01.07.2025 (Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs Österreich)
+ Der ORF-Beitrag verstößt nicht gegen die Verfassung
+ Die Möglichkeit, das ORF-Angebot zu nutzen, rechtfertigt die Vorschreibung des Beitrags
Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 und damit der ORF-Beitrag in seiner aktuellen Ausgestaltung sind verfassungskonform. Der VfGH hat eine Beschwerde abgewiesen, in der u.a. vorgebracht wurde, es sei gleichheitswidrig, dass Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, durch den ORF-Beitrag finanziell genauso belastet werden wie jene, die das Angebot des ORF sehr wohl nutzen.
Nach dem Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks hat der Gesetzgeber den Rundfunk so zu ordnen, dass die Freiheit des öffentlichen Diskurses im Wege des Rundfunks umfassend gewährleistet ist. Es liegt, stellt der VfGH fest, im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ermöglicht es potenziellen Nutzerinnen und Nutzern, jederzeit und ortsunabhängig – typischerweise am eigenen Wohnsitz – auf das öffentlich zugängliche Angebot des ORF zuzugreifen.