VfGH berät über ORF-Beitrag
7. Juni 2024 (Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes Österreich VfGH) - VfGH berät über ORF-Beitrag und Kündigungsregelungen, Sterbeverfügungen, Energiebeitrag. Auch zahlreiche Asylfälle auf der Tagesordnung. In den nächsten Wochen berät der VfGH über mehrere hundert Anträge und Beschwerden, darunter die folgenden:
Ist der ORF-Beitrag gleichheitswidrig?
331 Personen beantragen beim VfGH im Rahmen eines Individualantrags, das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 ganz oder in Teilen als verfassungswidrig aufzuheben. Die Voraussetzungen für einen solchen Individualantrag seien, so die Antragsteller, gegeben: Es sei ihnen nicht zumutbar, den Rechtsweg über das Bundesverwaltungsgericht zu beschreiten, da dies mit einem zu großen Zeit- und Kostenaufwand verbunden wäre.
Das ORF-Beitrags-Gesetz sieht vor, dass für jede Adresse, an der zumindest eine volljährige Person gemeldet ist, der ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“) zu bezahlen ist. Da aber nicht unterschieden wird, ob die einzelne beitragspflichtige Person das Angebot des ORF überhaupt nützt, sei das Gesetz gleichheitswidrig, so die Antragsteller. Es verletze auch das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums, da nicht ausreichend zwischen Teilhabe und Nichtteilhabe am Angebot des ORF unterschieden werde. (G 17/2024)