Beschwerde bei der Datenschutzbehörde möglich
16. Dezember 2021 – Stell dir vor, Du bekommst einen Brief mit der Einladung zu einem Impftermin, den Du Dir gar nicht gewünscht hast – dann ist Weihnachten 2021!
Nach Wien, wo die neonrote Stadtregierung immer schneller und noch übertriebener auf jede Coronavirusvariante reagiert, als die türkisgrüne Bundesregierung, wurden nun auch in den Bundesländern Weihnachtsbriefe mit der Frohbotschaft „Ihr persönlicher Termin für die Corona-Schutzimpfung ist da!“ verschickt. Spätestens seit Ausbruch der „4. Welle“, bei der zahlreiche „zweifach vakzinierte“Menschen positiv getestet wurden, sollte der Begriff „Schutzimpfung“ mit Vorsicht verwendet werden. Aber das ist eine andere Geschichte.
Hier geht es darum, dass dieser Brief persönlich adressiert an alle Menschen verschickt wurde, die bisher noch nicht bereit waren, sich als Versuchskaninchen für völlig unzureichend getestete Vakzines herzugeben.
Zufällig? Nein, die Vermutung liegt nahe, dass der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen (SV) und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zielgenau vorgegangen sind. So zielgerichtet und fokussiert, dass Sie dabei die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) übersehen haben könnten.
Um dies zu prüfen, empfiehlt Unser Kandidat 2022 eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (DSB). Das dafür erforderliche Formular mit dem Titel Beschwerde an die Datenschutzbehörde: Geheimhaltung (PDF, 914 KB) findet sich unter dem Link auf dsb.gv.at Es kann online ausgefüllt werden, muss dann ausgedruckt und signiert werden und ist mit einer Kopie der „persönlichen Einladung“ an: dsb@dsb.gv.at zu senden.