Preiserhöhungen der Verbund AG unzulässig

Verbund Ybbs Persenbeug

Update 30.6.24 – BWB und E-Control präsentieren Abschlussbericht der gemeinsamen Taskforce zur Untersuchung des Energiesektors in Österreich. (BWB Presseinformation vom 24.06.2025)

Update 2. 6. 2025 – Die vierte Dimension des Wassers ist die Wasserkraft, die in Form von Strom in unsere Häuser und Unternehmen fließt. Anfang Juni wurde das Speicherkraftwerk Reißeck II plus oberhalb des Mölltals vom Verbund in Betrieb genommen, berichtet ORF.at (2.6.25) – die Kraftwerksgruppe Malta-Reißeck hat nun, vor Kaprun, den größten Pumpspeicher.

Update 26.8.2024 – „Senat der Wirtschaft holt Millionen für Unternehmen zurück! Das Engagement von SENAT DER WIRTSCHAFT und Prof. Dr. Georg Zanger ermöglicht Rückzahlung überhöhter Energiekosten!“ SIEHE Presseaussendung auf senat.at

Udate 5.7.2024 – (Pressmitteilung des VSV Verbraucherschutzvereins via APA/OTS) Der Verbund hat mit 1.3.2023 seine Tarife für Bestandskunden und auch für Kunden in Grundversorgung angehoben. Dabei wurde nur auf das Gesetz verwiesen (§ 80 Abs 2a ElWOG) und es wurden weder konkrete Parameter oder auch Anpassungszeitpunkte vereinbart. Peter Kolba, Ehrenmitglied des Verbraucherschutzvereines (VSV), hat gegen die Preiserhöhung geklagt. Der Verbund hat daraufhin die Grundversorgung mit Strom aufgekündigt. Das Handelsgericht Wien als Berufungsgericht hat nun Kolba in beiden Punkten Recht gegeben. Die Preiserhöhung ist unwirksam und auch die Kündigung des Vertrages ist – da der Verfassungsgerichtshof eine einschränkende Passage für das Recht auf Grundversorgung im NÖ Landesgesetz für verfassungswidrig erklärt hat – unwirksam. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die ordentliche Revision wurde zugelassen.

Update 5. Oktober 2023 – „Die Preisänderungsklausel, über die der Verbund im Mai 2022 eine Preiserhöhung vollzogen hat, ist unzulässig. Diese Entscheidung des Handelsgerichts Wien bestätigte nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG). Durch die Unzulässigkeit der Klausel fällt die Rechtsgrundlage für die verrechneten erhöhten Tarife weg. Die entsprechenden Erhöhungsbeträge müssen nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zurückerstattet werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verbund kündigte an, Revision beim OGH zu erheben“, berichtet ORF.at (5.10.23).

Update 11. Mai 2023 – „Energielobby gegen Regierungspläne. Am Mittwoch hat die Regierung ihre Pläne für den Kampf gegen die hohe Inflation präsentiert, am Freitag soll ein Gesetzesentwurf im Zuge der Sondersitzung des Nationalrats eingebracht werden. Viele Fragen scheinen aber noch offen zu sein, etwa, was den Gebührenstopp betrifft. Für die Energielobby ist die angedachte Verschärfung der Erlösabschöpfung nicht schlüssig“, berichtet ORF.at

23. Februar 2023 – Im Juli 2022 hat VKI (Verein für Konsumenteinformation) Klage gegen die Preiserhöhungen der Verbund AG eingereicht. Nun hat das Handelsgericht Wien ein Urteil gefällt: Die Preisänderungsklausel der Verbund AG von 2022 unzulässig

Pressemitteilung VKI

VKI sieht Rückzahlungsansprüche der Kund:innen gegenüber der Verbund AG

© VERBUND, Kraftwerk Ybbs-Persenbeug

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen Verbund AG (Verbund) wegen einer Preisänderungsklausel geklagt, in der Preisänderungen an den ÖSPI gekoppelt wurden. Auf Grundlage dieser Klausel hatte der Verbund zum 01.05.2022 eine Preiserhöhung durchgeführt. Die Klausel wurde jetzt vom Handelsgericht Wien (HG Wien) für unzulässig erklärt. Damit fällt die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg. Die seit der Preiserhöhung auf Grundlage der Klausel verrechneten Entgelte sind nach Ansicht des VKI im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrages zurückzuerstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom“ der Verbund AG befand sich im Jahr 2022 eine Preisanpassungsklausel, die auf den vom Börsenkurs abhängigen Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) referenzierte. Auf Grundlage dieser Klausel hat der Verbund am 01.05.2022 die Preise zahlreicher Verträge in Österreich angepasst. Verbraucher:innen beklagten, dass der Energieanbieter, der „Strom zu 100 % aus österreichischer Wasserkraft“ anpreist und große Strommengen aus Wasserkraft selbst erzeugt, seine Preise an einen vom Börsenkurs abhängigen Index bindet. Der VKI hat daher die Klausel umfassend geprüft und ist dabei zur Ansicht gelangt, dass es wesentliche rechtliche Argumente gegen eine Zulässigkeit der vom Verbund verwendeten Anpassungsklausel für Strompreise gibt.

Das HG Wien bestätigte nunmehr die Rechtsansicht des VKI: Die Klausel war mit der Überschrift „Wertsicherung Arbeitspreis“ versehen; Verbraucher:innen konnten unter einer solchen Überschrift nicht erwarten, dass diese Klausel nicht dem Ausgleich der allgemeinen Inflation dienen soll, sondern eine Prognose des (zukünftigen) Großhandelspreises abbildet. Kund:innen eines Unternehmens, das ihnen gegenüber sowohl als Stromerzeuger als auch als Versorger auftritt, erwarten nicht, dass der Arbeitspreis anhand eines Index geändert wird, der den Großhandelspreis für die nächsten Monate prognostiziert. Die Klausel ist überraschend und nachteilig für die Kund:innen.

Das Gericht führt auch aus, dass nach den gesetzlichen Vorgaben das ursprüngliche Wertverhältnis zwischen der Leistung des Unternehmens und der Geldleistung der Verbraucher:innen möglichst korrekt beibehalten werden muss und daher keine „„Zufallsgewinne“ zugunsten einer Vertragspartei ermöglicht werden sollen. Eine Klausel, die den ÖSPI als Berechnungsgrundlage für Preiserhöhungen des Arbeitspreises heranzieht, ist beim Verbund nicht sachgerecht, um die Verhältnismäßigkeit zwischen Leistung und Entgelt beizubehalten und somit unzulässig.

Der Verbund tritt gegenüber Verbraucher:innen als Stromerzeuger und Versorger auf. Die Kunden haben bewusst nicht nur einen Stromhändler als Versorger gewählt, sondern mit dem Verbund ein Unternehmen als Vertragspartner, das angibt, den Strom selbst aus 100 Prozent Wasserkraft herzustellen. Es gibt daher keine sachgerechte Grundlage, warum der Verbund die Börsenpreise als Maßstab für eine – vermeintliche – Wertsicherung heranziehen können sollte“, führt VKI-Jurist Mag. Maximilian Kemetmüller aus. „Wir fordern den Verbund auf, Rückzahlungen im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrages an Betroffene vorzunehmen.“

Siehe auch Pressinfo vom 19.7.22: VKI: Klage gegen Verbund zur „Wertsicherungsklausel“ für Strompreise

Ergänzung 22. März 2023: Am 16.3.23 berichtet finanzen.at über die Krisengewinne des Verbund im Jahr 2022: „Das Konzernergebnis erhöhte sich um 97 Prozent auf 1,72 Mrd. Euro. In den kommenden drei Jahren will das Unternehmen mit rund 4,6 Mrd. Euro so viel investieren wie noch nie. Von dem guten Ergebnis profitieren auch die Aktionäre, darunter die Republik Österreich.“ Dazu ein Beispiel für die Perversion der Aktionmärkte: Nachdem bereits im Mai 2022 bekannt wurde, dass die Gewinne beim Verbund explodieren werden (siehe Pressemeldung der Arbeiterkammer Wien) ist der Aktienkurs von Mai bis August von 80 auf 113 Euro gestiegen und danach bis Jänner 2023 wieder bis auf 73 Euro eingebrochen, und liegt mit Stand 22.3.23 bei 77 Euro.

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UN Tag der sozialen Gerechtigkeit

Screen UNESCO Gerechtigkeit

von Johann Brunnbauer

Koordinator Österreich International Media Association for Peace (IMAP)

21. Februar 2023 – Das Thema dieses Jahres lautet: Überwindung von Hindernissen und Entwicklung von Möglichkeiten für soziale Gerechtigkeit.

An diesem Tag und auch weiterhin sollte klar ausgesprochen werden, was mit sozialer Gerechtigkeit gemeint ist. Auch sollte klar definiert werden, auf welcher Basis soziale Gerechtigkeit verbessert werden kann.

Dabei ist entscheidend, welches Menschenbild, Wertesystem und Verständnis demokratischer Werte uns in unserem Wirtschafts- und sozialen Zusammenleben anleiten, die notwendigen Veränderungen in unserer Gesellschaft vorzunehmen.

Leider sind nur wenige Pressemitteilungen zu diesem Thema verfasst worden, bis auf einige wichtige Anregungen:

Ergotherapie Austria zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit (Quelle: APA/OTS)

UG – Unabhängige GewerkschafterInnen im ÖGB: Auch nach dem Welttag der sozialen Gerechtigkeit nicht auf kleingeistige Parolen hereinfallen (Quelle: APA/OTS)

IMAP sieht den Menschen als Wesen mit einem vom Schöpfer gegebenen Zweck und Sinn des Lebens. Die damit einhergehende Verantwortung, Würde und Entscheidungsfreiheit obliegt jedem Menschen, auch zu nützen. Für private und berufliche Tätigkeiten bedeutet das, einen proaktiven Beitrag zum gemeinsamen Wohlstand in Frieden zu leisten, auf der Basis von universellen Werten und sozialer Gerechtigkeit.

Die „International Media Association for Peace“ (IMAP) betont die wichtige Rolle von Journalisten und Medien, totalitären Tendenzen entgegenzuwirken, Missstände aufzuzeigen und für Meinungsfreiheit einzutreten. IMAP unterstützt weltweit eine professionelle Vernetzung von Journalisten. Ein vorrangiges Anliegen ist es, dass Medien verantwortungsvoll, auf höchsten ethischen Werten und Prinzipien basierend, Medieninhalte schaffen.

Universelle Werte, angewandt im Journalismus, sind ein wichtiger Beitrag zu einer Welt des Friedens, laut IMAP.

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Corona: Her mit der Marie!

sreen Her mit der Marie

Corona Krisengewinnler in Kultur, Medien und Wirtschaft + Staatskünstler

20. Februar 2023 – „Her mit der Marie“ ist der satirische Titel einer ganz und gar nicht satirischen Seite – auch wenn die Großen der österreichischen Kabarett-Szene darin ein Bühne bekommen – insbesondere jene, die von den Corona-Hilfsgeldern besonders profitiert haben. Die Talentiertesten in der Disziplin „Abkassieren“ sind natürlich jene, die es im ORF gelernt haben, für ein paar blöde Schmähs Gagen zu kassieren, die Kellertheaterkabarettisten in mehreren Jahren nicht verdienen, wie die Rubrik „Funny Money“ dokumentiert:

Michael Niavarani kassierte neuen Mal: zwei Mal solo und zwei mal gemeinsam mit der Hoanzl GmbH, in Summe 2,2 Millionen. Als Geschäftsführender Gesellschafter des Kabarett Simpel nochmals 2 Millionen Euro. Das Team Niavarani/Hoanzl ist auch Gesellschafter vom Theater im Park, das nur läppische 660.000 erhalten hat. „Michael Niavaranis humorvolles Wirken konnte glücklicherweise auch durch das Wüten des Coronavirus nicht lahm gelegt werden. Seine herausragende Bemühungen auf Facebook Menschen zur Impfung zu bewegen, sein unermüdlicher Einsatz für einen kompletten Lockdown und eine Impfpflicht- sowie die Rettung der Corona Demonstranten sind jetzt schon legendär“, kommentieren die Autoren von „Her mit der Marie“.

Hans Dampf in allen Gassen, alias Thomas Stipsi kassiert: 503 Tausend Euro aus dem Corona-Hilfstopf. Das liegt nahe, zumal er die Zeit mit Burnout und jeder Menge Auftritte als Burnout-Testimonial durchtauchen musste. Wo Geld zu holen ist, darf auch der „Einzelunternehmer“ Chistof Grissemann nicht fehlen. Mit vergleichsweise schlappen 57 Tausendern in drei Jahren hat sich die Mühe, drei Mal eine Stunde Formulare auszufüllen nicht wirklich gelohnt. Für einen 10-Sekunden Werbespot hätte er wohl mehr kassiert. Die Frage, wie er überhaupt auf die Idee kommen konnte zu kassieren, obwohl seine Sendung mit Glasscheibe zwischen Dirk Stermann und ohne Publikum weiter geführt wurde, kann wohl nur ein naiver Moralphilosoph stellen.

Weitere aufschlussreiche Rubriken des Portals behandeln die Branchen: Big Player, Golden Nuggets, Hot Liquids, Looser (Menschen mit Impfschäden) und Omerta: die Millionenbeträge, die die Medien kassiert haben.

„Her mit der Marie“ ist ein Projekt des Vereins ICI – Initiative für evidenzbasierte Corona Informationen mit Sitz in Wien.

Pressemitteilung der ICI auf APA / OTS

Patrick Haslwanter, Abgeordneter zum Tiroler Landtag, kommentiert:

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