Qualitätsjournalismus-Förderung für Boulevard-Blätter!

29. Juli 2025 - (Medienmitteilung der KommAustria + Kommentare von ethos.at) - Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat am 22. Juli 2025 die jüngsten Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln nach dem "Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz" veröffentlicht. Die Förderentscheidungen betreffen die von den Fördernehmer:innen im Jahr 2025 beantragten Mittel aus der jährlich mit rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung, um die jeweils auf Grundlage von Nachweisen aus dem vorangegangenen Jahr angesucht werden kann.

Die Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt zu unterstützen. Die Förderwürdigkeit knüpft das zugrunde liegende Gesetz vorwiegend an redaktionelle Strukturen und Rahmenbedingungen wie die Anzahl festangestellter Redakteur:innen, die Implementierung letztverantwortlicher Redakteur:innen, ein breit gefächertes Themenspektrum mit nicht bloß lokaler Relevanz oder an eine Mindest-Erscheinungshäufigkeit.

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Foto: ChatGPT

ethos.at kommentiert: + Aus rein sportlichem Interesse hat ethos.at einen Förderantrag eingereicht. die KommAustria hat weder den Empfang bestätigt, noch eine Absage geschickt. ethos.at liefert mit Berichten und tiefgehenden Analysen insbesondere zu problematischen Entwicklungen der österreichischen Demokratie täglich Qualitätsjournalismus. ethos.at ist ein Medium für intelligente Leser, rund 5.000 Visitors rufen monatlich über 100.000 Seiten ab! Dass die "Qualitäts-Journalismus-Förderung ... zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt" beiträgt, ist nicht nur eine Verhöhnug aller echten Qualitätsmedien, sondern ein Teil jenes Orwellschen Lügensytems, das zur neuen Wahrheit geworden ist. + 

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Tausende NATO-Transporte durch Österreich

12. Juli 2025 - (Freiheitlicher Parlamentsklub via APA OTS) - Aktuelle Zahlen belegen: Österreich weiter als NATO-Transitland für den Ukraine-Krieg tätig! Schleichende Aushöhlung der Neutralität beenden – „No-Transport-Zone“ für Militärtransporte in Kriege etablieren

Eine aktuelle Anfragebeantwortung des Verteidigungsministeriums an FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA bestätigt erneut: Österreich verkommt unter der Ägide der Systemparteien immer mehr zum militärischen Transitknoten der NATO – und das mitten im Ukraine-Krieg. Im Jahr 2024 rollten 3.474 Militärtransporte durch unser Land, davon ein Großteil aus NATO-Staaten, allein die USA mit 954. Auch 5.580 militärische Überflüge, größtenteils von NATO-Staaten, wurden von ÖVP-Verteidigungsministerin Tanner genehmigt – die USA führten mit 1.355 Überflügen. Und schon heuer, 2025, droht ein neuer Rekord, wenn die Transporte und militärischen Überflüge in dieser Intensität weitergeführt und vor allem von der Bundesregierung genehmigt werden.

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VfGH: ORF-Zwangsgebühr nicht verfassungswidrig

01.07.2025 (Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs Österreich)

+ Der ORF-Beitrag verstößt nicht gegen die Verfassung

+ Die Möglichkeit, das ORF-Angebot zu nutzen, rechtfertigt die Vorschreibung des Beitrags

Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 und damit der ORF-Beitrag in seiner aktuellen Ausgestaltung sind verfassungskonform. Der VfGH hat eine Beschwerde abgewiesen, in der u.a. vorgebracht wurde, es sei gleichheitswidrig, dass Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, durch den ORF-Beitrag finanziell genauso belastet werden wie jene, die das Angebot des ORF sehr wohl nutzen.

Nach dem Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks hat der Gesetzgeber den Rundfunk so zu ordnen, dass die Freiheit des öffentlichen Diskurses im Wege des Rundfunks umfassend gewährleistet ist. Es liegt, stellt der VfGH fest, im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ermöglicht es potenziellen Nutzerinnen und Nutzern, jederzeit und ortsunabhängig – typischerweise am eigenen Wohnsitz – auf das öffentlich zugängliche Angebot des ORF zuzugreifen.

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