Offener Brief an den Innenminister

Pressesprecher des Herrn Bundesministers

Kommissär Christoph Reiser, BA

3. Juli 2024

S.g. Herr Innenminister Mag. Gerhard Karner,

ab 9. Juli können registrierte Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind, um Unterstützungserklärungen für die Teilnahme bei der NR-Wahl am 29. September werben. Bitte um Auskunft:

- Wie viele und welche Parteien werden das sein?

- Der Aufwand für die wahlwerbenden Parteien, an die Unterstützungserklärungen zu gelangen, ist sehr groß und bedarf umfangreicher Aufklärung der Wähler und Wählerinnen.

- - Welche Maßnahmen hat das Innenministerium gesetzt, um diese Aufklärung zu gewährleisten?

- - Wie viel investiert das Innenministerium in die entsprechende Aufklärung?

- Das BMI informiert auf seiner Webseite über NR-Wahl. Die wichtige Aufklärung über die „Vorwahl“ ab 9. Juli, die entscheidet, welche Parteien überhaupt auf die Stimmzettel gelangen, fehlt an der Stelle. Lediglich das Formular für die Unterstützungserklärung ohne jegliche Erläuterungen findet sich hier. Aus demokratiepolitischer Sicht ist das eine massive Diskriminierung von Parteien, die nicht bereits im NR vertreten sind. Bitte um Ihre Stellungnahme, Herr Minister Karner!

Mit besten Grüßen

Hubert Thurnhofer, Chefredakteur ethos.at

SIEHE AUCH: Nationalratswahl – wer tritt an?

 

 

ANTWORT DES BMI, 4. Juli 2024

Sehr geehrter Herr Thurnhofer,

zu Ihren Fragen können wir Ihnen aus dem Innenministerium folgende Informationen übermitteln:

Aktuell ist nicht absehbar, wie viele Parteien bei der kommenden Nationalratswahl im Herbst antreten werden.

Bislang sind dem Innenministerium keine (Unterstützungs-)Sammelaktivitäten bekannt geworden, da Unterstützungserklärungen bei Gemeinden erst ab dem (von Ihnen angeführten) Stichtag (09.07.2024) bestätigt werden können.

Beim Sammeln von Unterstützungserklärungen handelt es sich um einen Prozess, der in der Hand der wahlwerbenden Gruppen liegt. Ihnen obliegt es, Personen für sich zu interessieren und gegebenenfalls zu einer Unterstützung zu motivieren. Ausführliche Informationen zur Kandidatur, einschließlich dem Sammeln von Unterstützungserklärungen können auf der Seite Wie kann man bei einer Nationalratswahl kandidieren? (bmi.gv.at) eingesehen werden. Die auf der angeführten Seite ersichtliche Erklärung zum Musterformular darf hier eingefügt werden:

Auf einer Unterstützungserklärung bekundet die (der) Unterstützungswillige durch ihre (seine) Unterschrift, dass sie (er) einen Wahlvorschlag unterstützen will. Die (Der) Unterstützungswillige hat die Unterschrift vor seiner (ihrer) Hauptwohnsitz-Gemeinde zu leisten. Die (Der) Unterstützungswillige muss zur Vorlage der Unterstützungserklärung hierzu persönlich vor der Gemeinde erscheinen. Gültig ist eine Unterstützungserklärung dann, wenn die Gemeinde nach der Unterfertigung in der entsprechenden Rubrik beurkundet, dass die (der) Unterstützungswillige am Stichtag in der Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen war. Bei Unterfertigung der Unterstützungserklärung haben Unterstützungswillige durch einen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ihre Identität nachzuweisen. Die Bestätigung darf für eine Person pro Wahl nur einmal ausgestellt werden.

Die Bestätigung der Unterstützungserklärungen erfolgt, wie erwähnt, durch die Gemeinden, die im Vorfeld des Stichtages vom Innenministerium entsprechende Informationen erhalten.

Bei konkreten Fragen zum Vorgang des Sammelns stehen das Innenministerium und die einzelnen Landeswahlbehörden zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Bundesministerium für Inneres

Sektion I – Präsidium

Abteilung I/C/10 Öffentlichkeitsarbeit