VfGH: NGOs dürfen in U-Ausschüsse

+ U-Ausschüsse: Den Zugang auf beruflich für Medienunternehmen tätige Journalisten zu beschränken, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz

+ Verbot von Ton- und Bildaufnahmen ist verfassungskonform (G 8/2026)

08.07.2026 (Presseinformation des VfGH) Der VfGH hat einem Antrag betreffend Anhörungen in Untersuchungsausschüssen des Nationalrats teilweise stattgegeben: Der Zugang zu solchen Anhörungen darf nicht auf für Medienunternehmen tätige Journalisten beschränkt werden. Dass Ton- und Bildaufnahmen grundsätzlich verboten sind, ist verfassungskonform.

Nach der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse des Nationalrates wird bei der Anhörung von Auskunftspersonen und Sachverständigen durch einen Untersuchungsausschuss des Nationalrates nur Medienvertretern Zutritt gewährt    (§ 17 Abs. 1). Ton- und Bildaufnahmen sind ausschließlich für die Zwecke der Protokollierung sowie der Übertragung innerhalb des Parlaments gestattet.

Mehrere politisch interessierte Privatpersonen bzw. Vertreter des Vereins „epicenter.works“ hatten beantragt, diese Regelungen als verfassungswidrig aufzuheben. Es sei sachlich nicht gerechtfertigt, Personen, die keine Medienvertreter sind, vom Zutritt zu Anhörungen von Untersuchungsausschüssen auszuschließen sowie Ton- und Bildaufnahmen gänzlich zu verbieten. Die angefochtenen Regelungen verstießen damit gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie gegen das Recht auf Kommunikationsfreiheit.

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Volksbegehren Eintragung KW 25

(pressetext.com 19.6.2026) Die Anzahl der Volksbegehren hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen, derzeit sind 35 in Unterstützungsphase. Die Unterstützung ist jederzeit online oder auf der Wohnsitz-Gemeinde möglich. Auch während der aktuellen Eintragungswoche, die noch bis inklusive Montag, 22. Juni, läuft.

Zur Eintragung angemeldet sind fünf Begehren:

+ Karfreitag-Feiertag für Alle

+ Polizei - kritischer Personalmangel

+ Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl

+ GRATIS Verhütung

+ Transparenz im Parlament

Der Verein Moral 4.0 unterstützt letzteres, das folgende Forderungen stellt: Die Inbetriebnahme der elektronischen Abstimmungsanlage im Parlament. Namentliche elektronische Abstimmung im Nationalrat als Regelfall.Transparente Dokumentation des individuellen Stimmverhaltens aller Abgeordneten auf der Homepage des Parlaments.

Die Initiatoren des Volksbegehrens, Kristoffer Dorfmayr und Hans Kirchmeyr, verweisen auf ihrer Webseite www.transparenzimparlament.at auf einen gravierenden Mangel der derzeitigen parlamentarischen Praxis: "Bei den meisten Abstimmungen wird nicht ausgezählt: Die Abgeordneten stehen auf und das Präsidium schätzt einfach, ob die Mehrheit steht. Das ist alles andere als transparent, aber es reicht meist aus, da in der Regel ohnehin entlang scharfer Parteigrenzen (Stichwort: Klubzwang) abgestimmt wird. Genau gezählt wird nur in ganz seltenen Ausnahmefällen, wenn jemand das Ergebnis anzweifelt oder eine namentliche Abstimmung verlangt."

Hubert Thurnhofer, Obmann des Vereins Moral 4.0, meint: "Es ist untragbar, dass Ergebnisse, die man ohne Umstände exakt erheben könnte, vom Parlamentspräsidenten geschätzt werden. Die technischen Hürden, die vor dem Umbau des Parlaments allenfalls noch vorgebracht werden konnten, gehören längst der Vergangenheit an. Es ist in Wahrheit skandalös, dass die trägen Parlamentsparteien erst die Aufforderung durch ein Volksbegehren brauchen, um die Geschäftsordnung den Erfordernissen der Zeit anzupassen."

UPDATE 25.6.2026: Alle Begehren sind an der 100.000er Grenze gescheitert. Details siehe Mitteilung des BMI.

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Rechnungshof: Bericht über Spionageprävention

pixabay Spion

05. Juni 2026 – (Presseinformation des Rechnungshofs ÖsterreichHochdynamische Veränderungen der Bedrohungs- und Sicherheitslage erhöhten Anforderungen

foto: pixabay

Informationsabfluss, der Zutritt Unberechtigter oder Anwerbungsversuche des eigenen Personals sind konkrete Risiken, die das Innen-, das Verteidigungs- und das Außenministerium im Zusammenhang mit Spionage unter anderem identifizierten. Die Überprüfung von (potenziellen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber auch von Dienstleistern oder der korrekte Umgang mit Informationen, die besondere Geheimhaltung erfordern („klassifizierte Informationen“), sind Beispiele für Elemente von Internen Kontrollsystemen (IKS), mit denen Risiken begegnet und Spionagevorfälle verhindert werden sollten. Auf Antrag des Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und weiterer Abgeordneter überprüfte der Rechnungshof den entsprechenden Präventionsmechanismus in den genannten Ministerien. Den Bericht „IKS-Elemente der Spionageprävention im Innenministerium, Verteidigungsministerium und Außenministerium (pdf)“ veröffentlichte er heute. Prüfungszeitraum sind im Wesentlichen die Jahre 2017 bis 2024.

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