Initiative Bessere Verwaltung

SN 50 Ideen 2023 03 01

Update 19.5.2024 – Die Initiative Bessere Verwaltung hat eine Dokumentation des 2. Workshops „Politische Steuerung der Ressorts“ am 23.4.2024 publiziert. Lesenswert die Zusammenfassung von Prof Rudolf Wimmer, der sich seit vielen Jahren mit der Lernfähigkeit von Organisationen in der Wirtschaft wie auch in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt. Aufgrund des EU-Beitritts haben die Aufgaben der Ministerin deutlich zugenommen. Die Initiative Bessere Verwaltung hat die einzelnen Bereiche und Problemstellungen analysiert:
– Aufgaben eines Ministers
– Zielkonflikte und Entweder-oder-Denken
– Führung eines Resorts
– Generalsekretäre und Staatssekretäre
– Besetzung von Positionen in der Verwaltung
– Zusammenarbeit zwischen Resorts
– Qualität der Verwaltung
– Rolle von Kabinetten
– Wissenschaftlicher Dienst für das Parlament

2. März 2023 – Die „Initiative Bessere Verwaltung“ bestehend aus 15 ExpertInnen ist Anfang März mit einer Vision an die Öffentlichkeit getreten, die lautet: „ein selbstbewusster und leistungsfähiger öffentlicher Dienst, der den Rechtsstaat schützt, hochwertige öffentliche Leistungen erbringt und die Zukunftsfähigkeit Österreichs vorausschauend absichert.“ Um dieses Ziel zu erreichen wurden 50 Vorschläge zu sieben Themenbereichen vorgelegt.

Download des Gesamtdokuments auf bessereverwaltung.at und Kurzfassung

1. Neuorganisation der Bundesministerien

2. Strategische Ausrichtung der Bundesverwaltung und Steuerung

3. Krisenmanagement und Krisenprävention

4. Transparenz und Antikorruption

5. Informationstechnologien

6. Partizipation

7. Europäisierung und Internationalisierung

Derzeit wird die „Initiative Bessere Verwaltung“ von folgenden Personen getragen: Peter Biegelbauer, Elisabeth Dearing, Michael Fälbl, Nikolaus Forgó, Wolfgang Gratz, Irmgard Griss, Shoura Hashemi-Zehetner, Clemens Jabloner, udith Kohlenberger, Christoph Konrath, Martin Kreutner, Manfred Matzka, Heinz Mayer, Oliver Scheiber, Thomas Wieser

ethos.at begrüßt die Initiative, vermisst jedoch den Bereich „Qualitätskontrolle in der Gesetzgebung„. Es ist beispielsweise zu wenig, parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen nachträglich zu kritisieren, wenn man nicht evaluiert, ob die Objektivierungsgesetze geeignet sind Postenschacher zu verhindern. Außerdem ist rechtzeitig einzuschreiten, wenn die parteipolitische Absichten erkennbar sind, die Pficht zur Objektivierung durch andere Gesetze zu umgehen (z.B. Ernennung der Berater im Krisensicherheitsgesetz anstatt Ausschreibung). Die Qualität der Gesetzgebung (derzeit vorwiegend durch Gesetzesvorlagen der obersten Organe der Vollziehung anstatt vom Parlament initiiert, und somit in direkten Widerspruch zur Gewaltenteilung) ist ein fundamentaler Indikator dafür, ob die Bürger ihrer Verwaltung vertrauen.

Ergänzung 9. Juni 2023 – in einem Gastkommentar (derStandard.at) schreibt Thomas Wieser, Proponent der Initiative Bessereverwaltung.at: Für eine bessere Verwaltung braucht es

· in der Organisation der Bundesministerien eine Objektivierung der Änderungen von Zuständigkeiten,

· eine zwingende Verkleinerung der Kabinette,

· Objektivierungsmaßnahmen bei Beförderungen und Einstellungen,

· schriftliche Nachvollziehbarkeit von Anweisungen,

· eine deutliche Verbesserung bei Aus- und Weiterbildung,

· eine strategische Koordinationsstelle im Bundeskanzleramt, inklusive Ausbau strategischer Planungskapazitäten und entsprechenden -kompetenzen,

· krisenresistentere Strukturen, insbesondere auch im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie.

Essenziell sind weiters:

· Europäisierung: eine inhaltliche und personelle Einbindung in europäische Netzwerke, die Stärkung der Forschung zu europäischen Themen sowie (unabhängiger!) österreichischer Thinktanks (à la Bruegel, oder Stiftung Wissenschaft und Politik) und des öffentlichen Diskurses zu diesen Themen.

· Digitalisierung: Österreich ist nach guten Anfängen zurückgefallen. Unter anderem müssen materielle und immaterielle Investitionen in Ausbildung, Forschung, Wissenstransfer und Innovationsförderung in allen Bereichen der Digitalisierung deutlich ausgebaut werden. Die derzeit häufig heterogenen und selten abgestimmten Initiativen in unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen sollten auf Regierungsebene koordiniert werden.

· Auslagerungen: Hier ist mehr Nachvollziehbarkeit notwendig, aber auch die tatsächliche Wahrnehmung der Eigentümerfunktion, eine Steuerung durch den Eigentümer, also den Staat, statt Eigenleben; Straffung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

· Regeln für die Implementierung vereinbarter Reformen – die Schubladen sind voller nicht oder nur ansatzweise umgesetzter Vorhaben.

Podiumsdiskussion „Wie kann die Verwaltung besser werden?“

Wann: Mittwoch, 11. Oktober 2023, 18.00 Uhr

Wo: FH Campus Wien, Favoritenstraße 226, 1100 Wien, Festsaal (FHCW liegt direkt an der U1-Station Altes Landgut)

Am Podium werden Irmgard Griss, Judith Kohlenberger, Thomas Wieser und Wolfgang Gratz zum Thema diskutieren. Moderiert wird die Runde von Florian Gasser, Leiter des Österreich-Büros „Die Zeit“.

Weiterlesen

Moscheen in Wien

Integrationsfonds Moscheen Wien

28. Februar 2023 – Die Autoren Heiko Heinisch, Imet Mehmedi und Zoltan Peter haben soeben den Forschungsbericht „Moscheen in Wien“ publiziert und die Frage gestellt: „Was hat sich seit der Veröffentlichung der Studie ‚Die Rolle der Moschee im Integrationsprozess‘ im Herbst 2017 verändert?“ Die 113 Seiten umfassende Studie ist als PDF auf der Seite des integrationsfonds.at abrufbar. ethos.at publiziert die Zusammenfassung des Berichtes:

ZUSAMMENFASSUNG

Die Studie „Die Rolle der Moschee im Integrationsprozess“ aus dem Jahr 2017 (Heinisch/Mehmedi et al.) wurde von der Frage geleitet, ob Moscheevereine bzw. die durch sie vermittelten Inhalte von Freitagspredigten die Integration ihrer Mitglieder in die Gesellschaft fördern oder ihr im Weg stehen. Die vorliegende Studie versteht sich als Follow-up. Sie folgte derselben Fragestellung und versuchte, dieselben Moscheen neuerlich einzubeziehen, um etwaige Veränderungen erfassen zu können. Dieses Vorhaben war bei 12 der 16 Moscheen aus dem Jahr 2017 erfolgreich. Zwei Moscheen der Vorgängerstudie hatten sich als zu klein für eine Beobachtung erwiesen, eine existierte nicht mehr und eine war aufgrund der Corona-Maßnahmen dauerhaft geschlossen.

Insgesamt wurden die Freitagspredigten bzw. adäquate Veranstaltungen in der schiitischen Moschee S01 an drei bis sechs Tagen in insgesamt 14 Wiener Moscheen aufgezeichnet, transkribiert, übersetzt und gemeinsam mit den Onlineauftritten der Vereine (Webseite, Facebook) ausgewertet. Die geplanten Interviews mit Imamen oder Vereinsvorständen konnten nicht durchgeführt werden, weil sämtliche Vereine nicht zu einem solchen bereit waren. Eine Moschee sagte ein bereits geplantes Interview kurzfristig wieder ab, die übrigen beantworteten die Bitte um ein Interview erst gar nicht.

Um die leitende Forschungsfrage beantworten zu können und im Rahmen einer qualitativen Erhebung ein möglichst repräsentatives Bild des Wiener Moscheefeldes zu gewährleisten, lag der Schwerpunkt der Erhebung bereits 2017 auf den großen und einflussreichen Moscheeverbänden (ATIB, Islamische Föderation, Türkische Föderation etc.) innerhalb der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ). Da diese Verbände kollektive religiöse und ethnische Identitäten und Moralvorstellungen thematisieren, tragen sie bei relativ vielen Menschen zur Herausbildung und Verfestigung eines bestimmten religiösen Habitus und eines bestimmten Lebensstiles der Gläubigen bewusst oder unbewusst bei. Damit tragen gerade diese Imame besondere Verantwortung für den Integrationsprozess ihrer Zuhörer/innen (siehe etwa Moussa 2020: 44 f.). Kleinere Moscheen, denen eine niedrigere Stellung im Feld zukommt, sind nicht Gegenstand der Untersuchung, daher wurden etwa als radikal und/oder salafistisch bekannte Moscheen nicht berücksichtigt.

Die Moscheen der erwähnten Verbände konnten allesamt neuerlich in die Studie einbezogen werden. Die Auswahl erfolgte 2017 nach abstrakten Kriterien: In einem ersten Schritt folgte sie der ethnischen Struktur der Moscheelandschaft: Es existieren kaum multiethnische Moscheen, was nicht heißt, dass einzelne Moscheen nicht auch von Menschen verschiedener Eth#nien besucht werden. Aber da in türkischen Moscheen auf Türkisch gepredigt wird, in bosnischen auf Bosnisch, in albanischen auf Albanisch, in arabischen auf Arabisch etc. sind die Inhalte der Predigten in der Regel nur für Menschen der jeweiligen ethnischen Gruppe verständlich.

Die türkischen Moscheen sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in drei großen Verbänden und, im Vergleich dazu, einem etwas kleineren Verband organisiert:

• ATIB, der österreichische Ableger der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet

• Islamische Föderation, der österreichische Ableger der Millî-Görüş-Bewegung

• UIKZ, der österreichische Ableger der türkischen Süleymancılar

• Türkische Föderation, die den türkischen Grauen Wölfen nahesteht

Diese vier Verbände betreiben 35 der etwa 160 Moscheen in Wien, also 22 %. Weitere neun Moscheen gehören dem Verband bosniakisch-islamischer Vereine in Österreich (IZBA) an, zwei Vereine der albanischen Kultusgemeinde (ALKIG). Diese sechs Verbände stellen also gemeinsam 46 Moscheen, was etwa 29 % der Wiener Moscheen entspricht. Ihre Reichweite ist deutlich größer, da die Vereine dieser Verbände in der Regel über größere Beträume verfügen als andere Vereine, mit Ausnahme der Moschee Ar01, die jedoch einen Sonderfall darstellt (siehe Bericht Seite 32). Zudem sind die jeweiligen Verbände weitgehend homogen, was ihre religiöse und/oder politische Ausrichtung betrifft.

Aus diesen Kriterien ergab sich für die Studie 2017 die folgende Zusammensetzung:

Aus der Gruppe der türkischen Moscheen gingen ins#gesamt sechs Vereine in die Studie ein: zwei der ATIB, zwei der Islamischen Föderation und je einer der Union Islamischer Kulturzentren und der Türkischen Föderation. Hinzu kamen je zwei Moscheen aus der Gruppe der bosnischen, der albanischen und der arabischen Moscheen sowie eine pakistanische, eine deutschsprachige und zwei schiitische Moscheen zweier unter#schiedlicher schiitischer Strömungen.

Die türkischen, bosnischen und albanischen Moscheen sowie die arabische Moschee Ar01 und die schiitische Moschee S01 konnten auch diesmal wieder in die Studie aufgenommen werden. Die übrigen vier Moscheen der 2017er-Studie konnten für die vorliegende Studie, wie auf Seite 19 beschrieben, nicht untersucht werden. Stattdessen wurden eine andere arabische Moschee (Ar03) sowie eine afghanische Moschee (Af01) in die Studie aufgenommen.

Aus allen Gruppen wurden, wie schon 2017, die jeweils größten Moscheen und/oder jene am Hauptsitz des jeweiligen Verbandes ausgewählt. Mit dieser Auswahl wurde sichergestellt, dass jene Moscheen untersucht wurden, die über die größte Reichweite und somit über eine bestimmende Position verfügen.

Die Freitagsgebete werden nach wie vor fast ausschließlich von Männern besucht. Nur in der arabischsprachigen Moschee Ar01 werden eigene Räumlichkeiten für Frauen reserviert, um ihnen die Teilnahme zu ermöglichen. Ob in den übrigen Moscheen im Normalfall Frauenräumlichkeiten zur Verfügung stehen, war aufgrund der coronabedingten Begrenzung der Teilnehmer nicht überprüfbar. Während des Beobachtungszeitraums wurden keine Frauen bei den Freitagsgebeten angetroffen. Die Abwesenheit von Frauen wird in der Regel damit begründet, dass die Teilnahme am Freitagsgebet für Frauen, anders als für Männer, nicht obligatorisch sei.

Ethnisch sortiert

Das Feld der Moscheen ist in Wien nach wie vor weitgehend ethnisch sortiert, weil in erster Linie in der jeweiligen Sprache des Herkunftslandes gepredigt wird. Folglich erreichen die Predigten jene Moscheebesucher nicht, die die jeweilige Landessprache nicht beherrschen. Das bedeutet nicht, dass Moscheen an Freitagen nicht auch von Menschen anderer Ethnien

oder Landessprachen besucht werden, die am rituellen Gebet im Anschluss an die Predigt teilnehmen. Dem Inhalt der Predigt können sie in der Regel jedoch nicht folgen. Im Sample der untersuchten 14 Moscheen werden einzig in der Moschee Ar01 sämtliche Predigten auf Arabisch und vollständig in deutscher Übersetzung gehalten und auch zweisprachig als Video ins Internet gestellt.

In drei türkischen Moscheen (Ta01, Ta02 und Tf01) wurden einige Teile der Predigten auch auf Deutsch gehalten. Das ist eine positive Veränderung zur Erhebung von 2017, als nur in zwei von 16 Moscheen zumindest auch auf Deutsch gepredigt wurde. Bei der Mehrheit der Moscheen handelt es sich allerdings weiterhin um ethnisch und sprachlich geschlossene Räume.

Die Tendenz zu ethnischer Segregation wird in fünf der 14 Moscheen (Ta01, Ta02, Tf01, Ti02 und Bo01) durch offenen Nationalismus verstärkt. Nationalistische Tendenzen fanden sich zudem in der albanischen Moschee Al01, insgesamt also in mehr als einem Drittel der untersuchten Moscheen. Auch das stellt eine Verbesserung gegenüber 2017 dar, als sich Nationalismus noch in der Hälfte der untersuchten Moscheen manifestiert hat.

In fünf der untersuchten Moscheen ist eine explizite Überhöhung der islamischen Gemeinschaft (Umma) zu bemerken, die mit der Abwertung des Rests der Gesellschaft gegenüber dieser Gemeinschaft einhergeht (Ta02, Ti01, Ti02, Tu01 und Ar03). 2017 fand sich die Überhöhung der Umma ebenfalls in fünf Moscheen, allerdings in einem Sample von 16 Moscheen.

Wie schon in der Erhebung von 2017 wurde auch dies#mal in acht der untersuchten Moscheen mehr (Tf01, Ti02, Tu01, S01, Af01, Ar03) oder weniger (Ta01 und Ti01) ein ausgeprägt dichotomes Weltbild gepredigt, in dem die Welt in das Richtige, Muslimische auf der einen Seite und das Falsche, Nicht-Muslimische auf der anderen Seite eingeteilt wird. Oder anders gesagt: Die Welt wird streng in Muslime und alle anderen Menschen unterteilt. In vier dieser acht Moscheen, in denen das der Fall ist, werden andere dezidiert als Feinde bezeichnet. In sechs dieser acht Moscheen (Tf01, Ti02, S01, Bo01, Af01, Ar03) werden Nicht-Muslime, andere Lebensentwürfe, andere Religionen und/oder andere Weltanschauungen abgewertet. Auch diese Zahlen entsprechen jenen von 2017, allerdings in einem verkleinerten Sample.

Integrationsskala

– Analog zur Studie im Jahr 2017 konnte auch bei der aktuellen Erhebung keiner der untersuchten Moscheevereine auf der Stufe der Identifikation eingeordnet werden. Das liegt nicht unbedingt darin begründet, dass sich bis auf einen alle untersuchten Moscheevereine durch die Sprache der Predigten als ethnisch weitgehend homogene Räume präsentieren, sondern ist auch in der Logik von Vereinen begründet, die nicht oder nicht allein der Religionsausübung dienen, sondern zudem zur Pflege der eigenen Kultur ins Leben gerufen wurden, wie das nicht nur bei islamischen derFall ist.

– Eine Stufe darunter, auf jener der sozialen Integration, finden sich diesmal zwei Moscheen, Bo02 und Ar01, anstelle der nicht mehr existierenden Moschee D01 der 2017er-Studie. Über sie lässt sich sagen, dass sie die soziale Integration ihrer Mitglieder und Zuhörer/innen aktiv fördern. Das bedeutet für beide Moscheen eine Verbesserung. Ar01 stand vor vier Jahren noch auf der Stufe der kognitiven Integration, Bo02 war damals auf einer Zwischenstufe zwischen sozialer und kognitiver Integration angesiedelt. Die zwei Moscheen leisten einen aktiven Beitrag zur sozialen Integration ihrer Mitglieder und Zuhörer/innen. Sie begrüßen und fördern soziale Beziehungen über die Grenzen der eigenen Gruppe hinaus. Die Moschee Ar01 schnitt in allen untersuchten Kategorien als demokratiefreundlichste, offenste und toleranteste Moschee ab. Aber auch bei Bo02 war ein sozial offenes Verhältnis nach außen in den Predigten immer wieder deutlich sichtbar, bei zentralen sozialen Themen (gegenseitige Hilfe, Dankbarkeit etc.) wird hier kein Unterschied zwischen der religiösen Eigengruppe und Menschen anderen Glaubens gemacht.

Fünf Moscheen stehen auf der Stufe der kognitiven Integration oder Akzeptanz: Ta01, Ta02, Al02, Al01 und Ti01. Sie stehen der sozialen Integration ihrer Mitglieder mehr oder weniger neutral gegenüber. Staat und pluralistische Gesellschaft, Demokratie und Menschenrechte werden in diesen Moscheen als Grundlage des Zusammenlebens akzeptiert und befürwortet, die Aneignung von praktischem Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen für die soziale Interaktion über die Grenzen der eigenen Gruppe hinaus werden ebenso gefördert wie die Pflege sozialer Kontakte außerhalb der eigenen Gemeinschaft, zumindest an Arbeitsplatz und Schule (passive Interaktion). Darüber hinaus wird jedoch eine Trennung von religiöser oder ethnischer Eigengruppe und dem Rest der Gesellschaft aufrechterhalten, die auch im öffentlichen Raum bis zu einem gewissen Grad sichtbar bleiben soll. Die Verbundenheit mit Österreich und der Mehrheitsgesellschaft ist eher oberflächlicher Natur – es handelt sich dabei um keine Resonanz-, sondern bestenfalls um eine Toleranzbeziehung. Integration wird nicht aktiv gefördert, aber ebenso wenig aktiv behindert. Das tragende Element des Zusammenlebens äußerst sich weniger im Interesse an der Aufnahmegesellschaft, sondern vielmehr im Ertragen derselben (siehe Seite 25 f.). Allerdings muss hinzugefügt werden, dass drei der genannten Moscheen (Ta01, Ti01 und Al02) sichtbare Tendenzen in Richtung strukturelle Integration aufweisen, sich also zumindest punktuell als integrationshemmend erweisen. Bei dieser Gruppe lassen sich zwei unterschiedliche Haupttendenzen erkennen. In zwei der fünf Moscheen (Al02 und Ta02) wird die direkte politische Auseinandersetzung mit der Thematik des Zusammenlebens ausgespart, die Predigten befassen sich vorwiegend mit dem Thema Religion. In den übrigen drei Moscheen dieser Gruppe (Ta01, Al01 und Ti01) wird das Zusammenleben thematisiert und für eine friedliche Koexistenz der Kulturen, Traditionen und diversen sozialen Praktiken plädiert. Das Wertesystem der Eigengruppe wird in den Predigten dieser zweiten Gruppe oft als maßgeblich präsentiert, während das Wertesystem der umgebenden Gesellschaft, vor allem ihre Gesetze, als lediglich akzeptabel und tolerierbar dargestellt werden. Dabei ist die Tendenz erkennbar, eine eigene soziale Identität ins Zentrum zu stellen, was über einen längeren Zeit#raum hinweg einen eigenen Habitus, eine beständige Haltung, eine mehr auf einem pragmatischen Ertragen als auf kultureller Aufgeschlossenheit basierende Umgangsweise mit anderen Menschen und Kulturen hervorrufen kann. Das bedeutet zwar noch keine akute und bewusst unterstützte Abspaltung, sollte aber dennoch als Hinweis auf eine möglicherweise problematische Tendenz betrachtet werden.

Sogenannte „Parallelgesellschaften“ können mehr oder minder bewusst gefördert werden. Sie können aber auch einfach „passieren“, indem etwa trotz Bemühen der Individuen oder Gruppen der Anschluss an die Gesellschaft nicht oder nicht auf Anhieb gelingt, beispielsweise bedingt durch Sprache oder Alter, aber auch aufgrund mangelnder Strukturen, Unterstützungsmaßnahmen, Diskriminierung etc. seitens der Aufnahmegesellschaft. Eine Art ungewollte und von keiner Seite erwünschte „Zurückgeworfenheit“ in die eigene Community, in ein Umfeld, in dem der/die Einzelne scheinbar weniger Widerstände zu überwinden hat als außerhalb.

– Den sieben Moscheevereinen, die unter sozialer und kognitiver Integration eingeordnet wurden und die ein neutrales bis positives Verhältnis ihrer Mitglieder zur Integration aufweisen, steht jedoch die andere Hälfte der untersuchten Moscheen gegenüber, die sich durch ein negatives Verhältnis zur Integration ihrer Mitglieder auszeichnet und diese aktiv zu behindern versucht. Davon stehen sechs Moscheen auf der Stufe der strukturellen Integration oder Distanzierung und damit auf einer Stufe, die sich als Integrationshindernis für ihre Mitglieder und Besucher/innen erweisen kann: Tu01, Af01, Tf01, S01, Bo01 und Ti02. Die Moscheen Tu01 und Ti02 weisen darüber hinaus deutliche Tendenzen in Richtung Segregation auf. In den hier eingeordneten Moscheen finden wir eine starke Verbundenheit mit der religiösen und/oder ethnischen Eigengruppe, verbunden mit einem negativen Verhältnis zur sie umgebenden Gesellschaft. Gegenüber dem Staat und seinen Institutionen wird bestenfalls eine neutrale Haltung eingenommen. Das eigene Wertesystem und die aus diesem abgeleiteten Regeln werden deutlich sichtbar und zum Teil explizit über das Wertesystem der restlichen Gesellschaft erhoben. Damit verbunden ist die religiöse oder nationalistische Abgrenzung gegenüber allen anderen und die Abwertung anderer Lebensentwürfe.

Integration wird als Aneignung von Sprache und Techniken zur ökonomischen Integration bei weitgehender Distanzierung von der Mehrheitsgesellschaft verstanden. Integration im Sinne eines individuellen Ankommens in der Gesellschaft wird abgelehnt und entsprechend behindert. Stattdessen wird die Binnenintegration des/der Einzelnen in ethnisch oder religiös homogene parallelgesellschaftliche Strukturen angestrebt. In Summe erkennen diese sechs Moscheevereine die staatlichen Institutionen und Gesetze weitgehend an, doch das Sichtbarkeitsbedürfnis der Eigengruppe im öffentlichen Raum und das Bedürfnis, nach eigener religiöser Identität zu leben und als „Volksgruppe“ oder religiöse muslimische Gruppe mit eigenen, von der Mehrheit abweichenden Normen anerkannt zu werden, ist deutlich stärker ausgeprägt als beim vorherigen Typus. Das Bewusstsein, eine „eigene“ ethnische oder religiöse Identität bewahren zu müssen, um ein gelingendes Leben – besonders in einem „fremden“ Land – führen zu können, ist bei diesem Typus grundlegend. Eine Moschee weist darüber hinaus eindeutig fundamentalistische Tendenzen auf. Die Moschee Ar03, die dem Netzwerk der Muslimbruderschaft zugerechnet werden kann, steht daher am unteren Ende der Skala, auf der Stufe der Segregation. Sie strebt sowohl in theologischer als auch in sozialer und politischer Hinsicht eine Segregation der Muslime von der Gesellschaft an.

Hier wird ein ausgeprägtes dichotomes Weltbild gepredigt, in dem die gesamte Menschheit in Muslime und deren Feinde eingeteilt wird, verbunden mit einer expliziten Intoleranz gegenüber anderen Kulturen, Religionen, Lebensentwürfen und Werten. Die Demokratie, der österreichische Staat und die Gesellschaft werden grundsätzlich abgelehnt und als Gefahr für den Bestand der religiösen Eigengruppe betrachtet. In den Predigten wird Misstrauen und Feindschaft gegenüber der Mehrheitsgesellschaft gesät. Letztere wird als „moralisch verkommen“ abgewertet. Gleichzeitig wird die Überlegenheit des Islam gegenüber allen anderen Religionen/ Weltanschauungen und Gesellschaftsvorstellungen beschworen. Daraus resultierend wird die konsequente Abschottung von der übrigen Gesellschaft propagiert.

Entwicklung

Das Gesamtbild hat sich gegenüber 2017 leicht ins Positive verändert, was besonders durch die beobachteten Predigten in der Moschee Ar01, der größten Moschee Österreichs, ins Gewicht fällt. Wie schon 2017 finden sich aber auch 2020 die türkischen Moscheen mehrheitlich unter jenen Moscheen, die einer sozialen Integration ihrer Mitglieder negativ gegenüberstehen, auch wenn das Gesamtergebnis der türkischen Moscheen nach drei Jahren nun eine leicht positive Tendenz aufweist. Zwei der sechs türkischen Moscheen konnten sich auf der Integrationsskala leicht verbessern. Für drei und damit die Hälfte der untersuchten türkischen Moscheen (Tf01, Tu01 und Ti02) ist allerdings weiterhin zu konstatieren, dass sie in ihren Predigten Inhalte transportieren, die in Bezug auf die Integration ihrer Mitglieder und Besucher/innen als hinderlich interpretiert werden müssen; zwei weitere (Ta01 und Ti01) weisen Tendenzen in diese Richtung auf. Die Moschee Ta02 kann als einzige der sechs türkischen Moscheen als eine Moschee gewertet werden, die der Integration ihrer Mitglieder vorbehaltlos gegenübersteht. Positiv hervorzuheben ist, dass im Unterschied zu 2017 keiner der einbezogenen türkischen Moscheevereine unter Segregation eigestuft wurde. Die türkischen Moscheen sind für den Integrationsprozess von großer Bedeutung, ist doch die Gruppe der Türkischsprechenden unter den österreichischen Muslimen die größte.

Zudem stehen die hier untersuchten türkischen Moscheen, anders als etwa Af01 oder Ar01, nicht für sich allein, sondern repräsentativ für die großen Moscheeverbände, denen sie jeweils angehören. Diese wiederum dominieren die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) und bestimmen deren Profil und Politik maßgeblich. Mit Ümit Vural stellt der Verband der Islamischen Föderation den aktuellen Präsidenten der IGGÖ.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft

Die IGGÖ ist eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft, die für sich beansprucht, sämtliche Muslim/innen in Österreich zu vertreten. Damit nimmt sie nicht nur eine herausragende Stellung im Feld der islamischen Religion in Österreich ein, vielmehr dominiert sie dieses heterogene Feld und homogenisiert die Außendarstellung. Einerseits wirkt sie als Mittlerin in das soziale, mediale, aber auch in das politische Feld hinein und definiert hier, wie Islam und Muslime von der Gesellschaft verstanden und gesehen werden sollen. Andererseits kommt ihr durch die Stellung als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft aber auch eine große feldinterne Macht zu. Sie legt fest, was islamisch ist und sie kann entscheiden, welche Vereine als Moscheen zugelassen werden und welche nicht. Eine religiöse Konkurrenz und Vielfalt kann auf diesem Feld kaum erwachsen.

Nach Erscheinen der ersten Wiener Moscheestudie im Jahr 2017 erstellte die IGGÖ einen internen Kriterienkatalog für Moscheen und Imame, „der verpflichtende Leitlinien, wie etwa das Bekenntnis zum demokratischen säkularen Rechtsstaat Österreich, zu Pluralismus und Menschenrechten“ enthielt und „umfassende Fortbildungsangebote für das Moscheepersonal“ vorsah. Auch eine Zertifizierung von Moscheen stand am Plan.

Moscheevereine, die die geforderten Kriterien nicht erfüllen, sollten zunächst beraten und bei groben Verletzungen der Regeln aufgelöst werden. Gedacht war auch daran, Zusammenfassungen der Freitagspredigten auf Deutsch anzubieten. Die hier vorgelegten Ergebnisse können zwar als Indiz dafür gewertet werden, dass in den letzten Jahren leichte Verbesserungen stattgefunden haben. Sie zeigen aber auch, dass es nach wie vor Moscheen gibt, in denen Inhalte verbreitet werden, die mit einem „Bekenntnis zum demokratischen, säkularen Rechtsstaat Österreich, zu Pluralismus und Menschenrechten“ nicht vereinbar sind. Es wäre zu eruieren, ob und inwieweit die IGGÖ negativen Auswüchsen entgegenwirkt, eine Aufgabe, zu der sie gemäß gesetzlichem Auftrag verpflichtet ist.

Als offizielle Vertretung der österreichischen Muslime trägt die IGGÖ Verantwortung nicht nur gegenüber ihren Mitgliedern und den Muslim/innen in Österreich, sondern auch gegenüber Politik und Gesellschaft. Verbesserungen sind möglich, wie eine der hier dargestellten Moscheen (Ar01) deutlich zeigt. Sie sollten sowohl von der IGGÖ als auch vom Staat, von seinen Behörden und darüber hinaus von der gesamten Gesellschaft angestrebt werden. Die dafür notwendige Zusammenarbeit setzt allerdings voraus, dass gegenseitiges Misstrauen abgebaut wird.

Die vorliegende Studie versucht, Wissen über die Wiener Moscheelandschaft zu produzieren und damit letztlich über einen Bereich, der einem großen Teil der Bevölkerung, aber auch den Medien und der Politik noch immer weitgehend unbekannt ist. Es liegt nicht zuletzt auch an der IGGÖ, dieses Feld transparenter zu gestalten und gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Kräften an notwendigen Verbesserungen zu arbeiten, um zu verhindern, dass Moscheen unter ihrer Obhut zu Orten der Segregation werden. Moscheen sollten vielmehr Orte des gelingenden Miteinanders sein. Positive Beispiele dafür finden sich in der vorliegenden Studie. Sie sind es, die in Zukunft deutlich mehr Aufmerksamkeit verdienen und stärker gefördert werden sollten, sowohl seitens der IGGÖ als auch seitens der Politik.

Weiterlesen

IT-Welt im KI-Wahn

Künstliche Intelligenz ist in aller Munde, aber ihre Ergebnisse bleiben hinter allen Erwartungen

von René Pfeiffer, DeepSec GmbH

Wien (pts007/16.02.2023) – Wäre es nicht schön, wenn Computer aus allerlei unstrukturierten Datensammlungen ohne Mühe sinnvolle Ergebnisse auf alle Arten von Fragen geben könnten? Periodisch werden in der Informationstechnologie Algorithmen gefeiert, die Unglaubliches leisten. Momentan sind die Algorithmen der Künstlichen Intelligenz an der Reihe. Suchmaschinen rüsten KI nach. Das vermeintliche Produkt ist aber weit von echten kognitiven Leistungen entfernt. Es bleiben viele offene Fragen.

Geschichte der Algorithmen

Die ersten Expertinnen und Experten, die sich mit Algorithmen zur Nachbildung menschlicher Gedankengänge beschäftigt haben, stammten aus den Bereichen der Mathematik und Philosophie. Man wollte analytisches Denken aus dem Teilgebiet der Logik formalisieren und in Modellen beschreiben. In den 1950er Jahren kam die Implementation der Algorithmen auf den damals aufkommenden Computern dazu. Mangels Speicherplatz und Rechenleistung mussten komplexe Umsetzungen auf moderne Hardware warten, die erst in jüngster Vergangenheit die Komplexität in erträglichen Zeitspannen berechnen kann.

Die Frustration über die Diskrepanz zwischen Erwartungen und tatsächlicher Umsetzung führte in den 1980er Jahren zum sogenannten „KI-Winter“, in dem Budgets für Projekte in diesem Bereich stark gekürzt wurden. Liest man heutige Schlagzeilen, so erscheinen alle Probleme gelöst und die Antworten der Algorithmen suggerieren Treffsicherheit in allen Lebenslagen. Dem ist nicht so. Hohe Erwartungen werden geschürt, und Wunschdenken bestimmt den Weg.

Sprachsimulationen sind keine Künstliche Intelligenz

Die Generative Pre-trained Transformer (GPT)-Algorithmenfamilie hat für viele sich überstürzende Meldungen gesorgt. Die Versionen GPT-1, GPT-2 und GPT-3 sind Sprachmodelle, die menschliche Kommunikation nachahmen. Im Kern der Modelle befinden sich einerseits die zugrundeliegenden mathematischen Algorithmen und die zum Training verwendeten Textvorlagen. Die Versionen unterscheiden sich in Anzahl der Parameter (bei GPT-3 sind es 175 Milliarden Variablen) und dem Korpus des Trainingsinhalts, welche bei den GPT Versionen stetig gestiegen sind. ChatGPT wird gerade gefeiert, weil es sehr gut formulieren kann. Die gelieferten Antworten entstehen aber ohne jegliche Kognition, d.h. der Code denkt nicht beim Generieren einer Antwort. Er ist lediglich ein Modell zur Erzeugung von flüssig lesbaren Texten. Das soll den Aufwand hinter dem Modell nicht kleinreden, aber es ist wichtig zu wissen, dass ChatGPT keine Texte aus eigenen Gedanken erzeugen kann. Es verlässt sich auf die Inhalte der „gelernten“ Vorlagen, welche auch letztlich die Ausrichtung der Antworten wesentlich bestimmen. Aussagen oder Fakten, die nicht im gelernten Textkorpus enthalten sind, kann der Algorithmus nicht liefern.

Der Begriff Künstliche Intelligenz (KI) ist daher irreführend. Sie ist ein Forschungsgebiet der Mathematik, und die Definition und das Messen von natürlicher Intelligenz beim Menschen ist nicht klar definiert. Es existieren Tests sowie Metriken, dennoch gibt es die Eigenschaft Intelligenz in verschiedenen Repräsentationen. Die unscharfe Vorlage der Beurteilung von Intelligenz beim Menschen nun bei Computern anzuwenden enthält per Definition große Unschärfe. Algorithmen der Künstlichen Intelligenz müsste man beispielsweise daher eigentlich mit Problemstellungen aus der Philosophie testen, und nicht nur mit auswendig gelernten Formeln, Bildvorlagen oder Telefonbüchern, plakativ gesprochen. Abgesehen davon enthalten viele Produkte, die sich mit Künstlicher Intelligenz bewerben, ganz normale, wenn auch komplexe, statistische Analysen (bekannt unter dem Begriff Machine Learning), die auch gute Auswertungen liefern können.

Magische Lösungen für Informationssicherheit

Mit dem Eingangs beschriebenen Hintergrund werden gelegentlich Sicherheitsprodukte für die Informationssicherheit angeboten, die sich mit dem Prädikat „KI“ schmücken. Häufig wird damit eine Sammlung von Methoden zur automatischen Auswertung von sicherheitsrelevanten Parametern beworben, die mit einer Kombination aus gelernten Datensätzen und vorgegebenen Analysen eine Einschätzung über richtig und falsch abgibt. Automatisierte Auswertung von vielen Daten ist eine Stärke von KI- und Machine Learning-Algorithmen. Man kann sie auch sehr gut für die Analyse von Zugriffsmustern, Netzwerkverkehr oder als Basis für eine tiefer gehende Untersuchung verwenden. Dabei darf man nie vergessen, dass die Applikationen keine kognitive Leistung bei der Auswertung erbringen. Sie bilden entweder etwas nach, was sie während der Trainingsphase gelernt haben, oder reagieren auf Muster, die erkannt wurden. Der Kontext entgeht dem Algorithmus, wenn dieser nicht explizit bei der Eingabe als Regelsatz mitgeliefert wird.

Die speziellen Fragestellungen in der Informationssicherheit leben von Querverbindungen und Zusammenhängen. Meist sind die Ursachen für Sicherheitsvorfälle in der Verschränkung zwischen verschiedener Teilbereichen zu finden. In bestimmten Situationen sind diese für Menschen leichter zu erkennen als für Maschinen. Man darf sicher daher nie in Sicherheit wiegen. Selbst bei einem Erfolgsfaktor von 90 %, 99 % oder 99,9 % bleibt noch genügend Spielraum für erfolgreiche Attacken.

KI und Suchmaschinen sind die letzten Kunden für Big Data

Kernfeature von KI-Algorithmen sind jene Daten, welche für das Training verwendet wurden. Der Aufwand dafür ist beträchtlich. GPT-3 hatte als Eingabe die Ergebnisse des Common-Crawl-Projekts, welches öffentliche Webseiten abfragt. Die Menge ist schwer zu beschreiben, weil die Texte beim Lernprozess zu sogenannten Tokens reduziert werden, welche dann im Sprachmodell Verwendung finden. Zusätzlich wurden ausgewählte Texte aus dem Web, die komplette Wikipedia und zwei Selektionen von im Internet publizierten Büchern für die Lernphase verwendet. Damit ist das Sprachmodell auf diese Vorlagen eingeschränkt. Die schiere Menge an Daten ist natürlich zu groß, um diese Beschränkung bei wenigen Konversationen zu bemerken. Die Euphorie über ChatGPT zeigt dies sehr deutlich. Die Datenmenge zeigt auch, dass Sprachmodelle wie GPT-3 und speziell deren Nachfolger ohne massive Rechenleistung und Speicherplatz nur mit den entsprechenden Ressourcen betrieben werden können. Diese Algorithmen sind daher ein sehr zugkräftiges Mittel, um Cloud Plattformen zu bewerben. Am anderen Ende passiert ohne Datenverbindung zur Implementation der Algorithmen und ihren Trainingsdaten nichts.

Rechtliche Konsequenzen von Algorithmen

Gemäß einer Befragung von Unternehmen in der Finanzbranche durch das World Economic Forum setzen 85 % der Unternehmen Algorithmen aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz und von Machine Learning in mindestens einem Anwendungsbereich ein. Der im Januar 2020 publizierte Bericht stellt eine Stimmungslage dar. Es drängt sich die Frage auf was die befragten Firmen mit den Ergebnissen der Algorithmen planen. In bestimmten Bereichen wird die maschinell erstellte Aussage wohl direkt weitergereicht und entscheidet über Anfragen von Kunden. Bei Produkten im Bereich der IT-Sicherheit entscheiden Systeme dann automatisch, ob ein digitaler Angriff vorliegt oder nicht. Wenn alles korrekt entschieden wurde, dann gibt es keine kritische Hinterfragung. Was passiert aber mit den falschen Entscheidungen? In der britischen Komödienserie Little Britain aus dem Jahre 2004 wurde das später geflügelte Wort „computer says no“ in einem Sketch verwendet. Wenn die Entscheidung eines Algorithmus ernsthafte Konsequenzen hat, dann stellt sich die Frage nach der Verantwortung. Seit langem werden Internetsuchmaschinen beispielsweise für medizinische Selbstdiagnosen verwendet. Nun besteht die Möglichkeit dasselbe durch einen Dialog mit einem Gesprächssimulator durchzuführen. Die Folgen bei Fehlleistungen könnten schwerwiegend sein. Der Fortschritt bei computergesteuerten Sprachmodellen darf nicht dazu führen, dass dadurch die Verantwortung für potentiell falsche Aussagen ins Nichts delegiert werden könnte.

Weiterlesen