Der Untergang der NEOS

+ NEOS: Das Liberale Forum und sein Untergang wiederholen sich

+ Es gibt ein Leben nach dem Bobo-Liberalismus

Von Oliver Hoffmann, demokratie.at

Der Artikel erschien ursprünglich am 19. Juli 2027 auf Substack.com

Von 1995 bis 2001 war ich ein sehr aktives Parteimitglied des Österreichischen Liberalen Forums (LiF). Ich habe Wahlkämpfe geplant, Folder entworfen und verteilt, kandiert und bin gewählt worden. Ich war aktives Mitglied und Vorsitzender diverser Parteigremien auf lokaler Wiener Ebene und auf Bundesebene. Ich war Delegierter zum Bundesforum, dem obersten Entscheidungsgremium der Partei, sowie Repräsentant auf Bezirksebene in Wien. Ich habe intensiv mit der Bundesgeschäftsführung, dem Bildungsforum (der Parteiakademie) und dem Nationalratsklub zusammengearbeitet und unter anderem die erste aktuelle Stunde des Österreichischen Nationalrats zum Thema Internet vorbereitet. Nach dem Auszug des LiF nach der erfolglosen Nationalratswahl 1999 und dem darauf folgenden Zusammenbruch der Parteiorganisation habe ich die verstreuten LiFler über Internet zusammengeführt und die (verspätete) Einberufung des ersten Bundesforums nach der verlorenen Nationalratswahl bewirkt. Ich habe aus nächster Nähe beobachten können, warum das LiF in den 1990er-Jahren gescheitert ist.

Liberaler Anspruch und Wirklichkeit

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VfGH: NGOs dürfen in U-Ausschüsse

+ U-Ausschüsse: Den Zugang auf beruflich für Medienunternehmen tätige Journalisten zu beschränken, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz

+ Verbot von Ton- und Bildaufnahmen ist verfassungskonform (G 8/2026)

08.07.2026 (Presseinformation des VfGH) Der VfGH hat einem Antrag betreffend Anhörungen in Untersuchungsausschüssen des Nationalrats teilweise stattgegeben: Der Zugang zu solchen Anhörungen darf nicht auf für Medienunternehmen tätige Journalisten beschränkt werden. Dass Ton- und Bildaufnahmen grundsätzlich verboten sind, ist verfassungskonform.

Nach der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse des Nationalrates wird bei der Anhörung von Auskunftspersonen und Sachverständigen durch einen Untersuchungsausschuss des Nationalrates nur Medienvertretern Zutritt gewährt    (§ 17 Abs. 1). Ton- und Bildaufnahmen sind ausschließlich für die Zwecke der Protokollierung sowie der Übertragung innerhalb des Parlaments gestattet.

Mehrere politisch interessierte Privatpersonen bzw. Vertreter des Vereins „epicenter.works“ hatten beantragt, diese Regelungen als verfassungswidrig aufzuheben. Es sei sachlich nicht gerechtfertigt, Personen, die keine Medienvertreter sind, vom Zutritt zu Anhörungen von Untersuchungsausschüssen auszuschließen sowie Ton- und Bildaufnahmen gänzlich zu verbieten. Die angefochtenen Regelungen verstießen damit gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie gegen das Recht auf Kommunikationsfreiheit.

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Volksbegehren Eintragung KW 25

(pressetext.com 19.6.2026) Die Anzahl der Volksbegehren hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen, derzeit sind 35 in Unterstützungsphase. Die Unterstützung ist jederzeit online oder auf der Wohnsitz-Gemeinde möglich. Auch während der aktuellen Eintragungswoche, die noch bis inklusive Montag, 22. Juni, läuft.

Zur Eintragung angemeldet sind fünf Begehren:

+ Karfreitag-Feiertag für Alle

+ Polizei - kritischer Personalmangel

+ Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl

+ GRATIS Verhütung

+ Transparenz im Parlament

Der Verein Moral 4.0 unterstützt letzteres, das folgende Forderungen stellt: Die Inbetriebnahme der elektronischen Abstimmungsanlage im Parlament. Namentliche elektronische Abstimmung im Nationalrat als Regelfall.Transparente Dokumentation des individuellen Stimmverhaltens aller Abgeordneten auf der Homepage des Parlaments.

Die Initiatoren des Volksbegehrens, Kristoffer Dorfmayr und Hans Kirchmeyr, verweisen auf ihrer Webseite www.transparenzimparlament.at auf einen gravierenden Mangel der derzeitigen parlamentarischen Praxis: "Bei den meisten Abstimmungen wird nicht ausgezählt: Die Abgeordneten stehen auf und das Präsidium schätzt einfach, ob die Mehrheit steht. Das ist alles andere als transparent, aber es reicht meist aus, da in der Regel ohnehin entlang scharfer Parteigrenzen (Stichwort: Klubzwang) abgestimmt wird. Genau gezählt wird nur in ganz seltenen Ausnahmefällen, wenn jemand das Ergebnis anzweifelt oder eine namentliche Abstimmung verlangt."

Hubert Thurnhofer, Obmann des Vereins Moral 4.0, meint: "Es ist untragbar, dass Ergebnisse, die man ohne Umstände exakt erheben könnte, vom Parlamentspräsidenten geschätzt werden. Die technischen Hürden, die vor dem Umbau des Parlaments allenfalls noch vorgebracht werden konnten, gehören längst der Vergangenheit an. Es ist in Wahrheit skandalös, dass die trägen Parlamentsparteien erst die Aufforderung durch ein Volksbegehren brauchen, um die Geschäftsordnung den Erfordernissen der Zeit anzupassen."

UPDATE 25.6.2026: Alle Begehren sind an der 100.000er Grenze gescheitert. Details siehe Mitteilung des BMI.

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