Wiener Kunsthefte 2003

Artikel von Hubert Thurnhofer, damals Vorsitzender der IG Galerien

Über die Kunstförderung - Ein Glaubensbekenntnis

Wiener Kunsthefte, März 2003

Das Thema Kunstförderung wurde durch die Budget-Streichung für das Depot neu angefacht. „JA zum Depot, NEIN zur Arbeitsplatzvernichtung“, proklamierte jüngst die IG Bildende Kunst in einem Brief an Mailath-Pokorny und an Franz Morak. Auf der Website des Depots findet der Leser das resignierte Bekenntnis der geschlagenen Depoten: „Ja irgendwie haben wir sogar Verständnis dafür, dass die öffentliche Hand entscheidet, wo das Geld notwendiger gebraucht wird. Der Ankauf von Abfangjägern ist noch lange nicht finanziert und mit dem Geld, das beim Depot gespart werden kann, ist schon wieder ein Zehntausendstel der notwendigen Ankaufssumme zugeschossen.“

Als ehemaligem Zivildiener würde mir zum Thema Landesverteidigung auch mehr einfallen als der Ankauf von Abfangjägern. Trotzdem muss ich das Argument der dupierten Depoten als Rohrkrepierer bezeichnen. Es ist nämlich genauso irrig, das Kultur-Budget gegen das Budget für Landesverteidigung auszuspielen, wie es absurd wäre, das Gesundheitsbudget gegen das Budget für Straßenbau aufzurechnen. Der Umkehrschluss der Depot-Mitarbeiter, „wir könnten zehntausend Jahre lang weiter machen, wenn Österreich auf eine Generation Flieger verzichtete“ kann da wohl nur als kabarettistische Zugabe verstanden werden.

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Wiener Kunsthefte 2002

Artikel von Hubert Thurnhofer, damals Vorsitzender der IG Galerien

Beiräte sind ein Auslaufmodell

Wiener Kunsthefte, Juni 2002

Die Kunst bedarf der Förderung – dieses politische Bekenntnis wird von allen Parteien einhellig gepredigt und in zahlreichen Fördermaßnahmen von den jeweiligen Regierungen auch umgesetzt. Dass auf die bildende Kunst gerade mal ein Zehntel der gesamten Fördermittel des Kunst-Staatssekretariats entfällt, damit müssen wir uns als IG Galerien im Land der Musik wohl abfinden. Nicht abfinden wollen wir uns aber mit einer Förderpolitik, deren Transparenz generell zu wünschen übrig lässt.

Auch zwei Jahre Kunstpolitik unter Franz Morak haben nichts am Status quo geändert, denn das Problem ist system-bedingt: Laut Kunstförderungsgesetz § 2, Abs. 2 dürfen nur Leistungen gefördert werden, "die von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert werden". Es wird sich in Österreich keine professionelle Galerie finden, die diesen Paragraphen nicht auf die Werke ihrer Künstler anwenden würde. Abschlägige Bescheide, die sich auf den Schreibtischen zahlreicher Galerien häufen, heißen demnach, dass diese Galerien Kunstströmungen und Künstler vertreten, die NICHT von überregionalem Interesse sind, die NICHT geeignet sind, beispielgebend zu wirken und die KEINEN innovatorischen Charakter haben.

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