ORF-Beitrag: unbezahlbar!

OBS ORF 2025 10 15

ORF / OBS / GIS / Haushaltsabgabe / ORF-Gebühr / Zwangsgebühr

Update 20. Oktober 2025 – Nun versucht OBS seine Schlagkraft zu erhöhen und hat gleich zwei Inkassobüros beauftragt, seine Zwangsgebühren beim Chefredakteur von ethos.at einzutreiben. Sehr beeindruckend! Sehr effizient!

Update 12. Juli 2025 – Almhütte ohne Strom und Wasser soll ORF-Beitrag zahlen, berichtet oe24.at (13.7.25)

SIEHE AUCH: Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig.

15. Dezember 2024 – So wie jeder anständige Österreicher bekomme ich seit einiger Zeit Zahlungsaufforderung von der ORF-Beitrags Service GmbH OBS (ehemals GIS). Diese sind für mich unbezahlbare Dokumente unserer Zeit. Deshalb zahle ich nichts. Mit folgendem Brief habe ich am 4. August 2024 die sehr geehrten Damen und Herren der OBS über meine Entscheidung informiert: mir ist bekannt, dass am 1. Jänner 2024 das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 ((OBG) in Kraft getreten ist. Der Zahlungsaufforderung vom 16. Juli 2024 werde ich nicht Folge leisten.

Radiogerät

Installation: Der Wächter der Zeit (von Manfred Kielnhofer) bewacht historisches Radio-Kassetten-CD-gerät

Begründung:

1. Die „Haushaltsabgabe“ ist verfassungswidrig. Das Prinzip der Abgabe ist so widersinnig wie eine Autobahnsteuer auf jedes Fahrzeug, egal ob Fahrrad oder Auto. Ich persönlich nutze weder Radio noch TV. Die Geräte, die sich im Haus befinden, stehen ungenutzt im Keller.

1.1. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es Ausdruck von Willkürherrschaft ist, dass sich manche Länder über diese Steuer ein Zubrot für den eigenen Haushalt holen. Manche nicht alle(= Ungleichbehandlung der Menschen durch Staatsorgane).

2. Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig. Diese Aussage habe ich bereits 2020 wohl begründet in folgendem Buch publiziert: „Baustelle Parlament. Warum die österreichische Verfassung für das 21. Jahrhundert nicht geeignet ist“. Weiters auf ethos.at mit Verlinkung auf dutzenden Plattformen.

2.1. Kein einziger Jurist des Landes hat dieser Aussage bislang widersprochen. Ich habe dafür gesorgt, dass der ORF selbst davon Kenntnis erhält, und zwar am 18.1.2021 in einer Mail an Unterberger Klaus Dr. – GPV <klaus.unterberger@orf.at> Österreichischer Rundfunk, Austrian Broadcasting Corporation, Generaldirektion/ Public Value

2.2. Da bislang kein Medienexperte, kein Jurist und auch nicht der ORF diese Aussage widerlegt hat, muss ich davon ausgehen, dass sie richtig ist.

2.3. Die Ablösung der „GIS“ durch die „OBS“, der „ORF-Steuer“ durch die „Haushaltsabgabe“ hat an diesem Sachverhalt nichts geändert.

3. Die Berichterstattung des ORF ist verfassungswidrig. Sie verletzt täglich die Verfassungsbestimmung, wonach „die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit der Personen und Organe“ zu gewährleisten ist.

3.1. Die brisante Aussage „Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig“ wurde bislang in keiner einzigen Sendung des ORF vorgestellt, kritisiert, oder gar diskutiert.

3.2. Quod erat demonstrandum.

Bitte bemühen Sie sich nicht um weitere Mahnungen.

Sie können dieses Schreiben umgehend an die Rechtsabteilung weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Hubert Thurnhofer

P.S. Mittlerweile ist kein neuer Grund aufgetreten, aber eine Bestätigung der Punkte 3. und 3.1. Am 15. November präsentierte Regisseur Joshua Sinclair in Wien seinen Film „A Rose in Winter“ über eine jüdische Nonne, deren Leidensweg im Vernichtungslager Auschwitz endete. Sinclair hat versucht, diesen wertvollen (rein privat finanzierten) Film im ORF zu platzieren. Vergeblich! Der ORF hat dem Regisseur nicht einmal geantwortet.

SIEHE AUCH: Kommentare zu dem Artikel auf fischundfleisch.com

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Finanz- und Zoll-Groteske infolge einer Ausstellung

ICU Ausstellung 2022

Hommage à Kafka, der vor 100 Jahren verstorben ist.

Freitag, 13. Dezember 2024 – Im Februar 2022 habe ich für die israelische Kulturorganisation I.C.U. eine Ausstellung mit israelischen Künstlern in einer Wiener Galerie organisiert. Es war etwa die zwanzigste Ausstellung in Kooperation mit I.C.U. seit Beginn dieses Jahrhunderts. Wie immer wurde ein Vormerkschein bei der Einführung ausgestellt und bei der Ausführung abgewickelt.

 

Diesmal wurde allerdings von einer Spedition in den Niederlanden (EU) irrtümlich das falsche Formular 1000, statt richtig 3153 bei der Wiederausfuhr gewählt. Daraus hat der Amtsleiter des Zollamtes Österreich Zollstelle Wien eine Zollschuld von 1.653,28 Euro abgeleitet, eingefordert und zwei Jahre lang gemahnt.

Nach zahlreichen Stellungnahmen meinerseits und rund 70 Seiten Papier, mit denen eine Handvoll Beamter in Wien und Graz beschäftigt waren (inklusive Hausbesuch der Zollfahndung), flatterte Anfang Dezember 2024 ein Brief vom BFG Bundesfinanzgericht ins Haus, der IM NAMEN DER REPUBLIK in GZ. RV/7200075/2023 festhielt:

„I. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.“

ad I. Ich bin weder Jurist noch Zollbeamter und weiß daher nicht, wie Juristen oder Zollbeamte den Begriff „aufheben“ verstehen oder von Fall zu Fall auslegen. Ich bin Philosoph und weiß daher, dass der Begriff „aufheben“ der Schlüsselbegriff in der Dialektik von G.W.F. Hegel ist. Durch die dialektische Negation wird eine Sache (oder ein Sachverhalt) im dreifachen Sinne aufgehoben, und zwar 1. annulliert, 2. aufbewahrt, 3. auf eine höhere Stufe gehoben.

Dies würde (philosophisch betrachtet) in Bezug auf den Bescheid

MRN 22AT320000IV8K90K3 vom 17.02.2022

bedeuten: er gilt nicht mehr, wurde schubladisiert und künftigen Historikern zur Bewertung aus Sicht künftiger Zivilisationen überlassen.

Ad II: Wenn eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig ist, so hindert das ein eifriges Zollamt Österreich Zollstelle Wien nicht im Geringsten daran, den Fall wieder aufzunehmen um daraus eine unendliche Geschichte zu fabrizieren.

So kam es, dass ich am Freitag, den 13. Dezember 2024 von eben diesem Amt ein Schreiben „Betreff Zollschuld nach Art 79 ZK“ und eine „Aufforderung gemäß Art 22. Abs. 6 ZK“ erhielt, denn die „bisherigen Feststellungen ziehen – vorbehaltlich Ihrer Stellungnahme – nach ho. Ansicht eine Zollschuldentstehung nach Art. 79 Verordnung ((EU) Nr 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ZK) iVM§ 2 Abs.1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) ZK voraussichtlich in Höhe von insgesamt € 1632,75 (= € 54,67 an Zoll, € 1.578,08 an EUSt) nach sich.“

Nachsatz: „Bitte diesen Betrag noch nicht an das Zollamt überweisen! Sie erhalten dazu noch einen gesonderten Abgabenbescheid mit entsprechender Zahlungsaufforderung.“ UND: „Es wird Ihnen nunmehr unter Anwendung des Art. 22 Abs. 6 ZK die Möglicheit eingeräut, innerhalb einer Frist von 30. Tagen ab Zustellung dieses Schreibens eine Stellungnahme abzugeben.“

Meine STELLUNGNAHME: Wenn das ernst gemeint ist, dann kann ich den Staat und seine Behörden nicht mehr ernst nehmen. Ihrer freundlichen Aufforderung „Bitte diesen Betrag noch nicht an das Zollamt überweisen!“ werde ich sicher nachkommen; immerwährend.

„Mit freundlichen Grüßen“ spar ich mir!

Mag. Hubert Thurnhofer

P.S. Vorsicht Verschwörungstheorie: In meinem Buch „Baustelle Parlament“ (erschienen 2020) und auf dem Portal ethos.at laufend seit 2021 habe ich problematische Entwicklungen unseres Staates aus philosophischer Sicht untersucht und (im Sinne der Aufklärung Immanuel Kants) kritisiert. Verfassungsschützer unseres Landes haben bislang noch keinen einzigen Einwand gegen die eine oder andere Kritik vorgebracht. Aufgrund der Hartnäckigkeit scheinbar unverdächtiger Zollbeamter entsteht der Verdacht (!), dass „der Thurnhofer“ so lang provoziert werden soll, bis er auszuckt und einen Nachweis erbringt, dass man ihn als „Staatsfeind“ abstempeln kann.

I. Ich versichere hiermit folgendes: Ich bin und bleibe KEIN Staatsfeind, allein deshalb, weil ich einen Staat will, allerdings einen deutlich besseren, als den, der uns von den Altparteien und ihren Erfüllungsgehilfen im Staatsapparat oktroyiert wird!

II. Ich versichere weiters, dass dieser Artikel im Fall MRN 22AT320000IV8K90K3 vom 17.02.2022 mein letzter Beitrag war. Ab kommendem Jahr habe ich nämlich Wichtigeres vor, nämlich die 1470 Seiten-Lektüre des Buches „Der Untergang des Abendlandes“. Ich verweigere in dem Zusammenhang mit Sicherheit nicht den Staat, aber jegliche weitere Stellungnahme an Organe des Staates, deren Mitarbeiter offenbar nicht das geringste Interesse haben, ihren Dienst als Dienst am Volke zu verstehen und unbescholtene Bürger dieses Landes entsprechend zu behandeln.

III. Ich versichere, dass ich nicht das geringste Interesse habe, Beamte unseres Staates zu belehren, was gut und richtig ist. Aber als Moralphilosoph muss ich feststellen: die beteiligten Beamten dieses Falles handeln pflichtbewusst, aber verantwortungslos. Pflichtbewusst gegenüber Vorschriften aus dem Kosmos des Zollrechts, die wichtiger sind als der simple irdische Sachverhalt: Bilder eingeführt, ausgestellt, ausgeführt. Punkt. Verantwortungslos gegenüber den Steuerzahlern, die ein Verfahren finanzieren müssen, das längst ein Vielfaches dessen gekostet hat, was übereifrige Zollbeamte einzufordern nicht müde werden.

By the way: meine Aufklärungsarbeit – offensichtlich nicht im Interesse des Staates und seiner Apparatschiki – richtet sich gegen größere Kaliber, z.B.

Regierungs-Korruption: Digitale Transformation (ethos.at)

RTR: Neudefinition von Qualitäts-Journalismus (ethos.at)

Machtmissbrauch mittels Parteienförderung (ethos.at)

BoD Baustelle 800

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Barmherzigkeit hat viele Gesichter

Barmherzige Brüder

Spenden-Aufruf des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder  (kostenlos auf ethos.at)

Spenden Sie medizinische Hilfe für Mitmenschen ohne Krankenversicherung

In Österreich sind alle Menschen krankenversichert? Das stimmt so leider nicht.

Tausende Frauen, Männer und Kinder haben hierzulande keinen oder einen erschwerten Zugang zum Gesundheitssystem. Das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder hilft Menschen ohne Versicherung mit medizinischer Versorgung und Pflege – kostenlos, unbürokratisch und anonym.

Das schaffen wir nicht allein.

Unsere Arbeit wird von hunderten Schultern getragen, die unsere Mission teilen. Jeder Mensch kann in eine Notlage geraten. Sie sind menschlich – genau wie die Hilfe, die wir in solchen Situationen anbieten. Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, diesen Menschen Sicherheit zurückzugeben und Hoffnung zu schenken.

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