Tax Freedom Propaganda

Tax Freedom 2015

15. August 2024 – Die ewige Wiederkehr das Gleichen: Nicht Mariä Himmelfahrt sondern der sogenannte Tax Freedom Day. Dieses Jahr – zufällig oder nicht – eine heilige Allianz von Kirche und Kapital. Das Hayek Institut – Lobby von wem auch immer, aber sicher nicht vom „kleinen Mann“ und schon gar nicht vom „durchschnittlichen Steuerzahler“ – rechnet uns Jahr für Jahr vor, dass der „durchschnittliche Steuerzahler“ bis zu diesem Tag sein ganzes Einkommen dem Staat ablilefert und erst das, was von heute an verdient, fließt in seine eigene Tasche. Assistiert wird diese Story von der Wirtschaftskammer, die die Interessen der Mehrheit ihrer Mitglieder, nämlich KMU und EPU schon lange nicht mehr vertritt. 

Präsidentin des Hayek-Instituts ist Barbara Kolm, die mit staatlichen Institutionen (ÖBB, WU ua.) bestens vernetzt ist und daraus bislang keine Nachteile zu ertragen hatte. Für die Nationalratswahl 2024 wurde sie laut wikipedia auf Platz sechs der FPÖ-Bundesliste gereiht.

14. August 2023 – Zwei Meldungen, die mehr miteinander zu tun haben, als uns das Hayek-Institut verrät.

Meldung 1: „Das am Standort Österreich klebende Etikett als ‚Hochsteuerland* lässt sich am Kalender festmachen: So arbeiten die Österreicher statistisch 227 Tage im Jahr – also bis 15. August – nur, um die anfallenden staatlichen Steuern und Abgaben bezahlen zu können. Damit liegt man in Sachen Steuerlast im europäischen Spitzenfeld (siehe Grafik). Nur in Belgien, Deutschland und Frankreich sind die Lohnnebenkosten höher, wie der jährliche Vergleich des Hayek Instituts/Austrian Economics Center (AEC) zeigt.“ (Quelle WKO-Newsletter)

Es geht um die Lohnsteuer wohlgemerkt, während uns das Hayekinstitut noch nie verraten hat, wie viele Tage im Jahr die internationalen Fondsgesellschaften arbeiten müssen, um ihre mikrige Gewinnsteuern bezahlen zu können – wenn sie überhaupt irgendwo steuern zahlen. Das Hayekinstitut hat uns auch noch nie verraten, wie viel die Fonds an ihre Aktionäre ausschütten, während gleichzeitig die Kleinanleger Verlustanteile zugewiesen bekommen. 

Meldung 2: „Nach der Finanzkrise 2008 haben mit 22 fast alle der 25 größten deutschen Unternehmen im S&P Europe 350 gemeinsame Anteilseigner, meist US-Vermögensverwalter. Zu dem Schluss kommt eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Analysiert worden sind die Jahre 2004 und 2015. Auffällig ist laut den Experten, dass vor der Finanzkrise vorwiegend deutsche Banken und Versicherungskonzerne wie Allianz und die Deutsche Bank die gemeinsamen Investoren waren. Nach der Finanzkrise dominieren US-Vermögensverwalter wie BlackRock, heißt es.“ (Quelle pressetext.com)

DIW Grafik 25 DE SuP

Jahr für Jahr wärmt das Hayek-Institut die „Tax Freedom Day“ Schlagzeile auf – diesmal den WKO-Mitgliedern lauwarm serviert, von denen viele EPU (Ein Personen Unternehmen) so wenig verdienen, dass sie kaum Einkommensteuern zahlen. Suggeriert wird: weil der Staat soviel kassiert, könne sich der „Normalbürger“ nix leisten. Suggeriert wird: der Staat sei der natürliche Feind jedes Unternehmers, so als ob nicht jeder die Straßen, öffentlichen Verkehrsmittel, Schulen, Krankenhäuser, Parks und Bäder in Anspruch nehmen würde. Verschwiegen wird: weil die Akkumulation von Kapital durch Kapital (das inkludiert maximale Steuervermeidung) immer mehr Geld an immer größere Player ausspielt, gibt es keinen fairen Wettbewerb mehr, in dem innovative, kreative EPU noch eine Chance gegenüber den Monopolen haben.

SIEHE AUCH:Wer ist der Staat? (thurnhofer.cc 22.8.2015)

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Reisefreudiger Sobotka

Was hat ein Nationalratspräsident eigentlich für außenpolitische Aufgaben?

13. August 2023 – Genau 21 Mal jettete der ÖVP-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka im Jahr 2022 ins Ausland. Alleine für die Flüge von ihm und seinen Mitarbeitern gingen dabei 154.000 Euro drauf. Dazu kommen 37.000 Euro für die Reisekosten der mitreisenden Hofberichterstatter, so genannte Journalisten. (Quelle oe24.at, 13.7.23, ein Medium das selbst zweistellige Millionenbeträge jährlich von öffentlichen Stellen kassiert, aber immerhin aufdeckt, wenn mal andere Medien ein paar Brötchen mehr verfressen haben).

Update 11. September 2023: „Österreich“ revidiert die Zahlen nach oben. Demnach hat Sobotka insgesamt 250.000 Euro für Reisen ausgegeben, davon für Privatjets 71.600 Euro. Die Zeitung zitiert dabei eine parlamentarische Anfrage der SPÖ-Abgeordneten Karin Greiner.

ethos.at hat am 17. Juli 2023 das Parlamentspräsidium um Auskunft gebeten …

– Bitte um Auskunft, welche österreichischen Interessen der 1. Präsident des Nationalrats im Ausland gemäß Gesetz zu vertreten hat.

– Bitte um Auskunft, welche Treffen mit welchen Organisationen zu welchen Zwecken mit welchen Ergebnissen stattgefunden haben, welche davon unabdingbar vom Präsidenten des Nationalrats notwendig waren (weil sie nicht von Außenministerium übernommen werden konnten).

– Bitte auch um Auskunft, welche Auslandsreisen die 2. und der 3. Nationalratspräsidenten unternehmen haben, zu welchen Zwecken und mit welchen Kosten waren sie verbunden?

… und am 10. August 2023 folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer,

Sie haben mit Eingabe vom 17. Juli 2023 um Auskünfte betreffend „Auslandsreisen des Nationalratspräsidiums“ ersucht. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Das AuskunftspflichtG regelt die Auskunftspflicht der Verwaltungsorgane des Bundes. Der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Nationalrates kommt in einem bestimmten Umfang auch die Funktion eines Verwaltungsorgans zu. Dieser Umfang bemisst sich nach Art. 30 Abs. 3 bis 6 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), meist in Verbindung mit einfachgesetzlichen Vorschriften. Nur soweit die Präsidentin bzw. der Präsident des Nationalrates als oberstes Verwaltungsorgan Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, ist sie bzw. er gemäß Art. 20 Abs. 4 B-VG und § 1 AuskunftspflichtG zur Erteilung von Auskünften verpflichtet (dies jedoch nur, soweit dem nicht eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht entgegensteht). Betrifft das Auskunftsersuchen hingegen nicht den beschriebenen Bereich der Verwaltung, sondern den Bereich der Gesetzgebung, besteht keine Auskunftspflicht nach dem AuskunftspflichtG (vgl. dazu die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. November 1998, 98/01/0152 und vom 11. Dezember 2012, 2012/05/0199).

Unabhängig davon, ob eine Anfrage dem AuskunftspflichtG unterliegt, ist die Parlamentsdirektion jedoch stets bemüht, alle Anfragen so weit wie möglich zu beantworten.

Der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Nationalrates obliegt gemäß § 13 Abs. 6 zweiter Satz Geschäftsordnungsgesetz 1975 die Vertretung des Nationalrates und seiner Ausschüsse nach außen einschließlich der Wahrnehmung internationaler parlamentarischer Beziehungen. Im Rahmen der Außenvertretungsbefugnis nimmt sie:er insbesondere Repräsentationsaufgaben für den Nationalrat wahr. Diese Aktivitäten sind allesamt dem Bereich der Gesetzgebung zuzurechnen. Selbiges gilt für Auslandsreisen, welche die:der Zweite und Dritte Präsident:in unternehmen. Diese können einerseits in Vertretung des Präsidenten des Nationalrates erfolgen, andererseits zu Repräsentationszwecken in Ausübung ihrer Funktionen als Zweite Präsidentin und Dritter Präsident bzw. in Ausübung ihres Mandates als Abgeordnete zum Nationalrat.

Konkret handelte es sich bei den von Ihnen angesprochenen Auslandsreisen des Präsidenten des Nationalrates im Jahr 2022 um (Arbeits-)Treffen mit Amtskolleg:innen und weiteren politischen Vertreter:innen verschiedener Staaten bzw. die Teilnahme an europäischen und internationalen Veranstaltungen im parlamentarischen Kontext. Zum Thema Auslandsreisen des Präsidenten des Nationalrates wurden im Jahr 2023 drei parlamentarische Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates gerichtet und entsprechend beantwortet; die Anfragebeantwortungen finden Sie auf der Parlamentswebsite: 65/ABPR, 74/ABPR und 76 ABPR XXVII. GP.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr.in Carina Neugebauer

Parlamentsdirektion

Rechts-, Legislativ- & Wissenschaftlicher Dienst (RLW)

Abteilung 3.1 – Öffentliches Recht & Legistik

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Betrüger kassieren 700 Millionen

Schaden durch Betrugshandlungen belief sich allein 2022 auf 700 Millionen Euro

7. August 2023 – (Pressemitteilung des BMI auf APA / OTS) Der Betrug – vor allem im Internet – steigt in den Kriminalstatistiken, während viele andere Delikte weniger werden. Wissen und Information sind der Schutz vor den vielen unterschiedlichen Betrugsformen, mit denen Betrüger international, ohne Pause, ihre Opfer ködern wollen. Deshalb initiieren das Innenministerium, das Bundeskriminalamt und die Landespolizeidirektionen heute (Montag 7.8.23) die breit angelegte „Woche gegen den Betrug“. Neben diversen Themenschwerpunkten werden dafür vor allem die sozialen Medien genutzt, um die Bevölkerung einmal mehr aufzuklären und zu warnen. Hierfür wird jeden Tag ein spezieller Betrugsmodus im Fokus stehen. Neben diesen Informationen ist auch die Mithilfe der Bevölkerung ein zentraler Erfolgsfaktor, denn die Gespräche im Familien- und Bekanntenkreis können viele Straftaten im Keim verhindern.

„Internetbetrug kann jeden treffen. Daher ist es so entscheidend und wichtig, dass wir die Bevölkerung aufklären, damit es erst gar nicht zu einem Schaden kommt“, betonte Innenminister Gerhard Karner bei der Auftaktveranstaltung am 7. August 2023. „Die Woche gegen Betrug leistet daher einen wichtigen Beitrag zu Sensibilisierung und Prävention.“

„Die Lagebilder des Bundeskriminalamts zeigen eine Verlagerung der Straftaten in den digitalen Raum, und das gilt vor allem für Betrugsdelikte“, sagte Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamtes. „Daher haben wir massiv investiert, Know-how erweitert, Ressourcen ausgebaut und Strukturen neu aufgestellt. Die Ermittlungserfolge zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“

Katja Tersch, Leiterin des Landeskriminalamts Tirol: „Die finanziellen Schäden für die Opfer sind meist enorm und die psychische Belastung sehr hoch. Die Opfer sollen sich aber nicht schämen, sondern sich bei der Polizei melden, denn die Täter agieren höchstprofessionell und Betrug ist meist kein Einzeldelikt.“

2022 wurden in Österreich 27.600 Betrugsdelikte im Internet begangen, fast 50 Prozent der Betrugsdelikte laufen über das Internet, soziale Medien oder Messengerdienste ab. Damit stellt die Deliktsform des Betrugs mittlerweile ein Zehntel aller angezeigten Kriminalfälle in Österreich, Tendenz steigend. Allein 2022 betrug der in Österreich gemeldete finanzielle Schaden knapp 700 Millionen Euro, von einer enormen Dunkelziffer ist hierbei auszugehen. [Update 9.8.23 von ethos.at: Im Vergleich dazu erscheint der Sozialleistungsbetrug von 89 Millionen in den vergangenen fünf Jahren, also knapp 18 Millionen pro Jahr, als Mezzie. Siehe Bericht Kurier.at]  Erst am Wochenende vom 5. und 6. August 2023 berichtete das Bundeskriminalamt von einem Fall von Anlagenbetrug. Bei „Juicy Fields“ handelt es sich um ein Unternehmen, das seit Anfang 2020 hohe Renditen durch Investitionen in Anbau und Verkauf von medizinischem Cannabis versprochen hatte. Bis dato sind allein in Österreich über 5.000 Opfer bekannt, mit einer bisherigen Schadenssumme von 19 Millionen Euro in Österreich und mehr als 400 Millionen Euro europaweit.

Betrug im Internet stellt eine besondere Herausforderung dar, da die Täter international und oft vom Ausland aus operieren. Entsprechend kompliziert sind die Ermittlungen für die Polizei. Das Innenministerium und das Bundeskriminalamt setzen daher eine Vielzahl an Maßnahmen gegen Betrug. Bei der „Woche gegen Betrug“ soll ein besonderer Fokus auf der Aufklärung gegen Betrug liegen, indem das Bundeskriminalamt jeden Tag ein anderes Betrugsthema im Sinne der Prävention behandelt.

Die Kriminaldienstreform hat ebenfalls einen Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Internetkriminalität, so wird etwa in den Regionen eine Cyber-Cobra verankert. Auch die Abteilung Internetkriminalität im Bundeskriminalamt wird ausgebaut, um die Polizistinnen und Polizisten in den Regionen zu unterstützen. Bis Jahresende 2023 wird die Kriminaldienstreform abgeschlossen und die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Cybercrime Competence Center (C4) von 90 auf 120 Personen aufgestockt werden.

Das Innenministerium investiert auch in die entsprechende Ausbildung, um gegen Internetkriminalität und Internetbetrug vorzugehen. So arbeitet das Bundeskriminalamt mit den Handelsakademien in Horn und Tamsweg zusammen, die den Schulschwerpunkt auf Internetsicherheit legen. In der Polizeigrundausbildung gibt es zudem neue Module zu Internetkriminalität, außerdem wird die Fortbildung der Kriminalbeamtinnen und -beamten weiterentwickelt und modernisiert.

Rückfragen & Kontakt: Bundesministerium für Inneres

Pressesprecher des Bundesministers Ministerialrat Markus Haindl, BA MA

+43 (0) 1-531 26 – 90 1021 / markus.haindl@bmi.gv.at

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