Zwangsgebühr WKO: Einspruch

In drei Verfahren fordert die Wirtschaftskammer Steiermark in Summe 2.210 Euro an Nachzahlungen vom Unternehmer Hubert Thurnhofer. Herausgeber und Chefredakteur von ethos.at, hat seit 1988 rund 30.000 Euro an Mitgliedbeiträgen abgeführt. Spätestens seit Ausbruch des Corona-Regimes jedoch hat die WKO seine Interessen nicht mehr vertreten. Deshalb hat er alle Zahlungen der Pflichtbeiträge eingestellt. Die Wirtschaftskammer, namentlich der Präsident der WK Steiermark, Josef Herk, verweigert „nachhaltig“ ein klärendes Gespräch auf Augenhöhe. Konstruktive Vorschläge lehnt er höhnisch ab. Statt dessen schickt er dem Kleinunternehmer den Gerichtsvollzieher.

SIEHE AUCH: SCHARFE RECHNUNGSHOF-KRITIK AN WKO

Hier der EINSPRUCH vom 25. Juni 2026 an das Bezirksgericht Mürzzuschlag.

An das

Bezirksgericht Mürzzuschlag

Grazer Straße 3, 8680 Mürzzuschlag

Betrifft: 12 E 2156/22s – 9 // 12 E 2105/23t – 4 // 12 E 2119/24b – 3

EINSPRUCH

Ad: Ein die Exekution deckender Exekutionstitel existiert nicht, denn:

  1. Die Wirtschaftskammer Steiermark ist als Teil der WKO gesetzliche Interessenvertretung der Unternehmer Österreichs.

1.2. Hubert Thurnhofer ist seit 1988 Einpersonen-Unternehmer (EPU) in mehreren Bereichen mit Gewerbescheinen für Buchverlag (eingestellt), Kunsthandel (auf Antrag der WKSt entzogen), Außenhandel und Public Relations (aktiv). Die Leistungen der Wirtschaftskammer hat die „verpflichtete Partei“ durchschnittlich einmal jährlich bei Veranstaltungen in Wien oder Steiermark genutzt, sowie zwei Freikarten für Konzerte bei den Neuberger Festspielen bezogen.

2.1. Spätestens seit Ausbruch des Corona-Regimes musste die „verpflichtete Partei“ feststellen, dass die WKO/WKSt ihre Interessen nicht mehr vertritt, ja sogar gegen ihre Interessen arbeitet und hat deshalb die Zahlungen der Pflichtbeiträge eingestellt.  Wohl wissend, dass ein EPU rechtlich zur Zahlung verpflichtet ist, allerdings moralisch legitimiert durch die von der WKO immer wieder propagierte Behauptung, die WKO sei eine Service-Organisation für ihre Mitglieder.

2.2. Als Service-Organisation ist die WKO selbst ein Unternehmen; somit einerseits Auftraggeber an Mitglieder, anderseits Mitbewerber von Mitgliedern.

2.3. In den vergangenen 25 Jahren hat die WKO inkl Landesorganisationen keinen einzigen Auftrag an die „verpflichtete Partei“ erteilt, mehr noch, für viele Projekte nicht einmal ordnungsgemäße Ausschreibungen durchgeführt. zB Weltausstellung: Kunstprojekt im Rahmen des WKO-Standes wurde nicht ausgeschrieben, sondern eine Kuratorin (von wem, auf welcher Rechtsgrundlage?) ernannt. zB Redaktionsdienst wurde ausnahmsweise ausgeschrieben: die „verpflichtete Partei“, 1999-2002 Chefredakteur einer Nachrichtenagentur, war offenbar nicht ausreichend qualifiziert und ihm wurde abgesagt. zB Ankauf Kunst: aus fadenscheinigen Gründen Teilnahme zurückgewiesen.  zB Key-Note Speaker bei WKO-Events: Philosophie-Prof. Liessmann wurde engagiert; die „verpflichtete Patei“, vermutlich der einzige Philosoph der Republik, der Mitglied der WKO ist, wurde aus gegebenen Anlässen nicht ein einziges Mal angefragt.

2.4. Alle proaktiven, konstruktiven und (gemäß Schumpeter) disruptiven Vorschläge an die WKO für Einsparungsmaßnahmen wurden ignoriert. Erreicht werden konnte lediglich die Beendigung der Belästigung durch wöchentlich Zustellung der völlig überflüssigen WK-Zeitungen.

2.5. Das letzte konstruktive Angebot von diesem Jahr – auch im Interesse der Klärung des laufenden Konfliktes – wurde vom Präsidenten der WK Steiermark, Josef Herk, selbstgefällig abgelehnt.

3.1. Moralphilosophen unterscheiden Legalitätsprinzip und Moralitätsprinzip (Quelle: „Moral 4.0“ von Hubert Thurnhofer). Die Kammergesetze können als bekannt vorausgesetzt werden. Das Moralitätsprinzip allerdings darf von Funktionären und Angestellten der WKO nicht ignoriert werden, zumal der WKSt-Präs Herk noch zu Beginn des Jahres 2025 im Newsletter an alle Mitglieder predigte: „Wir brauchen eine neue Haltung“.

3.2. Nach dem Fiasko der WKO im Jahr 2025 sind die Kammerfunktionäre langsam bereit, Einsparungen vorzunehmen, die die „verpflichtete Partei“ seit Jahren vorschlägt. Dafür wurde das EPU von WKSt-Präs Herk öffentlich als „Querulant“ abgewimmelt und in seinem letzten Mail hämisch gemobbt. (Siehe Briefwechsel im Anhang.)

4.1. Das Bezirksgericht Mürzzuschlag ist für die Behandlung dieses Falles, der weit über die finanziellen Forderungen der WK Steiermark hinaus geht, nicht zuständig.

4.2. Der richtige Verhandlungsort für diesen Themenkomplex wäre das Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich.

Hochachtungsvoll

Mag. Hubert Thurnhofer

Update 7.7.2026 – Nicht ganz unerwartet kam vom Bezirksgericht Mürzzuschlag der BESCHLUSS: „Der Einspruch der verpflichteten Partei gegen die Exekutionsbewilligung vom 27.10.2022 wir verspätet zurückgewiesen.“  Detto Exekutionsbewilligung vom 19.10.2023 und 18.10.2024.

ANHANG: Bislang letzte Korrespondenz mit WK Steiermark Präs. Josef Herk

Hubert Thurnhofer <hubert@thurnhofer.cc> hat am 11.06.2026 geschrieben:

S.g. Herr Herk,

zur nachhaltigen Wirkung des Nachhaltigkeitstages am 24.6.2026 in Graz biete ich einen Redaktionsdienst an.

Dieser inkludiert ganztägige redaktionelle Betreuung des Events „Nachhaltigkeitstag 2026“ und darauffolgende Publikation von fünf Artikeln in der Wirtschaftsnachrichtenagentur pressetext.com (inklusive Versand an rund 30.000 Abonnenten in Österreich) und auf ethos.at (rund 15.000 Vistors und 100.000 Pageviews pro Monat).

Konkret biete ich fünf Berichte (sachliche Wiedergabe der Referate ohne persönliche Kommentare) inklusive Fotos direkt vom Event.

–        Nachhaltigkeitsstrategie, Chancen und Nutzen

–        Keynote Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Karl Rose

–        Gemeinsame Energienutzung als Chance für Unternehmen

–        Industrie neu denken

–        Keynote Tristan Horx

Kosten inklusive Spesen 4.500 Euro + 20% MwSt

Hochachtungsvoll, Mag. Hubert Thurnhofer, Chefredakteur ethos.at (Gründungs-Chefredakteur pressetext.com)

P.S. Ich bin interessiert, die leidige „Finanz-Affäre“ mit der WK zu beenden. Dieses Gegengeschäft auf Augenhöhe ist dazu (nicht mein erstes) Angebot.

Hubert Thurnhofer

Schwöbing 37 – A-8665 Langenwang

www.kunstsammler.at + www.ethos.at + www.thurnhofer.cc

Herk Josef | WKSTMK Präsident <josef.herk@wkstmk.at> hat am 19.06.2026 08:49 CEST geschrieben:

Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer,

Ihr Schreiben ist mein erstes Déjà-vu diese Woche. Das ist aus meiner Sicht schon eines zu viel. Denn ich möchte Ihnen nicht verhehlen, dass mir der Anstand gebietet, auf Ihr Schreiben zu antworten. Meine Erfahrung sagt mir allerdings, dass damit nichts gewonnen ist.

Deshalb sehen Sie es mir bitte nach, dass ich – im Sinne der Nachhaltigkeit – Recycling betreibe und Ihnen einen Satz aus einem älteren Antwortschreiben nochmals zukommen lasse: Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes und der Fairness, die im WKG festgeschrieben sind, werden Sie sicher verstehen, dass wir einer Geschäftsbeziehung mit einem Mitglied, das meint sich nicht an die geltenden Gesetze halten zu müssen, schon grundsätzlich nicht nähertreten können.

Ich danke für Ihr Verständnis.

Beste Grüße, Josef Herk

Ing. Josef Herk

Präsident WKO Steiermark

Körblergasse 111-113 I 8010 Graz

T +43 316/601-685 | F +43 316/601-595

E  josef.herk@wkstmk.at

http://WKO.at/stmk

19.6.2026

S.g. Herr Herr Herk!

Gut zu wissen, was ein Präsident, der sich gerne plus 50% auf seine „Aufwandsentschädigung“ bewilligt hätte, unter FAIRNESS versteht! Nachdem er seinen Mitgliedern „Haltung“ gepredigt hat.

Sie dokumentieren damit, dass Sie MOBBING gegen einzelne Mitglieder betreiben und SIE PERSÖNLICH an keiner Klärung eines Konfliktes interessiert sind! Da Ihnen Sachargumente fehlen, nutzen Sie Ihre Machtposition. Genau dieses Verhalten ist der Grund, warum ich keine Mitgliedsbeiträge mehr zahle!

Die WKO als Organisation selbstgefälliger Apparatschiki, anstatt als Serviceorganisation für ihre Mitglieder auf Augenhöhe! 

Hochachtungsvoll, Mag. Hubert Thurnhofer