Update 7. August 2024 - Mitteilgung vom Bezirksgericht Mürzzuschlag: "Die mit Beschluss vom 28.4.2023 bewilligte Exekution wird gemäß § 39 Abs 1 Z 6 EO eingestellt. Alle schon vollzogenen Exekutionsakte, die zugunsten der oben bezeichneten vollstreckbaren Forderungen der betreibenden Partei vorgenommen wurden, werden aufgehoben."
2. Juli 2024 – VORBEMERKUNG: Angesichts der ständig beklagten Zeitnot der Justizbeamten muss man sich die Frage stellen, mit wie vielen Bagatell-Fällen sich Gerichte beschäftigen, die dort genau genommen nichts verloren haben. Und aus moralphilosophischer Sicht muss die Frage erlaubt sein, warum Gerichte die Behandlung von Bagatellen nicht einfach ablehnen? Rund 90 Prozent der angezeigten Strafverfahren kommen aufgrund der Entscheidungen der untersuchenden Staatsanwälte gar nicht zu Verhandlungen und werden eingestellt. Im Zivilverfahren lassen sich Gerichte jedoch dazu benutzen, läppische Summen von beispielsweise 100 Euro einzutreiben, ohne die Gegenseite über die Legitimität der Forderung jemals zu befragen. Um so einen Fall geht es hier:
Justizgroteske + Rechtsprechung + Judikatur
SACHVERHALT: Vor ziemlich genau drei Jahren habe ich in meiner Wiener Wohnung den Internetprovider schriftlich gekündigt. Aus privaten Gründen.