Volksbegehren Eintragungswoche KW 45

Update 17. November 2023: BMI-Mitteilung: Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:

Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.340.710.

Volksbegehren "Gerechtigkeit den Pflegekräften!":

• Zahl der Unterstützungserklärungen: 104.297
• Zahl der Eintragungen: 27.624
• Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 131.921

Volksbegehren "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren":

• Zahl der Unterstützungserklärungen: 90.091
• Zahl der Eintragungen: 11.561
• Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.652

Volksbegehren "Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren":

• Zahl der Unterstützungserklärungen: 84.310
• Zahl der Eintragungen: 17.083
• Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.393

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei allen drei Volksbegehren jeweils überschritten worden ist.

6. bis 13. November 2023 - Zur dritten Eintragungswoche von Volksbegehren in 2023 wurden drei Einleitungsanträge gestellt. Diese und 95 weitere Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 6. bis 13. November 2023 in Gemeinden und auf Magistratsämtern (jederzeit auch online) unterschrieben werden.

Gerechtigkeit den Pflegekräften! Bevollmächtigter: René Kališ

COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren. Bevollmächtigter: Robert Marschall

Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren. Bevollmächtigter: Robert Marschall

Volksbegehren anonym

Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

 

Zur Online-Unterstützung von Volksbegehren 

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Handysignatur“ bzw. „ID Austria“) möglich.