VfGH: ORF-Zwangsgebühr nicht verfassungswidrig

01.07.2025 (Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs Österreich)

+ Der ORF-Beitrag verstößt nicht gegen die Verfassung

+ Die Möglichkeit, das ORF-Angebot zu nutzen, rechtfertigt die Vorschreibung des Beitrags

Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 und damit der ORF-Beitrag in seiner aktuellen Ausgestaltung sind verfassungskonform. Der VfGH hat eine Beschwerde abgewiesen, in der u.a. vorgebracht wurde, es sei gleichheitswidrig, dass Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, durch den ORF-Beitrag finanziell genauso belastet werden wie jene, die das Angebot des ORF sehr wohl nutzen.

Nach dem Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks hat der Gesetzgeber den Rundfunk so zu ordnen, dass die Freiheit des öffentlichen Diskurses im Wege des Rundfunks umfassend gewährleistet ist. Es liegt, stellt der VfGH fest, im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ermöglicht es potenziellen Nutzerinnen und Nutzern, jederzeit und ortsunabhängig – typischerweise am eigenen Wohnsitz – auf das öffentlich zugängliche Angebot des ORF zuzugreifen.

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Der Bundestrojaner, ein lahmer Esel?

Von Wolfgang Berger

22. Juni 2025 – (Ursprünglich publiziert auf selbstbestimmtes-oesterreich.at, 18.6.25Zum dritten mal versuchte eine österreichische Bundesregierung eine Totalüberwachung von Computern und Handys durchzusetzen, der Gesetzesentwurf zeigt Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen.

sebö Bundestrojaner

Im Jahr 2016 versuchte die damalige Bundesregierung ein Überwachungsgesetz in zwei Anläufenauf auf die Wege zu bringen, woraus aber nichts wurde, nachdem der Widerstand in der Zivilgesellschaft zu groß war. Nichtsdestotrotz versuchte man es im Jahr 2018 noch einmal im Zuge des sogenannten „Überwachungspakets“ und scheiterte schließlich im Jahr 2019 am Verfassungsgerichtshof. Und so dachte sich wahrscheinlich diese sogenannte Zuckerlkoalition, dass aller guten Dinge drei sind, und brachte einen Gesetzesvorschlag auf die Wege, der in seiner Rechtsstaatlichkeit nicht nur Fragen aufwirft, sondern vielmehr daran zweifeln lässt, ob da noch jemand mit Verstand für Grundrechte am Werk ist

„Hast kein Talent, geh ins Parlament“

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Plagiats-Verdacht bei Verbands-Präsidenten

Von Stefan Weber

16. Juni 2025 - Von Werten wie "Qualität", "Transparenz" und auch "Integrität" ist die Rede auf der Website des Verbands "Österreichischer Personaldienstleister" oder – wenn man einen etwas negativer besetzten Ausdruck verwenden will – des Verbands österreichischer Leiharbeitsfirmen. Früher hieß der Verband entsprechend auch "Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung" (VZA).

Plagiatsgutachten Weber

Der Verbandspräsident ist seit Mai 2020 ein gewisser Mag. Dr. Martin Zieger, der auf der Website seines eigenen Unternehmens powerserv ein "Doktorat an der Universität Graz" in "Economics", einen "Abschluss an der WU-Wien" in "BWL" sowie die drei Fremdsprachen "DE, EN" und "NLD" angibt. Doch in seiner Doktorarbeit hat Martin Zieger plagiiert, dass sich die Balken biegen. Häufig wurden mehrere Absätze am Stück, ja ganze Seiten und wesentliche Teile von Kapiteln ohne Quellennennungen, aber stets mitsamt der Fußnoten (!) aus den Plagiatsquellen kopiert. Ein besonders negatives Musterbeispiel einer typisch schwer plagiatsinfizierten Dissertation aus der Zeit um die Jahrtausendwende. Der Umfang des Plagiats übertrifft noch die Arbeit des LASK-Geschäftsführers Siegmund Gruber, dessen Doktortitel-Entzug mittlerweile rechtskräftig ist.

Eine Anzeige bei der Universität Graz ist am 13.06.25 erfolgt und der Eingang wurde uns bereits bestätigt.

Das komplette Plagiatsgutachten zum Downloaden (119 Seiten): https://plagiatsgutachten.com/blog/plagiat-martin-zieger