Neue Leitung bei Anima Incognita

Von Hubert Thurnhofer (1. Mai 2025)

Liebe Freunde und Mitglieder von Anima Incognita!

Diana Wiedra hat mir im März die Leitung des Anima Incognita Kulturvereins anvertraut, den wir vor mehr als einem Jahrzehnt gegründet haben. Die entsprechenden Eintragungen im Vereinsregister wurden zu Frühjahrsbeginn vorgenommen. Neben mir im Vorstand sind künftig Madge Gill Bukasa (Schriftführerin) und Helenna Jouja (Kassierin) tätig. Madge ist selbst Autorin und verfügt über langjährige Erfahrungen als Herausgeberin von Zeitschriften, Radio- und Filme-Macherin und Organisatorin von Kulturevents. Seit einigen Jahren leitet sie die Galerie RG 10 – www.rg10.gallery - im 9. Bezirk. Helenna ist als Malerin bekannt geworden, schuf aber auch herausragende Werke als Multimedia-Künstlerin. Beispiele davon findet man auf ihrer Webseite www.helennajouja.com. Mein eigener Schwerpunkt liegt derzeit, neben der Betreuung meiner betagten Eltern, in der Herausgabe des Online-Portals www.ethos.at; eine Plattform für alle guten Ideen unseres Landes, aber auch eine Chronik des „ganz normalen Wahnsinns unserer Zeit“ nach dem Motto: wenn wir die Welt nicht verbessern können, so sollten wir wenigstens ihren Untergang dokumentieren (frei nach Oswald Spengler, „Untergang des Abendlandes“).

2025 1 AIK Magazin

Titelseite des Anima Incognita Kulturmagzain 1/2025 mit einem Bild von Helenna Jouja

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10 Jahre Blühendes Österreich

23. April 2025 - Im Frühling 2015 starteten die BILLA AG und die Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich eine gemeinsame Erfolgsgeschichte: Zusammen gründeten das Unternehmen und die Vogelschutzorganisation die gemeinnützige Privatstiftung Blühendes Österreich mit dem Ziel, einen nachweisbaren Beitrag zu Naturschutz in Österreich zu leisten. Nun startet BILLA gemeinnützige Privatstiftung startet mit dem Österreichischen Gemeindebund den Fördercall „Blühende Gemeinden #unsereblumenwiese“.

Blühendes Österreich

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Teilerfolge für geringfügig Beschäftigte

Vorerst gute Nachrichten für mehrfach geringfügig Beschäftigte

24. März 2025 - (Pressemitteilung des Kulturrats Österreich) Ministeriumsweisung vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) teilweise zurückgewiesen, darin angeordnete Ausschlüsse vom Arbeitslosengeld sind rechtswidrig. + Schlechte Nachrichten warten im Regierungsprogramm

Mehrfach geringfügig Beschäftigte hatten jahrelang keinen Zugang mehr zur Arbeitslosenversicherung. Bereits 2022 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass dies rechtswidrig ist und eine großzügige Reparaturfrist bis 31.3.2024 gesetzt. Mit dieser Entscheidung hob der VfGH ein Detail im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) auf und stellte fest, dass zur praktischen Anwendung gesetzliche Regelungen zu treffen sein werden. Das ist nicht passiert. Stattdessen hat das zuständige Ministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) im Frühling 2024 eine nicht öffentliche Durchführungsweisung erlassen, die weiter gehende Verschärfungen enthielt. Auch Teile davon sind rechtswidrig, wie nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt hat.

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