Ostertraditionen 2025

Ei’mal im Jahr dreht sich alles ums Nest + Was Österreich an Ostern liebt

14. April 2025 (Pressemitteilung der Marketagent.com online reSEARCH GmbH) Ostern ist bunt und süß – und den Österreicherinnen und Österreichern weiterhin wichtig. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des digitalen Markt- und Meinungsforschungsinstituts Marketagent unter mehr als 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Das Fazit: Das Fest rund um den Hasen ist eine beliebte Tradition und bleibt emotional verankert. Wenn im März die ersten Schokohasen im Regal stehen, ist für viele klar: Jetzt beginnt der Countdown zum süßesten Fest des Frühlings. Eine aktuelle Marketagent-Umfrage zeigt: Ostern ist in Österreich mehr als nur ein verlängertes Wochenende – es ist ein Deko-Marathon, ein Ei-Mal-Wettbewerb und ein Versteckspiel mit Herz.

O Hase sitz 800

Kommentar ethos:  O Hase, was ist aus dir geworden?

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Die Zukunft der Personenbetreuung

Der Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Österreich hat nach 2024 zum zweiten Mal den „DAHEIM BETREUT AWARD“ ausgeschrieben und verleiht die Auszeichnungen an je zwei Gewinner aus jedem Bundesland am 3. April 2025 in Wien. Zur Vorstellung des Projekts, bei dem rund 500 Bewerbungen eingereicht wurden, kamen:

+ Toni Faber, Dompfarrer zu St. Stephan (wird bei der Award Verleihung die Festansprache halten)

+ Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes

+ Karin Hamminger, Vorsitzende der „Daheim Betreut Award“ Jury

+ Andreas Herz, Obmann des Fachverbands Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Österreich

Moderation: Stefan Ratzenberger

Award Personenbetreuer 2025

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Teilerfolge für geringfügig Beschäftigte

Vorerst gute Nachrichten für mehrfach geringfügig Beschäftigte

24. März 2025 - (Pressemitteilung des Kulturrats Österreich) Ministeriumsweisung vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) teilweise zurückgewiesen, darin angeordnete Ausschlüsse vom Arbeitslosengeld sind rechtswidrig. + Schlechte Nachrichten warten im Regierungsprogramm

Mehrfach geringfügig Beschäftigte hatten jahrelang keinen Zugang mehr zur Arbeitslosenversicherung. Bereits 2022 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass dies rechtswidrig ist und eine großzügige Reparaturfrist bis 31.3.2024 gesetzt. Mit dieser Entscheidung hob der VfGH ein Detail im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) auf und stellte fest, dass zur praktischen Anwendung gesetzliche Regelungen zu treffen sein werden. Das ist nicht passiert. Stattdessen hat das zuständige Ministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) im Frühling 2024 eine nicht öffentliche Durchführungsweisung erlassen, die weiter gehende Verschärfungen enthielt. Auch Teile davon sind rechtswidrig, wie nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt hat.

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