Vizekanzler Kogler der Saubermann

Kogler twitter Transparenz 2023 01 14

15. Jänner 2023 – Auf twitter inszeniert sich Werner Kogler als Saubermann: „Transparenz ist das beste Mittel gegen Korruption, stärkt die Demokratie und das Vertrauen in sie. Allein in den letzten sechs Monaten haben wir sechs Transparenz-Meilensteine auf den Weg gebracht, die zu einem Kulturwandel in Österreich beitragen“.

Sechs Punkte zählt Kogler auf; ethos.at evaluiert diese in Hinblick auf ihre Wirksamkeit:

1. Seit 1.1. hat der Rechnungshof vollen Einblick in alle Parteikassen.

ethos.at: Die Grünen haben 2016 zur Finanzierung des Präsidentenwahlkampfs 4,8 von 7,8 Millionen Euro beigetragen. Das war eine Überschreitung von 800.000 Euro des gesetzlich limitierten Wahlkampfbudgets. Der Rechnungshof hat es geprüft! Und was ist passiert? Es gab keine Ahndung, der Gesetzesbrecher Van der Bellen wurde ein zweites Mal gewählt.

2. Mit dem neuen Korruptionsstrafrecht werden die Spielregeln für Politiker:innen strenger: Mandatskauf wird strafbar, Korruption härter bestraft.

ethos.at: Korruption beginnt nicht mit einem Mandatskauf. Mandate „kauft“ sich ein österreichischer Parteifunktionär (und nur solche können an Mandate im Nationalrat oder in den Landtagen kommen) nicht mit Geld, sondern mit Anpassung an die Parteilinie und Unterwürfigkeit gegenüber dem Parteivorstand, der die Wahllisten aufsetzt.

3. Wer Hinweise auf Korruption gibt, wird künftig besser geschützt – im privaten und öffentlichen Bereich.

ethos.at: Gut so. Doch das Problem besteht eher darin, dass Hinweise auf Korruption, wie sie ethos.at seit Bestehen immer wieder liefert, einfach ignoriert werden!

4. Alle Studien der öffentlichen Hand müssen seit 1.1. auch veröffentlicht werden.

ethos.at: Die Korruption liegt in der Vergabe von völlig sinnlosen Studien und Beratungsaufträgen – meistens ohne Ausschreibung! Dass die Öffentlichkeit diese Studien dann lesen darf, ist eine schwache Kompensation für die Geldverschwendung, die schon mit der Beauftragung besiegelt wird.

5. Alle Covid-Wirtschaftshilfen und Energiekostenzuschüsse für Unternehmen ab 10.000 Euro werden in der Transparenzdatenbank aufgelistet.

ethos.at: Gut so. Doch die Korruption liegt nicht in der Vergabe von „Hilfsgeldern“, sondern in der Konstruktion des Gesetzes dazu und in der Klüngelei mit Wirtschaftskammer, COFAG und Finanzministerium, um diese Mittel auszuzahlen.

6. Mehr Transparenz bei Inseraten: neues Mediengesetz in Begutachtung.

ethos.at: Transparenz wäre angesagt bei der Frage, wer eigentlich dreistellige Millionenbeträge für Covid-Propaganda der Bundesregierung bewilligt hat.

Man darf gespannt sein, wann die Institute für Publizistik und Politikwissenschaften an Österreichs Universitäten beginnen werden die Frage aufzuarbeiten, wie sich die Anzeigenflut der vergangenen drei Jahre auf die Berichterstattung der alimentierten Medien ausgewirkt hat.

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Verspätete Reform des Korruptions-Strafrechts

screen Transparency Int

Mitteilung von Transparency International (TI – Austrian Chapter)

13. Jänner 2023: Justizministerin Dr. Alma Zadić und Kanzleramtsministerin Mag. Karoline Edtstadler haben am 12.1.2023 ihre Punkte für eine Reform des Korruptionsstrafrechts präsentiert. Diese lauten:

– Strafbarkeit des Mandatskaufs

– Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit auf Kandidat/innen, Politiker/innen & Beamt/innen, z.B. Sektionsleiter/innen

– Automatischer Amtsverlust bei Verurteilung zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe (bei Korruptionsdelikten)

– Erhöhung der Strafen bei Korruptionsdelikten und im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (für Unternehmen & natürliche Personen)

Es ist zu begrüßen, dass nun eine achtwöchige Begutachtungsphase beginnt. Transparency Austria, hofft dass es bei gut argumentierten Änderungsvorschlägen auch noch zu Änderungen und Verbesserungen kommen wird. Der Weg zur besten Korruptionsbekämpfung der Welt ist noch weit. Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn er noch angepasst wird. Das Verbot des Mandatskauf und die Implementierung des Kandidatenstrafrechts können dann das Korruptionsstrafrecht in Österreich in Zukunft verbessern.

Transparency fordert nun weitere Schritte, um an die Weltspitze zu kommen:

Unabhängige Ermittlungen! Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ist von der Bundesministerin für Justiz zu entkoppeln! Es ist hoch an der Zeit, Informationsfreiheit zu schaffen. Österreich ist hier ein Schlusslicht in Europa!

Das Lobbying-Gesetz ist nachzuschärfen, um alle Lobbying-Aktivitäten, zu erfassen und öffentliche Kontrolle zu ermöglichen.

Schutz von Whistleblowern: Der vollumfassende Schutz von Hinweisgeber/innen ist eines der effizientesten Mittel im Zuge von Anti-Korruptionsbemühungen – das HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG ist umzusetzen!

Mag. Georg Krakow Vorstandsmitglied von TI: „Der Entwurf geht in die richtige Richtung, weist aber auf ersten Blick auch einige Schwachstellen auf. Um Korruption nach den Erfahrungen der letzten Jahre wirklich zu bekämpfen, sollten diese auch beseitigt werden. Die Strafbarkeit ist gemäß Gesetzesentwurf davon abhängig, ob Kandidat/innen auch tatsächlich Amtsträger/innen werden. Die Gefahr besteht darin, dass die begangene, aber erfolglose Kandidatenbestechung straflos bleiben könnte. Der Tatunwert liegt jedoch bereits bei der Handlung vor, nicht erst danach und nicht abhängig davon, ob der Kandidat auch Amtsträger wird. Es fehlt die Strafbarkeit der Kandidat/innen bei ’normalen‘ Amtsgeschäften. Denn auch pflichtgemäße Amtshandlungen sollten nicht gekauft werden können. Der Entwurf sieht das nur für pflichtwidrige Amtsgeschäfte vor. Das Schlupfloch, dass Amtshandlungen durch Zahlungen an ‚gemeinnützige Einrichtungen‘ gekauft werden können, wird nicht beseitigt. Das ist als kritisch einzustufen. Man soll sich Amtshandlungen auch nicht durch Spenden an Gemeinnützige kaufen können.“

Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria: „Es war hoch an der Zeit, dass die Regierung hier etwas unternimmt. Zu lange war sie untätig. Das Korruptionsstrafrecht ist aber nicht die einzige Forderung von TI, die der Umsetzung harrt!“

Ergänzung 9.8.23 – „Mit der Novelle des Korruptionsstrafrechts will die Regierung eine Gesetzeslücke schließen, die im Zuge der ‚Ibiza-Affäre‘ offensichtlich geworden ist: Künftig sollen Kandidaten und Kandidatinnen, die sich für ein Amt bewerben, wegen eines Korruptionsdelikts bestraft werden können. Innerhalb der Justiz wird das Vorhaben begrüßt, dennoch ist man mit dem Entwurf unzufrieden. … so klar die Regelung auf den ersten Blick scheint, so kompliziert dürfte es in der Ausgestaltung sein. Denn in der Begutachtung wurde die Definition von ‚Kandidat für ein Amt‘ bis ins Detail zerlegt“, berichtet ORF.at

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Politische Ästhetik: Neueröffnung des Parlaments

Parlament Neueröffnung

12. Jänner 2023 – mit einem Festakt wurde das Parlament heute feierlich eröffnet. Niemand geringere als Wolfgang Schäuble (80), seit 50 Jahren ununterbrochen Mitglied des Deutschen Bundestages und nun sein Alterspräsident, wurde als Festredner eingeladen. Ausgerechnet jener Vasalle der USA, der Putin mit Hitler verglichen hat. Nicht erst im Mai 2022 (siehe Bericht n-tv.de), sondern das erste Mal bereits als Oberlehrer der Nation vor einer deutschen Schulklassse im März 2014 (siehe Bericht spiegel.de).

Die Parlaments-Korrespondenz (ebenfalls runderneuert die Webseite parlament.gv.at) berichtet:

„Die Grundsanierung des historisch wertvollen Erbes des Parlamentsgebäudes und seine Weiterentwicklung zur modernen Wirkungsstätte des Parlamentarismus sei ein starkes Zeichen der Wertschätzung für die Demokratie, sagte der Festredner einleitend. Die Würdigung dieser Leistung sei zugleich ein guter Anlass, über den Wert der parlamentarischen Demokratie nachzudenken. Denn die Demokratie müsse immer wieder neu erarbeitet werden, sagte Schäuble. Er widmete seine weiteren Ausführungen einem aus seiner Sicht oft verkannten demokratischen Grundprinzip, der Repräsentation. Dieses unverzichtbare Prinzip sei heute dadurch herausgefordert, dass Repräsentation immer öfter mit Repräsentativität verwechselt werde. Abgeordnete seien aber nicht nur Vertreter:innen bestimmter Regionen oder einzelner gesellschaftlicher Gruppen, sondern des ganzen Volkes, betonte der Festredner.“

Repräsentation als „demokratisches Grundprinzip“ impliziert, dass eine Weiterentwicklung der Repbulik Österreich zu einer direkten Demokratie ausgeschlossen wird. Schäuble „repräsentiert“ mit dieser Festsetzung durchaus die Parteien-Interessen unseres Landes, aber nicht die Interessen des Volkes, das schon lange eine Weiterentwicklung unserer Demokratie fordert und dafür auch schon zahlreiche Konzepte  entwickelt hat, u.a. Bürgerparlament, Basisdemokratie, Liquid Democracy. Der Tenor der Wortspenden zur Eröffnung des Parlaments beweist: Das Parlament als historisches Gebäude ist renoviert und zukunftstauglich, aber der Parlamentarismus bleibt weiterhin eine Baustelle, die in alle Ewigkeit stagniert, wenn es nach den Repräsentanten unserer Demokratie geht! Das Buch „Baustelle Parlament. Warum die österreichische Verfassung für das 21. Jahrhundert nicht geeignet ist“ bleibt aktueller denn je.

Frage am Rande: Wo war eigentlich das österreichische Staatsoberhaupt bei diesem Staatsakt? VdB eröffnet reihenweise Festspiele, aber zur Eröffnung des Parlaments hat er nichts zu sagen?

Parlamentskorrespondenz Nr. 16/2023

Festrede von Wolfgang Schäuble

Beiträge der Fraktionen

Festakt-Video zur Eröffnung des sanierten Parlamentsgebäudes

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