Die Freiheit der Wissenschaft ist im Österreichischen Staatsgrundgesetz, Artikel 17 geregelt: "Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei." Punkt. Ohne Wenn und Aber. Dir Rektorin der Wirtschaftsuni Wien, Dr. Edeltraud Hanappi-Egger, sieht das offenbar anders. Ab dem 1. März 2022 soll es innerhalb der gesamten Wirtschaftsuniversität gelten, dass nur mehr die Räumlichkeiten betreten darf, wer nachweisen kann von Covid genesen oder geimpft zu sein (2G). Der Haken: Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden nicht mehr online angeboten, sondern nur in Präsenz.
Auf CitizenGo läuft dagegen seit 3. Februar eine Petition, die zwei Tage später bereits mehr als 5.000 souveräne Bürger dieses Landes unterzeichnet haben!
Für alle ungeimpften Studenten würde das bedeuten, dass wenn sie dank 2G ihre Uni nicht mehr betreten dürfen, sie sich nun zwangsweise von ihrem Studium ausgeschlossen werden und keine und Abschluss erwerben können. Betroffen davon sind etwa 2.100 Studenten, rund 10% der insgesamt Immatrikulierten. Manche am Anfang ihres Studiums, manche gegen Ende. Ihre einzigen Optionen sind Beurlaubung für dieses Semester, mit der Hoffnung ihr Studium eines Tages fortsetzen zu können, oder Studienabbruch.
Doch nicht nur die Studenten sind von der neuen Regelung betroffen. Auch viele Mitarbeiter der Universität sind betroffen und werden, falls 2G dort wirklich in Kraft treten sollte un die Arbeitslosigkeit gezwungen.
Dies ist offene Diskriminierung Ungeimpfter und ein Verlust vieler Personen, die unsere Gesellschaft fördern.
Damit ist die WU Wien die einzige Hochschule in ganz Österreich, welche einer Gruppe von Personen den Zugang zur höheren Bildung verwehrt. Denn auch wenn die Universität Klagenfurt bereits im November 2021 2G einführte, so geben sie dort zumindest allen Studenten, die 2G nicht nachweisen können, die Möglichkeit im Distance Learning zu bleiben und auch Prüfungen abzulegen. Die WU Wien bietet diese Möglichkeit explizit nicht an und beruft sich auf die allgemeine Covid-Impfpflicht. Obwohl diese nicht die Verwehrung auf Bildung einschließt und es auch allen Universitäten freisteht, ihre Maßnahmen selbst zu regeln.
So ist es sogar in vielen Hochschulen der Fall, dass allein auf 3G und FFP2-Maskenpflicht gesetzt wird. Die WU Wien überschreitet mit ihrer Form der Einführung von 2G sämtliche roten Linien und wurde dafür auch medial kritisiert. Unzählige Verfassungsrechtler kommentierten die Problematik ihrer Regelung, darunter auch z.B. Heinz Mayer gegenüber der APA: "Ohne Ersatzangebote Personen vom Studium auszuschließen, ist höchst problematisch".