BEJ soll Millionen refundieren

7. September 2026 (Presseinformation des Freiheitlichen Parlamentsklubs via APA / OTS) - Der Förderskandal rund um den insolventen „Bund Europäischer Jugend“ (BEJ) schlägt weiter hohe Wellen. Nachdem bekannt wurde, dass der Verein statt der angegebenen 81.000 Mitglieder bei Kontrollen lediglich 1.738 Namen nachweisen konnte, fordert die Republik nun über sechs Millionen Euro an Steuergeldern zurück.

Foto ethos.at: Haltestelle auf der Straße nach Europa

Der BEJ meldete im August Insolvenz an. Nun legt die FPÖ nach: „Bereits vor zwei Jahren, im Mai 2024, haben wir im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage auf die Ungereimtheiten beim BEJ hingewiesen, auch bereits im Detail und konkret hinsichtlich der Mitgliederzahlen und überhöhter Förderungen. Nach über zwei Jahren der Untätigkeit fliegt Ministerin Bauer die Causa jetzt um die Ohren!“, so FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz.

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BVwG: 230 Verfahren zur Informations-Freiheit

31. August 2026 (Presseinformation de BVwG) Seit 01.09.2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft und hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bereits in 230 Verfahren beschäftigt. Die meisten davon wurden in den vergangenen vier Monaten anhängig.

„In den ersten Monaten ist der Ansturm, mit dem alle informationspflichtigen Stellen und zeitverzögert auch die Verwaltungsgerichte gerechnet hatten, ausgeblieben. Erst nach einem halben Jahr stiegen die Verfahren sehr deutlich an“, erklärt Richterin Julia Ludwig, die seit 2023 am BVwG tätig ist. 120 Verfahren konnten im ersten Jahr abgeschlossen werden.

Das BVwG entscheidet, wenn Auskünfte im Bereich der Bundesverwaltung oder von bundeseigenen Stiftungen, Fonds, Anstalten oder Unternehmen nicht rechtzeitig erteilt wurden (sogenannte Säumnisbeschwerden bzw. Anträge auf Entscheidung der Streitigkeit: 11 Verfahren im letzten Jahr) bzw. wenn dem Auskunftsbegehren inhaltlich nicht oder nur teilweise nachgekommen und hierüber mit Bescheid abgesprochen wurde (Bescheidbeschwerden: 219 Verfahren im letzten Jahr).

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150 Jahre Verwaltungsgericht

Der Verwaltungsgerichtshof feiert im Jahr 2026 sein 150-jähriges Bestehen

Seit seiner Gründung im Jahr 1876 steht der Österreichische Verwaltungsgerichtshof für die unabhängige Kontrolle der staatlichen Verwaltung. Durch seine prägende Judikatur wurden und werden bis heute die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Sein 150-jähriges Bestehen markiert nicht nur ein historisches Ereignis, sondern würdigt auch die kontinuierliche Weiterentwicklung eines modernen Rechtsstaats.

Seit Beginn seiner Tätigkeit am 2. Juli 1876 hat der VwGH in seiner Judikatur rechtsstaatliche Prinzipien entwickelt, die sich letztlich auch in den diversen Verfahrensgesetzen wiedergefunden haben. Dadurch hat er maßgeblich zur Rechtssicherheit, Transparenz und Fairness im Verwaltungshandeln österreichischer Behörden beigetragen.

Der VwGH nimmt sein Jubiläum im Jahr 2026 zum Anlass, einerseits einen Blick zurückzuwerfen: durch die wöchentliche Veröffentlichung von Kurztexten auf der Webseite des VwGH, die historische Entscheidungen, die die Vielfalt der VwGH-Rechtsprechung, die oftmals einer Kuriosität des jeweils zugrundeliegenden Falls geschuldet ist, zeigen sollen. Dabei lassen sich eindrucksvoll gesellschaftliche Entwicklungen im Lauf der Jahre nachvollziehen. Darüber hinaus werden Sie auch Biografien herausragender Persönlichkeiten, die mit dem VwGH verbunden sind, und Texte zur Geschichte des Gerichtshofes finden.

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