115.000 Jahre Klimawandel

ETHZ Eiszeit

von Bert Ehgartner

9. November 2023 – Eine eindrucksvolle Animation der ETH Zürich: Vor 115.000 Jahren war es annähernd so warm wie heute. Dann folgten 100.000 Jahre Eiszeit, bei der Südbayern und fast ganz Österreich von Eis bedeckt war. Vor rund 15.000 Jahren wurde es rasch wärmer, Mitteleuropa wurde weitgehend eisfrei die Gletscher starben wie die Fliegen – und jetzt erst dehnte sich die Adria allmählich bis zum heutigen Venedig aus. Seit rund 10.000 Jahren geht es nun einigermaßen gleichmäßig dahin – zumindest in Bezug auf die vorherigen massiven Temperatur-Einbrüche und Anstiege.

Im Makro-Bereich – wenn wir uns in Übergröße Details dieser jahrtausendelangen Entwicklung ansehen – sind diese Langzeit-Veränderungen kaum wahrnehmbar. Da wir allerdings eher so eine Makro-Lebenszeit haben, fallen uns die kleineren Schwankungen überdeutlich auf. Wir fokussieren sozusagen auf die Sekunde – während diese Animation die Jahrtausende abbildet.

‚Zahlenfreak‘ Oliver Lerch, von dem auch dieser Hinweis hier stammt, zeigte kürzlich etwas recht Interessantes: Er konzentrierte sich – anhand der Daten der Hohen Warte in Wien – auf die jüngste Vergangenheit, die uns Lebenszeit-technisch allerdings auch schon recht lang vorkommt: Dort werden seit 1775 – also 248 Jahre lang – die täglichen Temperaturen notiert.

Lerch wollte wissen, wieviele Tage mit Temperaturen über 30 Grad es pro Jahr gegeben hat. Und hier zeigte sich, dass es auch im Zeitraum von 248 Jahren ähnlich massive Schwankungen gab wie davor im großen Eiszeit-Maßstab.

Und sie zeigen sogar denselben Trend:

=> Seit ca. 40 Jahren gibt es einen starken Temperaturanstieg

=> Davor war es von 1880 bis 1980 rund 100 Jahre lang ziemlich kalt mit nur wenigen Hitzetagen pro Jahr

=> In den Jahrzehnten davor war es temperaturtechnisch jedoch ähnlich heiß wie heute

Oliver Lerch schreibt dazu:

„Wenn es um Tage mit mehr als 30 Grad in Wien geht, dann sehen wir eindeutig, dass es von ca. 1880 bis 1980 deutlich weniger waren als davor und danach.

DASS es in den letzten 40 bis 50 Jahren immer mehr wurden, steht außer Zweifel. Interessanter ist wohl das WARUM dazu – ich kann es nicht erklären und überlasse das gerne Fachleuten.

Was mich interessiert: Was war der Grund dafür vor 200 Jahren? Derselbe wie heutzutage kann es nicht sein, genauso wie dann die lange Phase mit deutlich kühleren Temperaturen dazwischen schwer zu erklären ist.“ Das ist in der Tat eine hoch interessante Frage.

Menschen hielten sich immer für den Angelpunkt der Welt. Und ja, wir haben uns die Erde untertan gemacht – mit allen möglichen schädlichen Konsequenzen, die auch das Klima betreffen. Wir befinden uns jedoch trotzdem in der absoluten Zwergenperspektive. Und wenn die Sonne einen kleinen Hundert-Jahr-Huster macht – so hat das wohl eine um Potenzen größere Auswirkung auf unsere Durchschnitts-Temperatur als alle Verkehr- und Industrie-Emissionen oder die Abgase der Massenhaltungs-Tiere.

Dass es höchste Zeit und unbedingt notwendig ist, diese schädlichen Emissionen zu reduzieren, steht für mich außer Frage. Die Energiewende ist aus vielerlei Gründen ein sinnvolles und erstrebenswertes Ziel – genauso wie die Wieder-Einbindung der Landwirtschaft in eine nachhaltig ökologische Ausrichtung. Das hat jedoch in erster Linie mit den erstrebenswerten Zielen einer für alle Menschen guten Lebensqualität, sowie mit Natur- und Umweltschutz zu tun. Wenn es zu den Klimazielen beiträgt, so ist das sicherlich ein Mehrwert. Ob wir das entscheidend beeinflussen können, ist jedoch ungewiss.

Die Absolutheit und Verbitterung, mit der die Klima-Diskussion geführt wird, erinnert mich an das seit einigen Jahren obligate Schwarz-Weiß Denken, bei dem keine Graustufen mehr mitgedacht und Zweifler sofort mit Ausschluss bedroht werden.

Ich will keinem Laissez-faire in der Klimafrage das Wort sprechen, sondern warne vor Absolutismus und der Gefahr einer weiteren Spaltung der Bevölkerung. Auffällig ist zudem, dass dieses Thema viele Jahre auf niedrigstem Niveau dahin getümpelt ist. Noch vor zehn Jahren wurde ich zu einem Workshop nach Island eingeladen, bei dem eine Gruppe von Klimaexperten verzweifelt um Aufmerksamkeit für diese Thematik warb und beklagte, dass die Medien davon nichts wissen wollen. Seit wenigen Jahren ist das ins absolute Gegenteil gekippt.

Die politische und mediale Gleichschaltung erfolgte, seit wichtige globale Player das phänomenale kommerzielle Potenzial des Klimawandels erkannten und die Großkonzerne – vom Offshore-Windpark über die E-Autos bis zum veganen Ersatz-Schnitzel – omnipräsent ihre Dienste anbieten.

Dass es in Richtung einer grünen Energiewende geht, ist grundsätzlich positiv. Allerdings braucht es noch immer den Zweifel – es braucht den Diskurs, es braucht objektive Berichterstattung mit Argument und Gegenargument. Und wenn jemand – egal ob eine Regierung, die EU oder die WHO – mit überschießenden Maßnahmen massiv in die Lebensweise der Leute eingreifen möchte, ist skeptisches Hinterfragen ebenso angebracht wie Widerstand.

Ergänzung 2. Februar 2024 – „CO2 wird von UNO, WEF, EU und Co als total gefährliches Gas verteufelt, das nicht nur die Erde zum ‚Kochen‘ (© António Guterres) bringt oder die ‚Krankheit X‘ (© Tedros Ghebreyesus) verursacht. Tatsächlich ist alles Leben davon abhängig, denn unter 0,015% CO2 Konzentration sterben alle Pflanzen. Umgekehrt je mehr es davon gibt, umso rascher wachsen sie. Und das Wachstum lässt sich messen. Peter F. Mayer (tkp.at) berichtet und verlinkt zu Studien, die eine fortschreitende Begrünung von bisherigen Trockengebieten nachweisen.

Ergänzung 5. Dezember 2024 – Spekulationen über die eisfreie Arktis stürmen die Klimakatastrophen-Hitparade Anfang Dezember. „Arktis vielleicht schon 2027 eisfrei!“ so science.ORF.at (3.12.24) und alle anderen Leitmedien (z.B. Krone.at 5.12.24). ORF.at weiter: „Das Eis der Arktis schmilzt, und schon in wenigen Jahren könnte in der Nordpolregion ein kritischer Meilenstein bevorstehen: der erste eisfreie Tag. Laut neuen Modellrechnungen könnte es schon in zwei, drei Jahren dazu kommen. Probleme für das arktische Ökosystem und mehr Extremwetterereignisse weltweit wären die Folgen.“

Dem gläubigen Leser wird es bei diesen Berichten kalt über den Rücken laufen. Kritische Leser („Klimaleugner“) werden sich aber daran erinnern, dass es sich um aufgewärmten Schnee von gestern handelt. GEO.de am 6.6.2023 schürte bereits entsprechende Emotionen: „BESORGNISERREGEND: Arktis könnte schon in den 2030er Jahren im Sommer eisfrei sein“.

Zum Jahrhundertprojekt hat offensichtlich Spektrum.de (Spektrum der Wissenschaft) die eisfreie Arktis erhoben. Schon am 2.2.2007 zitiert das renommierte Blatt einen IPCC-Report: „Bis zur eisfreien Arktis ist es nur eine Frage der Zeit“; und am 14.9.2012 schrieb das Magazin: ARKTIS: Die Folgen der Eisfreiheit. Und nicht zuletzt am 10.3.2024: EISFREIE ARKTIS: Polare Zeitenwende wohl schon im nächsten Jahrzehnt.

ethos.at kommentiert: Ein geradezu absurder Spekulations-Wettbewerb über die bedrohlichste Bedrohung und wann diese Bedrohung eintreten könnte. Kleine Randnotiz (gefunden auf ORF.at), die zum Verständnis der Klimapanik nicht ganz nebensächlich ist: „in der Wissenschaft gilt die Arktis als eisfrei, sobald die Eisfläche weniger als eine Million Quadratkilometer umfasst.“ Umgelegt auf Europa ist das die Fläche von Deutschland, Frankreich und den Beneluxstaaten zusammen genommen.

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Gunnar Kaiser und Europas Seele

24. Oktober 2023 – Der Philosoph Gunnar Kaiser hat in den vergangenen Jahren viel zur Aufklärung beigetragen. Da liegt es nahe, dass er als „Verschwürungstheoretiker“ und vieles mehr diffamiert wurde – u.a. von der FDP-nahen Friedrich Naumann Stiftung..Eine Aussage über die Qualität von Bildung, Wissenschaft und Kultur im 21. Jahrhundert ist der Satz auf de.wikipedia.org: „Der Artikel ‚Gunnar Kaiser‘ existiert in der deutschsprachigen Wikipedia nicht.“ Unabhängig vom Mainstream betrieb Gunnar Kaiser einen youtube-Channel mit 255.000 Abonnenten. Am 12. Oktober ist er mit erst 47 Jahren verstorben. Zur Erinnerung hier eines seiner letzten Interviews mit David Engels zum Thema „Europas Seele retten“ über den Ausweg aus der existenziellen Krise des Abendlandes

Wohin man auch schaut, Europa zerfällt. Das scheint unausweichlich – unsere Zivilisation, das Abendland, ist dem Untergang geweiht. Warum also noch handeln, warum sich für einen Wandel einsetzen? Warum nicht einfach die Hände in den Schoß legen und passiv-zynisch dem Verfall zusehen?

Über diese Fragen spreche ich mit David Engels, Professor für römische Geschichte an der Universität Brüssel, derzeit tätig am Instytut Zachodni in Posen, und Autor mehrerer Bücher über die Zukunft Europas. Zuletzt erschien „Europa Aeterna“, das sich mit der Frage beschäftigt, was Europa eigentlich ist, wie man eine vereinende europäische Identität jenseits von EU-Globalismus auf der einen Seite und Nationalismus auf der anderen beschreiben kann, und nicht weniger als eine Präambel zur Verfassung einer Konföderation europäischer Nationen vorstellt. Über diese Idee sowie über die Bestandteile der Präambel sprechen wir im Interview. Außerdem geht es um die Ursachen der existenziellen Krise Europas, um Lage der Konservatismus, den Engels als materialistisch und innerlich hohl beschreibt, sowie um die Bedeutung einer Besinnung auf die Transzendenz und die spirituelle Selbstwerdung.

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Eherecht: Afghanen-Scheidung in Österreich

10. Oktober 2023 – Man stelle sich vor, ein Ehepaar aus Afghanistan lebt in Österreich vermutlich schon mehr als ein Jahrzehnt. Es ist hierher mit zwei Kindern gekommen, die mittlerweile volljährig sind, zwei weitere Kinder sind minderjährig. Nun will sich der Mann scheiden lassen. Einvernehmlich. Dafür findet er in Österreich ein Gericht, das den Fall behandelt. Mittlerweile hat der Fall bereits das Oberste Gericht OGH beschäftigt, das am 31. Mai 2023 eine Entscheidung getroffen und den Fall an das Erstgericht zurück verweisen hat. Das Erstgericht hat vergessen die Ehefrau zu fragen, ob sie ebenfalls eine „einvernehmliche“ Scheidung wolle. Aber die Pointe kommt erst: es muss zunächst festgestellt werden, ob sich die Ehefrau als verheiratet betrachtet, denn ein amtliche Ehedokument aus Afghanistan liegt nicht vor.

„Es gibt Fälle, in denen österreichische Gerichte ausländisches Recht anwenden müssen. Etwa, wenn Migranten, die in ihrem Herkunftsland eine Ehe geschlossen haben, sich scheiden lassen“, schreibt Philipp Aichinger auf blogasyl.at (18.9.2023) und schildert das Scheidungs-Begehren eines afghanischen Vaters von vier Kindern. Die Ehe wurde 1996 in Afghanistan von einem Mullah (nicht amtlich) geschlossen. 

Ergänzung 18. August 2025 – Scharia in Österreich: Zwei Männer hatten vertraglich festgelegt, dass bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht auf Basis islamischer Rechtsvorschriften entscheiden solle. Als es tatsächlich zum Konflikt kam, verurteilte dieses Schiedsgericht einen der Beteiligten zur Zahlung von 320.000. Euro. Nach Anfechtung dieses Urteils, bestätigte das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen den Schiedsspruch.  „Die juristische Konsequenz ist weitreichend: Islamische Rechtsvorschriften können bei vermögensrechtlichen Ansprüchen in Schiedsvereinbarungen wirksam vereinbart werden. Sie gelten als Rechtsregeln im Sinne des § 603 ZPO (Zivilprozessordnung). Das Gericht betonte, dass nicht einzelne Bestimmungen des islamischen Rechts auf Vereinbarkeit mit dem ordre public (öffentliche Ordnung) geprüft werden müssen, sondern nur das Ergebnis des Schiedsspruchs. Da keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung vorlagen, wurden sämtliche Aufhebungsgründe verneint.“ (Details: kosmo.at 18.8.25)

Siehe auch: Scharia im Privatrecht: Ministerium warnt vor „Schnellschüssen“ (ORF.at 21.8.25)

„Österreichs Höchstrichter (OGH 4Ob85/23p) akzeptieren eine staatlich nie registrierte Heirat. Sie widerspreche selbst dem afghanischen Gesetz, gelte aber laut Taliban-Regeln. Da das Familienverfahren nach dem AsylG darauf abstellt, dass eine Ehe bereits vor der Einreise bestanden hat, kommt diesem Urteil potenziell auch für Asylverfahren im Inland sowie den Familiennachzug Relevanz zu.“

Philipp Aichinger weiter: „Ein Afghane stand in Österreich vor einem besonderen Problem. Er will sich von seiner Frau, mit der er vier Kinder hat, scheiden lassen. Eine Heiratsurkunde konnte er nicht vorlegen. Er habe die Ehe aber vor einem Mullah, einem islamischen Religionsgelehrten, geschlossen.

Gern würde sich der Mann nach österreichischem Recht scheiden lassen. Er allein beantragte eine einvernehmliche Scheidung von seiner Frau. Schon die ersten zwei Instanzen befanden aber, dass man die Scheidung nach afghanischem Recht durchführen müsste. Aber liegt eine Ehe vor? Zwar seien Religionsgelehrte in Afghanistan befugt, die Trauung durchzuführen. Doch sei jede Ehe laut afghanischem Gesetz verpflichtend von den zuständigen Behörden zu registrieren. Da der Mann dies nicht gemacht habe, könne man ihn nicht scheiden, meinten die Unterinstanzen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) aber sieht das nun anders.

Das afghanische Zivilgesetzbuch trat 1977 in Kraft, als Afghanistan Republik war. Es überdauerte die Taliban-Herrschaft von 1992 bis 2001 und blieb auch nach der nunmehr erneuten Machtübernahme der Taliban formal in Geltung. Doch man müsse sich die Praxis anschauen, meinte der OGH mit Blick auf Experteneinschätzungen. „Große Teile der Bevölkerung sind nicht bereit, Behörden durch die Registrierung von Ehen in vermeintlich rein private und zum Teil ungesetzliche Praktiken wie Kinder-, Zwangs-, Austauschehen und Ehen zur Schuldentilgung Einblick nehmen zu lassen.“ Nur fünf Prozent aller Ehen in Afghanistan seien registriert. „Insbesondere das Eherecht basiert aber neben dem kodifizierten Recht auf Bestimmungen des islamischen Rechts und dem örtlichen Gewohnheitsrecht.“

Das afghanische Gesetz zur Eheregistrierung sei „praktisch totes Recht“, meinte der OGH (4 Ob 85/23p). Und der Mann weise zu Recht darauf hin, dass seit der neuen Machtübernahme der Taliban nur von einem Mullah getraute Paare als verheiratet angesehen werden. Der Mann könne daher seine Ehe jetzt in Afghanistan gar nicht mehr nachträglich registrieren lassen, weswegen man ihm hierzulande die Scheidung nicht wegen der fehlenden staatlichen Beurkundung allein verwehren dürfe. Der Fall geht daher zurück an die unterste Instanz: Sie soll nun einmal die Frau fragen, ob sie sich als verheiratet betrachtet.“

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