Klimaschutz ein Menschenrecht?

AK Präs Renate Anderl

10. April 2024 – Man kann der Klimaglückministerin Leonore Gewessler vieles vorwerfen, nur nicht, dass sie zu wenig für den Klimaschutz tut. Sie hat dutzende Maßnahmen vom Umweltticket bis zu den Subventionen für Solaranlagen subventioniert – nichts ist ihr zu teuer! Trotz alldem findet sich Österreich nur an 32 Stelle des von Germanwatch entwickelten „Klimaschutz-Index“

Nun bekommen die Apologeten der „Klimawandel-ist-menschengemacht“-Ideologie Rückenwind vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der einer Gruppe Schweizer Seniorinnen recht gab, die ihrer Regierung vorwerfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. Zwei weitere Klagen wurden abgewiesen, berichtet energiezukunft.eu.

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Das Opferlamm 2024

SN Kurz Urteil

Politische Ästhetik / Journalismus / Medienkritik

27. Februar 2024 - Die Fastenzeit ist noch lange nicht zu Ende, aber das Opferlamm des Jahres 2024 wurde schon geschlachtet: Der Heilige Sebastian, bekannt als ehemaliger Bundeskanzler Kurz. Hat doch tatsächlich der Richter Michael Radasztics in erster Instanz festgestellt, es gebe keinen Zweifel, dass Kurz und Bonelli im Ibiza-Untersuchungsausschuss 2020 bewusst falsch ausgesagt haben. Urteil: bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.

 

Dieses Urteil fiel am Freitag, 23. Februar. Es hat keine zwei Tage gedauert, bis die Medien voll waren von Interviews, die vor Selbstmitleid des Ex-Kanzlers troffen und trieften. "Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun", jammerte er in der Kleinenzeitung.at (25.2.2024)

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NEWS tarnt Hate Speech als FAKTEN

Update 12. Juli 2024 - Österreichischer Presserat bestätigt Kritik von ethos.at an NEWS.

Der BESCHEID des Österreichischen Presserates + DerStandard.at berichtet + ORF.at berichtet

Nachsatz 17. Juli 2024 NEWS hat offenbar nicht die Absicht darüber zu berichten, wie Chefredakteurin Kathrin Gulnerits am 16.7.24 ethos.at mitteilte: "Den Senatsbeschluss habe ich zur Kenntnis genommen. Eine Veröffentlichung des Bescheid obliegt freilich dem Medium - und ist freiwillig. Eine Verpflichtung besteht nicht." 

ethos.at kommentiert: Auch so kann man die Glaubwürdigkeit einer Organisation untergraben. Der Wortlaut des Bescheids: „Der Senat stellt daher gemäß § 20 Abs. 2 lit. a der Verfahrensordnung der Beschwerdesenate einen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse fest. Gemäß § 20 Abs. 4 der VerfO wird die „VGN Medien Holding Gesellschaft m.b.H.“ aufgefordert, die Entscheidung freiwillig im betroffenen Medium zu veröffentlichen oder bekanntzugeben.“ Natürlich ist die "Auforderung" etwas "freiwillig zu tun" schon per se widersinnig. Der Österreichische Presserat ist kein Gericht, sondern eine freiwillige Kontrollinstanz der großen Medien des Landes. Umso wichtiger ist es, dass die Player sich an die selbst auferlegten Regeln halten, ansonsten könnte man das Geld gleich in "Wir schreiben immer die Wahrheit"-Propaganda investieren, anstatt umständlich den Schein journalistischer Qualitätsregeln und medien-ethischer Grundsätze zu wahren.

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