Wer braucht die APAufsichtsbehörde?

ChatGPT Parlament in EUflagge 800

21. Februar 2026 - Wo es Unternehmen gibt, die als Aktiengesellschaften operieren, gibt es Wirtschaftsprüfer, die deren Bilanzen prüfen müssen. Bei den Hauptversammlungen müssen die Geprüften und die Prüfer den Aktionären Rede und Antwort stehen. Nicht zuletzt kontrollieren die Finanzämter sehr genau die verpflichtenden Jahresabschlüsse der Unternehmen. Man sollte glauben, das sei genug der Kontrollen. Nicht so in Österreich. Da gibt es seit zehn Jahren eine Behörde zur Prüfung der Abschlussprüfer, mit dem klingenden Namen: Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde (APAB), deren Gründung selbstverständlich die Schaffung eines eigenen Gesetzes vorangehen musste. So beschloss der Nationalrat 2016 das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz APAG.

Abbildung: ChatGPT

Hätte der Rechnungshof die APAB nicht zu ihrem zehnjährigen Jubiläum geprüft, würden wir auch noch in zehn Jahren von der Existenz dieser Behörde nichts erfahren gehabt haben.

Die zehn Mitarbeiter der APAB unterstehen dem Finanzministerium, dem bereits die Finanzpolizei zur Prüfung der Unternehmen zur Verfügung steht. Die Finanzpolizei klagt immer wieder über Personalnot. Da stellt sich die Frage (die in unserem Lande nur einem naiven Philosophen einallen kann), warum die Finanzpolizei 2016 nicht um zehn Mitarbeiter aufgestockt wurde, anstatt für einen Teilbereich der Finanzprüfung eine eigene Behörde zu schaffen. Die Antwort ist einfach: mit dieser einfachen Maßnahme hätte man keine zwei zusätzlichen Vorstandsposten schaffen können. Zwei Vorstandsposten sind im Land der Pfründe jedoch wichtiger als die Effizienz der Verwaltung.

Update 23.2.206 – Deutlich effizienter ist das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB), das 2025 messebare Erfolge vorweisen kann; es hat der Republik Österreich im Jahr 2025 mehr als 154 Millionen Euro eingebracht – das ist ein Plus von über 47 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Details siehe: Erfolgreiche Betrugsbekämpfung des ABB (PI des BMF)

Im Folgenden der Wortlaut der Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde-Rechnungshofprüfberichts-Pressemitteilung 

- Aufsicht über Abschlussprüfer soll objektiv und unabhängig von Interessen- und Standesvertretungen erfolgen

- Kritik an hoher Marktkonzentration bei Qualitätssicherungsprüfungen

20. Februar 2026 (Presseinformation des Rechnungshofes) - Investoren, Banken, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit sind auf korrekte und transparente Finanzinformationen angewiesen. Für die Verlässlichkeit von Jahresabschlüssen ist die Qualität der Abschlussprüfungen wesentlich. Das Aufsichtssystem über die Tätigkeit der Abschlussprüfer inklusive Prüfgesellschaften umfasst in Österreich mehrere Institutionen – unter anderem die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB). Die Wirksamkeit ihrer Aufgabenerfüllung und ihre Compliance sind unter anderem Thema des heute veröffentlichten Berichts „Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB)“. Darin zeigt der Rechnungshof potenzielle Interessenkonflikte auf, kritisiert die hohe Marktkonzentration im Bereich der Qualitätssicherungsprüfungen und pocht auf eine Stärkung der Unabhängigkeit der Behörde. Überprüft wurde im Wesentlichen der Zeitraum 2019 bis 2023.

2016 wurde die APAB als weisungsfreie und unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet – die Rechtsaufsicht hat die Finanzministerin beziehungsweise der Finanzminister. Qualitätssicherungsprüfungen – diese sind für Abschlussprüfer verpflichtend – sowie Inspektionen sind die Hauptaufgaben der APAB. Inspektionen führt die APAB bei Abschlussprüfern durch, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen.

Abschlussprüfungen von Vereinen und Stiftungen sind von der Überprüfung durch die APAB ausgenommen. Der Rechnungshof weist kritisch darauf hin, dass Stiftungskonstruktionen geeignet sind, wirtschaftliche Zusammenhänge weniger transparent darzustellen.

Hoheitliche staatliche Aufgabe

Die APAB finanziert sich durch den seit 2016 nicht mehr angepassten Finanzierungsbeitrag des Bundes in der Höhe von 500.000 Euro jährlich, durch Beiträge der Interessen- und Standesvertretungen sowie der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften. Der Rechnungshof erachtet die Aufsichtstätigkeit als eine hoheitliche staatliche Aufgabe, die objektiv und unabhängig von Interessen- und Standesvertretungen erfolgen sollte. Er weist kritisch darauf hin, dass der Anteil des Bundes an der Finanzierung der APAB weniger als ein Drittel ausmacht.

Gewährung von Prämien hinterfragen

Für die APAB sind zwei Vorstandsmitglieder vorgesehen. Dies erachtet der Rechnungshof im Hinblick auf die geringe Anzahl von Beschäftigten der APAB – weniger als zehn – als unverhältnismäßig.

Für die Vorstände waren Prämien von bis zu 20 Prozent des Grundgehalts möglich. Die mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Ziele – etwa zum Ressourceneinsatz und zum Arbeitsergebnis – wurden stets zu 100 Prozent erfüllt und die Prämien in voller Höhe ausbezahlt. Aber: Das Budget einzuhalten ist Teil der üblichen Vorstandstätigkeit. Der Rechnungshof gibt zu bedenken, dass die APAB als Behörde einen Gesetzesauftrag zu erfüllen hat und daher weder auf Gewinn noch auf Umsatz ausgerichtet ist. Die Gewährung von Prämien ist grundsätzlich zu hinterfragen.

Wegen der damals erwarteten Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in nationales Recht und der damit verbundenen Ausweitung der behördlichen Aufsichtstätigkeit der APAB stiegen ab Juli 2024 die Jahresbruttogehälter der Vorstände um 20 beziehungsweise 26 Prozent. Der Rechnungshof kritisiert die deutliche Gehaltserhöhung. Da die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht noch ausstand und noch kein Mehraufwand vorlag, war sie nicht gerechtfertigt. Die Europäische Kommission leitete im September 2024 aufgrund der Fristversäumnis ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich ein. Zu Beginn des Jahres 2026 wurde die Richtlinie schließlich in nationales Recht umgesetzt.

Darüber hinaus hält der Rechnungshof kritisch fest, dass die Aufsichtsratsvorsitzende der APAB gleichzeitig auch Leiterin der für die Rechtsaufsicht über die APAB zuständigen Abteilung im Finanzministerium war. Er erkannte darin eine Unvereinbarkeit und einen faktischen Rollenkonflikt.

Ausreichend objektives Verfahren nicht gewährleistet

Ein zu überprüfender Abschlussprüfer muss eine Qualitätssicherungsprüfung bei der APAB beantragen und drei Prüfer vorschlagen. Nach Anhörung der Qualitätsprüfungskommission wird ein Prüfer von der APAB bestellt. Ein ausreichend objektives Verfahren im Sinne der unionsrechtlichen Abschlussprüfungs-Richtlinie ist nicht gewährleistet, unter anderem weil der Geprüfte selbst die Vorauswahl der Prüfer trifft. Interessenkonflikte zwischen Qualitätssicherungsprüfer und überprüftem Abschlussprüfer sind dabei nicht ausgeschlossen.

Hohe Marktkonzentration – Unabhängigkeit stärken

Zudem weist der Rechnungshof auf eine hohe Marktkonzentration hin: In den Jahren 2019 bis 2023 stellten 264 Abschlussprüfer einen Prüfantrag. Insgesamt lagen 795 Angebote von 81 Qualitätssicherungsprüfern vor. Die Hälfte der Bestellungen entfiel auf zwölf Prüfer; diese lukrierten 56 Prozent der Honorarsumme.

Mehrere Mitglieder der Qualitätsprüfungskommission verfügten über Verbindungen zu Qualitätssicherungsprüfern oder waren selbst als solche tätig. Die APAB betraute auch Kommissionsmitglieder mit diesen Prüfungen. Der Rechnungshof empfiehlt: Mitglieder der Qualitätsprüfungskommission sollten nicht als Qualitätssicherungsprüfer bestellt werden.

Abseits von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern sollte die Qualitätsprüfungskommission auch mit anderen anerkannten Fachleuten besetzt werden, um so die Unabhängigkeit der APAB zu stärken.

Verhängte Sanktionen als wichtige Informationsquelle

Sowohl Inspektionen als auch Qualitätssicherungsprüfungen können in ein sogenanntes Enforcement-Verfahren münden. Dazu zählen Untersuchungen, Sanktionen und Verwaltungsstrafverfahren, mit denen die APAB geltendes Recht durchsetzen und Rechtsverstöße sanktionieren kann. Im überprüften Zeitraum verhängte die APAB in 14 Fällen Sanktionen gemäß Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz sowie 208 rechtskräftige Geldstrafen in Höhe von insgesamt 111.000 Euro, die dem Bund zuflossen.

Rechtskräftige Sanktionen muss die APAB auf ihrer Website veröffentlichen – allerdings in anonymisierter Form. Eine nicht anonymisierte Veröffentlichung von Sanktionen wäre eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen bei der Auswahl eines Abschlussprüfers.

HINTERGRUND

"Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde („APAB“) wurde am 27. September 2016 als weisungsfreie und unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts durch die Bestellung des Vorstandes errichtet und nahm ihre behördliche Tätigkeit mit 1. Oktober 2016 auf. Die APAB steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Finanzen und beschäftigt sich mit der Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften und unter welchen Voraussetzungen diese zur Durchführung von Abschlussprüfungen berechtigt sind. Sie ist auch Verwaltungsstrafbehörde. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen bilden das APAG (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz) sowie die VO (EU) Nr. 537/2014." Quelle: apab.gv.at

ethos.at kommentiert: Es ist also wieder mal eine EU-Verordnung, die umgehend in nationales Gesetz zu gießen war - mit allen bürokratischen Folgen - und ohne jeglichen Gewinn für die Menschen unseres Landes. Das amtliche Abschlussprüfverfahren wird nicht von den zehn unabhängigen MitarbeiterInnen der Behörde durchgeführt, sondern von drei Abschlussprüfern (im Hautpberuf Wirtschaftsprüfer) die von den geprüften Wirtschaftsprüfern der Behörder vorgeschlagen werden. Der Rechnungshof kommentiert dies gewohnt diplomatisch: "Interessenkonflikte zwischen Qualitätssicherungsprüfer und überprüftem Abschlussprüfer sind dabei nicht ausgeschlossen." ethos.at formuliert offen und direkt: Mauschelein sind dabei vorprogrammiert.

Zusammengefasst: das ABAG ist eine jener EU-Kreationen, die man ersatzlos streichen kann; nein, könnte, wenn die Mehrheit der Österreicher und Österreicherinnen zur Erkenntnis gelangt, dass wir unsere Souveränität nur durch einen ÖXIT zurück gewinnen können.

94.100 fleißige Ukrainer in Österreich

BKA Bauer Wolf 2026 02 19

Integrationsministerin Bauer: Sehr gute Fortschritte der ukrainischen Vertriebenen bei der Integration am Arbeitsmarkt

19. Februar 2026 - (Presseinformation des BKA) - "Es ist fast auf den Tag genau 4 Jahre her, dass der Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen hat und tausende Menschen vertrieben wurden. Und dennoch gibt es auch Positives zu berichten, nämlich die Integration der Vertriebenen aus der Ukraine bei uns in Österreich: Ukrainische Vertriebene sind mit Abstand die fleißigste Gruppe an Zugewanderten, die neu nach Österreich gekommen sind. Sie nehmen in Summe mittlerweile mehr Deutschkurse in Anspruch als Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte. Sie sind nicht nur die größte Gruppe in den Deutschkursen, sondern sie sind auch sehr gut im Deutschlernen per se und erreichen überdurchschnittlich oft höhere Kursniveaus", hielt Integrationsministerin Claudia Bauer bei einer Pressekonferenz zum Thema Integration von ukrainischen Flüchtigen fest, die sie gemeinsam mit Franz Wolf, Direktor des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), abhielt.

Foto BKA: Claudia Bauer, Franz Wolf

Mit rund 94.100 ukrainischen Staatsangehörigen stelle die Ukraine 2026 eine der größten neueren Zuwanderungsgruppen in Österreich. Mehr als 60 Prozent davon sind weiblich und fast ein Drittel ist unter 20 Jahren alt. Nahezu jede zweite Person lebt in der Bundeshauptstadt. Unmittelbar zeige sich auch, dass die Integrationsmaßnahmen sehr gut angenommen werden und auch gleichzeitig die Integration in den Arbeitsmarkt überdurchschnittlich gut funktioniere: "Die Hälfte ist bereits erwerbstätig. 9 von 10 Arbeitslosen von der Gruppe der Vertriebenen aus der Ukraine sind auch arbeitssuchend", so Bauer.

Wolf: 60 Prozent der Vertriebenen haben langfristig keine Rückkehrpläne

Franz Wolf hielt in seinem Statement fest, dass die Daten insgesamt eine sehr positive Integrationsdynamik bei den ukrainischen Vertriebenen zeigen. Sie würden die Integrationsangebote intensiv nutzen, überdurchschnittlich häufig höhere Sprachniveaus erreichen und auch bei der Arbeitsmarktintegration deutlich voranschreiten. Laut einer Erhebung der beim Integrationsfonds registrierten Vertriebenen würden 60 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer sagen, dass sie langfristig keine Rückkehrpläne mehr in die Ukraine haben. Das bedeute, dass es auch künftig wichtig sein wird, die Integration der ukrainischen Vertriebenen in Österreich voranzutreiben.

"Ukrainische Vertriebene sind die mit Abstand fleißigste Gruppe unter den Menschen, die neu nach Österreich gekommen sind. Es ist eine Gruppe, die sehr fleißig und erfolgreich Deutsch lernt, die Angebote sehr gewissenhaft in Anspruch nimmt und in der Integration am Arbeitsmarkt sehr gute Fortschritte macht. Heute also einmal gute Nachrichten aus der Integration." Integrationsministerin Claudia Bauer (ehemals Plakolm)

Mittelfristiges Ziel ist die Rückkehr der Vertriebenen

Das mittelfristige Ziel sei selbstverständlich, dass Vertriebene aus der Ukraine in ihre Heimat zurückkehren können, weil der Krieg beendet wird. Die Frage, ob ukrainische Vertriebene nicht gleich hierbleiben sollten, weil sie so gut integriert sind, sollte man aus 2 Perspektiven betrachten.

"Selbstverständlich brauchen wir Menschen, die fleißig sind, die sich am Arbeitsmarkt integrieren, die als Fachkräfte in Österreich Fuß fassen, die auch unsere Sprache lernen. Aber gleichzeitig braucht die Ukraine nach einem hoffentlich baldigen Kriegsende auch diese Menschen, um am Wiederaufbau des Landes zu arbeiten. Für uns als österreichische Bundesregierung hat es oberste Priorität, dass dieser unsägliche Angriffskrieg in der Ukraine ein baldiges Ende findet, dass es Gesprächskanäle in alle Richtungen auch nach Moskau gibt, um diesen Krieg ein Ende zu setzen. Es ist wichtig für die Leidtragenden vor Ort, aber auch für die Vertriebenen, auch hier bei uns in Österreich." Integrationsministerin Claudia Bauer.

Wo versickern die Influenza-Impfstoffe?

ChatGPT Staubsauger impfnadeln

Systemisches Versagen in der Gesundheitspolitik

Grippeimpfung ab sofort verfügbar, meldete Regierungsfunk ORF.at am 7.10.2025:Ärztekammer, Gesundheitskasse und Gesundheitsministerium raten wie im Vorjahr allen Personen zur kostenlosen Grippeimpfung. 2024/2025 nahmen zehn Prozent das Angebot an, der Anteil soll heuer gesteigert werden. Besonders Ältere und Kinder gelten als gefährdet.“

Am 16. Februar 2026 schreibt Didi Hubmann in der kleinenzeitung.at:Und jetzt ist es schon wieder passiert. Hunderttausende Grippeimpfungen sind 2026 verschollen, wie in den Jahren 2024, 2025. Millionen Euro werden in ein Gesundheitssystem versenkt, das zu einer Tragikkomödie verkommt, bei der einem das Lachen im Hals stecken bleibt. Jeder Supermarkt würde pleitegehen, wenn sein Distributionssystem so fahrlässig aufgesetzt wird, dass niemand weiß, wo die Waren, die Impfungen, verblieben sind. Wir reden hier außerdem von einem Gesundheitssystem, das digital werden soll.“

Bert Ehgartner kommentiert auf facebook (16.2.26)

Ich habe mich schon gewundert, warum die Österreicher plötzlich ihre Skepsis gegenüber der Influenza Impfung verloren haben.

Seit 2010 lag die Beteiligung an der heftig beworbenen Impfung immer im einstelligen Bereich - zwischen 5 und 9 Prozent.

Das änderte sich erst mit der Covid-Saison 20/21 als sich wegen der allgemeinen Panikmache plötzlich 22% gegen Grippe impfen ließen. Das war zwar immer noch wenig, im Vergleich zu den Impfstrebern in Skandinavien oder Portugal, die das WHO Ziel einer Quote von 75% auch in normalen Jahren erreichen. Aber immerhin eine Verdreifachung.

Und ausgerechnet in dieser Saison 20/21 waren die Influenzaviren dann komplett verschwunden (oder hatten sich mit Coronaviren fusioniert, wer weiß das schon so genau).

Trotz dieses mentalen Rückschlags werden seither jährlich zweistellige Impfquoten von 13-17% für die Influenza-Impfung gemeldet. Trotz der Covid Blamage, trotz negativer Wirksamkeit, trotz höherer Infekt-Anfälligkeit nach der Grippe-Impfung.

Was ist in die Österreicher - eines der impfkritischsten Völker Europas - gefahren? Lassen die sich jetzt tatsächlich öfter impfen, nur weil das von der Pharmaindustrie gehätschelte Impfgremium kürzlich die Gratis-Impfung für alle in Österreich lebenden Personen eingeführt hat. Und sogar die Arzt- und die Rezeptgebühr vom Steuerzahler übernommen werden.

Das Rätsel konnte - wie wir aus den Nachrichten erfahren - nun endlich gelöst werden. Die Impfungen gehen verloren.

Von 300.000 Influenza-Impfungen fehlt jede Spur, musste Oberimpferin Maria Paulke-Korinek vom Gesundheitsministerium traurig eingestehen. Das ist immerhin ein Viertel der insgesamt eingekauften Menge von 1,2 Millionen Impfdosen. Vielleicht, sagte Paulke-Korinek gegenüber dem ORF, hatten die Leute die e-Card nicht mit. "Oder die Spritzen gehen zu Bruch, weil sie den Impfärzten runter fallen und dann verworfen werden müssen."

Das Phänomen ist nicht neu, erfahren wir erstaunt. Auch in der Vorsaison und in der Vor-Vorsaison sind ähnlich viele Impfdosen verschwunden. Insgesamt sind bereits 1 Million Impfungen abgängig.

Eine Impfung kommt in der Apotheke auf 15 bis 25€. Und auch wenn man einbezieht, dass die ministeriellen Groß-Einkäufer Rabatt bekamen, ist das kein Pappenstiel.

Was steckt dahinter?

Versucht man im Ministerium, die Impfquote künstlich zu pushen, um sich bei der WHO einzuschmeicheln und dort nicht länger als die Lümmel von der Eselsbank rüber zu kommen - mit null Impfdisziplin?

Oder lassen die Impfexperten ganze Chargen verschwinden, um sich damit höhere Boni von den Herstellern zu sichern? Rätsel über Rätsel. Doch eines ist zumindest gelöst: die Verweigerung der Influenza Impfung durch die Bevölkerung hatte keine finanziellen Gründe.