereits beim Beschluss des Impfpflichtgesetzes exerziert haben.

Die Schlagzeile der Krone der Hofberichterstattung enthüllt bei genauer Analyse die Strategie Nehammers: „Milliardendeal geplant: Österreich bekommt erstmals Langstrecken-Abwehr“ – was nun: Planung oder bereits vereinbarte Lieferung? Und auf welcher Rechtsgrundlage? „oe24“ (Printausgabe 16.11.23) verleiht dem Ministerrat sogar quasireligöse Autorität: „Abgesegnet. Ab 2027 kommt Skyshield„.

Offenbar will Nehammer das Volk wieder einmal vor vollendete Tatsachen stellen. Da Nehammer zwar manchmal besoffene Sprüche liefert, aber sicher nicht dumm ist, muss er wohl einen Plan haben, den er aber nicht transparent offenlegt, sondern bewusst im Dunkeln lässt. Der Plan – das ist eine Verschwörungstheorie! – könnte lauten: Verkauf Österreichs an die Nato. Das wäre Hochverrat (Auslieferung seines Landes an eine fremde Macht). In entwickelten Demokratien würden die zuständigen Behörden beim Verdacht auf Hochverrat Untersuchungen einleiten. In Österreich wird jemand, der den Verdacht auf eine Verschwörung ausspricht, diffamiert oder ganz einfach vom Kanzleramt abgekanzelt. 

Im folgenden die Pressemitteilungen des BKA zum Thema Skyshield:

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Wo Österreich bei Menschenrechten säumig ist

Zwischenbericht der Zivilgesellschaft an UNO + Liga für Menschenrechte und Volksanwaltschaft präsentieren Tool + ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit fordert Aktionsplan

7. November 2023 – (Pressemitteilung der Volksanwaltschaft APA / OTS) – „Die Volksanwaltschaft ist das Menschenrechtshaus der Republik Österreich. Hier ist der Menschenrechtsbeirat angesiedelt. Wir sind für die Präventive Menschenrechtskontrolle in Gefängnissen, Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zuständig, und wir bringen uns aktiv in die Menschenrechtskontrolle der UNO ein, zuletzt, als überprüft wurde, ob Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention einhält“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Wir arbeiten aber auch eng mit der Zivilgesellschaft zusammen. Jetzt haben wir in einer Wissenschaftskooperation mit der Österreichischen Liga für Menschenrechte ein Online-Monitoring-Tool entwickelt, das mit ein paar Mausklicks zeigt, wo Österreich in Sachen Menschenrechte säumig ist. Und es zeigt, dass dabei enormer Handlungsbedarf besteht.“

Die Österreichische Liga für Menschenrechte koordiniert das Universal Periodic Review (UPR), den Lagebericht der österreichischen Zivilgesellschaft. Der UPR-Prozess ist ein Instrument des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, das geschaffen wurde, um die Menschenrechtslage in den Mitgliedsstaaten zu überprüfen. Die Liga bringt am 7. November den Zwischenbericht der österreichischen Zivilgesellschaft zum UPR bei der UNO ein.

Liga für Menschenrechte: „Bilanz der Regierung ernüchternd“

Die Österreichische Liga für Menschenrechte hat im sogenannten „Universal Periodic Review“-Prozess (UPR) beim Menschenrechtsrat der UNO einen Zwischenbericht („Midterm-Report“) über den Umsetzungsstand der Empfehlungen eingebracht. Der UPR ist ein zyklischer Prozess, der alle fünf Jahre einen umfassenden Stand der Menschenrechtslage erhebt. Derzeit befinden wir uns in der Mitte des aktuellen Zyklus, was sowohl der Republik als auch der Zivilgesellschaft Zwischenberichte ermöglicht. Die Österreichische Liga für Menschenrechte koordiniert dabei mehr als 250 Organisationen der österreichischen Zivilgesellschaft über deren Dachorganisationen.

„Die Zivilgesellschaft hat in ihrem Zwischenbericht aus den 317 menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich zu 45 Themen-Clustern Einschätzungen abgegeben. Die Bilanz fällt dabei ernüchternd aus“, fasst Florian Horn zusammen, der den Zwischenbericht koordiniert hat: „Von diesen 45 Themen-Clustern ist nur bei 18 – also bei 40 Prozent – ein Fortschritt in unterschiedlichen Umsetzungsstadien festzustellen, bei 27 – das heißt bei 60 Prozent – gab es überhaupt keine wirksamen Umsetzungsbemühungen.“

„Es müssen daher in den folgenden zwei Jahren noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, wenn Österreich überhaupt eine Chance auf einen adäquaten Abschluss des aktuellen Zyklus des UPR haben will“, sagt Horn. Diese Umsetzung ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene notwendig. Die Zivilgesellschaft wird zwar im aktuellen URP-Zyklus wieder vermehrt eingebunden, was erfreulich ist. Für mehr Effizienz, bedarf es weiterer Verbesserungen. Horn: „So müsste die Einbindung von zivilgesellschaftlichen Expertinnen und Experten in Gesetzesinitiativen deutlich früher erfolgen.“ Auch einer langjährigen Forderung der Zivilgesellschaft und mehrerer Staaten der UNO an Österreich nach einem generellen, strategischen und übergeordneten Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte bleibt weiterhin unerfüllt. Ein echtes Commitment und ein strategischer Plan der Regierung zu den Menschenrechten wäre wünschenswert und dem aktuellen „Flickwerk“ vorzuziehen.

Derzeit gibt es zudem keine ausreichende staatliche Initiative, ein effektives Menschenrechts-Monitoring einzuführen. Um diese Situation zu verbessern, hat die Liga aus einer Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft und mit Teilfinanzierung durch den Zukunftsfonds ein Online-Monitoring-Tool auf der Webseite www.liga.or.at/upr ins Leben gerufen, das in Zukunft einen jederzeit aktuellen Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich bieten wird.

ZARA: Gegen Rassismus vereint: Ein Nationaler Aktionsplan in Sicht?

An wirksamen Umsetzungsbemühungen der Republik Österreich mangelt es auch bei vielen Forderungen im UPR aus dem Bereich der Anti-Diskriminierung, wie etwa dem immer noch fehlenden Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus.

ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und andere zivilgesellschaftliche Organisationen in Österreich haben längst erkannt, dass struktureller Rassismus in jedem Bereich unserer Gesellschaft vorherrscht, insbesondere in der Arbeitswelt, bei Bildung, im Gesundheitswesen und beim Wohnen. „Und doch ist eine Lösung zur Reduzierung struktureller Ungleichheiten in allen neun Bundesländern nicht in Sicht“, sagt ZARA-Geschäftsführerin Rita Isiba.

Seit 2001 fordert ZARA von der österreichischen Bundesregierung die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus, der Ziele und Maßnahmen enthält, die Rassismus auf struktureller und institutioneller Ebene bekämpfen.

Seit 24 Jahren veröffentlicht ZARA jährlich den Rassismus Report, in dem rassistische Übergriffe, die an ZARA gemeldet wurden, und die dahinterliegenden rassistischen Strukturen analysiert werden. Die bisher veröffentlichten 23 Rassismus Reports enthalten Daten zu den bei ZARA eingegangenen Meldungen und zeigen, wie viele Menschen, die direkt von Rassismus betroffen sind oder die als Zeug*innen einen rassistischen Vorfall gemeldet haben, und wie viele Menschen ZARA beraten hat. Isiba sagt: „Es ist ein Fehler zu denken, dass Rassismus nur aus einzelnen Fällen pro Jahr besteht. Rassismus ist ein tiefes Problem, das schon immer da war und überall im täglichen Leben vorkommt. ZARA will zeigen, dass man Rassismus nicht einfach durch Zahlen von einem Jahr zum nächsten messen kann.“

Die Bekämpfung von Rassismus erfordert eine Gesamtstrategie, die die Entwicklung und Umsetzung eines strategischen Ansatzes fördert. ZARA und verschiedene Communities sowie zivilgesellschaftliche Organisationen haben basierend auf ihren Erfahrungen in der Antirassismusarbeit und auf systematischen Analysen bereits viel Vorarbeit für Ziele und Maßnahmen geleistet, die in einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufgenommen werden sollten.

Rückfragen & Kontakte: Volksanwaltschaft, 

Florian Kräftner, Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

+43 664 301 60 96 / florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at

Österreichische Liga für Menschenrechte

Team UPR upr@liga.or.at

ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit

Ramazan Yıldız, MSc ramazan.yildiz@zara.or.at

Kommentar HTH: Die Ausführungen sind sehr allgemeint gehalten. Deshalb hat ethos.at die Liga der Menschenrechte (Präsidentin Barbara Helige) um Präzisierung gebeten: Die Infos sind sehr allgemein gehalten. Bitte um Auskunft, welche aus Sicht der LIGA in den vergangenen drei Jahren die drei schlimmsten Menschenrechtsverletzungen in Österreich waren.

Florian Horn antwortet am 21.11.23: „Wir möchten hier nicht unbedingt werten, weil Menschenrechte an sich universell und unteilbar sind. Wenn Sie Themengebiete suchen, wo es sehr konkrete Säumnisse gibt, dann wären da aus meiner Sicht tatsächlich der fehlende Nationale Aktionsplan gegen Rassismus zu nennen mit allen Aspekten, die ZARA bei der Pressekonferenz vorgetragen hatte. Weiters gibt es Rückschritte bei der Inklusion von Kindern mit Behinderungen in den Schulen (siehe hier: https://liga.or.at/upr?assignee=UPR-Empfehlungen&cycle=3&number=139.143&number-id=139.143). Und besonders medial augenscheinliche Verletzungen waren auch Abschiebung von integrierten Kindern und Jugendlichen ins Ausland ohne ausreichende Wahrung der Kinderrechte, auch wenn dies im konkret eingebrachten UPR keine ausdrückliche Forderung an Österreich war.“

ethos.at hat auch die Volksanwaltschaft um Präzisierung gebeten und die gleichen Fragen gestellt.

Florian Kräftner antwortet am 10.11.23: „Leider können wir kein Ranking der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen anbieten. Die Volksanwaltschaft hat keinen Überblick über sämtliche Fälle. Beim Pressegespräch diese Woche wurde auch der UPR-Zwischenbericht der Liga für Menschenrechte präsentiert, der über den Umsetzungsstand einzelner Empfehlungen berichtet. Sie finden ihn hier als Download.

Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen neben Gefängnissen und Polizeieinrichtungen unter anderem auch Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge, Wohn- und Werkstätten sowie Tageszentren für Menschen mit Behinderungen.

Ziel der präventiven Menschenrechtskontrolle ist es, auf Rahmenbedingungen hinzuweisen, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Institutionen werden unterstützt, den Fokus auf Vorkehrungen und Maßnahmen zu richten, um Eingriffe in die Menschenrechte zu vermeiden.

Hier finden Sie die Feststellungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft. 

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