Bahn frei für Kickl

kickl 2021 08 ruttinger

Wochenrückblick KW 1 2025

1. Jänner – UHBP VdB kann die „Zuckerlhochzeit“ nicht erwarten und postet auf Twitter / X: „Ein Land, das es seit frühen Tagen versteht, Konflikte nicht in Unversöhnlichkeit enden zu lassen, sondern Gegensätze zu verheiraten. In so einem Österreich will ich leben.“ Ob VdB als Vernebler und Verschleierer, oder als Hochzeitsvermittler in die Geschichte eingehen wird, das klärte sich am Freitag, 3.1., nachdem Chefin Meinl-Reisinger die Regierungsverhandlungsbeteiligung der NEOS beendet hatte.

Umgehend treten die SPÖVP-Vorsitzenden – beide für sich, aber vermeintlich für uns – an die Öffentlichkeit mit Durchhalteparolen. Noch-SPÖ-Chef Babler simuliert  „Verantwortungsgefühl“: er will das Budgetdesaster, „das die Vorgängerregierung hinterlassen hat“ sanieren. Mit wem? Mit den Vertretern Vorgängerregierung! 

Parteisoldat Nehammer spielt den staatstragenden Kanzler, und weiß am 3. Jänner am Abend noch nicht, dass er 24 Stunden später zurückgetreten werden wird.

Alexander Van der Bellen @vanderbellen Jan 3 bleibt stur: „Es gilt weiterhin der Auftrag, eine Regierung zu bilden. Sich auf ein Regierungsprogramm zu einigen. Und das Ganze braucht in der liberalen Demokratie eine Mehrheit im Parlament, die die notwendigen Gesetze beschließt.“ ethos.at fragt nach: Wo genau in der Verfassung steht, dass der Bundespräsident einen „Auftrag zur Regierungsbildung“ erteilt?

Am Samstag, 4.1.2025 um 11:33 publiziert ethos-CR folgenden Kommentar auf fischundfleisch.com

Bahn frei für Kickl

Nach dem „Platzen der Regierungsverhandlungen“ schreien die ersten nach Neuwahlen und die letzten Idioten nach einem Comeback von Sebastian Kurz. Idioten = ungebildete Laien. Für alle, die Realverfassung von FELIX AUSTRIA nicht kennen, hier meine Prognose für die kommende Regierung:

ÖVP muss in die Regierung. Das ist ein ungeschriebenes, aber ewiges GESETZ der Allermächtigen Österreichs (ÖVP ), und ihre Prophetin ist Mikl Leitner. Nach Schwarz-Blau in NÖ und Blau-Schwarz in der Steiermark sind die Weichen für Blau-Schwarz in der Bundesregierung gestellt.

Dagegen ist die übermächtige „Wienpartei“ mit ihrem Bundesobmann Babler machtlos, dagegen ist VdB machtlos. Dies ist die Botschaft, die die Heiligen Drei Könige demnächst verkünden werden.

Es ist klar, dass Mikl-Leitner nun Nehammer abservieren muss, um den Weg für Kickl frei zu machen.

Für alle, die die Verfassung besser kennen lernen wollen, siehe: B-VG und Nationalrat in Theorie und Praxis

Acht Stunden nach dieser Pubikation berichtet OR.at: 

Nehammer zieht sich zurück

Er werde sich in den nächsten Tagen als ÖVP-Chef und als Bundeskanzler zurückziehen, so Nehammer in seinem Video. „Nimm dich selbst nicht so wichtig“ sei ein Satz, den ihm sein Vater mitgegeben habe. Er werde einen geordneten Übergang ermöglichen, es sei ihm eine Ehre gewesen, dem Land zu dienen.

ABSCHIEDSBRIEF an seinen Nachfolger via Twitter/X

Karl Nehammer @karlnehammer Christian Stocker war lange als Generalsekretär der @volkspartei an meiner Seite. Ich bin froh und dankbar, dass er in dieser schwierigen Phase zur Verfügung steht, um die @volkspartei anzuführen. Danke @_Cstocker für deine Freundschaft, deine Loyalität und die Verantwortung, die du übernimmst! Reply HTH: Loyalität und Verantwortung – aus Sicht der ÖVP ein und dasselbe, aus Sicht eines Philosophen nicht immer vereinbar.

ANTRITTSERKLÄRUNG von Stocker via Twitter/X. TRIGGERWARNUNG: Halten Sie ein Feh bereit, Sie könnten zu Tränen gerührt sein. Tempo wär auch möglich.

Christian Stocker @_Cstocker In den vergangenen Monaten hat sich Bundeskanzler.

@karlnehammer intensiv um eine Regierungszusammenarbeit zwischen der Volkspartei, der Sozialdemokratie und den NEOS bemüht, und ich möchte ihm für seine Arbeit und seine Verdienste um die Republik danken. Es ist mir eine große Ehre und Freude, dass ich vom Bundesparteivorstand einstimmig zum geschäftsführenden Bundesparteiobmann der Volkspartei bestellt wurde. Mit großer Demut nehme ich diese Verantwortung an.

Ich begrüße die Entscheidung des Bundespräsidenten, den Obmann der stimmenstärksten Partei in die Hofburg einzuladen und morgen zu treffen. Denn, wie es der Bundeskanzler bereits mehrfach betont hat, erwarte ich, dass die stimmenstärkste Partei den Auftrag zur Bildung einer Bundesregierung erhält. Wenn wir eingeladen werden, stehen wir für Gespräche zur Verfügung.

Gerade jetzt braucht es eine stabile Regierung, weil wir es uns nicht leisten können, mit fortwährenden Wahlkämpfen und Wahlen Zeit zu verlieren, die dieses Land nicht hat. Es liegt nun am Bundespräsidenten, die Weichen für die Regierungsbildung zu stellen. Wir werden uns der Verantwortung für das Land auch weiterhin stellen und uns dieser nicht entziehen.

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Landtagswahl Burgenland 2025

Update 19. Jänner 2025 – „Die Landtagswahl im Burgenland ist geschlagen. Die SPÖ verlor laut vorläufigem amtlichen Endergebnis zwar die absolute Mehrheit im Landtag, ist aber in der komfortablen Position, aus drei Partnern wählen zu können. Mit FPÖ oder ÖVP hätte sie sogar eine Zweidrittelmehrheit“, berichtet ORF.at im Liveticker.

Ergebnis (Hochrechnung 18:26 Uhr)

SPÖ 46,4%     -3,6%
ÖVP 22,0%     -8,6%
FPÖ 23,1%    +13,3%
GRÜNE 5,7%  -1,1%
NEOS 2,1%    +0,4%
HAUS 0,8%

(Amtliche Mitteilungen burgenland.at) Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 07. Oktober 2024 die Verordnung über die Ausschreibung der Landtagswahl 2025 beschlossen. Danach ist der Wahltag der 19. Jänner 2025. Als Stichtag wurde der 29. Oktober 2024 festgelegt. Die Verordnung über die Wahlausschreibung wurde im LGBl. Nr. 75/2024 vom 29. Oktober 2024 kundgemacht.

Der Burgenländische Landtag besteht aus 36 Mitgliedern. Die Aufteilung dieser Mandate auf die einzelnen Wahlkreise erfolgte durch die Kundmachung des Landeshauptmannes vom 31. Mai 2023, LGBl. Nr. 43/2023.

Das Land Burgenland wird zum Zwecke der Wahl in 7 Wahlkreise eingeteilt. Hierbei bildet jeder politische Bezirk einen Wahlkreis; die Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust sowie der politische Bezirk Eisenstadt-Umgebung sind in einem Wahlkreis, dem Wahlkreis 2, zusammengefasst.

Laut ORF.at (23.12.2024) treten sechs Parteien an: „Liste Doskozil – SPÖ Burgenland (SPÖ), die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE), NEOS – Die Kontrollkraft für dein Burgenland (NEOS) sowie die Liste Hausverstand (HAUS). Alle wahlwerbenden Parteien treten in den sieben Wahlkreisen an und haben auch einen Landeswahlvorschlag eingebracht.“

ORF-Landesstudio Burgenland bringt Interviews mit allen Spitzenkandiaten:

Donnerstag, 2. Jänner 2025: Gezá Molnár (Liste HAUSverstand)

Freitag, 3. Jänner 2025: Christoph Schneider (NEOS)

Samstag, 4. Jänner 2025: Anja Haider-Wallner (GRÜNE)

Montag, 6. Jänner 2025: Norbert Hofer (FPÖ)

Dienstag, 7. Jänner 2025: Christian Sagartz (ÖVP)

Mittwoch, 8. Jänner 2025: Hans Peter Doskozil (SPÖ)

Ausgangslage: Ergebnisse 2020 und 2015

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KommAustria gegen Auf1

Auf Anti WEF

+ KommAustria verhängt Verwaltungsstrafen über Verantwortliche von zwei Mediendiensteanbietern

+ Strafgründe „Senden ohne Zulassung“ und „Nicht genehmigte, wesentliche Programmänderungen“

18. Dezember 2024 – (Pressemitteilung RTR Medien)

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Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat Verwaltungsstrafen über zwei strafrechtlich Verantwortliche eines Audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf sowie über einen strafrechtlich Verantwortlichen eines Fernsehveranstalters verhängt. Die Fälle stehen in einem engen Zusammenhang. Die Strafen ahnden Verstöße gegen Verwaltungsbestimmungen des „Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes“ (AMD-G).

Im Fall des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf, richten sich die Straferkenntnisse gegen den Obmann und den ehemals stellvertretenden Obmann des „Vereins für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“ (kurz: der Verein), der den bei der KommAustria angezeigten Online-Mediendienst www. auf1. tv betreibt. Die Straferkenntnisse der Medienbehörde stellen fest, dass der Verein im Jahr 2022 über einen Zeitraum von mehr als acht Monaten im Rahmen des auf den RTV Regionalfernsehen e.U. zugelassenen und über Antenne im Großraum Linz verbreiteten Programms „RTV“ täglich und an den Wochentagen mehrmals ein Fensterprogramm ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine Zulassung zu verfügen. Die Ausstrahlung von Programmen über Antenne oder über Satellit erfordert nach österreichischer Rechtslage eine Zulassung. Wegen dieser Verwaltungsübertretung verhängt die KommAustria gegen den Obmann des Vereins eine Geldstrafe von 5.000,00 Euro zuzüglich 500,00 Euro als Beitrag zu den Verfahrenskosten. Gegen den ehemaligen Obmann-Stellvertreter wird eine Geldstrafe von 2.000,00 Euro zuzüglich 200,00 Euro Verfahrenskostenbeitrag verhängt.

Im Fall des Fernsehveranstalters ist der Geschäftsinhaber des RTV Regionalfernsehen e.U. als Verantwortlicher betroffen. Der eingetragene Unternehmer veranstaltet mit Zulassung der KommAustria das Fernsehprogramm RTV und verbreitet es im Großraum Linz digital über Antenne. Durch das Überlassen der Sendezeiten an den Verein, veränderte er die in der Zulassung für RTV festgelegte Programmdauer und Programmgattung wesentlich. Diese Änderungen hätte er nach dem AMD-G zuvor von der KommAustria genehmigen lassen müssen. Für diese Verwaltungsübertretungen setzt die KommAustria eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.000,00 Euro zuzüglich 100,00 Euro Verfahrenskostenbeitrag fest.

Hintergrund

Die mit den hier gegenständlichen Straferkenntnissen geahndeten Verwaltungsübertretungen wurden von der Medienbehörde KommAustria in Entscheidungen aus dem Jahr 2023 festgestellt:

Der Bescheid der Behörde vom 19.04.2023 zur Rechtsverletzung durch den „Verein für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“ auf der Website der Rundfunk und Telekom-Regulierungs-GmbH (RTR) unter https://www.rtr.at/medien/aktuelles/entscheidungen/Entscheidungen/KOA_2.300-23-016.de.html veröffentlicht. Der Bescheid ist nach Widerspruch durch den Verein noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig und daher nicht rechtskräftig. Die KommAustria hat das Verwaltungsstrafverfahren dennoch durchgeführt, um einer möglichen Verjährung des Rechtsbruches vorzubeugen.

Unter https://www.rtr.at/migration/decisions/823f5baca5774c488da7320154af2da2 ist der rechtskräftige Rechtsverletzungsbescheid der KommAustria vom 22.06.2023 gegen den RTV Regionalfernsehen e.U. veröffentlicht.

Straferkenntnisse

Die heute veröffentlichten Straferkenntnisse sind noch nicht rechtskräftig. Sie sind ebenfalls auf der Website der RTR veröffentlicht:

https://www.rtr.at/KOA-2.300/24-024

https://www.rtr.at/KOA-2.300/24-025

https://www.rtr.at/KOA-2.300/24-016

Diese Information über die Straferkenntnisse der KommAustria erfolgt aufgrund des anhaltenden, breiten öffentlichen Interesses an den gegenständlichen Verfahren.

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