Der Bundestrojaner, ein lahmer Esel?

sebö Bundestrojaner

Von Wolfgang Berger

22. Juni 2025 – (Ursprünglich publiziert auf selbstbestimmtes-oesterreich.at, 18.6.25Zum dritten mal versuchte eine österreichische Bundesregierung eine Totalüberwachung von Computern und Handys durchzusetzen, der Gesetzesentwurf zeigt Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Im Jahr 2016 versuchte die damalige Bundesregierung ein Überwachungsgesetz in zwei Anläufenauf auf die Wege zu bringen, woraus aber nichts wurde, nachdem der Widerstand in der Zivilgesellschaft zu groß war. Nichtsdestotrotz versuchte man es im Jahr 2018 noch einmal im Zuge des sogenannten „Überwachungspakets“ und scheiterte schließlich im Jahr 2019 am Verfassungsgerichtshof. Und so dachte sich wahrscheinlich diese sogenannte Zuckerlkoalition, dass aller guten Dinge drei sind, und brachte einen Gesetzesvorschlag auf die Wege, der in seiner Rechtsstaatlichkeit nicht nur Fragen aufwirft, sondern vielmehr daran zweifeln lässt, ob da noch jemand mit Verstand für Grundrechte am Werk ist

„Hast kein Talent, geh ins Parlament“

Was man über diesen Gesetzesentwurf zur Messenger-Überwachung lesen kann, lässt die Vermutung aufkommen, dass diesen Herrschaften wohl ein wenig Sachkenntnis zur IT fehlt oder, dass man einfach vorgibt nichts zu wissen. Was sich nämlich hinter dem Begriff „Messenger-Überwachung“ verbirgt, ist nichts anderes als eine totale „Onlineüberwachung“ aller IT-Geräte aller Bürger in Österreich, damit hätte die Stasi eine Freude gehabt. Zunächst ist festzuhalten, dass die technischen Voraussetzungen für eine reine Messenger-Überwachung nicht gegeben sind.

Technische Unmöglichkeit ist keine Unmöglichkeit für die Bundesregierung

Die gängigen Messenger-Dienste, wie WhatsApp, Signal, Telegram uva. nutzen für die Sicherheit ihrer User End-to-End-Verschlüsselung. Das heißt, dass die Übertragung von Nachrichten immer verschlüsselt ist und vor dem Senden chiffriert und nach dem Empfang dechiffriert wird. Ein Auslesen dieser Nachrichten auf dem Übertragungsweg ist so gut wie nicht möglich. Das heißt wiederum, dass eine reine Messenger-Überwachung nicht möglich ist, es sei denn, dass z.b. Pawel Durow (Gründer von Telegram) für die Österreichische Bundesregierung ein digitale Hintertür offen lässt, damit alle „vermeintlichen österreichischen Terroristen“ immer durch die Nachrichtendienste überwacht werden können. Aber da ist es wohl wahrscheinlicher, dass Ursula von der Leyen wegen dem Pfizer-Gate ins Gefängnis geht.

Also um die Chiffrierung von Messenger-Diensten zu umgehen, müsste der österreichische Staatsschutz und die Nachrichtendienste die Möglichkeit der Bildschirmüberwachung bekommen und das heißt ganz einfach die totale Überwachung des gesamten Betriebssystems (OS = Operating System).

Die meist genützten Betriebssysteme wie Android, Windows 10 und 11, iOs und Apple Mac OS bestehen aus Millionen Zeilen an Code, welche zum Teil immer auch das Potential von Lücken und Fehlern aufweisen. Professionelle Hacker, IT-Kriminelle und die sogenannte Sicherheits-Dienste machen sich das seit Anbeginn der digitalen Revolution zu ihrem eigenen Vorteil zunutze. Dabei werden persönliche, vertrauliche und intime Daten ausgelesen, manipuliert, kopiert, verkauft und schließlich gegen User eingesetzt. Dass irgendjemand Zugriff auf die eigenen Daten des Computers, Handys & Tablets hat, bleibt für den Betroffenen meist unbemerkt.

Der OS-Hersteller Microsoft hat seine Sicherheitsrichtlinien am 30.09.2023 maßgeblich geändert und schreibt darin, dass die User von MS-Produkten nun offiziell 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr überwacht und kontrolliert werden. Für User kann das auch heißen, sollten sie der KI von Microsoft nicht gefallen, werden sie aus dem Betriebssystem ausgeschlossen

Schön, dass Microsoft so viel Offenheit zeigt und nun dazu steht, alle Nutzer permanent zu überwachen. Seit Edward Snowden wissen Viele, dass die IT-Giganten immer mit den amerikanischen Geheimdiensten zusammengearbeitet haben. Also, im Falle von Microsofts Betriebssystemen könnte der österreichische Staatsschutz und Nachrichtendienst einfach beim großen Bruder NSA (National Security Agency) anfragen, um ein paar Daten rauszugeben, was die NSA natürlich machen wird in Anbetracht der unerschütterlichen Professionalität und Vertrauenswürdigkeit des österreichischen Sicherheitsapparates.

Rechtliche Lücken mit der IT-Lücke

Sicherheitslücken in den gängigen Betriebssystemen und Apps (Applikation = Software) sind normal und bedingt durch die Komplexität der Entwicklung solcher Programme. Software-Updates und Sicherheitsupdates sind genau dazu da, derartige Lücken im Laufe der Zeit zu schließen und die Software sicherer zu machen.

Die Österreichische Regierung hat in Bezug auf ihre Überwachung also nicht viele Möglichkeiten. Entweder kauft man die Erkenntnisse über Sicherheitslücken am Schwarzmarkt oder man verlässt sich auf das Wissen ausländischer Geheimdienste, die diese Sicherheitslücken bereits verwenden. Beide Möglichkeiten stellen rechtliche Schwierigkeiten dar – denn dies würde bedeuten, Millionen an Steuergeld für Hacker-Informationen am Schwarzmarkt auszugeben oder den Verlust von Souveränität in Bezug auf die Sicherheit durch die Abhängigkeit von ausländischen Diensten in Kauf zu nehmen, wobei vulnerable Daten aller Bürger an diese Dienste gingen.

Eine weitere, sehr unwahrscheinliche Möglichkeit wäre, dass man die IT-Giganten dazu zwingt, IT-Sicherheitslücken einzubauen und diese auch bestehen zu lassen. Was wiederum bedeutet, dass auch IT-Terroristen, Hacker, Kriminelle und andere Geheim-Dienste darauf Zugriff hätten. Das würde faktisch auch bedeuten, dass der österreichische Gesetzgeber IT-Unsicherheiten rechtlich einfordert und somit auch das Grundrecht auf Privatsphäre aller Bürger massiv unterminiert. So oder so befindet sich die Legislative auf dem Graupfad der Legalität.

Fazit

Hier wurde an einem Gesetz gebastelt, welches kundtut, dass man hinter dem Begriff „Messenger-Überwachung“ alle Bürger Österreichs lückenlos digital überwachen möchte. Dieser Entwurf ist nach derzeitigem Wissensstand auch nicht mit der österreichischen Verfassung konform, da das Recht auf Privatsphäre komplett negiert wird. Jenseits jeder Verdachtslage würde jeder User von digitalen Produkten in Österreich von den Nachrichten-Diensten überwacht werden. Im Gesetzes-Vorschlag gibt es derzeit nicht einmal einen Passus zum effizienten Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder Journalisten – konnte man davon etwas in den Mainstreammedien lesen? Nein.

Wo die Reise hingeht, ist aber ganz klar. Diese Regierung – genauso wie die vorangegangene Regierungen – braucht für ihren autokratischen Machtexzess totalitäre Werkzeuge, um Oppositionelle, Aktivisten, Widerständige, Journalisten, Anwälte und widerständige Organisationen zu bekämpfen und zu neutralisieren. Und dabei ist auch die Lüge recht, dass man nur gegen Terrorismus oder Kinderpornografie vorgehen möchte.

Es geht um die totale digitale Überwachung und den totalen Verlust an Privatsphäre im digitalen Raum. Genauer gesagt: Wir sind bereits im Jahr 1984 angelangt, aber niemand will das wissen.

Genau genommen muss man sich fragen, wer soll hier eigentlich vor wem geschützt werden, wenn über 9 Millionen österreichische Bürger von 21 Regierungsmitgliedern unter Generalverdacht gestellt werden? Da werden wohl eher die amtlichen Teletubbies vor den Bürgern geschützt und nicht der Bürger vor Bedrohungen – das bedeutet die totale Perversion von Demokratie und die Etablierung eines totalitären Regimes.

Am 18. Juni 2025 hat sich der Ministerrat der Bundesregierung auf einen Gesetzesentwurf geeinigt; das Gesetz soll noch vor dem Sommer vom Parlament abgesegnet werden und ab 1. Jänner 2027 in Kraft treten!

Dank an Epicenter.Works für das ausführliche Dokument zum Bundestrojaner

Auf dieser Seite von Epicenter.Works kann man auch noch eine Stellungnahme abgeben: https://bundestrojaner.at/

SIEHE AUCH:

Parlamentskorrespondenz Nr. 362 vom 08.05.2025Diskussion über Messenger-Überwachung im Verfassungsausschuss.

inside-politicsat (14.4.2025): Messenger-Überwachung – Gesetzesentwurf wirft viele Fragen auf

Update 2. Juli 2025 – „Die gesetzliche Grundlage für die Messengerüberwachung hat gestern mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS den Innenausschuss passiert. Damit soll künftig der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) erlaubt werden, sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte Nachrichten von Gefährdern zu überwachen“, berichtet ORF.at (2.7.25)

+ Udo Jürgens: Der gläserne Mensch. Das letzte Konzert Zürich 2014.

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Polit-Krimi: Von Gloggnitz nach Miami

Justiz US v Austria ChatGPT 800

Ist das Österreichische Außenministerium in verdeckte Prozessfinanzierung und in Manipulation von US-Gerichtsverfahren verwickelt?

8. Juni 2025 – In Washington läuft derzeit ein Bundesverfahren, das seinen Ausgang in der niederösterreichischen Kleinstadt Gloggnitz genommen hat. Die Anklage wirft der Republik Österreich vor, durch verdeckte Zahlungen und gefälschte diplomatische Dokumente versucht zu haben, US-Gerichtsverfahren zu behindern, in denen es um Spionagevorwürfe, Beschlagnahmung von Eigentum und Vergeltungsmaßnahmen ging.

Die Kläger, die US-Bürger Boris Zavadovsky und Elena Dvoinik, haben ethos.at eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt, aus der ethos.at zitiert:

Grafik erstellt von ChatGPT

Das Ehepaar Zavadovski/Dvoinik lebte im Jahr 2021 in Gloggnitz in einem Anwesen direkt neben Florian Stermann, dem ehemaligen Leiter der Österreichisch-Russischen Freundschaftsgesellschaft. Über diese hatte Stermann enge Verbindungen zu russischen Organisationen und zur österreichischen politischen Elite. Er ist Geschäftsführer der EMB Expert Management Beratung GmbH; laut seiner eigenen Webseite „hat er bereits hunderte von Privatisierungs-, M&A-, Finanzierungs und Beratungsprojekte in CEE & CIS geleitet und durchgeführt.“

Zavadovsky, ein Arzt der US-Armee, und Dvoinik, eine Rechtswissenschaftlerin, behaupten, Stermann und seine Mitarbeiter – darunter auch mit dem russischen Geheimdienst verbundene Agenten – hätten eine Schikanierungs- und Infiltrationskampagne gestartet, nachdem sie verdächtigt worden waren, Stermanns Treffen in dessen Privathaus zu beobachten. Später entdeckte das Paar, dass ein mit Marsalek verbundener bulgarischer Agent in ihr eigenes Haus eingeschleust worden war. Dieser brachte mutmaßliche Vergehen zur Anzeige, was nach der Abreise des Ehepaares nach Florida, zu einer Hausdurchsuchung führte. Die österreichische Polizei durchsuchte ihr Anwesen in Gloggnitz und beschlagnahmte ohne Durchsuchungsbefehl wertvolle persönliche Gegenstände.

Die Kläger behaupten, kurz nach der Beschlagnahmung habe es einen Versuch gegeben, durch den Wiener Rechtsanwalt Peter Philipp, der angeblich als Vermittler für die Staatsanwältin Gunda Ebhart in Wiener-Neustadt fungierte, Bestechungsgelder für die Rückgabe des Eigentums zu erpressen. Der Klage zufolge weigerten sich die Kläger zu zahlen, da sie das Angebot als Fortsetzung der Erpressungstaktik betrachteten, mit der sie bereits im österreichischen Rechtssystem konfrontiert waren.

Weitere Vorwürfe der Vergeltung durch Rabl und Hoflinger

Die Kläger behaupten zudem, dass zwei österreichische Polizeibeamte – Mario Rabl und Susanne Hoflinger – im Oktober 2021 ohne offizielle Genehmigung privat Kontakt zu einem deutschsprachigen Agenten des US-Geheimdienstes aufgenommen hätten. Sie legten ihm gefälschte Dokumente vor und baten den Agenten um Unterstützung bei rechtswidrigen Überwachungen, Datenbankrecherchen und der Verbreitung diffamierender Informationen gegen Boris Zavadovsky und Elena Dvoinik. Diese Aktivitäten erfolgten ohne formelle internationale Anfrage, Haftbefehl oder hinreichenden Tatverdacht. Die Kläger behaupten, dass die Handlungen von Rabl und Hoflinger eine Kette von Reputations- und finanziellen Schäden sowohl in den USA als auch in der EU zur Folge hatten. In einem verwandten Verfahren – Zavadovsky v. Curran, das derzeit im District of Columbia anhängig ist (1:24-cv-01997) – werden diese Personen und unbekannte US-Agenten als Beklagte nach Bivens- und Verfassungsdeliktstheorien genannt. (Siehe auch den Newsweek-Artikel vom 24.7.2024)

Trotz zahlreicher Klagen und Beschwerden weigerten sich die österreichischen Behörden, Ermittlungen einzuleiten. Stattdessen wurden die Kläger Ziel einer internationalen Erpressungskampagne, in die auch das österreichische Außenministerium (BMEIA) und österreichische Staatsanwälten verwickelt sind. Dieser Hintergrund bildet nun den Kern einer US-amerikanischen Zivilklage nach dem RICO-Gesetz (Racketeering Influenced and Corrupt Organization) – Zavadovsky gegen die Republik Österreich –, die beim US-Bezirksgericht für den District of Columbia eingereicht wurde. 25-cv-01008, RBW, D.D.C. 

Die Kläger behaupten, das österreichische Außenministerium habe vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens zunächst versucht, die Angelegenheit auf diplomatischem Wege zu regeln. Dokumenten und Korrespondenzen zufolge, auf die sich die Beschwerde bezieht, nahm das BMEIA Kontakt zum US-Außenministerium auf und bat um Unterstützung dabei, amerikanische Richter davon zu überzeugen, die Klagen der Kläger „aus diplomatischem Zuvorkommen“ abzuweisen.

Der Leiter der Abteilung für Rechts- und Vertragsrecht des BMEIA, Vizedirektor Günter Salzmann, reiste persönlich aus Wien an, um beim Außenministerium Berufung einzulegen. Er erklärte, das Justiz- und das Innenministerium seien äußerst besorgt über die geforderten 100 Millionen US-Dollar Schadenersatz. Die Kläger behaupten, im Rahmen dieser Korrespondenz hätten Beamte des BMEIA – darunter Abteilungsleiter Andreas Somogyi – auf einen kleinen Grammatikfehler in der Beschwerde hingewiesen („was send“ statt „was sent“) und argumentiert, dass dieser Fehler allein eine Abweisung ohne Entscheidung rechtfertige. Das State Department lehnte dies mit Verweis auf die richterliche Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit ab. Nach dieser Ablehnung, so die Kläger, haben sich österreichische Beamte wie in ihrem Heimatland verhalten: Sie haben auf Bestechung, Fälschungen und systematische Korruption gesetzt. Sie behaupten, es seien Schmiergelder vereinbart und österreichische Steuergelder heimlich an nicht autorisierte Rechtsvertreter im Ausland weitergeleitet worden, was sowohl internationalem Fehlverhalten als auch inländischem Finanzbetrug gleichkomme.

Verdeckte Rechtsgeschäfte: Die Rolle von Rolff und Webner

Fast zwei Jahre behaupteten die US-Anwälte ELKE U. ROLFF; DALE F. WEBNER sowohl in Gerichtsakten als auch in der Korrespondenz –, vom Österreichs Generalstaatsanwalt Wolfgang Peschorn beauftragt und koordiniert worden zu sein. Im Juni 2024 bestritt Peschorn jedoch offiziell, jemals mit diesen Anwälten im Zusammenhang mit den Klagen der Kläger kommuniziert oder sie beauftragt zu haben. Seitdem weigern sich sowohl Rolff als auch Webner, offenzulegen, wer ihre Auftritte autorisiert oder sie beauftragt hat, Österreich in US-Verfahren zu vertreten. Die Anwälte reichten Schriftsätze im Namen Österreichs ein, ohne sich bei der FARA zu registrieren oder eine Pro-hac-vice-Zulassung zu erhalten, was die Kläger dazu veranlasste, Sanktionen und eine Anhörung darüber zu beantragen, ob ihr Erscheinen rechtlich autorisiert war.

In dem Verfahren wird behauptet, Österreich habe über inoffizielle Kanäle öffentliche Gelder gewaschen, um zwei in den USA ansässige Anwälte – Elke U. Rolff und Dale Webner – für deren unberechtigte Gerichtsauftritte zu bezahlen. Zahlungsunterlagen belegen, dass österreichische Ministerien sie direkt entschädigten, während der österreichische Generalstaatsanwalt bestreitet, sie jemals beauftragt zu haben. Nach österreichischem Recht ist ausschließlich die Finanzprokuratur befugt, ausländische Rechtsvertreter zu beauftragen.

DOJ-Anträge und eine gefälschte Verbalnote

Im Juli 2024 reichte die stellvertretende US-Staatsanwältin Lacy Harwell in einem Gerichtsverfahren in Florida, in das die Kläger verwickelt waren, eine Interessenbekundung ein und fügte eine diplomatische Verbalnote bei, die angeblich von der österreichischen Botschaft stammte. Das US-Außenministerium bestätigte jedoch auf eine FOIA-Anfrage, ein solches Dokument nie erhalten oder genehmigt zu haben.

Die Klageschrift – die nach Angaben der Kläger gefälscht oder betrügerisch eingereicht wurde – diente dazu, die Klage aufgrund der Staatsimmunität abzuweisen. Die Kläger argumentieren, dieses Manöver stelle einen Betrug am Gericht dar und verwickele die Anwälte des US-Justizministeriums in eine Vertuschung der österreichischen Vergeltungskampagne. Gegen das US-Justizministerium laufen nun Ermittlungen wegen Betrugs am Gericht. 

Strafverfolgung wegen Vergeltungsmaßnahmen und Erpressungsvorwurf

Nachdem die Kläger ihre ursprüngliche Klage vor einem US-Bundesgericht eingereicht hatten, erhoben die österreichischen Behörden Strafanzeige gegen sie. Ihnen wird die Fälschung einer Arztrechnung eines Optikers in Miami aus dem Jahr 2019 in Höhe von 988 Dollar sowie Versicherungsbetrug unter Verwendung dieser Rechnung vorgeworfen. Die fragliche Rechnung ist echt und durch Terminbestätigungs-E-Mails, Standortdaten von Google Maps und einen entsprechenden Kontoauszug belegt. Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt für beide Kläger eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Kläger geben weiter an, dass die österreichische Richterin Daniella Berger vom Landesgericht Wiener Neustadt ihnen das Recht verweigert habe, Originalbeweise vorzulegen und Zeugenaussagen zu ihrer Verteidigung untersagt habe. Einziger Zeuge der Staatsanwaltschaft war Revierinspektor Mario Rabl, der das Haus der Kläger in Gloggnitz durchsuchte. Sie argumentieren, dass Österreich nicht zuständig sei, die medizinische Behandlung von US-Bürgern auf amerikanischem Boden zu untersuchen.

Trotz der formellen Zustellung der Klageschrift am 10. April 2025 ist Österreich bisher nicht durch einen offiziell zugelassenen FSIA-Anwalt erschienen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 9. Juni. Sollte Österreich dies nicht tun, beabsichtigen die Kläger, ein Versäumnisurteil zu beantragen.

Der Fall reicht mittlerweile weit über Gloggnitz und Wien hinaus. Er wirft er dringende Fragen über Österreichs Verwendung öffentlicher Gelder, die Rechtmäßigkeit seines diplomatischen Handelns und die Frage auf, ob sich seine Beamten in US-amerikanische Gerichtsverfahren eingemischt haben. Die Klage fordert Schadensersatz, Sanktionen und die Überweisung an das Office of Professional Responsibility und die FARA-Einheit des US-Justizministeriums.

Eine Anhörung vor Richterin Reggie Walton soll klären, wer Rolff autorisiert hat und ob ihre Anträge im Namen Österreichs zurückgewiesen werden müssen. Das Ergebnis könnte weitreichende Folgen für die diplomatische und juristische Gemeinschaft auf beiden Seiten des Atlantiks haben.

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Zu Fuß gehen um 370.000 Euro

Gewssler zu Fuss gehen

3. Juni 2025 – „Zu-Fuß-Gehen ist so gesund und umweltfreundlich wie keine andere Mobilitätsform. Das Klimaschutzministerium hat deshalb die Initiative „Österreich zu Fuß“ ins Leben gerufen, die von klimaaktiv mobil, der Klimaschutzinitiative des BMK umgesetzt wird. Die Auftakt-Aktion „Willst du mit mir gehen?“ soll auf unterschiedliche Alltagssituationen aufmerksam machen, die man gut zu Fuß bewältigen kann.“

Dies Nachricht publizierte das Staatsorgan oesterreich.gv.at am 4. Dezember 2024, zu einem Zeitpunkt, als die Partei der Klimaglückministerin Gewessler bereits abgewählt war. Nun brachte die FPÖ über eine Anfrage ans Licht, dass die „Produktion“ der Projektseite oesterreichzufuss.at 370.000 Euro gekostet hat. Im Impressum der Seite erfährt man: „Die Inhalte dieser Webseite werden von einem Redaktionsteam im Auftrag des BMIMI erstellt.“

Dass eine Seite, deren Inhalte der Chefredakteur von ethos.at im Alleingang in maximal drei Tagen erstellen würde, „ein Redaktionsteam“ benötigt, ist nur dann nachvollziehbar, wenn man als gelernter Östereicher weiß, dass die Grüne Ministerin noch bis zur letzten Minute ihre Klientel bedient hat. Die Ministerin mit dem großen G wie Gewissenlosigkeit.

Der Auftrag für die Fußgängerseite ging an die Werbeagentur Reichl und Partner. Die Auftragssumme lag bei satten 313.447,49 Euro. Weitere 58.000 Euro wurden für „laufende Betreuung“ fällig. Die Kosten für den „österreichischen Fußverkehrsgipfel“, der am 23. und 24. September in Graz stattfinden soll, sind da sicher noch nicht einkalkuliert.

Insgesamt hat die FPÖ 21 Websiten ins Visier genommen. Der Grüne Selbstbedienungsladen Österreichs ist weiterhin für Auseerwählte geöffnet – lange nach dem Abgang der Grünen Filialleiterin. Details berichtet Heute.at (3.6.25)

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