Zwangsgebühr ORF: Einspruch
Im Gegegensatz zum ORF hat ethos.at keinen Bildungsauftrag, erfüllt ihn aber trotzdem, im Gegensatz zum ORF.
Nachdem die ORF Beitrags Service GmbH (OBS) bislang keinen Erfolg bei der Eintreibung ihrer Vorschreibungen hatte, bemüht sie mittlerweile (sehr effizient) die Fries Rechtsanwalts GmbH, Lowell Inkasso Service GmbH, sowie Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH um an das schwer verdiente Geld von ethos.at Chefredakteur Hubert Thurnhofer ran zu kommen. Am 25. Juni hat er beim Bezirksgericht Mürzzuschlag wohl begründeten EINSPRUCH gegen die Exekution GZ 12 E 1175/26g (VP) erhoben. Im folgenden der Wortlaut:
An das
Bezirksgericht Mürzzuschlag
Grazer Straße 3
8680 Mürzzuschlag
Betrifft: GZ 12 E 1175/26g (VP)
EINSPRUCH