NEWS tarnt Hate Speech als FAKTEN

Update 12. Juli 2024 - Österreichischer Presserat bestätigt Kritik von ethos.at an NEWS.

Der BESCHEID des Österreichischen Presserates + DerStandard.at berichtet + ORF.at berichtet

Nachsatz 17. Juli 2024 NEWS hat offenbar nicht die Absicht darüber zu berichten, wie Chefredakteurin Kathrin Gulnerits am 16.7.24 ethos.at mitteilte: "Den Senatsbeschluss habe ich zur Kenntnis genommen. Eine Veröffentlichung des Bescheid obliegt freilich dem Medium - und ist freiwillig. Eine Verpflichtung besteht nicht." 

ethos.at kommentiert: Auch so kann man die Glaubwürdigkeit einer Organisation untergraben. Der Wortlaut des Bescheids: „Der Senat stellt daher gemäß § 20 Abs. 2 lit. a der Verfahrensordnung der Beschwerdesenate einen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse fest. Gemäß § 20 Abs. 4 der VerfO wird die „VGN Medien Holding Gesellschaft m.b.H.“ aufgefordert, die Entscheidung freiwillig im betroffenen Medium zu veröffentlichen oder bekanntzugeben.“ Natürlich ist die "Auforderung" etwas "freiwillig zu tun" schon per se widersinnig. Der Österreichische Presserat ist kein Gericht, sondern eine freiwillige Kontrollinstanz der großen Medien des Landes. Umso wichtiger ist es, dass die Player sich an die selbst auferlegten Regeln halten, ansonsten könnte man das Geld gleich in "Wir schreiben immer die Wahrheit"-Propaganda investieren, anstatt umständlich den Schein journalistischer Qualitätsregeln und medien-ethischer Grundsätze zu wahren.

4. Februar 2024 - In der Rubrik "FAKTEN" fabriziert das Wochenmagazin "NEWS", Ausgabe 4/2024 vom 25.1.2024 folgendes propagandistische Machwerk: "Berlin, Deutschland: Gut, dass es sich endlich gegen Nazi-Unrat rührt, schlimm allerdings der Anlass. Was schon während der Corona-Zeit sein Haupt erhoben hat, wird jetzt virulent. Die Krise führt zur Radikalisierung nach rechts, und mittlerweile ist das Pack dank aufmerksamer Beobachter aufgeflogen. Es geht um nichts Gerineres als die Außerkraftsetzung der Grundrechte. Dagegen wird wie hier vor dem Berliner Reichstag ein ganz Deutschland demonstriert. Vielleicht nüchtert das auch hierzulande Machtbesoffene aus."  

 NEWS Hate Speech

Das ist Propagandasprache in der Tradition von DDR 4.0, neudeutsch: Hate Speech! Gerade mal 4 Zeilen, doch der ganzseitige Artikel inklusive Foto und der Suggestion "FAKTEN" in roten Blockbuchstaben wertet diese vier Zeilen redaktionell als "besonders wichtig" auf. Demnach ist "Nazi-Unrat ... Was schon während der Corona-Zeit sein Haupt erhoben hat. ... mittlerweile ist das Pack ... aufgeflogen." Angeblich wollen "Machtbesoffene", die eine "Radikalisierung nach rechts" vorantreiben, "die Außerkraftsetzung der Grundrechte".

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Seuchenkolumne von Armin Thurnher

25. Juni 2024 - Seit Ausbruch der Corona-Herrschaft, welcher Falter-Chefredakteur und -Herausgeber ergebenst als Hofberichterstatter gedient haben, publiziert Armin Thurnher täglich eine „Seuchenkolumne“. Nun wurde ja die Seuche Ende Juni 2023 offiziell für beendet erklärt, doch die „Seuchenkolumne“ geht weiter, diese Woche mit dem „Fall Gewessler“. Man muss also davon ausgehen, dass Thurnher die österreichische Politik insgesamt als Seuche betrachtet. Der Subtitel „Nachrichten aus der vervirten Welt“ soll wohl eine ironische Anspielung auf „verwirrt“ sein, doch im Kern geht es um die Diagnose, dass wir in einem kranken System leben. Dass manche gut von einem kranken System leben, sei hier nur am Rande erwähnt, und hat natürlich nichts mein Faltern, sondern nur mit Raupen zu tun.

In der „Seuchenkolumne 1312 (22.6.24)“ schreibt ein „ alter Freund Sven Hartberger, langjähriger Intendant des Klangforum Wien. … Ich gewähre Sven Hartberger gern politisches Asyl und publiziere hier seinen Text“, um klarzustellen, „Wer hier die Rechtsbrecher sind. … Die Denunziation von BM Leonore Gewessler als eidbrüchige Verletzerin des Verfassungsrechts und als Straftäterin verströmt überdeutlich den strengen Geruch von übler Nachrede (§ 111 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB). Dem Generalsekretär der ÖVP, Rechtsanwalt Dr.iur. Christian Stocker, und der karenzierten Richterin BM Mag. iur. Karoline Edtstadler, muss auf Grund ihrer juristischen Qualifikation klar sein, dass BM Gewessler die ihr unterstellte Straftat des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB nicht begangen hat.“

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Österreich am Wort

8. Mai 2024 - Völlig überraschend bringt eine Presseaussendung des IHS zutage, dass zur Aufarbeitung der Corona-Politik im Auftrag der Bundesregierung „Österreich am Wort“ war. Mehr noch, sogar ein „Bürger:innen-Rat“ habe sich gebildet. Das IHS hat erforscht: „Dass Büger:innen-Räte wirksam sein können, zeigt unter anderem die Arbeit des Rates ‚Österreich am Wort‘, der von der Bundesregierung zur Aufarbeitung der Corona-Krise eingesetzt worden ist.“ Mit erstaunen müssen wir feststellen, dass uns Kanzler Nehammer bei der Erfindundung, bei der Durchführung und bei der Präsentation der Ergebnisse der „Versöhnungskommission“ verschwiegen hat, dass dabei über ein „Bürger:innen-Rat“ tätig und „Österreich am Wort“ war!

Der ORF.at (8.5.24) berichtet: „Im Sommer 2023 wurden 15.000 Österreicherinnen und Österreicher angeschrieben. Am Ende nahmen 316 Bürgerinnen und Bürger in allen Bundesländern teil. Die Forschungsfragen und das Design wurde durch das IHS zusammen mit ÖAW, Statistik Austria, Universität Southampton, Universität Göttingen, Universität Wien, Medizinischer Universität Wien, Universität Graz und dem Bundeskanzleramt ausgearbeitet.“

Käfer und Menschen

Foto (c) HTH: Albertina Modern / Essl Museum

Es wird vermutlich ein ewiges Geheimnis bleiben, was Wissenschafter der Universitäten Southampton und Göttingen zu dieser Untersuchung beigesteuert haben, was die Wissenschafter aus Wien und Graz nicht liefern konnten. Doch wichtiger ist die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage der „Bürger:innenrat“ steht und nach welchen Kriterien er sich formiert, gebildet oder eingesetzt wird. Antworten finden sich auf der Webseite der Statistik Austria:

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