RH prüfte Bundes-Finanzierungsagentur

25. September 2026 (Presseinformation des Rechnungshofs Österreich) – Bereits 2022 hatte der Rechnungshof die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) geprüft. Die heute veröffentlichte Follow-up-Überprüfung zeigt: Der Rechnungshof wirkt: Die OeBFA hat ebenso wie das Finanzministerium einen Großteil der überprüften Empfehlungen umgesetzt.

Verbesserungsbedarf sieht er allerdings im Bereich Compliance. Denn: Zwischen zwei zentralen Personen bei der OeBFA besteht neben einer unternehmens in- ternen, funktionalen Beziehung auch ein persönliches Naheverhältnis. Damit verbunden sind mehrere Risiken wie auch potenzielle Interessenkonflikte. Thema der Prüfung war außerdem der Bundesschatz NEU – der auch den Einheiten des Sektors Staat als risikoaverse Veranlagungsform zur Verfügung steht und zur Reduktion der gesamtstaatlichen Schuldenquote beiträgt. Von rund 29,6 Milliarden Euro liquider Mittel des Sektors Staat waren 1,012 Milliarden Euro in den Bundesschatz NEU investiert (Stand August 2025). Geprüft wurden im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2024.

Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) übt eine wichtige Funktion für die Republik Österreich aus: Sie ist für die Aufnahme von Schulden, das Schuldenportfoliomanagement und die Kassenverwaltung des Bundes verantwortlich. Im Jahr 2025 nahm sie Finanzschulden in der Höhe von rund 67 Milliarden Euro auf. Zum Vergleich: 2019 lagen die neu aufgenommenen Finanzschulden bei rund 26 Milliarden Euro. Die Geschäftstätigkeit der OeBFA nahm somit deutlich zu. Das zeigt sich auch bei den sogenannten Kassenstärkern – das sind vorübergehende Finanzierungen, die noch im Jahr ihrer Aufnahme getilgt werden und daher auch nicht zu den Finanzschulden zählen. Die Kassenstärker erhöhten sich von rund 18 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf über 100 Milliarden Euro im Jahr 2024.

Die OeBFA ist eine kleine Kapitalgesellschaft mit rund 40 Angestellten. Dementsprechend sind einige zentrale Personen mit mehreren wesentlichen Funktionen betraut. Ein Umstand, den der Rechnungshof im Sinne einer effizienten Organisation anerkennt. Jedoch: Insbesondere bei einer Prokuristin häuften sich Zuständigkeiten, die beide bei der OeBFA eingerichteten Geschäftsführungsbereiche (Markt und Marktfolge) betrafen. Dazu zählen etwa die Koordinierung der Internen Revision sowie die Funktionen Datenschutzbeauftragte und Compliance Officer. Hinzu kommt: Es besteht ein persönliches Naheverhältnis zwischen einem Geschäftsführer und dieser Prokuristin. Damit sind mehrere operationelle Risiken verbunden, zum Beispiel der unvorhergesehene Ausfall der mit mehreren Funktionen betrauten Person oder Interessenkonflikte.

Bei der OeBFA sind zwar Compliance-Regelungen vorhanden und sie kommen auch zur Anwendung. Aber: Die Gleichzeitigkeit der persönlichen und funktionalen Beziehung zweier zentraler Personen erschwert nicht zuletzt aufgrund der Größe der Organisation die Wirksamkeit dieser Regelungen. Die notwendige durchgängige Trennung der unterschiedlichen Sphären erscheint als nicht möglich.

Zudem weist der Rechnungshof kritisch darauf hin, dass das Finanzministerium weder im Jahr 2015 bei der Bestellung dieses Geschäftsführers noch 2020 bei seiner Wiederbestellung in schriftlich nachvollziehbarer Weise das operationelle Risiko des persönlichen Naheverhältnisses und potenzielle Interessenkonflikte berücksichtigt hatte. Der Rechnungshof empfiehlt dem Finanzministerium, vor der Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung beziehungsweise des Vorstands in Beteiligungen des Bundes das operationelle Risiko (potenzieller) Interessenkonflikte insbesondere aufgrund eines persönlichen Naheverhältnisses zu anderen zentralen Personen in schriftlich nachvollziehbarer Weise zu bewerten.

Auf Initiative des damaligen Finanzministers legte die OeBFA 2023 den Bundesschatz NEU auf. Ein Wertpapier, das direkt bei der Republik, vertreten durch die OeBFA, erworben werden kann. Die Zielgruppe: Privatanleger sowie öffentliche Einheiten. Seit Juni 2025 können neben Privatanlegern auch die rund 5.000 Einheiten des Sektors Staat entsprechende Veranlagungen durchführen. Per 31. Dezember 2024 beliefen sich die liquiden Mittel des Sektors Staat auf rund 29,6 Milliarden Euro. Beim Bundesschatz NEU hatten Ende August 2025 53 öffentliche Einheiten ein Konto eröffnet und insgesamt 1,012 Milliarden Euro investiert. Zu diesem Zeitpunkt hatten Privatanleger 4,484 Milliarden Euro auf 125.000 Konten veranlagt. Da Veranlagungen beim Bundesschatz NEU auf den gesamtstaatlichen Schuldenstand angerechnet werden und sich schuldenmindernd auswirken, empfiehlt der Rechnungshof dem Finanzministerium, nach Maßgabe seiner Möglichkeiten auch bei anderen Bundesministerien auf entsprechende Veranlagungsrichtlinien für deren Beteiligungen hinzuwirken.

Die OeBFA setzte von 17 überprüften Empfehlungen zwölf zur Gänze um. So wird etwa nun die Konzeption der Stresstests in regelmäßigen Abständen auf einen Änderungsbedarf überprüft. Ebenfalls einer Empfehlung des Rechnungshofes folgend wird ein Verzeichnis der Nebenbeschäftigungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt. Vier weitere Empfehlungen wurden von der OeBFA teilweise und eine zunächst nicht umgesetzt. Die gute Nachricht: Zwischenzeitig wurde auch das vom Rechnungshof empfohlene webbasierte Hinweisgeber-System implementiert. Das Finanzministerium setzte von drei überprüften Empfehlungen zwei ganz um. Nur zum Teil umgesetzt hatte es die Empfehlung, seine Kontroll- und Einschaurechte bei der OeBFA regelmäßig wahrzunehmen.