NR-Wahl: Leere Versprechen

Warum Parteien

+ Politische Ästhetik + Kritik der reinen Unvernunft + DIE KANN MAN NICHT MEHR ERNST NEHMEN

0. Medien als Posaunen von leeren Versprechungen!

"ÖVP will Vollzeitbonus, Steuerentlastung und Deregulierung". DiePresse.com (26.8.249 berichtet ausführlich über leere Versprechen, für die die ÖVP in den vergangenen 25 Regierungs-Jahren keine Zeit hatte, um sie zu verwirklichen!

1. Ausstieg aus dem Russen-Gas

4. August 2024 - oe24.at berichtet, dass Kurier und Ö1 berichten, der Ausstieg aus dem „Russen-Gas“ soll bis 2027 erfolgen. DANKE für den Beitrage zur SerieLeere Versprechen der Parteien vor den Wahlen kennen wir zur Genüge. Nun auch leere Versprechen der Regierungsparteien in Kombination mit Russen-Hysterie. DIE KANN MAN NICHT MEHR ERNST NEHMEN. Warum glaubt eine Regierung zwei Monate vor Torschluss, sie habe das Recht, heute Entscheidungen bis ins Jahr 2027 zu treffen? Warum glaubt eine Regierung, sie habe überhaupt das Recht, über die Köpfe der Menschen hinweg zu entscheiden, mit wem das Land Geschäfte machen darf und mit wem nicht!? Von der Außerkraftsetzung des Parlaments in dem Zusammenhang ganz zu schweigen!

Antwort eines Bürgers dieses Landes (letzte Reihe rechts): Sicher nicht dafür, dass sie uns verarschen! Nicht dafür, dass sie "verschweigen, vernebeln oder gegen die eigene Überzeugung reden" (Copyright: VdB).

Fotomontage aus dem Besucherzentrum des Parlaments: Warum brauchen wir Parteien?

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Medienpluralismus Europas in Gefahr

CMPF: nur sieben Länder zufriedenstellend - Österreich gehört nicht dazu

8. Juli 2024 - (pte016/02.07.2024) Laut dem aktuellen "Media Pluralism Monitor" vom Centre for Media Pluralism and Media Freedom (CMPF) liefern von den 32 untersuchten europäischen Ländern nur sieben beim Medienpluralismus eine zufriedenstellende Performance. Dabei handelt es sich um Deutschland, Schweden, Dänemark, die Niederlande, Belgien, Finnland und Litauen. Im restlichen Europa verfügen die Menschen nicht über einen vollständig garantierten Zugang zu breit gefächerten und unabhängigen Infoquellen.

Die allgemeinen Entwicklungen zeigen bei den Medien eine zunehmende wirtschaftliche und politische Einmischung. Die Studie weist auch die Passivität der Regierungen und Medienunternehmen im Angesicht dieser Bedrohung der Demokratie nach. Die Analyse zeigt, dass keines der untersuchten Länder vor Attacken auf den Medienpluralismus gefeit ist. Ein weiterer alarmierender Trend betrifft die redaktionelle Unabhängigkeit, die noch nie so bedroht war wie jetzt, heißt es. Dafür verantwortlich seien wirtschaftlicher Druck durch Medieneigentümer sowie zahlende Werbekunden.

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Seuchenkolumne von Armin Thurnher

25. Juni 2024 - Seit Ausbruch der Corona-Herrschaft, welcher Falter-Chefredakteur und -Herausgeber ergebenst als Hofberichterstatter gedient haben, publiziert Armin Thurnher täglich eine „Seuchenkolumne“. Nun wurde ja die Seuche Ende Juni 2023 offiziell für beendet erklärt, doch die „Seuchenkolumne“ geht weiter, diese Woche mit dem „Fall Gewessler“. Man muss also davon ausgehen, dass Thurnher die österreichische Politik insgesamt als Seuche betrachtet. Der Subtitel „Nachrichten aus der vervirten Welt“ soll wohl eine ironische Anspielung auf „verwirrt“ sein, doch im Kern geht es um die Diagnose, dass wir in einem kranken System leben. Dass manche gut von einem kranken System leben, sei hier nur am Rande erwähnt, und hat natürlich nichts mit Faltern, sondern nur mit Raupen zu tun.

In der „Seuchenkolumne 1312 (22.6.24)“ schreibt ein „ alter Freund Sven Hartberger, langjähriger Intendant des Klangforum Wien. … Ich gewähre Sven Hartberger gern politisches Asyl und publiziere hier seinen Text“, um klarzustellen, „Wer hier die Rechtsbrecher sind. … Die Denunziation von BM Leonore Gewessler als eidbrüchige Verletzerin des Verfassungsrechts und als Straftäterin verströmt überdeutlich den strengen Geruch von übler Nachrede (§ 111 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB). Dem Generalsekretär der ÖVP, Rechtsanwalt Dr.iur. Christian Stocker, und der karenzierten Richterin BM Mag. iur. Karoline Edtstadler, muss auf Grund ihrer juristischen Qualifikation klar sein, dass BM Gewessler die ihr unterstellte Straftat des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB nicht begangen hat.“

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