+ KommAustria verhängt Verwaltungsstrafen über Verantwortliche von zwei Mediendiensteanbietern
+ Strafgründe „Senden ohne Zulassung“ und „Nicht genehmigte, wesentliche Programmänderungen“
18. Dezember 2024 - (Pressemitteilung RTR Medien)
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat Verwaltungsstrafen über zwei strafrechtlich Verantwortliche eines Audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf sowie über einen strafrechtlich Verantwortlichen eines Fernsehveranstalters verhängt. Die Fälle stehen in einem engen Zusammenhang. Die Strafen ahnden Verstöße gegen Verwaltungsbestimmungen des „Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes“ (AMD-G).
Im Fall des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf, richten sich die Straferkenntnisse gegen den Obmann und den ehemals stellvertretenden Obmann des „Vereins für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“ (kurz: der Verein), der den bei der KommAustria angezeigten Online-Mediendienst www. auf1. tv betreibt. Die Straferkenntnisse der Medienbehörde stellen fest, dass der Verein im Jahr 2022 über einen Zeitraum von mehr als acht Monaten im Rahmen des auf den RTV Regionalfernsehen e.U. zugelassenen und über Antenne im Großraum Linz verbreiteten Programms „RTV“ täglich und an den Wochentagen mehrmals ein Fensterprogramm ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine Zulassung zu verfügen. Die Ausstrahlung von Programmen über Antenne oder über Satellit erfordert nach österreichischer Rechtslage eine Zulassung. Wegen dieser Verwaltungsübertretung verhängt die KommAustria gegen den Obmann des Vereins eine Geldstrafe von 5.000,00 Euro zuzüglich 500,00 Euro als Beitrag zu den Verfahrenskosten. Gegen den ehemaligen Obmann-Stellvertreter wird eine Geldstrafe von 2.000,00 Euro zuzüglich 200,00 Euro Verfahrenskostenbeitrag verhängt.