Grundlegende Anpassungen im Stromverteilernetz notwendig
29.05.2026 (Bericht des Rechnungshofes Österreich) – Grundsatz der Verursachergerechtigkeit sollte für alle Netzbenutzer gelten
Österreich strebt an, bis 2030 100 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken. Der Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen schreitet in Österreich rascher voran als die dafür nötigen Anpassungen des Stromnetzes. Grundlegende Anpassungen sind notwendig, um die nachhaltige, sichere und leistbare Stromversorgung weiterhin zu gewährleisten. Die Kosten dafür tragen die Endkunden über verordnete Netzentgelte. Der Rechnungshof empfiehlt dem Wirtschaftsministerium im heute veröffentlichten Bericht „Transformation der Stromverteilernetze (pdf)“, beim Erneuerbaren-Ausbau gleichzeitig den daraus resultierenden Anpassungsbedarf im Stromnetz zu berücksichtigen. Die Transformation des Stromnetzes erfordert verstärkte Steuerung und Koordination. Geprüft wurden die Jahre 2019 bis 2024.