Kleine Geschichte Israels

HAGIT GAL Israeli Art

von Hans Saenger

Vorwort

Den Alten galt die Geschichtsschreibung als musische Tätigkeit. Die Quellen, aus denen ein antiker Geschichtsschreiber schöpfte, waren in erster Linie sein Gedächtnis und seine Intuition, sein Beistand aber Clio. Als eine von den neun Musen war sie die Schutzgöttin der Geschichtsschreibung, welche den Alten als Kunst galt, nicht aber wie uns Heutigen als Wissenschaft. Nahm ein alter Geschichtsschreiber ein geschichtliches Werk in Angriff, so war es seine erste und wichtigste Aufgabe, den Beistand der Clio zu erflehen, denn ohne diesen konnte nichts Rechtes gelingen.

Die neun Musen hatte Zeus, selbst ein Titanenspross, mit der Titanin Mnemosyne gezeugt. Mnemosyne ist aber nicht nur die Mutter der Musen, sie ist auch die Namensgeberin eines Flusses in der Unterwelt. Im Gegensatz zu Lethe, dem Unterweltfluss des Vergessens, ist Mnemosyne der Fluss des Erinnerns.

SIEHE AUCH: ISRAELI ART in VIENNA 2025

Materie und Geist / Tradition und Innovation

17. bis 29. März 2025 in der Galerie Contemplor, 1170 Wien

Den vorliegenden Text habe ich im Herbst 2023, wenige Wochen nach den Ereignissen vom 7. Oktober begonnen. Da ich das unabweisbare Gefühl hatte, dass sich die Welt auf einen entscheidenden Punkt zubewegt, wollte ich etwas schreiben, so wie ich bereits die beiden anderen Megaereignisse der letzten Jahre, die Coronakrise und die Ereignisse in der Ukraine, gedanklich und mit der Feder in der Hand begleitet habe. Freilich wollte ich mich nicht der Gefahr aussetzen, dass ich etwas zu Papier bringe, was von den Ereignissen überholt sein könnte, noch ehe gleichsam meine Tinte trocken sein würde. Ich widerstand also der Versuchung, den Propheten zu spielen ― das möge die Sache von Berufeneren bleiben. So verfiel ich auf den Gedanken, mich mit der israelischen Geschichte zu beschäftigen, meine punktuellen Erinnerungen an diese aufzufrischen und meine Wissenslücken, so gut als es mir möglich war, zu schließen.

Der israelische Staat, der 2023 das Jubiläum seines 75-jährigen Bestehens gefeiert hat, ist nur ein Jahr älter als ich selbst. In den Fokus meines damals noch sehr naiven Interesses geriet er das erste Mal im Jahr 1967, anlässlich des Siebentagekrieges; beinahe alles, was sich vor diesem Zeitpunkt ereignet hatte, war mir damals unbekannt; geläufig waren mir allenfalls die Namen Ben Gurion oder Weizmann, freilich, ohne dass ich genau gewusst hätte, welche Rolle die beiden Männer bei der Gründung des Staates Israel und in den ersten Jahren seiner Geschichte gespielt hatten. Wohl lernte ich seit diesen fernen Jugendtagen einiges über Israel dazu, doch blieb mein Wissen lückenhaft, fragmentarisch, punktuell, bis ich vor wenigen Wochen begann, mich mit der Geschichte des Landes zu beschäftigen. Noch schlechter freilich war es um meine Kenntnisse dessen bestellt, was sich vor dem Jahr 1948, also gleichsam im Embrionalstadium des Staates Israel, zugetragen hatte. Und diese Geschichte zu kennen, wäre wohl das Allerwichtigste, wie es das Allerwichtigste wäre, von unserer individuellen Biographie dasjenige zu kennen, was sich zugetragen hat, als wir im Leib unserer Mutter saßen, in unserem eigenen Embrionalstadium also.

Der entstandene Text ist daher, wie viele andere aus meiner Feder, in erster Linie ein Versuch der Selbstbelehrung und ein Dokument dieses Versuches. Darüber hinaus ist es auch ein Versuch, einer verhängnisvollen Tendenz unserer konfliktreichen Zeit entgegenzuwirken, nämlich der Ausblendung der Vorgeschichte eines Konfliktes. Man könnte das Geschichtsvergessenheit nennen. Als Beispiel dafür kann der Ukrainekrieg gelten, wo man uns unablässig einzureden versucht, er hätte begonnen durch den unprovozierten Überfall Russlands auf die Ukraine. Doch jeder Konflikt, zumal einer von der Schwere des Ukrainekrieges, hat seine Vorgeschichte, und Gerechtigkeit ist nur möglich, wenn man auch diese kennt und in sein Urteil einbezieht. Ihre Vorgeschichte hat auch die Attacke der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 ― sie ist bereits mehr als hundert Jahre lang. Die Attacke zu verurteilen ist leicht, wenn man ihre Vorgeschichte ausblendet, wenn man so tut, als wäre sie ein Blitz aus wolkenlosem Himmel gewesen. Ich will niemanden tadeln, wenn er es vorzieht, zu vergessen, statt sich zu erinnern; wenn er, um im Bild zu bleiben, es also vorzieht, Lethe statt Mnemosyne zu trinken. Nur möge er dann schweigen und sich des Urteils enthalten. Man tadle aber auch mich nicht, wenn ich es selbst umgekehrt halte.

Wenn einer wie ich seit nunmehr fünfundfünfzig Jahren in Wien lebt, hat er nur zwei Möglichkeiten: entweder der Ignorant zu bleiben, der er war, als es ihn in diese Stadt verschlagen hat, oder nach und nach zum Historiker zu werden, freilich zu keinem professionellen, sondern zu einem höchst amateurhaften. Der nachstehende Text ist das Werk eines solchen, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Er ist aber auch die Basis für weitere Tauchgänge in die Tiefen der Zeit.

Wien, im Mai 2024

Hans Saenger

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Traibach: Planung und Wirklichkeit

Stmk Schuldenberg 2026

Kultur & Natur / Politische Ästhetik / Architektur / Ökologie

Juli 2024 – Der bislang unverbaute, naturbelassene Traibach in Langenwang / Steiermark, soll vor seiner Einmündung in die Mürz durch eine Staumauer die Bewohner von Krieglach vor Überschwemmungen schützen. Dieses Projekt wurde von der Landesregierung bereits bewilligt und soll zwischen Dezember 2024 und Dezember 2025 gebaut werden. Doch viele Fragen sind noch offen!

Update 15. Dezember 2025„Die Schuldendynamik in der Steiermark bleibt enorm“, berichtet die Kleine Zeitung mit Ausblick auf 2026. Wenn schon bei verhältnismäßig kleinen Projekten 85 Prozent Abweichungen bei den Angaben über die Kosten möglich sind, darf man sich nicht wundern, wenn sich das landesweit auf Milliarden summiert.

Update 6. Dezember 2025 – Laut Bericht der Obersteirischen Rundschau (3./4.12.2025) belaufen sich die Kosten auf 1,85 Mio. Euro. Die Angaben basieren auf Angaben der Krieglacher Bürgermeisterin Regina Schrittwieser; diese Schätzung? / Berechung? ist fast doppelt so hoch wie die des Langenwanger Bürgermeisters Rudolf Hofbauer. Die Krieglacherin kann offenbar nicht genug bekommen kann. So wurde heuer der Freßnitzbach durch den Ortsverlauf zubetoniert und das vorgelagerte Rückhaltebecken mit gigantischen Spundwänden erhöht. Kosten: 8,7 Mio. Euro. Als nächstes hat Schrittwieser den Brennerbach ins Visier genommen: „Wenn alles gut läuft, könnte ab 2027 gebaut werden“, gibt die Bürgermeisterin zu Protokoll.

Update 29. November 2025 – Der erste Bagger ist aufgefahren und hat mit der Verschiebung des Humus begonnen. Die sinnlose Aufschüttung von Erdmassen für den „Hochwasserschutz“ hat somit begonnen. Die Kosten dafür betragen laut Bürgermeister eine Million Euro, laut Gemeindezeitung „rund eine Million Euro“ und laut Bautafel 1,2 Millionen. Demnach wird das Projekt von Bund, Land und Gemeinden „unterstützt“. Und bezahlt wird es von wem? Sapere aude! ethos.at wird die Ereignisse dokumentieren.

Staudamm Tafel

UPDATE 10. November 2025 – Mehrfache Nachfragen beim neuen Landeshauptmann Mario Kunasek seit Jahresbeginn sind unbeantwortet geblieben. Im Sommer erhielt ich einen Anruf von einer Sekretärin Kunaseks mit dem wertvollen Hinweis, ich möge beim zuständigen Wasseramt anfrufen. Meine Erwiderung, das Amt habe seine Stellungnahme bereits abgegeben, werde aber sicher keine politische Entscheidung über einen allfälligen Baustopp treffen. Mehrere Einwände betreffen jedoch die fragwürdige politische Entscheidungsfindung. Mit dem Versprechen, das Thema nochmals dem Landeshauptmann vorzulegen, endete das Telefonat und die Kommunikation.

Anfang November 2025 kam schließlich die amtliche Mitteilung des Bürgermeisters von Langenwang über den Baubeginn der „Hochwasserschutzmaßnahmen“.

Traibach Lgw Bgm

Beobachtungen von Hubert Thurnhofer, Schwöbing 37 (Juli 2024)

1. Die Prämissen für die geplanten Baumaßnahmen sind nicht geklärt. Es gibt Angaben über HQ30 und HQ100, die auf Computersimulationen basieren. Doch weder die Daten (Fixdaten und Variable), noch die Algorithmen wurden in den Unterlagen erklärt. Es wurde nur ein einziges Simulationsergebnis mit entsprechender (furchteinflößender) Grafik präsentiert.

1.1. Weder HQ30 noch HQ100 haben bisher stattgefunden (Quelle Franz Straßberger, verstorben 2019 mit 108 Jahren). Peter Winkler (ehemals Pension Winkler), dzt 86 Jahre alt, erinnert sich an Hochwässer 1948 und 1958, die damals einen Damm, der flussaufwärts von seiner Pension stand, durchbrochen haben. Ich selbst lebe seit 61 zuerst in Schwöbing 39 ab 1972 in Schwöbing 37 und habe vor über 55 Jahren eine kleine Überschwemmung erlebt. Insbesondere in den vergangen vier Jahren waren die Sommer von heftigen Regenfällen geprägt, ohne ernsthafte Gefahren für eine Überflutung des Traibachs.

2. Das Gutachten bezieht sich lediglich auf 600 Meter von der Mündung des Traibach in die Mürz bis zur Querstraße Haberl Richtung Straßberger. Die Gesamtbetrachtung des gesamten 10 Kilometer langen Traibach fehlt.

2.1. Der Traibach ist nach allen ökologischen Grundsätzen geradezu ein idealer, naturbelassener Bach. Vom Ursprung bis zur Einmündung unverbaut, fließt er nur durch Wiesen und Waldgebiete (mittlerweile kaum noch Monokulturen, sondern schon viele Mischwälder), wo auch die Erde gut aufnahmefähig ist. Zahlreiche naturbelassene Überschwemmgebiete, manche über hundert Meter lang und bis zu 50 Meter breit, können Wasser aufnehmen. Dies beweisen die massiven Regenfälle der vergangenen Wochen. Genaue Beobachtung des Traibach ergaben keine Gefahren von Überflutungen. Im Gegenteil, der Traibach zeigte nach häufigen Regenfällen im Sommer 2024 nur einmal einen stärkeren Anstieg.

3. Sogar die Betrachtungen der 600 Meter Traibach ab Mürz-Mündung haben Mängel.

3.1. Die Angaben über mögliche Überschwemmungen basieren offenbar auf veralteten Daten, denn seit meiner Volksschulzeit (1970er Jahre), als ich entlang des Baches täglich vorbei gegangen bin, hat sich der Bach deutlich eingetieft. Er fließt teilweise gut zwei Meter unter der Ebene des Ufers.

4. Die Mürz-Au wurde in den Betrachtungen nicht berücksichtigt.

4.1. Die Au, so wurde vielfach kommuniziert, ist nicht nur ein ökologisches Naherholungsgebiet, sondern auch Schutz vor Überschwemmungen in Krieglach. Im vorliegenden Plan fehlen jegliche Angaben über das Aufnahmevermögen im Falle einer Überflutung des Traibach.

5. Die nächste Umgebung wurde bei den Untersuchungen nicht berücksichtigt.

5.1. Was passiert, wenn der Platzregen nicht im Bereich Traibach, sondern im Bereich Kurze Illach nieder geht, die 50 Meter vor dem Traibach in die Mürz mündet? Die Gefahr, dass die Illach die Landstraße vor der Autobahn flutet, ist sicher höher, als durch den Traibach. Dieser Sachverhalt wurde nicht untersucht.

6. Nicht verifizierte Angaben über Auswirkungen auf die Siedlungsgebiete der Mürz.

6.1. Bezüglich Hochwasserausweisung Mürz (gemäß ABU Mürz 2008 wernerconsult) wird auf dem Einreichplan explizit festgehalten: „Die dargestellten Überflutungsflächen wurden im Zuge des Generellen Projektes Traibach ermittelt und wurden im Bereich der Mürz nicht verifiziert.

7. Best Practice / Worst Case.

7.1.Die Autobahn (Semmeringschnellstraße) wurde vor dem Freßnitzbaches mit einer gigantischen Staumauer geschützt. Dieser Staudamm konnte beim jüngsten Hochwasser 2024 aber die Ortschaft Freßnitz nicht schützen. Es stellt sich die Frage, wo Fehler in der Planung dieses Projektes waren, wenn am Ende solche Ergebnisse eintreten können. Und es stellt sich die Frage, was man aus diesen Fehlern für das Projekt Traibach lernen kann!

Zusammenfassung

Die Prämissen für die Planung wurden nicht offengelegt. Die historischen Fakten widersprechen den Annahmen von HQ30 und HQ100. Es gibt weder Angaben zu den Regenmengen, die zu den prognostizierten Überschwemmungen führen könnten, noch Angaben über das Fassungsvermögen der natürlichen Überschwemmungsgebiete entlang des Traibachs bis zu seinen Quellen.

Die technischen Angaben sollen offensichtlich die Gefahren als wissenschaftlich erwiesen ausgeben, die Annahmen, die diesen Berechnungen zugrunde liegen, wurden aber nicht offengelegt. Die ökologischen Fakten, die den Traibach in seiner gesamten Länge betrachten, wurden offensichtlich nicht berücksichtigt. Ökologisch verträgliche Befestigungen einiger Straßenstücke auf der Schotterstraße bis zum Almbauer, die bereits drohen einzubrechen, wären jedenfalls notwendiger als das „Jahrhundertprojekt“ Staudamm.

Abschließend stellt sich die Frage, ob das ganze Prozedere wirklich demokratischen Grundsätzen der Bürgerbeteiligung entspricht. Zunächst wurde von den Gemeinden Krieglach und Langenwang entschieden (aufgrund welcher Wahrnehmungen? Aufgrund welcher Interventionen?) eine Planung zu beauftragen. Dann wurden die fertigen Ergebnisse der betroffenen Bevölkerung präsentiert und das Projekt beim Land eingereicht. Nun liegen die Bescheide mit der Baufrist Dezember 2024 bis Dezember 2025 vor, aber keine Angaben darüber, wer diese Investitionen wie finanzieren soll.

Letztlich stellt sich die Frage: cui bono? 

Update 15. September 2024 – Nach vier Tagen Starkregen und Überschwemmungen in ganz Österreich zeigt der Traibach naturgemäß verschmutztes und reißendes Wasser, aber keinen starken Anstieg. Am Sonntag mittags, noch während es regnete, wurden die aktuellen Fotos aufgenommen. (Traibach 2024 09 15 a-c). Die Mürz dagegen war zu dem Zeitpunkt schon an vielen Stellen über die Ufer getreten (siehe Foto).

Ergänzung 26. September 2024 – Hochwasserschutz: Über Investitionen seit 2002 berichtet ORF.at (26.9.24) + + GeoSphere Austria, Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie (ehemals ZAMG) arbeitet an einer nationalen Schadens- und Ereignisdatenbank für Naturgefahren. Die Webseite und erste Ergebnisse des Projekts „Cesare“ sind bereits online.

Update 24.11.24: Krieglach: 8,5 Mille für den Hochwasserschutz“, berichtet die „Obersteirische Rundschau (20./21.11.2024) über den Ausbau des bereits in den 1990er Jahren errichteten Hochwasserschutzes, nachdem dieser im Frühjahr 2024 ein Hochwasser nicht verhindert hatte. Der Freßnitzbach mündet rund fünf Kilometer unterhalb des Traibachs in die Mürz. „Diese Erweiterung war notwendig, da wir die geforderte Durchflussmenge im Ortszentrum von Freßnitz nicht erreichen konnten, um einen sogenannten einhundertjährigen Hochwasserschutz zu gewährleisten. Daher gilt es bei einem Extremniederschlagsereignis das Wasser bereits vorher zu sammerlk“, wird die Krieglacher Bürgermeisterin Regina Schrittwieser zitiert. Schrittwieser war – wie Insider wissen – auch eine der treibenden Kräfte für die Errichtung des Traibach-Hochwasserschutzes.

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Zeitplan des AI Act

AI Act Zeitplan

Update 27. Juli 2025 – „Angesichts der geplanten Lockerung der US-Vorgaben für künstliche Intelligenz (KI) hat UNO-Technologiechefin Doreen Bogdan-Martin zu einem einheitlichen Ansatz im Umgang mit KI aufgerufen“, berichtet ORF.at (27.7.25)

Update 14. Juli 2025 – Massive Kritik an EU-Leitlinien zur KI-Nutzung (Computerwoche.de 14.7.25)

SIEHE AUCH: Über 45 europäische CEOs wollen EU AI-Act stoppen (CIO.de 4.7.25)

13. Juli 2024 – Laut RTR zählt die EU mit dem AI Act weltweit zu den Vorreitern in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Demnach sorgt der AI Act sorgt für einen sicheren Einsatz von KI-Systemen, schafft durch einen klaren Rechtsrahmen Investitionssicherheit und stärkt damit Forschung, Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen. Siehe Document 32024R1689

Verordnung – EU – 2024/1689 – EN – EUR-Lex (europa.eu) – Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)Text von Bedeutung für den EWR. PE/24/2024/REV/1

Mitteilung der KI-Servicestelle / RTR + Zeitplan des AI Act | KI-Servicestelle | RTR

Inkrafttreten des AI Act: 2.8.2024 (20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union)

+ 6 Monate

6 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.2.2025) dürfen die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden. Ferner gelten die Regelungen zu KI-Kompetenz („Literacy“). Das heißt, Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, ausreichende Kenntnisse aufweisen.

+ 12 Monate

Die Bestimmungen zu KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI) sind 12 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.8.2025) verpflichtend anzuwenden.

Weiters gelten auch die Regelungen zu Notifizierungsstellen. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zumindest eine notifizierende Behörde zu benennen, welche mit der Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung, Benennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und für deren Überwachung zuständig sind.

Ebenso sind die Governance-Bestimmungen anzuwenden, wodurch die Kommission auf Unionsebene und die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene aufgefordert werden, die vorgesehenen Behörden und Institutionen einzurichten oder zu benennen.

Darüber hinaus gelten die Strafbestimmungen ab diesem Zeitpunkt.

+ 24 Monate

24 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.8.2026) gelten grundsätzlich alle Verpflichtungen. Das bedeutet, die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III (nicht hingegen Anhang I) und KI-Systeme mit geringem und minimalem Risiko sind einzuhalten.

+ 36 Monate

36 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.8.2027) gelten die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang I.

Abweichende Bestimmungen für bereits auf dem Markt befindliche bzw. in Betrieb genommene KI-Systeme

Hochrisiko-KI-Systeme müssen ab dem Zeitpunkt einer wesentlichen Änderung in Übereinstimmung mit dem AI Act gebracht werden.

Hochrisiko-KI-Systeme, welche für Behörden bestimmt sind, sind binnen 6 Jahre ab Inkrafttretensdatum des AI Act (sohin der 2.8.2030) in Übereinstimmung mit dem AI Act zu bringen.

GPAI-Systeme sind binnen 3 Jahre ab Inkrafttretensdatum des AI Act (sohin der 2.8.2027) in Übereinstimmung mit dem AI Act zu bringen.

KI-Systeme, welche Teil der IT-Großsysteme im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sind (Schengener Informationssysteme [SIS], Visa-Informationssysteme, Eurodac etc), sind bis 2030 in Übereinstimmung mit dem AI Act zu bringen.

Weitere Fristen

Spätestens 3 Monate vor Geltung der entsprechenden Bestimmungen sollen vom AI Office initiierte Codes of Practices für Betreiber veröffentlicht werden. Für die jeweiligen Risikokategorien ergeben sich daraus folgende Zeitpunkte:

9 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.5.2025) für GPAI-Systeme (verpflichtend);

21 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.5.2026) für Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) und KI-Systeme mit geringem und minimalem Risiko (optional);

33 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.5.2027) für Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) und KI-Systeme mit geringem und minimalem Risiko (optional).

18 Monate nach Inkrafttretensdatum des AI Act (sohin der 2.11.2025) sind Leitlinien für die praktische Durchführung von Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang I) zu veröffentlichen.

Über die KI-Servicestelle

Die Rechtsgrundlage für die KI-Servicestelle bilden § 20c KOG und § 194a TKG (BGBl. I Nr. 6/2024).

Die in der RTR eingerichtete Servicestelle für Künstliche Intelligenz dient als Ansprechpartner und Informationshub einer breiten Öffentlichkeit zum Thema KI. Sie unterstützt auch bei der Umsetzung des europäischen AI Act. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen rund um regulatorische Rahmenbedingungen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie den Aspekten im Hinblick auf Cybersecurity, Datenökonomie und deren Einsatz im Medienbereich.

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