Raus aus Schengen

Kommentar von Christian Ebner, Obmann der Partei CFU (Christlich Freiheitliche Union)

Das Schengen-Abkommen ist beliebt, denn es ermöglicht uns ohne Reisepass in andere EU-Länder zu reisen. Doch diese Bequemlichkeit hat einen sehr hohen Preis, denn Schengen macht auch illegalen Migranten die Einreise sehr leicht. Gelingt es ihnen, irgendwo an der Schengen-Außengrenze in die EU einzudringen, können sie problemlos in EU-Staaten weiterreisen, in denen der Sozialstaat besonders üppig ist und die Chancen auf einen positiven Asylbescheid besonders hoch sind – nach Österreich zum Beispiel.

Theoretisch sollte es ganz anders sein. Laut den Schengen-Regeln sind die EU-Staaten an der Schengen-Außengrenze dazu verpflichtet, diese zu schützen und illegale Zuwanderung zu unterbinden. Weiters sollten die Staaten an der EU-Außengrenze eventuelle Asylanträge bearbeiten.

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Der Untergang der NEOS

+ NEOS: Das Liberale Forum und sein Untergang wiederholen sich

+ Es gibt ein Leben nach dem Bobo-Liberalismus

Von Oliver Hoffmann, demokratie.at

Der Artikel erschien ursprünglich am 19. Juli 2027 auf Substack.com

Von 1995 bis 2001 war ich ein sehr aktives Parteimitglied des Österreichischen Liberalen Forums (LiF). Ich habe Wahlkämpfe geplant, Folder entworfen und verteilt, kandiert und bin gewählt worden. Ich war aktives Mitglied und Vorsitzender diverser Parteigremien auf lokaler Wiener Ebene und auf Bundesebene. Ich war Delegierter zum Bundesforum, dem obersten Entscheidungsgremium der Partei, sowie Repräsentant auf Bezirksebene in Wien. Ich habe intensiv mit der Bundesgeschäftsführung, dem Bildungsforum (der Parteiakademie) und dem Nationalratsklub zusammengearbeitet und unter anderem die erste aktuelle Stunde des Österreichischen Nationalrats zum Thema Internet vorbereitet. Nach dem Auszug des LiF nach der erfolglosen Nationalratswahl 1999 und dem darauf folgenden Zusammenbruch der Parteiorganisation habe ich die verstreuten LiFler über Internet zusammengeführt und die (verspätete) Einberufung des ersten Bundesforums nach der verlorenen Nationalratswahl bewirkt. Ich habe aus nächster Nähe beobachten können, warum das LiF in den 1990er-Jahren gescheitert ist.

Liberaler Anspruch und Wirklichkeit

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VfGH: NGOs dürfen in U-Ausschüsse

+ U-Ausschüsse: Den Zugang auf beruflich für Medienunternehmen tätige Journalisten zu beschränken, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz

+ Verbot von Ton- und Bildaufnahmen ist verfassungskonform (G 8/2026)

08.07.2026 (Presseinformation des VfGH) Der VfGH hat einem Antrag betreffend Anhörungen in Untersuchungsausschüssen des Nationalrats teilweise stattgegeben: Der Zugang zu solchen Anhörungen darf nicht auf für Medienunternehmen tätige Journalisten beschränkt werden. Dass Ton- und Bildaufnahmen grundsätzlich verboten sind, ist verfassungskonform.

Nach der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse des Nationalrates wird bei der Anhörung von Auskunftspersonen und Sachverständigen durch einen Untersuchungsausschuss des Nationalrates nur Medienvertretern Zutritt gewährt    (§ 17 Abs. 1). Ton- und Bildaufnahmen sind ausschließlich für die Zwecke der Protokollierung sowie der Übertragung innerhalb des Parlaments gestattet.

Mehrere politisch interessierte Privatpersonen bzw. Vertreter des Vereins „epicenter.works“ hatten beantragt, diese Regelungen als verfassungswidrig aufzuheben. Es sei sachlich nicht gerechtfertigt, Personen, die keine Medienvertreter sind, vom Zutritt zu Anhörungen von Untersuchungsausschüssen auszuschließen sowie Ton- und Bildaufnahmen gänzlich zu verbieten. Die angefochtenen Regelungen verstießen damit gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie gegen das Recht auf Kommunikationsfreiheit.

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