Mitteilung von Transparency International (TI - Austrian Chapter)
13. Jänner 2023: Justizministerin Dr. Alma Zadić und Kanzleramtsministerin Mag. Karoline Edtstadler haben am 12.1.2023 ihre Punkte für eine Reform des Korruptionsstrafrechts präsentiert. Diese lauten:
- Strafbarkeit des Mandatskaufs
- Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit auf Kandidat/innen, Politiker/innen & Beamt/innen, z.B. Sektionsleiter/innen
- Automatischer Amtsverlust bei Verurteilung zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe (bei Korruptionsdelikten)
- Erhöhung der Strafen bei Korruptionsdelikten und im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (für Unternehmen & natürliche Personen)
Es ist zu begrüßen, dass nun eine achtwöchige Begutachtungsphase beginnt. Transparency Austria, hofft dass es bei gut argumentierten Änderungsvorschlägen auch noch zu Änderungen und Verbesserungen kommen wird. Der Weg zur besten Korruptionsbekämpfung der Welt ist noch weit. Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn er noch angepasst wird. Das Verbot des Mandatskauf und die Implementierung des Kandidatenstrafrechts können dann das Korruptionsstrafrecht in Österreich in Zukunft verbessern.
Transparency fordert nun weitere Schritte, um an die Weltspitze zu kommen:
Unabhängige Ermittlungen! Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ist von der Bundesministerin für Justiz zu entkoppeln! Es ist hoch an der Zeit, Informationsfreiheit zu schaffen. Österreich ist hier ein Schlusslicht in Europa!
Das Lobbying-Gesetz ist nachzuschärfen, um alle Lobbying-Aktivitäten, zu erfassen und öffentliche Kontrolle zu ermöglichen.
Schutz von Whistleblowern: Der vollumfassende Schutz von Hinweisgeber/innen ist eines der effizientesten Mittel im Zuge von Anti-Korruptionsbemühungen – das HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG ist umzusetzen!
Mag. Georg Krakow Vorstandsmitglied von TI: „Der Entwurf geht in die richtige Richtung, weist aber auf ersten Blick auch einige Schwachstellen auf. Um Korruption nach den Erfahrungen der letzten Jahre wirklich zu bekämpfen, sollten diese auch beseitigt werden. Die Strafbarkeit ist gemäß Gesetzesentwurf davon abhängig, ob Kandidat/innen auch tatsächlich Amtsträger/innen werden. Die Gefahr besteht darin, dass die begangene, aber erfolglose Kandidatenbestechung straflos bleiben könnte. Der Tatunwert liegt jedoch bereits bei der Handlung vor, nicht erst danach und nicht abhängig davon, ob der Kandidat auch Amtsträger wird. Es fehlt die Strafbarkeit der Kandidat/innen bei 'normalen' Amtsgeschäften. Denn auch pflichtgemäße Amtshandlungen sollten nicht gekauft werden können. Der Entwurf sieht das nur für pflichtwidrige Amtsgeschäfte vor. Das Schlupfloch, dass Amtshandlungen durch Zahlungen an 'gemeinnützige Einrichtungen' gekauft werden können, wird nicht beseitigt. Das ist als kritisch einzustufen. Man soll sich Amtshandlungen auch nicht durch Spenden an Gemeinnützige kaufen können."
Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria: „Es war hoch an der Zeit, dass die Regierung hier etwas unternimmt. Zu lange war sie untätig. Das Korruptionsstrafrecht ist aber nicht die einzige Forderung von TI, die der Umsetzung harrt!“
Ergänzung 9.8.23 - "Mit der Novelle des Korruptionsstrafrechts will die Regierung eine Gesetzeslücke schließen, die im Zuge der 'Ibiza-Affäre' offensichtlich geworden ist: Künftig sollen Kandidaten und Kandidatinnen, die sich für ein Amt bewerben, wegen eines Korruptionsdelikts bestraft werden können. Innerhalb der Justiz wird das Vorhaben begrüßt, dennoch ist man mit dem Entwurf unzufrieden. ... so klar die Regelung auf den ersten Blick scheint, so kompliziert dürfte es in der Ausgestaltung sein. Denn in der Begutachtung wurde die Definition von 'Kandidat für ein Amt' bis ins Detail zerlegt", berichtet ORF.at