Zeitenwende mit dem Pari~Archat

Anna Ravliuc PariArchat 800

Pari~Archat: Entscheidungsraum für Zeitenwende

von Anton Edler

Mein Grundanliegen ist das Prinzipien-Pari~Archat: Mann*Frau. In der bekannten Menschheitsgeschichte gab es entweder ein Matriarchat oder ein Patriarchat, niemals aber ein Pari~Archat. Auch demokratische Strukturen haben entweder eine Frau oder einen Mann als obersten Entscheidungsträger. Jede Über- bzw. Unterordnung erzeugt Disziplin, aus der sich unterschiedliche Formen der Gewalt ausbilden. Die gemeinsame Entscheidung von Mann und Frau zu gleichen Teilen ist in der Lage, jenen Entfaltungsprozess zu gewährleisten, der im Stande ist, das zu tun, was dem Menschen im Grunde seines Wesens als universelle Interaktion innewohnt: Frieden zu stiften

 Foto © Anna Ravliuc

.„Die Revolution ist tot, es lebe das Pari~Archat“ (frei nach F. Nietzsche). Ich meine, dass die Zeit der Revolution zu Ende gegangen ist, weil jede Revolution aus der Gewalt geboren wurde. Der Paradigmenwechsel vor allem im systemischen Bereich sollte das Pari~Archat sein. Jeder Mensch möge die Freiheit besitzen, zwischen verschiedenen Gesellschaftsstrukturen entscheiden zu können. Meine Vision dabei ist, dass die Menschen diese Freiheit dazu nützen, jenes Kollektiv zu wählen, welches für den Einzelnen UND für die Gesellschaft einen Vorteil bringt.

Der Mensch ist ein individualisiertes Wesen (DNA, Fingerabdruck, Herzrhythmus, Iris etc.), welches ohne Gemeinschaft nicht leben kann. Das Verbindungsglied zwischen Individualität und Gemeinschaft ist Vertrauen. Der Vertrauensgrundsatz lautet: Kein Mensch hat das Recht, auch nur einem Menschen Leid zuzufügen. Wird dieser Grundsatz eingehalten, benötigt die menschliche Kommunikation keinerlei Regeln. Regeln sind dann auf die Benützung von Technik beschränkt. Die neue Zeit wird das Entweder-Oder-Schema verlassen – welches immer ein Gegeneinander anstatt ein Miteinander schafft – und das Trennende durch das Verbindende ersetzen. Es wird nicht mehr heißen:

Entweder Individualität oder Gemeinschaft, sondern: Individualität und Gemeinschaft.

Entweder Staat oder Privat, sondern: Staat und Privat.

Entweder Mann oder Frau, sondern: Mann und Frau.

Männer und Frauen gemeinsam werden Städte, Länder und Welten leiten, neue Räume kreieren, Frieden stiften und giftige Gewächse zu Blumen des Lebens wandeln. Respekt ersetzt Disziplin, Wohlstand beseitigt Armut und Freude bändigt Kampf. Eine neue Zeit ist geboren für alles Sein der Erde. Ab jetzt beginnt sich Frieden zu regen. Dort, wo diese Gedanken geboren wurden, steht auch ihre Wiege.

Pari~Archat-Verfassung: „A new time is born.“

(Eine Vision von antone nobile)

Der Staat Österreich ist eine souveräne, neutrale, Pari~Archat-demokratische Republik mit der Hauptstadt Wien, Deutsch als Amtssprache und dem Vertrauensgrundsatz: Niemand hat das Recht, Gewalt anzuwenden.

Das Recht geht vom Volk aus und wird von diesem durch Wahlen und verbindlichen Volksabstimmungen, wenn mindestens 15% der Wahlberechtigten ein Volksbegehren unterzeichnen, wahrgenommen. Volksentscheide sind für die Dauer von 10 Jahren bindend. Jede Legislaturperiode ist auf eine Zeitspanne von 5 Jahren ausgelegt und wird mittels Verhältniswahlrecht wahrgenommen.

Alle Leitungsfunktionen der Verwaltungsebenen sind nach dem Persönlichkeitswahlrecht und dem Pari~Archat-Modell zu bestimmen. Verstößt ein Gesetz oder eine im Namen des Staates erlassene Regelung gegen die Verfassung, so haften alle Personen, welche an der Entstehung und Umsetzung desselben verantwortlich zeichnen. Alle Übereinkünfte, welche im Namen des Staates abgeschlossen wurden, sind zu veröffentlichen. Sämtliche Gesetze und Verordnungen sind innerhalb jeder Legislaturperiode zu evaluieren. Nur ein Volksentscheid kann eine Änderung der Verfassung herbeiführen.

Der unabhängige Rechnungshof kontrolliert die gesamte Staatsverwaltung und besitzt ein Durchgriffsrecht auf alle steuerfinanzierten MitarbeiterInnen. Das Parlament kontrolliert den Rechnungshof. Beim Rechnungshof wird eine Bürgeranlaufstelle eingerichtet für alle Belange der öffentlichen Verwaltung. Jeder Eintrag ist gemäß dem jeweiligen Stand der Technik sowie den Datenschutzrichtlinien vom Eintrag bis zur Lösung dokumentarisch zu veröffentlichen. Jede Amtshandlung hat nach dem Vieraugenprinzip zu erfolgen und kann von den BürgerInnen dokumentiert werden.

Niemand darf wegen einer anonymen Anzeige belangt oder verfolgt werden. Bei allen Entscheidungen der Gerichte muss die Verhältnismäßigkeit beachtet werden.

Alle steuerfinanzierten MitarbeiterInnen haften für Fehler und müssen diese unverzüglich korrigieren. Es besteht eine strikte Trennung von Staat und Religion. Alle Belange religiöser Vereinigungen sind von diesen selbst zu organisieren und finanzieren. Sämtliche Religionsgemeinschaften unterliegen dem staatlichen Steuersystem und haben sich am geltenden Recht zu orientieren.

Die UN-Menschenrechte in der Deklaration vom 10.12.1948, dienen als Basis der gesellschaftlichen Übereinkunft und sind Teil der Verfassung. Sie werden mit dem Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit (‚Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ein Verstoß tritt auch dann ein, wenn die Körperschädigung außerhalb Österreichs erfolgt.‘), des Freiheitsentzuges nur bei Vergehen gegen Leib und Leben ohne Verjährung (‚Jeder Mensch hat das Recht, Fehlentscheidungen in Freiheit zu korrigieren, außer bei nachgewiesenen Taten gegen Leib und Leben ohne Verjährungsfrist. Täter und Opfer erhalten denselben Schutz durch den Staat.  Nicht-österreichische Bewohner werden bei nachgewiesenen Delikten gegen Leib und Leben rückgeführt und erhalten ein lebenslanges Aufenthaltsverbot.‘), sowie der Kinderrechte samt Paritätsanspruch (‚Jedes Kind hat ein Recht auf beide Eltern zu gleichen Teilen‘) bzw. der Tierrechte (Jedes Tier hat ein Recht auf ein artgerechtes und qualfreies Leben‘) und der Naturrechte (Die Natur hat ein Recht auf sorgsamen Umgang durch den Menschen) ausgestattet.

Keine staatliche Verfügung darf gegen diese Rechte verstoßen.

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Kleine Geschichte Israels

HAGIT GAL Israeli Art

von Hans Saenger

Vorwort

Den Alten galt die Geschichtsschreibung als musische Tätigkeit. Die Quellen, aus denen ein antiker Geschichtsschreiber schöpfte, waren in erster Linie sein Gedächtnis und seine Intuition, sein Beistand aber Clio. Als eine von den neun Musen war sie die Schutzgöttin der Geschichtsschreibung, welche den Alten als Kunst galt, nicht aber wie uns Heutigen als Wissenschaft. Nahm ein alter Geschichtsschreiber ein geschichtliches Werk in Angriff, so war es seine erste und wichtigste Aufgabe, den Beistand der Clio zu erflehen, denn ohne diesen konnte nichts Rechtes gelingen.

Die neun Musen hatte Zeus, selbst ein Titanenspross, mit der Titanin Mnemosyne gezeugt. Mnemosyne ist aber nicht nur die Mutter der Musen, sie ist auch die Namensgeberin eines Flusses in der Unterwelt. Im Gegensatz zu Lethe, dem Unterweltfluss des Vergessens, ist Mnemosyne der Fluss des Erinnerns.

SIEHE AUCH: ISRAELI ART in VIENNA 2025

Materie und Geist / Tradition und Innovation

17. bis 29. März 2025 in der Galerie Contemplor, 1170 Wien

Den vorliegenden Text habe ich im Herbst 2023, wenige Wochen nach den Ereignissen vom 7. Oktober begonnen. Da ich das unabweisbare Gefühl hatte, dass sich die Welt auf einen entscheidenden Punkt zubewegt, wollte ich etwas schreiben, so wie ich bereits die beiden anderen Megaereignisse der letzten Jahre, die Coronakrise und die Ereignisse in der Ukraine, gedanklich und mit der Feder in der Hand begleitet habe. Freilich wollte ich mich nicht der Gefahr aussetzen, dass ich etwas zu Papier bringe, was von den Ereignissen überholt sein könnte, noch ehe gleichsam meine Tinte trocken sein würde. Ich widerstand also der Versuchung, den Propheten zu spielen ― das möge die Sache von Berufeneren bleiben. So verfiel ich auf den Gedanken, mich mit der israelischen Geschichte zu beschäftigen, meine punktuellen Erinnerungen an diese aufzufrischen und meine Wissenslücken, so gut als es mir möglich war, zu schließen.

Der israelische Staat, der 2023 das Jubiläum seines 75-jährigen Bestehens gefeiert hat, ist nur ein Jahr älter als ich selbst. In den Fokus meines damals noch sehr naiven Interesses geriet er das erste Mal im Jahr 1967, anlässlich des Siebentagekrieges; beinahe alles, was sich vor diesem Zeitpunkt ereignet hatte, war mir damals unbekannt; geläufig waren mir allenfalls die Namen Ben Gurion oder Weizmann, freilich, ohne dass ich genau gewusst hätte, welche Rolle die beiden Männer bei der Gründung des Staates Israel und in den ersten Jahren seiner Geschichte gespielt hatten. Wohl lernte ich seit diesen fernen Jugendtagen einiges über Israel dazu, doch blieb mein Wissen lückenhaft, fragmentarisch, punktuell, bis ich vor wenigen Wochen begann, mich mit der Geschichte des Landes zu beschäftigen. Noch schlechter freilich war es um meine Kenntnisse dessen bestellt, was sich vor dem Jahr 1948, also gleichsam im Embrionalstadium des Staates Israel, zugetragen hatte. Und diese Geschichte zu kennen, wäre wohl das Allerwichtigste, wie es das Allerwichtigste wäre, von unserer individuellen Biographie dasjenige zu kennen, was sich zugetragen hat, als wir im Leib unserer Mutter saßen, in unserem eigenen Embrionalstadium also.

Der entstandene Text ist daher, wie viele andere aus meiner Feder, in erster Linie ein Versuch der Selbstbelehrung und ein Dokument dieses Versuches. Darüber hinaus ist es auch ein Versuch, einer verhängnisvollen Tendenz unserer konfliktreichen Zeit entgegenzuwirken, nämlich der Ausblendung der Vorgeschichte eines Konfliktes. Man könnte das Geschichtsvergessenheit nennen. Als Beispiel dafür kann der Ukrainekrieg gelten, wo man uns unablässig einzureden versucht, er hätte begonnen durch den unprovozierten Überfall Russlands auf die Ukraine. Doch jeder Konflikt, zumal einer von der Schwere des Ukrainekrieges, hat seine Vorgeschichte, und Gerechtigkeit ist nur möglich, wenn man auch diese kennt und in sein Urteil einbezieht. Ihre Vorgeschichte hat auch die Attacke der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 ― sie ist bereits mehr als hundert Jahre lang. Die Attacke zu verurteilen ist leicht, wenn man ihre Vorgeschichte ausblendet, wenn man so tut, als wäre sie ein Blitz aus wolkenlosem Himmel gewesen. Ich will niemanden tadeln, wenn er es vorzieht, zu vergessen, statt sich zu erinnern; wenn er, um im Bild zu bleiben, es also vorzieht, Lethe statt Mnemosyne zu trinken. Nur möge er dann schweigen und sich des Urteils enthalten. Man tadle aber auch mich nicht, wenn ich es selbst umgekehrt halte.

Wenn einer wie ich seit nunmehr fünfundfünfzig Jahren in Wien lebt, hat er nur zwei Möglichkeiten: entweder der Ignorant zu bleiben, der er war, als es ihn in diese Stadt verschlagen hat, oder nach und nach zum Historiker zu werden, freilich zu keinem professionellen, sondern zu einem höchst amateurhaften. Der nachstehende Text ist das Werk eines solchen, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Er ist aber auch die Basis für weitere Tauchgänge in die Tiefen der Zeit.

Wien, im Mai 2024

Hans Saenger

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Zeitplan des AI Act

AI Act Zeitplan

Update 27. Juli 2025 – „Angesichts der geplanten Lockerung der US-Vorgaben für künstliche Intelligenz (KI) hat UNO-Technologiechefin Doreen Bogdan-Martin zu einem einheitlichen Ansatz im Umgang mit KI aufgerufen“, berichtet ORF.at (27.7.25)

Update 14. Juli 2025 – Massive Kritik an EU-Leitlinien zur KI-Nutzung (Computerwoche.de 14.7.25)

SIEHE AUCH: Über 45 europäische CEOs wollen EU AI-Act stoppen (CIO.de 4.7.25)

13. Juli 2024 – Laut RTR zählt die EU mit dem AI Act weltweit zu den Vorreitern in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Demnach sorgt der AI Act sorgt für einen sicheren Einsatz von KI-Systemen, schafft durch einen klaren Rechtsrahmen Investitionssicherheit und stärkt damit Forschung, Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen. Siehe Document 32024R1689

Verordnung – EU – 2024/1689 – EN – EUR-Lex (europa.eu) – Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)Text von Bedeutung für den EWR. PE/24/2024/REV/1

Mitteilung der KI-Servicestelle / RTR + Zeitplan des AI Act | KI-Servicestelle | RTR

Inkrafttreten des AI Act: 2.8.2024 (20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union)

+ 6 Monate

6 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.2.2025) dürfen die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden. Ferner gelten die Regelungen zu KI-Kompetenz („Literacy“). Das heißt, Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, ausreichende Kenntnisse aufweisen.

+ 12 Monate

Die Bestimmungen zu KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI) sind 12 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.8.2025) verpflichtend anzuwenden.

Weiters gelten auch die Regelungen zu Notifizierungsstellen. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zumindest eine notifizierende Behörde zu benennen, welche mit der Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung, Benennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und für deren Überwachung zuständig sind.

Ebenso sind die Governance-Bestimmungen anzuwenden, wodurch die Kommission auf Unionsebene und die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene aufgefordert werden, die vorgesehenen Behörden und Institutionen einzurichten oder zu benennen.

Darüber hinaus gelten die Strafbestimmungen ab diesem Zeitpunkt.

+ 24 Monate

24 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.8.2026) gelten grundsätzlich alle Verpflichtungen. Das bedeutet, die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III (nicht hingegen Anhang I) und KI-Systeme mit geringem und minimalem Risiko sind einzuhalten.

+ 36 Monate

36 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.8.2027) gelten die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang I.

Abweichende Bestimmungen für bereits auf dem Markt befindliche bzw. in Betrieb genommene KI-Systeme

Hochrisiko-KI-Systeme müssen ab dem Zeitpunkt einer wesentlichen Änderung in Übereinstimmung mit dem AI Act gebracht werden.

Hochrisiko-KI-Systeme, welche für Behörden bestimmt sind, sind binnen 6 Jahre ab Inkrafttretensdatum des AI Act (sohin der 2.8.2030) in Übereinstimmung mit dem AI Act zu bringen.

GPAI-Systeme sind binnen 3 Jahre ab Inkrafttretensdatum des AI Act (sohin der 2.8.2027) in Übereinstimmung mit dem AI Act zu bringen.

KI-Systeme, welche Teil der IT-Großsysteme im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sind (Schengener Informationssysteme [SIS], Visa-Informationssysteme, Eurodac etc), sind bis 2030 in Übereinstimmung mit dem AI Act zu bringen.

Weitere Fristen

Spätestens 3 Monate vor Geltung der entsprechenden Bestimmungen sollen vom AI Office initiierte Codes of Practices für Betreiber veröffentlicht werden. Für die jeweiligen Risikokategorien ergeben sich daraus folgende Zeitpunkte:

9 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.5.2025) für GPAI-Systeme (verpflichtend);

21 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.5.2026) für Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) und KI-Systeme mit geringem und minimalem Risiko (optional);

33 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.5.2027) für Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) und KI-Systeme mit geringem und minimalem Risiko (optional).

18 Monate nach Inkrafttretensdatum des AI Act (sohin der 2.11.2025) sind Leitlinien für die praktische Durchführung von Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang I) zu veröffentlichen.

Über die KI-Servicestelle

Die Rechtsgrundlage für die KI-Servicestelle bilden § 20c KOG und § 194a TKG (BGBl. I Nr. 6/2024).

Die in der RTR eingerichtete Servicestelle für Künstliche Intelligenz dient als Ansprechpartner und Informationshub einer breiten Öffentlichkeit zum Thema KI. Sie unterstützt auch bei der Umsetzung des europäischen AI Act. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen rund um regulatorische Rahmenbedingungen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie den Aspekten im Hinblick auf Cybersecurity, Datenökonomie und deren Einsatz im Medienbereich.

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