DDR 4.0: Döpfners Empfehlungen

DDR4 Zusammenstehn

23. April 2025 – „Entweder wir stehen zusammen. Oder wir fallen.“ Mit dieser banalen, aber tiefgründigen Wahrheit, hat der deutsche Springer-Chef Mathias Döpfner die Lage der EU auf den Punkt gebracht. Passend dazu das-Gruppen-Foto der Staats- und Regierungschefs auf einem Ukraine-Gipfel im März in London; inklusive Selenskij versteht sich. Man gewinnt den Eindruck, dass diese Politdarsteller wie Puppen aneinander gestützt stehen und alle sofort umfallen, wenn man nur leicht an einer antippt.

Döpfner: „Der ultimativ vorgetragene „Friedensplan“ für die Ukraine ist – wenn stimmt, was darüber bisher berichtet wird – schlimmer als die schlimmsten Befürchtungen. Auf dem Tisch liegt ein reiner Diktat-Frieden. Er läutet das Ende einer einigermaßen stabilen Weltordnung ein. Denn er etabliert das Recht des Stärkeren, sich zu nehmen, was er will.“

Angesichts der diktatorischen Friedensverweigerung, den die EU seit Ausbruch des Krieges praktiziert, ist ein Diktatfrieden schon ein Fortschritt. Eine Skurrilität ist allerdings die künstliche Entrüstung über „das Recht des Stärkeren“ – als ob in der Geschichte schon einmal ein Krieg deshalb beendet worden wäre, um dem Recht des Schwächeren höflichst Vortritt zu gewähren. Und vielleicht sollte Herr Döpfner auch mal darüber nachdenken, wie oft der Springerverlag unter seiner Führung vom „Recht des Stärkeren“ profitiert hat.

Abschließend eine Empfehlung, nein geradezu ein Befehlt, mit dem sich Döpfner selbst richtet: „Europa darf diesen ‚Plan‘ nicht einmal diskutieren.“ Journalismus 2025. DDR 4.0. Sapere Aude!

ethos.at analysiert seit Einführung der Impfpflicht in Österreich (Jänner 2022) den Verfall unserer Demokratie, die mittlerweile an die Praktiken der DDR erinnert. Die Kurzbzeichnung „DDR 2.0“ muss allerdings revidiert werden; wir (Österreich im Gleichschritt mit Deutschland) sind bereits in der DDR 4.0 angelangt. 

Update 24.4.2025 – Man muss in Frage stellen, ob die Bundestagswahlen überhaupt korrekt abgelaufen sind. „das knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheiterte Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) reichte Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags ein. Auch Marcel Luthe, ehemaliges Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses und derzeit Vorsitzender der Good-Governance-Gewerkschaft, hat einen ausführlichen Einspruch vorgelegt. Das etwa 80-seitige Dokument, dem mehr als 200 Seiten Anlagen mit Belegen beigefügt sind, erklärt ausführlich, wo Luthe die Mängel des Ablaufs der Bundestagswahl sieht und inwiefern diese das Ergebnis der Wahl entscheidend beeinflusst haben könnten. Die Berliner Zeitung konnte das Dokument exklusiv einsehen“, berichtet die Berliner Zeitung (23.4.25)

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Werbung der Öffentlichen Hand! Wozu eigentlich?

50 Mrd Geld

15. April 2025 – (Pressemitteilung der RTR Medien und KommAustria) – 1.463 öffentliche Rechtsträger haben der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) für das zweite Halbjahr 2024 Ausgaben für Werbe- und Informations-Schaltungen in Medien oder Förderleistungen für Medieninhaber mit einem Gesamtvolumen von knapp 307,5 Millionen Euro (EUR 307.471.870) gemeldet. Auf Werbe- und Informationsschaltungen entfallen davon knapp 221,4 Millionen Euro (EUR 221.383.565). Die Gesamtzahl der gemeldeten Einzelpositionen summiert sich auf 79.134 Werbemaßnahmen und Förderungen. 5.337 Rechtsträger fielen im zweiten Halbjahr 2024 unter die Meldepflichten nach dem Medientransparenzgesetz, 3.874 davon meldeten keine Ausgaben. Dies geht aus den heute von der Medienbehörde veröffentlichten Medientransparenzdaten für den Zeitraum Juli bis Dezember 2024 hervor.

Die umfangreichen Daten für das erste und zweite Halbjahr 2024 sind seit dem 15. April 2025, 10:00 Uhr unter data.rtr.at auf der Website der RTR-GmbH abrufbar und stehen dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können. Vorangegangene Meldezeiträume können unter rtr.at Rubrik „Medien, Datenbekanntgabe – bis 2023“ eingesehen werden.

SIEHE AUCH: Regierungspropaganda 1. Halbjahr 2024 und 1. Halbjahr 2025

Nach einer Novelle des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“), haben öffentliche Rechtsträger seit dem Jahr 2024 ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber halbjährlich, statt zuvor vierteljährlich zu melden. Bei zusätzlicher Berücksichtigung der im Oktober des vergangenen Jahres veröffentlichten Daten für das erste Halbjahr 2024, ist nun erstmals eine Ganzjahresauswertung unter den Vorzeichen der neuen gesetzlichen Regelungen möglich. Anders als zuvor, sind die Aufwendungen seit 2024 ab dem ersten Euro bekanntzugeben. Damit wurde eine sogenannte Bagatellgrenze abgeschafft, nach der Werbeschaltungen von weniger als 5.000 Euro pro Medium und Quartal nicht meldepflichtig waren. Auch Außenwerbemaßnahmen auf beispielsweise Plakatwänden oder öffentlichen Verkehrsmitteln und Inserate in Print-Publikationen, die seltener als vier Mal im Jahr erscheinen, gehören nun zu den meldepflichtigen Kommunikationsmaßnahmen. Die Erfassung und Veröffentlichung der Medientransparenzdaten obliegt seit Inkrafttreten der Erstfassung des Gesetzes im Jahr 2012 der KommAustria.

Neu ist seit 2024 auch eine erweiterte Visualisierung der gemeldeten Daten in interaktiv nutzbaren Diagrammen und Grafiken sowie eine Veranschaulichung von geschalteten Werbe-Sujets von Rechtsträgern, die für derartige Maßnahmen im jeweiligen Halbjahr insgesamt mehr als 10.000 Euro ausgegeben haben. So kann unter https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at beispielsweise dargestellt werden, was und in welchem Umfang ein einzelnes Ministerium, die ganze Bundesregierung, eine Gemeinde oder ein Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand bei Medien inseriert hat oder welche Medien von welchen öffentlichen Rechtsträgern Werbeaufträge erhalten haben. Außerdem wurden für das zweite Halbjahr 2024 nun 39.144 Werbe-Sujets, also beispielsweise Annoncen, Werbefilme oder Hörfunkspots, in die Datenbank der KommAustria aufgenommen.

Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) unter medientransparenz.at.

Über KommAustria und RTR

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert. www.rtr.at

ethos.at hat gecheckt, wie viel folgende Organisationen im Gesamtjahr 2024 Angaben in Euro an Werbung in allen Medien ausgegeben haben. Nicht eingerechnet sind eigene Medien, die u.a. Wiener Linien oder die Wirtschaftskammer (wöchentlich!) produzieren.

Wiener Linien GmbH 2,85 Mio

Salzburger Linien Verkersbetriebe GmbH 102.000

Holding Graz 2,68 Mio

Wirtschaftskammer Österrreich 5,1 Mio

Wirtschaftskammern aller 9 Länder gemeinsam 14,3 Mio

Der Gesamtapparat der Wirtschaftskammern steht damit unter den Big Spendern der „öffentlichen Hände“, die aus dem Vollen schöpfen um die eigenen Leistungen ins Rampenlicht zu stellen, an dritter Stelle, hinter der Bundesregierung. Alle Landesregierungen zusammen nehmen in dieser Zweifelhaften Erfolgsmeldung den ersten Platz ein, wobei Wien allein mehr ausgibt, als alle anderen Bundesländer zusammengenommen.

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Bedenkliche WK2 Gedenken anno 2025

Maria Sacharova

5. April 2025 – (Mitteilung der Russischen Botschaft Wien / Посольство России в Австрии) + Stellungnahme von Maria Sacharowa (Leiterin der Abteilung für Information und Presse des Außenministeriums der Russischen Föderation)

Das deutsche Außenministerium, das nach wie vor von der revanchistischen und neonazistischen Annalena Baerbock geleitet wird, die es sich zudem erlaubt, für das Amt der Vorsitzenden der UN-Generalversammlung im Jahr des 80. Jahrestages des Sieges zu kandidieren, hat empfohlen, offizielle Vertreter von Russland und Belarus nicht zu den Gedenkveranstaltungen anlässlich des 80. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkriegs einzuladen.

Das ist an sich nichts Neues. Die folgende Anweisung jedoch stellt eindeutig eine Neuerung dar.

Nach Angaben der „Berliner Zeitung“ (.4.4.2025), der ein internes Dokument des deutschen Auswärtigen Amtes vorliegt, wird Russen und Belarussen nicht nur die Teilnahme, sondern sogar die Anwesenheit bei den Feierlichkeiten untersagt. Mehr noch, sie sollen dann gewaltsam weggeschickt werden. Journalistenzitieren das Dokument mit folgendem Wortlaut: „…Keine Einladung an russische und belarussische Vertreter zu Gedenken von Bund, Ländern und Kommunen. Sollten Vertreter von Russland oder Belarus bei Veranstaltungen im Inland unangekündigt erscheinen, können Einrichtungen in eigenem Ermessen und mit Augenmaß von ihrem Hausrecht Gebrauch machen“.

Allein die Tatsache, dass ideologische Erben und direkte Nachkommen der Hitler-Henker heute Russen von Gedenkveranstaltungen zur Feier des Sieges „wegschicken“ wollen, ist bereits eine ungeheure Beleidigung. Doch selbst hier sind Baerbock und ihr Einsatzkommando nicht originell, sondern übernehmen nahezu wortwörtlich die Praxis ihrer Vorgänger. Wollen wir daran erinnern:

Am 21. September 1939, genau drei Wochen nach Beginn des Zweiten Weltkriegs, unterzeichnete der Gestapo-Chef Reinhard Heydrich eine Anordnung zur Errichtung von Ghettos im Westen Polens: „Als erste Vorausnahme für das Endziel gilt zunächst die Konzentrierung der Juden vom Lande in die größeren Städte“. Die Deutschen wollten unerwünschte Juden aus ihrem Territorium entfernen und Orte für deren konzentriertes Zusammenleben schaffen. Das „Endziel“, über das Heydrich schrieb, wurde damals noch nicht offen ausgesprochen. Bis zur Wannseekonferenz, die die Wege und Methoden der „Endlösung der Judenfrage“ konkret definierte, vergingen noch drei Jahre.

Die Einsatzgruppen der Polizei und ihrer Kollaborateure begannen, wie übrigens auch in den Dokumenten von Heydrich und Baerbock vorgesehen, mit der „Abschiebung“ von Zivilisten nach ethnisch-nationalen Kriterien.

Zwischen 1939 und 1944 errichteten die Deutschen über 1300 Ghettos auf dem gesamten vom Dritten Reich kontrollierten Gebiet, auch in den besetzten Ländern. Die Ghettos dienten für die Deutschen als „vorübergehende Aufenthaltsorte“ für Juden, das Endziel war ihre Vernichtung in Konzentrationslagern.

Im Jahr des 80. Jahrestages des Sieges beleben Annalena Baerbock und ihr Apparat weiterhin die von den Naziseingeführten unmenschlichen Praktiken wieder. Wenn deutsche Sicherheitskräfte tatsächlich Russen, Belarussen, ehemalige Sowjetbürger, darunter auch Juden, der Feierlichkeiten verweisensollten, dann kann man dies nur als Wiederbelebung des Nazismus bezeichnen. Ein „Triumph des Willens“ von Baerbock.

Update 18. April 2025 – Wien. „Zum 80. Jahrestag der Befreiung Wiens von den Nazis fand am 13. April 2025 am Heldendenkmal der Roten Armee am Schwarzenbergplatz in Wien eine Kranzniederlegung statt. An dieser nahmen neben dem russischen Botschafter Dmitrij Ljubinskij auch zahlreiche Botschafter der ehemaligen Sowjetrepubliken teil. Die österreichische Regierung schickte keinen offiziellen Vertreter, um der Befreiung Wiens vom Nationalsozialismus gemeinsam zu gedenken“, berichtet report24 (18.4.2025)

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