Gegen blinde Loyalität

Von Werner Rydl @WernerRydl

19. Oktober 2026 via X.com

https://twitter.com/WernerRydl/status/2112204276323815426

Österreich ist politisch noch nicht dort, wo persönliche Loyalität wichtiger geworden ist als die kritische Prüfung eines Politikers. Und genau deshalb sollten die Össis aufmerksam bleiben.

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RTR-Preis Medien-Wissenschaft

Auszeichnungen für Master- und Bachelor-Arbeiten zu neuen Theorien und Ideen für die Medienbranche bei Österreichischen Medientagen

FOTO v.l.n.r.: Univ. Prof. Mag. Dr. Thomas Steinmaurer (Jury), Maximilian Griessler, Laura Grabner, Marion Wölfler, Chiara Ziegler, Daniela Samonik, Mag. Jürgen Hofer (Manstein Verlag), Viktoria Feichtinger (Moderation), Mag. Katharina Schell (Jury) © RTR/AK

(RTR Presseinformation) - Zum dritten Mal hat die RTR Medien innovative Bachelor- und Master-Arbeiten Studierender aus der Medienwissenschaft mit dem „Wissenschaftspreis für Medienwandel & Transformation“ ausgezeichnet. Im Rahmen der 33. Österreichischen Medientage wurden am 24. September in Wien Abschlussarbeiten von sechs Finalist:innen aus den Studienjahren 2025 und 2026 prämiert, die sich mit aktuellen Themen der Medienbranche auseinandersetzen.

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AMD-G Audiovisuelles Medienrecht:

Zur Verantwortung des Mediendienstanbieters für verhetzende Äußerungen eines Studiogastes in einem Fernsehprogramm [Anm. ethos.at: Laut DerStandard.at (12.10.2026) hat Stefan Petzner am 26. Mai 2020 in Bezug auf Corona von einem "Schlitzohren-Virus" gesprochen.]

Rechtsprechung des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofes (Originalmitteilung des Verwaltungsgerichtshofs)

Ro 2024/03/0002 vom 2. September 2026

Der vorliegende Fall betraf die Ausstrahlung eines Studiogesprächs mit einem ehemaligen Politiker in einem privaten Fernsehprogramm im Mai 2020. Im Zuge dieses Gesprächs äußerte der Studiogast Spekulationen über den Ursprung des Corona-Virus und verstieg sich dabei in herabwürdigenden und zu Hass aufreizenden Äußerungen gegen das chinesische Volk. Der Moderator distanzierte sich nicht ausdrücklich von diesen Äußerungen. Die Sendung wurde in Folge fünfmal wiederholt und mehrere Wochen in einem Abrufdienst online bereitgestellt. Der Studiogast wurde später aufgrund dieser Aussagen wegen Verhetzung verurteilt.

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